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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1923
- Strukturtyp
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- 1923-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1923
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- Deutsch
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X- 84, II. April 1923. Redaktioneller Teil. «Sil-Nbl»u I. «. Dtlchn. Bachh-Ndkl. Förderung der Ausfuhr deutscher Bücher durch das Leipziger Mestaiitt. — Von der Verlagsabteilung des Leipziger Mestamts wird nnS geschrieben: Ein« brauchbare Förderung des dcntschcn Blicher- ansteiihandelS hat sich anläßlich der letzten Leipziger Messe die Vcr- lagSabtcilung des Leipziger Mestamts angelegen sein lassen. Die von, Leipziger Mcstamtsoerlag herausgegcbcnc, aller 14 Tage erschei nende Export-Zeitschrift »Leipziger Mustermesse und Technische Messe« brachte wahrend der Frühjahrsmesse in ihrer Tiefdruckbeilage »Illu strierte Messeschan« n. a. zahlreiche Besprechungen deutscher Verlags- werke, zum Teil mit Abbildungen von Titelvignctten und sonstigen Illustrationen. — Die Absichten des Mestamts werden am besten Illustriert durch Wiedergabe der Erläuterungen, die Verlagsdirektor Derlien diesem neue» Zweige der meßamtlichen Exportpropaganda niiter dem Titel »Neues ans deutschen Bnchvcrlagen- voransetztc: »Unter dieser Rubrik werden wir den Freunden und Lesern unseres Blattes kurze libersichten über wertvolle Literaturerschcinungen der deutschen Berlagsanstaltcn bieten, insbesondere sollen unsere Leser im Ausland die Möglichkeit finden, in enger Verbindung mit dem deutschen Geistesleben zu bleiben. Ebenso hoffen wir mitzuwirken an der Verbreitung des deutschen Buches unter den Nationen fremder Zunge. Endlich wollen wir den deutschen Verlagen Möglichkeiten bie ten, Litcraturfreunden aller Nationen Anhaltspunkte für das Schaf fen der Geistigen in Deutschland zu geben. Wir veröffentlichen unter dieser Rubrik sowohl redaktionelle Besprechungen wertvoller Neuer scheinungen als auch Selbftanzetgen deutscher Verlage.« Kür Auslaudliefcrungcn. — Ter Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung hat nachstehende Umrechnungskurse nach dem Stande vom 9. April 192g, gültig für die Zeit vom II. bis 17. April 1923, festgesetzt, die von den Anslenhandclsnebcnstcllcn bei der Um rechnung von Fakturen in ausländische Währung zur Ermittlung der ReichSabgabcn und der Gebühren benutzt werden: für Gebühren für Ncichsabgabc Ägypten 1005.— 810- Amerika 21075.— 1690«.— Argentinien G. 17510.— 14100.— — P. 7706.— 6200.— Belgien 1220.— 080.— Brasilien 2105.— 1800.— Bulgarien 160.— 130 — Chile >G. 5160.— 4200 — — P. 2660 — 2200 — Dänemark 4000.— 3300.— England 4894.— 3920.— Estland 60 — 48.— Finnland 570.— 460.— Frankreich 1415.— 1200.— Griechenland 240.— 200 — Holland 8240.— 6600.— Italien 1050.— 840.— Japan 0075.— 8000 — Jugoslawe» 210.— 170.— Lettland 80.— 64.— Luxemburg 1220.— 980.— Mexiko 12000.— 9600.— Norwegen 3700.— 3100.— Österreich —.20 —.25 Polen —.50 —.40 Portugal 1020.— 620.— Rumänien 100.— 80.— Schweden 5575.— 4500.— Schweiz 3850.— 3100.— Spanien 3220.— 2600.— Tschechoslowakei 630 — 510.— Ungarn 5.— 4.— Uruguay 17785.— 14300.— »Die Axt im Haus erspart de» Zimmer mann«. (Vgl. Bbl. Nr. 81.) — Meistens wird bekanntlich falsch zitiert. So ist cs auch bet der Ver öffentlichung: »Eine wirkungsvolle Schaufensterauslage« im Bbl. Nr. 81 gegangen. Natürlich steht im Schaufenster der Buchhandlung Eugen Michel in Leipzig der Tellspruch: »Die Axt im Haus erspart den Zinimcrmaiin« richtig. Da unser Berichterstatter den Spruch, wie in Nr. 81 gedruckt, meldete, so mussten wir annchmen, das; die Abänderung »jede Axt« absichtlich gewählt sei, um auf die Viel seitigkeit der Lchrmcisterbüchcrei hinzuweisen. Eine Ausstellung rationeller Arbeitsmethoden im Burda». — Die unter dem Ehrcnvorsltz des Präsidenten der Berliner Handelskammer, Franz von Mendelssohn, von: 2g. April bis 8. Mai im Berliner Sportpalast stattfindendc Allgemein« Burea »-Aus stellung wird von über 28t! Ausstellern beschickt sein. Die Aus stellung wird de» Besuchern gute Anregungen über zeit- und arbeit sparende Methode» im modernen kausmännischcn und technische» Bureau geben. Der Gold- und