Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis jür Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 sür Nichtmilglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Ersüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespallcne Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchcrgesuchen werden aus Borais gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 87. Leipzig, Montag den 18. April 1910. 77. Jahrgang. Amtlicher Teil. Lekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Borsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt arn Sonntag Kantate, den 24. April 1910, pünktlich vormittags 10'/, Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1909/10. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1909. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1910. 4. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle folgende Änderungen der Satzungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig beschließen: Es lauten in Zukunft: S 1 Absatz 3 Ziffer 2: die Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Bestimmungen im Verkehr der Buchhändler untereinander, so wie der Buchhändler mit dem Publikum; Z 2 Absatz 3 Ziffer 4 Sah 1: Die Ausstellung einer unbedingten und schriftliche» Verpflichtung, in allen Stücken den Satzungen und Ord nungen des Börsenvereins, sowie den satzungsgemäßen Beschlüssen der Hauptversammlungen und des Vor standes sich zu unterweisen (8 3 Ziffer 3 und 4). 8 3 Ziffer 3 und Ziffer 4 nach Streichung der bisherigen Ziffern 3—6: Ziffer 3: sür seine Person, sowie für seine Handlung, beziehungsweise sür die Handlung, der es als Teilhaber oder Verantwortlicher Leiter angchört, die Satzungen und Ordnungen des Börsenvereins, die satznngsgemäßen Beschlüsse der Hauptversammlungen und des Vorstandes, sowie die von den Kreis- und Ortsvereinen beschlossenen Bestimmungen über den Verkehr mit dem Publikum, soweit sie von den, Vorstand oder der Hauptversammlung des Börsenvereins genehmigt sind, zu befolgen. Insbesondere haben alle Mitglieder die Pflicht, unter Beachtung der oben erwähnten Ordnungen, Beschlüsse und Bestimmungen, die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten. Den Verlegern aber ist es in Ausnahmefällen gestattet, größere Partien eines Werkes ihres Verlags an Behörden. Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Vermittelung einer Sortiments buchhandlung zu liefern; Ziffer 4 . solchen Buchhändlern und Wiederverkäusern, die taut Mitteilung des Vorstandes des Borsenvereins gegen Börsenblatt jllr den Dentschen Buchhandel. 77. Jahrgang. 592