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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1923
- Strukturtyp
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- Band
- 1923-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1923
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- Deutsch
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186, II. August 1923. Redaktioneller Teil. «SrsenVlatt f. d. Ktschn. tzuchhande!. schwerd« vom LandesarbeitLgericht, jedoch kann bei Beschlüssen, denen «ine grundsätzliche Bedeutung zukommt, die weitere Be schwerde an das Reichsarbeitsgericht für zulässig erklärt werden. Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung rich ten sich nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung, indessen wird ein Zahlungsbefehl nur auf ausdrücklichen Antrag erlassen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Zu begrüßen ist die Vorschrift, daß in jeder gegen eine Partei zu erlassenden Entschei dung ihr zu erösfnen ist, ob und in welcher Form und Frist ihr ein Rechtsbehelf dagegen zusteht und bei welcher Stelle er anzubrin- - gen ist. Durch Kollektiv- oder Einzel veie inb a r un g kann die Ar- beitsgerichtsbarkeit völlig oder nur in beschränktem Maße ausge schlossen werden. Elfteres geschieht durch die Vereinbarung von Schiedsgerichten, deren Schiedsspruch unter den Parteien dieselben Wirkungen hat wie ein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichts, jedoch zum Zwecke der Zwangsvollstreckung noch eines Voll- streckungsurtcils des Arbeitsgerichts bedarf. Eine andere Möglich keit ist die allgemeine oder spezielle Vereinbarung eines Glltever- trages, wonach dem arbeitsgerichtlichen Verfahren ein Einigungs- Verfahren vor einer vereinbarten Glltestell« vorausgchen soll. Es begründet ebenso wie die Vereinbarung eines Schiedsbertrages eine prozetzhindernde Einrede und macht, wenn der Versuch der Einigung scheitert, bei dem sich anschließenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht daselbst die Abhaltung eines Einigungstermins über flüssig. Endlich können die Parteien auch einen Schiedsgutachter- vertrag des Inhalts abschließen, daß Tatsachen, die für die Ent scheidung der Rechtsstreitigkeit präjudiziell sind, z. B. die Ein stufung in eine bestimmte Tarifgruppe, in ihrer Gesamtheit oder im einzelnen durch eine Schiedsgutachterstell« festgestellt werden sollen. Hierdurch wird die Wirkung erzielt, daß bezüglich der in Frage kommenden Tatsachen eine Nachprüfung oder Beweiserhebung durch die Arbeitsgerichtsbehörde nicht-stattfinden darf und diese an das Schiedsgutachten gebunden ist. überblickt man rückschauend den Entwurf in seiner Gesamtheit, so ist anzuerkennen, daß trotz verschiedener mehr oder minder grund sätzlicher Bedenken, die der im einzelnen getroffenen Regelung gel ten, ersprießliche Arbeit geleistet und jedenfalls eine brauchbare Unterlage für die Beratung in den gesetzgebenden Körperschaften geschaffen worden ist. (>s CoNAPSLF. N llst ok avrsrlean ciookoral ckissar- kakions prircksck in 1921. ürepareck vz- blai'v IVilson Naoklalr, 1923. 252 8. 8°. 85 conls. Die Jahrgänge 1913—4929 der usa-merikantschen Disscrtations-- Verzeichnisse hatte ich an dieser Stelle sin Nr. 899 des Bbi. vom 28. De zember 1922) ausführlich besprochen und auf ihren Inhalt »nb ihre zweckmäßige Einrichtung hingewiesen. Kürzlich erschien das vorliegende Verzeichnis der 1921 erschienenen Dissertationen. In derselben üppigen Ausstattung sind 388 Dissertationen alphabetisch und systematisch ln gleicher Ausführlichkeit verzeichnet. Gegenüber 1929 beträgt der Zu wachs an Titeln etwa 19"/>. vr. Hans Pracsent. Meine MltleilllNM- Die neue Schlüsselzahl: 300 00V. — Der Papicrindex