Silbcraukausspreis. — Der Ankauf von Gold für das Reich durch die Ncichsbank und die Post erfolgt bis auf weiteres un verändert zum Preise von 85 88V Mark für ein Zwanzigmarkstück, 42 588 Mark für ein Zehnmarkstück. Für ausländische Goldmünzen werden entsprechende Preise gezahlt. Der Ankens von Rcichssitber- münzen durch die Ncichsbank und die Post erfolgt bis ans weiteres nnverändcrt znm ISVVsachc» Betrage des Nennwertes. Falsche Rcichsbanknotcn zu 50 888 Mark. — Von den in Sckwarz- druck ausgesührlcu Nclchsbanknoten zu 5VVVÜ Mark mit dem Dalum des lv. Noo. 1922 ist eine Fälschung ansgetanchi, bei der das bei echten Noten ans der rechten Sette in das Papier cingcsormtc Wasser zeichen — Eichenlaub und Kreuzdorn darstellend — fehlt oder mangel- hast nachgcbilbcl und in der Durchsicht nicht oder nur schwach zn sehen ist. Die orangeroic», bei echten Noten in das Papier eingebetteten Fasern sind durch ähnlich getönte Druckstriche, die sich mit einer Nadel vom Papier nicht abheben lassen, vorgeläuscht. Vor Annahme dieser Nachahmung wird gewarnt und für die Prüfung empfohlen, sich die Beschaffenheit der echten Noten genau einznprägen. Für die Auf deckung von Falschmliiizerwcrlstättcn und dahin führende Angaben zahlt die Rclchsbauk nach wte vor hohe Belohnungen. Meine »e»e Fristverlängerung für Steuererklärungen. — ES ist das Gerücht verbreitet, daß die Frist für die Abgabe der Eiukommcus- nnd Verniögeiissteiicrerklärniig abermals, und zwar bis Ende Rai oder gar Ende Juni, hiuausgeschobcu werbe» solle. Demgegenüber wird darauf hingewiescn, dass eine allgemein« Verlängerung der Fristen für die Steuererklärung vollkommen ausgeschlossen ist. Die Steuererklärungen müssen vielmehr bis EudeAprjI abgegeben und dl« vorgcschrlcbeucn Zahlungen (Nachzahlung auf die Elnkomnicn- stcuer, Boranszcichnuiig auf die Zwangsaiilelhe) geleistet werden. Wer bis zum Ende des Monats keine Erklärung abgegeben hat, must sein Einkommen und Vermögen schätzen und danach die vorgeschrtcbcnen Zahlungen seiften. Wer zu spät zahlt, hat die im Gesetz vorgesehenen Zuschläge von 15 und 88 Prozent zu gewärtigen. Verdienst- und Einkommeusgreuze in der Krankenversicherung. — Durch Verordnung vom l. April 1923 ist mtt Wirkung ab 4. April 1923 die für- dl« Bersicherungspflicht der Vctrlebsbeamten, Ange stellten usw. maßgebende Verdieustgrenze auf 4 888 888 Mark jähr lich, dl« Jahrcselukommensgrcuzc für Hausgewerbetreibende gleichfalls ans 4 888 MV Mark, sowie die Grenze für das Einkommen, bis zu der der Beitritt zur srciwilligeu Versicherung gestattet ist, auf 1 288 888 Mark jährlich festgesetzt worden. Versicherungspflichttge Personen, welch« die Verdieustgrenze überschreiten, scheiden erst drei Monate danach ans der Versicherung ans. Die Arbeitgeber haben alle ne» der Verslcherungspflicht unterstellten Personen bis spätestens 28. April 1923 bet der Ortskrankcnkassc zn melden. Spende snr Arno Holz. — Am 26. April wird Arno Holz 68 Jahre alt. Aus diese:» Anlaß stifteten Freunde des Dichters wertvolle Handschriflcn, Orlglnalgraphlk, Luxusdrncke und bitten hierdurch den Verehrerkrels, sich an der Aktion durch ähnliche Spenden zn beteiligen. Die für diesen Zweck bestimmten Werke sind abzngebcn im »Bnchcr- Kabinett», Charlottcnburg, Mommseiistraßc 12 lSteinplatz 4572), wo sic am 25. April, 4 Uhr, öffentlich versteigert werden. Der gesamte Erlös wird ohne jeden Abzug dem Dichter zngcführt werden. Ottilie von Goteihcs Zeitschrift »Chaos«. — Unter de» Erstaus gaben deutscher klassischer Literatur, die am 14. April bei Karl Ernst Hcnrlcl in Berlin versteigert werde», kommen auch Einzelnummern der von Goethes Schwiegertöchter Ottilie heransgegebenen Zeitschrift »Chaos«, die zu den grössten bibliophilen Seltenheiten gehören, unter den Hammer. Diese Zeitschrift erschien unter Ausschluß 'der Öffentlichkeit und wurde ln nur 28 Exemplaren unter der Devise: »Ilonnx soll gut mal z- Pensa« gedruckt: sie wurde nicht verkauft, sondern nur an die Mitarbeiter verteilt. Das -Chaos« war zu Goethes Geburtstag 1829 von cliicm geselligen Kreis von Damen und Herren ln seinem Hans« gegründet worden Mid erfreute sich der tatkräftigen Unterstützung des Dichters; hauptsächlich geschah es aus 473
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