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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1923
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. Xr 186, 11. August 1923. Praris der Buckmarst. Die viclumstrittcne Buchmark setzt sich durch uud wird denjenigen Sortimentern, die sich ihrer rechtzeitig bedienen, in den kommenden flauen Wochen uud Monaten ein wichtiges, unentbehrliches Propaganda- mittel sein. Die Kommission, die iiber Buchmarlfragen zn beraten hatte, ist ohne ein greifbares Resultat auseinandcrgegangen. Es bleibe einer späteren Zeit überlassen, die Gründe für diese Ergebnislosigkeit klarzulegen. Ich will davon absehen, die Buchmarkfrage in ihrem Für und Wider hier nochmals anfznrollcn. Es ist an dieser Stelle soviel dar über geschrieben worden, daß sich der Einsichtige ohne Mühe ein rich tiges Bi!>d von der Sache machen kann. Inzwischen haben die Kreis- und Ortsvereine in seltener Einmütigkeit»die Buchmark, ebenso wie die Valorisierung, abgclehnt. Die von den bitterbösen Verlegern zum Verderb des Sortimenters ersonnene Buchmark wäre, ebenso wie die vermaledeite Forderung der Valorisierung, lange gestorben und be graben, wenn nicht der rasende Währungsverfall immer dringender die »wertbeständige Anlage« forderte. Bis heute steht der gesamte Buchhandel — wie ans den Veröffentlichungen der Kreis- und Orts vereine zu ersehen ist -- auf dem etwas hinterwäldlerisch anmutcnden Standpunkt, daß Mark gleich Mark ist. Ter Sprung der Schlüsselzahl von 41000 auf 70000 muß aber den weltfremdesten Buchhändler dar über aufklären, daß die Mark vom Montag nicht mit der Mark vom Samstag verglichen werden kann, weil diese beiden Markbegriffe zwei ebenso verschiedene Werte sind wie 4 und 7. (Nebenbei: Wer unter solchen Umständen noch Kredit gibt — auch an Bibliotheken und Be hörden —, ist... > Ich will niemand beleidigen!) Ta nach meiner Ansicht und nach Ansicht der mir nahestehenden Kreise die neuen Richtlinien zur Vcrkehrsordnnng praktisch zum aller größten Teil nicht durchführbar sind, habe ich an alle, an der Bnchmark interessierten Verleger folgenden Jnseratentwurf gesandt und um Stel lungnahme gebeten: »Die Unterzeichneten Verleger geben nachstehend die Grundsätze bekannt, nach denen sie das System der Grund- und Schlüsselzahlen in Zukunft im Rechnung^- und B e ö i n g t v c r k e h r handhaben werden. Auf den Barverkehr wirken sich diese Grundsätze nur inso weit aus, als nicht eingelöste Nachnahmen, sowie unberechtigte Zah lungsverweigerungen bei der Bag die Neuberechnung zur späteren Schlüsselzahl zur Folge haben. Die Grundsätze wahren in gleicher Weise das Interesse von Verlag und Sortiment. Die Unterzeichneten bitten deshalb um Zustimmungserklärungeu des Sortiments. 1. Zur Verhinderung von Verlusten infolge der Geldentwertung durch verzögerte Zahlung und zur Vermeidung einer für das Sorti ment zurzeit nicht erträglichen Belastung durch die Forderung des Fakturen-Ausgleichs zur Schlüsselzahl des Zahluugstages werden die Unterzeichneten Verleger in Zukunft Rechnungs-Sendungen in Grundzahlen (Buchmark) unter Angabe der Schlüsselzahl des Nech- nungstagcs fakturieren und folgende Zahlungsbedingungen an- bringea: »Diese Rechnung ist bis zum unter Anwendung der angegebenen Schlüsselzahl auszugleichen. Bei Zahlung nach diesem Tage ist die Schlüsselzahl des Zahluugstages zur Feststellung der erforderlichen Papiermarksumme auzu- wenden«. Das cinzusetzeude Datum liegt in der Regel 14 Tage nach dem Aus stellungstage, es steht jedoch dem einzelnen Verleger frei, diese Frist je nach den Umständen, insbesondere der Reisedauer der Sendungen, zu verkürzen oder zu verlängern. Wird neben der Grundsumme eine Papiermarksumme auf der Rechnung ausgeworfen, so wird diese mit dem Zusatz versehen: »Die Gültigkeit dieser Papiermark-Suiume er lischt am (Einsatz des oben erwähnten Datums)«. 2. Zur Ermöglichung eines B e d i n g t v e r k e h r s zwischen Ver lag uud Sortiment erklären sich die Unterzeichneten Verleger bereit, den mit ihnen in dauerndem Verkehr stehenden Buchhandlungen, unter Vorbehalt der Entscheidung in jedem einzelnen Falle, Konten in Grundzahlen zu führen und Zahlungen zu deren Ausgleich unter Anwendung der Schlüsselzahl des Zahlungstages gutzuschreibeu. Rücksendungen werden mit den berechneten Grundzahlen gutgeschric- ben. Bar- oder Nechnnngssendungcn werden nicht über diese Konten verbucht. Die Richtlinien, die der Ausschuß zur Revision -der Buch händlerischen Verkehrsordnung im Bbl. Nr. 151 zn diesem Punkte veröffentlichte, werden den wirklichen Währungsverhältnissen nicht ^ gerecht und dürften nur der Eigenart des wissenschaftlichen Verlages Rechnung tragen; sic mögen daher für Sonderabmachungen am Platz sein, können aber nie zum allgemeinen Verkehrsgesetz erhoben werden. 