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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1923
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- 1923-04-12
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- 12.04.1923
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85, 12. April 1923. Redaktioneller Teil. di« Betoiligtcn nicht berufen dürfen. Sollte diese Vorschrift be deuten, daß ein mit der seienden Schlüsselzahl dem Sortimenter geliefertes Buch nicht im Preis erhöht werden darf, so wäre es allerdings mit dem Schlüsfelzahlfhstem vorbei. Schon früher ist einmal diese Frag«, anläßlich der Sortimenterzuschläg«, be sprochen <s. Glaser, DJZ. 1918 S. 498) und vom Kriegseinäh- rungsamt zuungunsten der Preiserhöhungen beantwortet worden. Ader ein soeben gefälltes, noch unveröffentlichtes Urteil des II. Strafsenats dom 15. Februar 1923 — 2. D. 498/22 — beseitigt die Zweifel. Es legt die Bestimmung dahin aus, daß nur ein f e st vorgeschriebener Kleinberkaufspreis nicht nachträglich erhöht werden darf, daß aber von vornherein gleitende Ladenpreise, wo für es ausdrücklich als Beispiel die Grund- und Schlüsselzahlen des Buchhandels «führt, nicht unter die Bindung fallen. Damit ist auch von diesem Gesichtspunkt aus das Schlüsfelzahlfhstem ge rechtfertigt. Schlüsselzahl und WirtscHaftspolirtk Von vr. Werner Klinkhardt, Leipzig. Ich bin von jeher ein warmer Freund des Prinzips von Grund- und Schlüsselzahl gewesen und Hab« an meinem Teile nach Kräften daran mitgewirkt, es allgemein zur Einführung zu bringen. Ich halte es auch heute noch für bedauerlich, daß «ine Anzahl großer Verlagsfirmen in der Absicht, sich das Recht der eigenen Festsetzung der Preise wahren zu wollen, dem Sortiment die Einführung von willkürlichen Grundzahlen für ihre Verlags- objekt« überläßt. Denn so sieht dann die Sache zumeist in der Praxis aus. Daß das Prinzip für die heutigen Verhältnisse richtig und gut ist, wird nur von wenigen bestritten werden. Um so schlimmer ist es, daß durch die Handhabung der Festsetzrmg der Schlüsselzahl Schwierigkeiten entstanden sind, die nicht so leicht behoben werden können. Ich kann hier nur meine subjektive An sicht aussprechen, weiß aber, daß sie von vielen Verlagskollege», und nicht den schlechtesten, geteilt wird. Auch eine von mir bei der Hauptversammlung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig eingebrachte Resolution, deren Wortlaut im Bbl. Nr. 78 vom 4. April unter »Kleine Mitteilungen« bereits veröffentlicht ist, wurde bei der Abstimmung mit überwältigender Mehrheit an genommen. Es war richtig, daß seinerzeit die Grundsätze, nach denen di« Schlüsselzahl von den damit betrauten Instanzen festgesetzt werden sollt«, im Bbl. ausführlich dargelegt wurden. Damit wurden diese Grundsätze öffentlich zur Kritik gestellt, sie konnten begutachtet und nötigenfalls berichtigt werden und wurden es ja wohl auch. Der einzelne Verleger kannte diese Grundsätze, konnte sich danach richten, und die Schlüsselzahl rnußte sich eigentlich ganz automatisch den Verhältnissen anpassen. Das einzige, was zu tun blieb, war eine aus praktischen Gründen vorzunehmende Abrundung nach unten oder nach oben. Ist die Sache nun in Wirklichkeit so gehandhabt worden? Nein, ganz gewiß nicht. Man hat mit der Festsetzung der Schlüsselzahl Politik treiben wollen und getrieben. Und das war meines Erachtens falsch, sehr falsch sogar. Die Folgen davon sieht man an den zahlreichen Inseraten im Bbl., die ankündigen, daß der betreffende Verlag bei der Schlüsselzahl von 2009 stehen bleibt. Man braucht gar nicht zu untersuchen, ob die Politik richtig oder falsch lvar. Daß überhaupt Politik getrieben wurde, das war der Fehler. Dieser ist das erstemal begangen worden zu Weihnachten, wo die Schlüs selzahl im Widerspruch zu den anerkannten Grundsätzen künstlich zurllckgehalten wurde. Damit ist das Sortiment vielleicht zunächst ganz einverstanden gewesen, um später zu erkennen, daß drrrch das starke Hinaufschnellen nach der Stauung das Käuferpublikum erst recht vor den Kopf gestoßen Ivurde. Ich kann auch den Ein wand nicht gelten lassen, daß diese Zurückhaltung notwendig ge wesen wäre wegen Verhandlungen mit maßgebenden Behörden. Wenn wir den richtigen Weg gesunden Haben, run den wirtschaft lichen Schwierigkeiten der Zeit zu begegnen, bann brauchen wir uns auch nicht ängstlich seitwärts in die Büsche z» schlagen, wenn wir dem Vater Staat auf unserem Wege begegnen. Politik ist Wohl auch insofern öfters getrieben worden, als man einge tretene Erhöhungen, der Herstellungskosten yicht sofort mit Er höhung der Schlüsselzahl beantwortet hat, sodaß im Endessekt die Schlüsselzahl sprunghaft in die Höh« schnellte, statt sacht und all mählich allwöchentlich zu steigen, was Wohl auch das Sortiment am besten vor Verlusten schützen würde. Ich will wiederum nicht untersuchen, ob diese Politik richtig war, es kommt mir nur dar auf an, nachzuweisen, daß überhaupt Politik getrieben worden ist. Daß das zuletzt bei der Zurückhaltung der Schlüsselzahl aus 2000 geschah und dann bei der unerwarteten nachträglichen Er höhung auf 2500, das ist offen zugegeben worden und bedarf keines Beweises. Ein Beispiel, um zu zeigen, wohin das für den Verleger führen muß: Da sich di« Herstellung eines Buches oft über Jahre hinzieht, viele Einzclposten also bei Erscheinen des Buches schon vor langer Zeit mit höherwertigem Geld« bezahlt wurden, kann der Verleger den Gestehungspreis nur so ermitteln, daß er von allen Posten, die bei einer Neuauflage neu beschafft oder bezahlt werden müssen, den Zeitwert errechnet und in sein« Kalkulation einsetzt, während einmalige Kosten, die ihren Wert auch für Neu auflagen -behalten wie Klischees, Aufwand für den Buchkünstler und ähnliches, ohne Bedenken mit dem wirklich bezahlten Werte eingesetzt werden können. Dividiert man den für einen bestimmten Tag gültigen Herstellungswert durch die an demselben Tage gül tige Schlüsselzahl, so erhält man die Grundlagen sür den Buch preis. Nehmen wir an, der errechnet« Verkaufspreis eines Buches sei 3000.— Mk. für 1 Exemplar. Nun müßte die Schlüsselzahl eigentlich nach den bekannten Grundsätzen 3000 betragen (und das müßte sie jetzt Wohl tatsächlich, was aber für das Beispiel gleichgültig ist), so würde sich eine Grundzahl von 1.— Mk. er geben. Di« Schlüsselzahl wäre nun aber aus politischen Gründen auf 2000 gehalten worden. Das bedeutet eine Grundzahl von 1.50 Mk. Der Verleger kann Wohl wissen, daß und inwieweit die gültige Schlüsselzahl falsch ist, kann aber, wenn ihre Fest setzung nicht nach unwandelbaren Grundsätzen erfolgt, nicht vor- aussehen, wie sie wirklich festgesetzt werden wird. Hat er keine Erhöhung erwartet, diese erfolgt aber tatsächlich, so ist sein Grundpreis plötzlich falsch, zu hoch, und er ist vor die Frage ge stellt, ob er den Grundpreis ändern oder die Schlüsselzahl nicht anerkennen soll. Beides ist für das Sortiment gleich lästig und es entsteht ein ähnliches Tohuwabohu wie bei der diesjährigen Wahl für den Börsenvereinsvorstand. Ich steh« nicht an, zu er klären, daß mir die Beibehaltung des Systems von Grund- und Schlüsselzahl nur dann möglich erscheint, wenn die Festsetzung der Schlüsselzahl vollständig dem Einfluß der Politik entzogen wird und ganz automatisch nach ein für allemal festgelegten Grundsätzen erfolgt, wobei höchstens gewisse Mindestgrenzen fest zusetzen sind, die eine Veränderung der Schlüsselzahl nicht nach sich zu ziehen hätten. Dieses System schlösse dann freilich ein, daß auch einmal Schwankungen, d. h. vorübergehende Ausschläge nach unten, eintreten könnten, aber, das wäre doch wohl das kleinere Übel und im Sortiment könnte es bei geschickter Behandlung der Kunden sogar als Beweis für die Richtigkeit des Systems benutzt werden. Die automatische Ermittelung der Schlüsselzahl würde viel leicht auch die Bedenken der Verleger zerstreuen, die unter allen Umständen die Festsetzung ihrer Verkaufspreise in der Hand be halten wollen. Es muß leider zugegeben werden, daß es in der Zeit der bisherigen Schlüsfelzahlpolitik unmöglich war, eine eigene Preispolitik zu treiben, ist aber die Schlüsselzahl nichts weiter als ein äußerer Matzftab für Preisveränderungen bei der Herstellung, so bleibt es dem Verleger doch überlassen, für be stimmte Der-lagsunternehmungen eine bewußt« Preispolitik zu treiben. Kreuzt sich aber eine solche eigene Preispolitik mit der unberechenbaren der jetzigen Festsetzungsinstcmzen, dann muß ein heilloses Durcheinander entstehen. Am klarsten wäre die Sache dann, wenn nicht nur das Ergebnis der Berechnung der Schlüs selzahl, sondern die Berechnung selbst veröffentlicht würde, damit jeder selbst nachprüfen und nach seiner Meinung vorhandene Feh ler berücksichtigen könnte. Selbstverständlich liegt mir nichts ferner, als die bisher für die Ermittlung der Schlüsselzahl maßgebenden Stellen irgendwie anzugreifen, es kommt mir allein auf die Sach« an, und zwar just um der Schlüsselzahl selbst willen. Aber ans eine Folge der letzten Erhöhung von 2000 ans 2500 glaube ich doch Hinweisen zu 481
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