Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.08.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-08-16
- Erscheinungsdatum
- 16.08.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230816
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192308167
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230816
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-08
- Tag1923-08-16
- Monat1923-08
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X» 190, 16. August 1923. Um den Zinsenbcdarf für eine Anleihe bis zu 500 Millionen Mark Gold zu decken, sieht ein von der Reichsregiernng den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegter Gesetzentwurf die Ermächtigung für die Reichsregiernng vor, Zuschläge zur Vermögenssteuer zu erheben. Zur besonderen Sicherung der Kapitalrückzahlung ermächtigt der Gesetz entwurf die Reichsregiernng, die einzelnen Vermögensstenerpflichtigen nach dem Verhältnis ihres steuerbaren Vermögens zur Aufbringung des Kapitalbedarfs heranzuziehen. Demnach sind Zinsen und Kapital rückzahlung der Anleihe durch die Gesamtheit der deutschen Privatver- mögen sichergestellt. Die Anleihe ist zudem mit besonderen steuerlichen Vorzügen ausgestattet: Sclbstgezeichnete Anleihe ist von der Erbschafts steuer frei; auf Umsätze in der Anleihe ist keine Börsenumsatzsteuer zu entrichten. i s, ^ Die Einzahlung auf die neue Airleihe kann in hochwertigen Devi sen, in Dollarschatzanweisungen oder in Mark (auf Grund des Ncw- Zorker Wechselkurses) vorgenommen werden. Erfolgt sie in Devisen oder Dollarschatzanweisnngen, so beträgt der Zeichnnngskurs bis auf weiteres 95°/«, erfolgt sie in Mark, 100°/,. Eine Erhöhung -des Zeich nungspreises bleibt Vorbehalten. Zeichnungsstclle ist die Reichsbank, ferner fungiert eine große Anzahl von Banken, Bankfirmen und sonsti gen Geldinstituten als Annahmestellen für die Zeichnung. Es kann aber der Zeichner auch jede andere nicht als Annahmestelle bestellte Bank oder Banksirma mit der Zeichnung beauftragen. Schlüsselzahl des Verbandes Deutscher Buchbindcrcibesitzcr. — Die Schlüsselzahl des Verbandes Deutscher Bnchbindereibesitzcr ist mit Wirkung ab 14. August 1923 auf 60 000 festgesetzt worden. Bnchhändler-Stcrbekasse. — Von dem Vorstand dieser Kasse wird dem Börsenblatt gemöldet: »In der Vorstandssitznng vom 8. August wurde beschlossen, das Sterbegeld sofort auf 5 Millionen Mark zu er höhen, ohne eine Nachumlage zu erheben. (Bereits im Bbl. Nr. 185 und 186 mitgeteilt.) Nach eingehender Bespre chung, ob eine weitere Erhöhung des Sterbegeldes zugleich mit einer Nacherhebung richtiger wäre, haben wir davon abgesehen, um zuerst die wirtschaftliche und politische Entwicklung dieser Tage abzumarten. Bleiben die Verhältnisse so verworren, werden wir eine Nachumlage erheben müssen, um gleichzeitig das Sterbegeld auf 10 bis 12 Millionen Mark zu erhöhen. Unsere Mitglieder dürfen versichert sein, daß die anvcrtrauten Gelder so angelegt sind, daß sie nicht entwerten. Ein Be weis dafür ist ja auch die Erhöhung des Sterbegeldes um das Fünf fache. — Für neueintretcnde Mitglieder ist folgender Eintrittspreis festgesetzt worden: Staffelt 1: bis 40 Jahre — 2 Buchmark, Staffel 2: 40 bis 50 Jahre — 3 Bnchmark, Staffel 3: 50 bis 60 Jahre — 5 Bnchmark, Staffel 4: 60 und mehr Jahre — 8 Buchmark. Der Mitgliedsbeitrag ist 150 000.— Mark. Allen Anfragen bitten wir stets Rückporto beiznfügen und 'die Formulare genau ausznfüllen«. Bücherdiebstnhl. — Der Handlung für Buchkunst und Graphik Asmns L Beder in Hamburg wurde ans ihrem Verkaufs raum folgendes wertvolles Buch gestohlen: Frans Masereel, Mein Stnndenbuch, 50 Expl. auf Japan in Maroquin, von Masereel signiert, Nr. 20. Firmen, denen das Buch zum Kauf angeboten wird, werden gebeten, das Nötige zu veranlassen. Neuregelung der Zcitungsvcrbotc. — Der Reichspräsident hat eine Verordnung zur W i e d c r h e r ste l l u n g der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen, die mit dem 10. August in Kraft getreten ist. Nach der Verordnung können periodische Druck schriften, durch deren Inhalt zur gewaltsamen Beseitigung oder zur gewaltsamen Änderung der verfassungsmäßig festgestelltcn republi kanischen Staatsform des Reiches oder der Länder oder in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu Gewalttätigkeiten aufge- fordcrt oder angereizt wird, wenn es sich um eine Tageszeitung handelt, bis zu vier Wochen, in anderen Fällen bis zu sechs Monaten verboten werden. Das Verbot gilt für das gesamte Reich und um faßt auch jede Ersatzzeitschrift. Das Verbot und die Anordnung der Beschlagnahme erfolgt