Eigentum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis sür Mitglieder des 30 Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Biirsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehtlsen sür Stellengesuche, zum eigenen Gebrauch je IS sür Nichtmitglieder Die ganze Seite umsaßt 2L2 dretgespaltene Petttzeilen. Lü Vö, bet Zusendung unter Kreuzband saußer dem Die Titel ln den Büa,eiungeboten und Büchcrgcsuchcn Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet Beiderseitiger Ersüllungsort ist Leipzig. Rabatt wird nicht gewährt. dir. 86. Leipzig, Sonnabend den 16. April 1910. 77. Jahrgang. Amtlicher Teil. Mekanntmachung. Gemäß 8 20 seiner Geschäftsordnung gibt der Unterzeichnete Wahlausschuß die Bestimmungen der Geschäfts ordnung, die sich auf die Hauptversammlung bezw. auf die Wahl der Vertreter der Orts- und Kreis vereine im Vereinsausschuß beziehen und soweit sie zur Unterrichtung der Mitglieder des Börsenvereins zweckmäßig erscheinen, nachstehend bekannt: Hauptversammlung. 8 11. Folgende Formulare werden bis zu Beginn der Hauptversammlung — soweit angängig hat es schon am Nachmittage zuvor zu geschehen — durch den Wahlausschuß ausgegeben: s) Eintrittskarten zur Hauptversammlung; b) gestempelte Wahlzettel; o) Ausweiskartcn sür Abstimmungen über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte; ä) Stimmzettel für jeden Gegenstand der Tagesordnung, über den die Satzungen §17 Absatz 2 geheime Abstimmung vorschreiben; s) einen weiteren Stimmzettel sür eine unvorhergesehene geheime Abstimmung. Alle diese Formulare müssen das Datum der Hauptversammlung haben. Die Formulare b—e müssen sofort klar erkennen lassen, ob der Inhaber nur für sich stimmt oder wie viel Stimmen er einschließlich seiner eigenen hat. An die Leipziger Mitglieder, soweit sie keine Stimmvertretungen haben, sendet die Geschäftsstelle diese Formulare spätestens am Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung. 8 12. Zur Annahme der Wahlzettel haben Vertreter des Wahlausschusses sich rechtzeitig am Eingänge des Saales, in dem die Hauptversammlung stattfinden soll, einzufinden. Mit Eröffnung der Hauptversammlung erlischt die Verpflichtung des Wahlausschusses zur Entgegennahme weiterer Wahlzettel. Wahl der Vertreter der Orts- und Kreisvereine im Vereinsausschuß. 8 17- Die Zeit der Wahlmänner-Dersammlung setzt der Wahlausschuß fest, in der Regel für den Tag vor einer ordentlichen Hauptversammlung. 8 18- Die Leitung der Wahlmänner-Versammlung geschieht von dem Vorsitzenden oder einem Mitglieds des Wahlausschusses, ein zweites Mitglied des Wahlausschusses führt das Protokoll. Bei Eröffnung gibt der Leiter an die Wahlmänner die Wahlzettel (8 16 Absatz 8) aus. 8 19. Die Wahl, an der sich nur die Wahlmänner beteiligen, erfolgt durch Abgabe der Wahlzettel in einem Wahlgange. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte der in der Versammlung vertretenen Stimmen auf sich vereinigt. Ergibt der erste Wahlgang die erforderliche Stimmenanzahl nur für weniger Kandidaten, als Posten zu besetzen sind, so wird für jeden noch freien Posten ein besonderer Wahlgang vorgenommen. Nur die Kandidaten des ersten Wahlganges können in diese engere Wahl kommen. Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. SSL