erhöht sich in Anlehnung an den Dollar abermals, und zwar um 256A, und der L e b c n s h a l t u n g s i n d e x hat gegenüber der Vorwoche eine Steigerung um 109,226 erfahren (die übrigen Faktoren bleiben unver ändert). Diese Steigerungen sind bei der Neuberechnung der Schlüsselzahl in voller Hohe berücksichtigt worden, sodas; sich folgende Aufstellung ergibt: Papieri n de x 236 647 046 Druck iudex 15 302 855 Buchbindcrindex 11626 806 Summe 262 976 695 Mittel 87 656 898 Lebenshaltungsindex 14 953 106 S um ine" 162 669 998 51 364 999 5136,4 367 824 Bei einer Abrundung beträgt die tatsächliche Schlüsselzahl 3 66066, was eine Steigerung um 156A bedeutet. Die Tabelle mit Ladenpreisen nach der neuen Schlüssel zahl befindet sich ans dem Bcstellzettelbogen der gestrigen Nummer. Der Raumersparnis und besserer Übersichtlichkeit halber werden jetzt die Preise ans der Ta belle in tausend Mark angegeben. Die zur Fortsetzung bestellten Sonderdrucke der Tabelle gehen den Bestellern wie immer regelmäßig zu. Die bisherige Entwicklung der Schlüsselzahl ist aus folgender Ta belle zu ersehen: Schlüsselzahl 60 mit Wirkung vom 18. September 1922 <Bbl. 21-l.) 80 „ 28. ,, < „ 229.) 110 „ 15. Oktober „ ( „ 239.) 106 „ 20. „ i „ 259.) 210 „ 6. November „ ( „ 259.) 306 „ 26. „ l „ 289.) 499 „ 4. Dezember „ ( ,, 289.) 600 „ 27. l „ 298.) 760 „ 15. Januar 1923 ( „ 11) 900 „ 29. l „ 23.) 1466 „ 5. Februar „ ( „ 29.) 2660 „ 19. „ „ < „ 41.) 2599 ,. 3. April „ < „ 78.) 3600 „ 7. Mai „ < 194.) 3399 „ 28. „ l „ 129.) 4299 „ 4. Juni „ l „ 129.) 5066 „ 14. ,, > „ 135.) 6306 „ 21. „ „ « „ 14l.» 8999 „ 26. „ 145.) 9660 „ 39. „ < „ 149.) 12660 „ 5. Juli „ , „ 153.) 15600 „ 11. „ i 158.) 18500 „ 18 „ < „ 194.) 25999 „ 25. „ ,. l „ 179.) 30600 „ 28. < „ 173.1 „ 41600 „ 2. August „ < „ 178.) „ 70600 „ 4. „ ! „ 179.) 80600 ,. 7. „ « ,. 181.) 126666 „ 16. ,, „ < „ 184.) " 30-6666 „ " " 11. ,, ,, « „ 188.) Schlüsselzahl des Kunstverlags. (Wiederholt.) — Die Schlüsselzahl der Vereinigung der Knnstverleger E. V., Berlin, ist mit Wirkung vom 9. August 1923 ans 40 006 festgesetzt worden. Schlüsselzahl des Verbandes Deutscher Buchbindereibesitzcr. — Dieser Verband teilt dem Bbl. unterm 9. August 1923 mit, das; seine Schlüsselzahl (siehe das im Bbl. Nr. 177, S. 1687 veröffentlichte Rund schreiben) vom 9. August an ans 36 000 festgesetzt worden ist. Znr Verkaufsordnung für Auslandlieferungeu. — Wir machen auch an -dieser Stelle auf den im Anzeigenteil der gestrigen Nummer ent haltenen dreizehnten Nachtrag zum Katalog der A n ß e n ha n ö e l s n e b e n st c l lc für das Buchgewerbe betr. Auslandpreise aufmerksam. Bnchhändler-Stcrbekassc E. V., Sitz Bremen. (Wiederholt.) — Nach Vorstandsbeschlns; beträgt das Sterbegeld jetzt 5 Millionen Mark. Eine Nacherhebung findet nicht statt. Der Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalien händler in Wien hat an den Deutschen Ve r l c g e r ve r e i n das Ersuchen gerichtet, »nicht mit den kurzfristigen Laufzeiten der ,Bag' zu rechnen, sondern mit Rücksicht ans die Schwierigkeiten der Kroncn- Überweisung nicht schon nach kürzerer Zeit mit Mahnbriefen und ähnlichen Zwangsmitteln vorzngehen, sondern eine wenigstens vier wöchige Zuwartefrist den österreichischen Kollegen zu gewähren«. Verein der Buch- und Musikalienhändler Lettlands lSitz Riga. - Die Generalversammlung dieses Vereins hat am 16. Juli in Riga stattgcfnnden. Nach den vorgenommcnen Wahlen setzt sich -der j Vorstand dieses Vereins jetzt zusammen ans dem Vorsitzenden: Herrn > G. Löffler, dem Protokollführer: Herrn M. Denbncr nnd dem ! Kassenwart: Herrn F. Send erlich, sämtlich in Riga. Mittel Nichtzahl Schlüsselzahl 1133
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