durch den Neichsminister des Innern. Für die Anordnung der Beschlagnahme ist bei Gefahr im Verzüge auch die Polizeibehörde zuständig. Gegen das Verbot und die Beschlagnahme ist binnen zwei Wochen die Beschwerde beim Neichsmiüistcr des Innern zulässig. Der Neichsminister des Innern kann der Beschwerde ab helsen, oder er hat sie unverzüglich dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik zur Entscheidung vorzulegcn. Wer eine auf Grund dieser Verordnung verbotene Druckschrift herausgibt, verlegt, druckt oder vertreibt, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft; neben der Gefängnisstrafe kann auf Geldstrafe bis zu 500 Millionen erkannt werden. Ausländer, die sich einer der genannten Handlungen schuldig machen, können ans dem Reiche ausgewiesen werden. Alle Verwaltungsbehörden des Reiches, der Länder und der Kommunen haben den auf Grund dieser Verordnung ergangenen Ersuchen des Ncichsministers des Innern im Nahmen ihrer Zuständigkeit Folge zu leisten. Der Artikel 118 der Neichsversassung wird, soweit er den Bestimmungen dieser Verordnung entgcgensteht, vorübergehend außer Kraft gesetzt. Der Verein Deutscher Zeitungsverlegcr, Kreis Mitteldeutschland, hält seine diesjährige außerordentliche Mitgliederversamm lung am 25. und 26. August auf der Wartburg ab. Die Ver leger von Tageszeitungen aller Parteirichtungen aus der Provinz Sachsen, Kurhessen, Thüringen, Anhalt und Waldcck werden darüber beraten müssen, in welcher Weise der außerordentlichen Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage der Zeitungsbetriebe, die unvermeidlich auch eine Gefährdung der ideellen Aufgaben der Presse nach sich ziehen würde, entgegenzutrctcn ist. Fachblatt-Rnsstellung. — Vom 23. bis 30. September 1923 findet in der Ausstellungshalle der Ctadthalle zu Hannover eine Aus stellung »Das Fachblatt« stakt. Die Ausstellung kommt mit Unter stützung des Verbandes der Fachpresse Deutschlands e. V. und anderer Verbände zustande. Das Leipziger Mcßabzeichen kostet im Inland, nachdem der Vor verkauf am 11. August geschlossen worden ist, eine Goldmark ans Tollarbasis, zurzeit nach unten abgerundet 600 000 Mark. PersoimliillAMeii. Buchhändler Hans Kühl in Berlin f. — Uber diesen tüchtigen Buchhändler, dessen Tod wir in Nr. 187 nur kurz gemeldet haben, wird dem Bbl. geschrieben: Mit Hans Kühl, der am 7. August einer Rippenfellentzündung zum Opfer fiel, ist ein Buchhändler und Anti quar der alten Schule von uns geschieden. Seiner Selbständigmachung im Jahre 1878 war eine gute Vorbildung voransgegangcn, nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland, in Italien und vor allem bei dem trefflichen David Nntt in London, der seinerzeit wohl das größte Lager ausländischer Werke in England hatte, worüber vorzügliche Kataloge, besonders aus dem Gebiet der Theologie, Zeugnis ablegtcn. Wegen seiner Schwerhörigkeit hat sich Kühl am Vereinsleben wenig beteiligt; seine einzige Erholung war der Rudersport, und ich kann mich erinnern, daß er in den Sommermonaten mindestens einmal in der Woche einen Nachmittag diesem Sport huldigte. Durch seine englische Geschäftsverbindung war er jahrelang der Berliner Ver treter der Firma Sampson Low k bo. Ltd. in London, und jede Woche kamen große Kisten mit Beschlüssen für Berliner Firmen an. Uber die Literatur der Uhrmacherknnst hat er jährlich ausführliche Verzeichnisse heransgegeben, daneben pflegte er auch Marincliteratur und andere technische Zweige. Aber auch über Eamöes hat er ver schiedene Sammlungen zusammengetragen und sehr beachtenswerte Kataloge erscheinen lassen. Er war nicht nur ein kenntnisreicher und sprachenkundiger Buchhändler, sondern auch ein liebenswürdiger und gerechter Chef und mancher, der bei ihm gearbeitet hat, wird noch gern an jene Zeit zurückdenken. Die Kriegsjahrc waren für ihn keine Kriegsgewinnjahre. Dieser Umstand und sein Alter veranlaßtcn ihn zunächst, einen Teil seines Antiqnariatslagers und 1920 sein Ge schäft zu verkaufen und sich mit Katalogarbeiten zu beschäftigen, wozu er besondere Neigung hatte. Alle von ihm herausgegebenen Kataloge, obgleich gering im Umfang, waren auf das genaueste gearbeitet. Ehre seinem Andenken! R. I. Alfred Osann f. — Ter Professor der Mineralogie an der Uni versität Frcibnrg i. Br. Geh. Hofrat I)r. Alfred Osann ist im Alter von 63 Jahren gestorben. Außer vielen Beiträgen in den Abhandlungen und Sitzungsberichten der Heidelberger Akademie der Wissenschaften veröffentlichte er Beiträge zur chemischen Petrographie, Bd. 1—3 (1903—1914). L160 - * ' * '
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder