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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Sprechsaal. ^ 85, 12. Äpril 1923. langen jeder Zeitung mit mindestens 25 MO Auflage ein kostcnjreies Rezensionsexemplar zu senden, wenn die betreffende Redaktion bei ihrer Bestellung eine Besprechung und die betressende Auslage ver- ' bürgte. 25 999 Abonnenten bedeuten bekanntlich heule, wo einet Zeitung von Hand zu Hand geht, 89—129 999 Leser! Blätter mit ^ solchem Bezieherftamm gehören zum bestbewährten Teil der deutschen ' Provinzprcssc. Gruppe 3: ftir. ab 9 Mark. Zeitungen über 59 099 Ausl.) Kür Gruppe 3 kommen Bücher, deren Grundzahl niedriger als 9 ist, nicht in Krage. Mit dieser Gruppe wendet sich der «erleg« nur an Zeitungen, deren Auslage über 59 999 beträgt. Obwohl damit eigentlich schon eine Höchstgrenze erreicht ist, weil Zeitungen mit so hoher Bezieherzahl sin heutiger Zeit!) zu de» meistverbreiicten ge hören. gilt für äusserst kostspielige Werke noch: Gruppe 4: (tlr. ab 19 Mark. Zeitungen über 89 999 Ausl.) Wie- bei alle» Gruppe», jo auch bei dieser: die Ausnahme vcr- pslichtel den Verleger zur kojlensreie» Liescrung eines Rezensions exemplars, bei die>er Gruppe 4 natürlich nur au jene Zeitungen, die eine Auslage von über 89 909 verbürgen und eine Buchbesprechung ziisichern. Die Zusendung der Bücher an unsere »ULK« lann ohne Begleitschreiben erfolgen! Es genügt, wenn der Verleger vorn im Buche mit Bleistift die Grundzahl lllo. . . . ) und die von ihm vorgeschriebene Gruppe lGrnppe . . .) ««merkt. - Zusainmensassend und um jede Unklarheit z» vermeiden, nennen wir folgendes Beispiel: Will ein Verleger eine oerbilr g- t e Besprechung, jo beantragt er die Ausnahme seines Buches, in die VLrr-Liste, indem er nichts weiter unternimmt, als an uns das in Krage kourmen-dc Buch zu senden jDrueksache). Wir ersehen aus dein Bücherpreis und der Gruppe, wo das Werk ausgeslihrt werden soll, d. h. also: welcher Gruppe Zeitungen kosten freie Bcsprcchuugsstücke zur Verfügung stehen. — Dieses ver besserte Verfahre» ist noch einfacher und praktischer als unser bisheriges s cs ermöglicht dem Verleger wirksame und billig! Empsehlnng seiner Bücher in der breitesten Lssentlichkcit und sichert ihm zugleich Besprechungen, die er beliebig verwerten kau». — Schließlich weise» wir »och darauf hin, dah die »tILX» auch anuähcrnd 59 deutsche Zeitungen im Ausland bellesert; diese sind von der Gruppencintelluiig befreit. Wer auch diesen Ausland- blätteru jdeutschen) zeitweise Besprcchungssttilke geben will, muß in dem uns zwecks Lislenanfnahme zugehenden Buche außer dem oben genannte» Vermerk dieses Zeichen: XXX eintragen. — Alle Bücher, die wir erhalten, sind nicht sUr den Handel bestimmt, sondern iveröeii grundsätzlich unserer großen Rcdakttvnsblblcoihck einverleibt. Über haupt schalten wir bei dieser bewährten Einrichtung nach wie vor eigennützig« Ziele aus, weil wir durch Förderung des deutschen Buches erstens dem Buchhandel und zweitens dem SchrcftsteUertum, von dem wir 1289 Mitarbeiter auswelsen, ivahrhaste» Stutze» vermitteln wollen. RIIdolstadt iThiir.j, am 4. April 1923. Deutsche Presse-Korrespondenz svLX), Professor Oppermann j-Mitgl. d. Börsenvereins). Zum Besprechungswesen lBgl. zuletzt Nr. 79.) Was Herr Kollege Roth i>m Bbt. Nr. 79) über die Frage der Bcjprechungsstüüe sagt, erscheint mir Wort ftir Wort beherzigenswert. Verleger, Zeitungslntzaber und Schriftsteller i» einer Person, glaube ich gerade dieses Thema vorurtcilsjrei betrachten zu können und möchte besonders auch noch einmal die Warnung unterstreichen, Bcsprechungs- stiicke, die man doch gerade in verständige »nd> liebevolle Hände zu legen wünscht, irgendwie zu entwerten öder gelegentlich ihrer Ver sendung noch eine» kleinen Vorteil in Geld herauszuschlagen. Auch ich weise solche Ansinnen stets zurück und begreife nicht recht, wie ein Verleger aus solch« Maßnahmen sich überhaupt elnlassen mag. Glaubt er in der zngesagten Besprechung ein Äquivalent für sein Buch nicht erblicken zu können, so soll er der Bitte um Überlassung eines Exem plars lieber nicht entsprechen. Der Hinweis auf die hohen Herstcl- lungslosten ist sehr übel am Platze, den» auch die Zeitungsredakiconen haben mit der allgemeinen Verteuerung im graphischen Gewerbe zu rechnen; also Leistung und Gegenleistung halten sich immer zum mindesten- die Wage, wenn überhaupt eine angemessene Besprechung zu erwarten ist. Dies wirb immer das Ausschlaggebende fein. Eine sachkundig und stilistisch gut verfaßte Besprechung, mag sie nur zwanzig, mag sie schließlich nur zehn Zeilen umjassen, ist meines Er achtens snr den Verleger immer e>n tleines Wertobielt, und zwar ein Objett, das seinen Wert ln- sich selber trägt. Aus Prospekten oder in Antiindigungen vieitaujendsach vervielfältigt, wird «ine Besprechung, der ein jeder anmertt, daß hier eine Persönlichteit spricht, stets eine starte Wirkung ausnben. Solche Persönlichteit«» ftir sich und sein Unternehmen zu interessieren, sollte jeder Verleger verstehen, denn ein Teil seines Endersolgs hängt davon ab. Man interessiere sich persönlich ftir diese Dinge und man wird bald die Böcke von den Schaft», die gewissenlosen Bücherschnorrer von den gewissenhaften Chronisten des Neulgieiienmarttes unlerscheidcn lernen und zu der Elnsichl tomnien, daß ein jo angewandleS BejprcchungSslück ein Saat korn ist, das gute Früchte tragen wird. Minden i. W. Max Bruns, I. C. C. Bruns' Verlag Haven die Berliner Verleger sur gemletele Niederlagen ole uuilegnugssutjlgeu Beiträge ln votier Hohe zu zahlen? Las Bürgerliche Gesetzbuch baut den Mietvertrag aus dem Grun-d- >atz von Leistung und Gegenleistung aus; denn es bestimmt in 8 535, daß der Vermieter die Mietsache zur Verftlgung zu steilen und daß der Mieter den vereinbarte« Mletzims zu zahlen habe. Die Verpftlch- ittngen des Vermieters haben sich Uber -den von dem BGB. bei enger Auslegung gezogenen Rahmen hinaus ausgedehnt. Maßgebend dafür war einerseits die Verpflichtung, Las Eigentum in polizeimäßigciii Zustande zu erhalten sTreppenbelenchtung), -andererseits die RUck- jicht aus die Behaglichkeit für die städtische, naili-eniiich diegrvtzstn-dtcschk «evölterung. Die snr Berlin ergangenen AnSftchrnngsoorschrifteu zu oei» Rcichsmieiengesetz sondern die Entschädigung für die Ncvsniclstim- gen zum Teil von der Hauptleistung des Vermieters wieder ab und fthen vor, -daß die Ausgaben des Vermieters für die Zuleitung und die Ableitung von Wafter, für die Müllabfuhr il. dgi. ans die Mieter umgeiegt werden. Man sollte glauben, der Grundsatz von Leistung und Gegenleistung ersordere, daß öle Gegenleistung des Mieters, näm lich die Zahlung, soweit entfalte, als der Vermieter keine Gelegenheit habe, Leistungen darzu-bieten, daß also die Verleger wegen ihrer Nieder lagen überwiegend zu Zahlungen von Wassergeld-, zu Beiträgen sin die Müllabfuhr »sw. nicht herangezogen werden können. Das Miei- ecnigungsamt des Bezirks Krenzberg, das ich wegen einer in der Wützetmstraße befindlichen Niederlage anrief, war anderer Ansicht. Ter Vermieter bestritt nicht, daß eine Zuleitung von Wasser seit Kahren nicht mehr crsolgc, machte aber geltend, daß zu ebener Erde ein allgemein zugänglicher Spiilabort vorhanden- sei, der von meinen Angestellten verucutUch benutzt würde, wenn sie Stunden hindurch aus der Niederlage zu arbeiten hätten. Gegen meine Gründe für die Freistellung von den anderen Beiträgen nincht« der Vermieter Ciiiwändc nicht geltend, betonte jedoch, daß der Fahrstuhl ILastanszug) von mir wohl zu 99s,. bcnntzt werde, baß ich also insofern eine Ent schädigung für geringere Benntzung von anderen Nebenleistungen halte. Der Vorsitzende vertrat die Auflassung, es sei unmöglich, die Verhältnisse jedes Hauses oder g-ar die Benntzung der Nebenleistnn- gen durch jeden einzelnen Mieter genau zu ermitteln; jede einheit liche Vorschrift, die Tausende von Fällen »Insasse, werde bisweilen Unbilligkeiten Hervorrufen, die eben im Interesse der Einheitlichkeit ertragen werden mußten. Die beiden Beisitzer waren offenbar der selben Meinung wie der Vorsitzende. Die Kammer halte in einem zeit lich verbundenen Verfahren auch über den Antrag des Vermieters aus endgültige Genehmigung der Kündigung zu ertenne» und hatte in dieser Beziehung ojfenbar Wohlwollen für mich. Die Gebühren, die ich allein hätte tragen müssen, sind neuerdings nicht unerheblich. Aus diesen Gründen verzichtete ich aus eine Entscheidung der Kammer und zog meinen Antrag zurück. Bezüglich meiner anderen Niederlagen habe ich den Vermieter» mitgeteilt, daß ich ohne Anrufung des Mieteiittgungsanttes in vollem Umsange zahlen würde, wenn das Miel- eitiignngsanit in dem einen Kall gegen mich erkennen sollte. Da durch betrachte ich mich als gebunden, werde aber, da es sich für mich um größere Beträge handelt, den Beschwerdeweg beschreiten und aus eine Änderung der Berliner AusfUhrniigsvorschriften hinwirke», die in der jetzigen Fassung den Mietern nicht besonders günstig sind. Im Falle ein anderer Verleger eine Entscheidung des Mietcinigungs- amteS herbeiznftihren Lust hat, übersend« ich ihm gern einen Durch schlag des Schriftsatzes, in dem ich die Gründe ftir die den Mietern günstige Auffassung znsammengesaßt habe. Berltn W. 8. C a r l H e >> m a n n S V e r l a g. 4«8
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