3. Die Unterzeichneten Verleger empfehlen den Gebrauch der Buch - mark zur Annahme von wertbeständigen Vorauszahlungen seitens der Kundschaft, weil sie in ihr ein Mittel sehen, den Büchcrabsatz auch in schwierigen Zeiten in Gang zu halten, was bei entsprechen der Vorsicht risikofrei ist. Auch die Zerlegung des Büchervcrkaufs ist hierdurch für alle die Kreise gewährleistet, die sonst als Bücher käufer Sortiment und Verlag bei der fortschreitenden Verarmung verlorengeheu. Sie erklären sich ihrerseits bereit, seitens des Sor timents wertbeständige Vorauszahlungen anzuuehmen uud zur Schlüsselzahl des Zahluugstages in Grundzahlen (Buchmark) gut- zusckMiben. Sie machen darauf aufmerksam, daß sowohl die an das Sortiment wie an den Verlag gerichteten Vorauszahlungen die Pflicht zur späteren Abnahme von Büchern begründen und nicht zurückgezahlt werben. Cie machen ferner darauf aufmerksam, daß die unter 1—3 genannten Maßnahmen mit der Schaffung einer Buch händler - W ä h r u n g nichts zu tun haben.« Noch stehen einige Antworten aus, aber der bisher ciugegangeue Teil der Antworten lehnt einen Ncchnungsverkchr glatt ab. Diese völlige Ablehnung auch eines Zieles von nur 8 bis 10 Tagen erfolgt nicht nur aus Angst vor einem neuerlichen Marksturz, sondern — und das ist sehr bedauerlich — weil das Sortiment fast durchweg bei Zicl- übcrschrcitungcn die Forderung der Valorisierung in der schärfsten Form ablehnt, mit Abbruch der Beziehungen droht u. s. f. Aus der Fülle der mir zugegangeneu Zuschriften klingt immer wieder die selbe Klage: Verständnislosigkeit des Sortimenters gegenüber den wahrhaft berechtigten Forderungen des Verlegers. Ich kann aus eige ner Erfahrung die betrübliche Tatsache nur bestätigen. Es ist bis heute undenkbar, außer auf dem Klageweg, vom Sortimenter bei Ziel überschreitungen eine Geldaufwertung, d. h. Bezahlung zu neuer Schlüs selzahl zu erhalten. Das Sortiment betrachtet die Valorisierung als eine Strafe und nicht als einen gerechten Ausgleich. Die praktische Folge dieser Haltung des Sortimenters ist, daß nunmehr ein großer Teil der Verleger die Monatskontcn aufgehoben hat und nur noch durch Bag oder gegen Nachnahme liefert. Ter Verlag steht in seiner Gesamtheit auf dem berechtigten Standpunkt, daß eS gänzlich unmöglich ist, entwertetes Geld vom Sortiment in Zahlung zu nehmen, noch dazu in einem Augenblick, da der gesunde und tüchtige Sortimenter ausschließlich Barzahlungen erhält. Die Zeit ist nunmehr vorbei, da es Monatskouten gab; das 3- Monatskvnto ist ein alter schöner Traum. Nun wird aber die berech tigte Forderung nach einem Konto immer wieder au den Verlag gestellt werden, und es gibt eine Reihe von Verlegern, -die unter bestimmten Bedingungen bereit sind, ein Konto in wertbeständiger Währung (Buch mark) eiuzurichten. Die beachtenswerten Äußerungen der Herren Or. Druckeumüllcr (Bbl. Nr. 172) und Lempp (Sprechsaal Bbl. Nr. 177) setze ich als bekannt voraus. Es kommt jetzt darauf an, diejenigen Verleger fcstzu- st e,l l c u, w e l ch e bereit sind, mit 8 Tagen Ziel zu lie fern, falls ihnen Valorisierung durch Unterschrift deseinzelnen Sortimenters zugestanHen wird. Fer ner wäre f e st z n ste l l e n, welche Verleger bereit sind, B e d i n g t - S c n d u n g e n in Grundzahlen (endgültige Ab rechnung spätestens nach 3 Monaten) zu ma ch e n. Endlich wären noch diejenigen Verleger bekanntzugeben, welche Buchmark (event. uuter Angabe des Umfanges und der Bedin gungen) anne h m e n. Eine kleine Gruppe von Verlegern kann sicher nichts erreichen, und es wird von vielen Seilen empfohlen, die Ange legenheit nunmehr in die Hand des Deutschen Verlegervereius oder des Börscuvereius zu legen. Hoffentlich findet sich der Börseuvercin be reit, allwöchentlich die Liste der »Buchmarkverleger« und ihre Bedin gungen unentgeltlich zu veröffentlichen*). Buchmark hin — Bnchmark her. Die Einführung des Schlüssel zahlsystems hat auch zuerst den allergrößten Widerstand der nicht kauf männisch denkenden Kollegen hervorgerufcn. Das Schlüsselzahlsystcm hat sich durchgesetzt. Die Buchmark und ihre Nebenerscheinung, die Forderung -der Valorisierung, werden sich auch durchsetzen. Prien, 6. August 1923. Fritz Schnabel. *) Die Redaktion will gern solche Listen zusammenstellen und bittet 'alle Verleger, die Buchmark annehmen, um Meldungen.
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