Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070322
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190703222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070322
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-03
- Tag1907-03-22
- Monat1907-03
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 68, 22. März ISO? Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 3131 bleiben der Zahlung dem Postamtsvorsteher rechtzeitig Anzeige zu erstatten haben. Gelingt der Postanstalt die Beitreibung eines gestundeten Betrags nicht, so befaßt sich damit die Vorgesetzte Ober-Postdirektion bzw. das Reichspostamt. Bei Postagenturen erfolgt jede Portostundung auf Gefahr des Postagenten. Ob die gestundeten Beträge außer in die Bücher der Postanstalt noch in ein Gegcnbuch einzutragen sind, richtet sich nach der Berabredung zwischen der Postanstalt und dem Antragsteller; dieser hat ge gebenenfalls das Gegenbuch selbst zu beschaffen. Kleine Mitteilungen. Gerichtsverhandlung. Allgemeiner Dchriftstellerverein. — Die Verhältnisse des Allgemeinen Schriftstellervereins bildeten am 11. d. M. den Gegenstand sehr lebhafter Erörterungen vor einem Berliner Schöffengericht. Es handelte sich um eine Privatklage des Schriftstellers und Vorsitzenden vr. Max Hirsch feld gegen den Professor vr. Bruno Meyer, den Chefredakteur vr. Heinrich Wiesenthal-Schöneberg und die Schriftstellerin Martha Meyer zu Wilmersdorf wegen einfacher und verleumde rischer öffentlicher Beleidigung. Die drei Angeklagten waren Mitunterzeichner eines im Januar 1906 veröffentlichten Flugblatts, betitelt: -Die Wahrbeit über vr. Max Hirschfeld und den Allgemeinen Schriftstellerverein-. Das Flug blatt wurde unter den Mitgliedern des Allgemeinen Schriststeller- vereins verbreitet und forderte zum Austritt aus dem Verein auf. Außer einer Reihe formell beleidigender Ausdrücke wurden folgende Punkte des Flugblatts unter Anklage gestellt: Es wurde behauptet, daß vr. Hirschfeld im Schriftstellerverein eine -Pascha wirtschaft- führe und in dem Verein durch seine Schuld skanda löse, die Schriftstellerwelt auf das schwerste bloßstellende Verhält nisse herrschten, vr. Hirschfeld verquicke seinen Vorsitzendenposten mit seinen geschäftlichen Interessen und lasse sich alle möglichen Leistungen für die Vereinsmitglieder besonders vergüten. Die Nachdruckskontrolle sei nur ein Mittel zum Zwecke des Abonnenten fangs und werde ganz ungenügendausgeführt. In Journalisten kreisen werde der Verein »das Kaffeekränzchen der Frau Hirsch feld- genannt. Die Angeklagten behaupten die Wahrheit der in dem Flugblatt aufgestellten Tatsachen und erklären, daß es ihnen nicht eingefallen sei, Herrn vr. Hirschfeld den Vorwurf zu machen, sich in unberech tigter Weise bereichert zu haben; es sollte vielmehr nur unordent liche und unkontrollierte Geschäftsführung gerügt werden, bei der eine geordnete Einsichtnahme in die Verhältnisse des Vereins nicht einmal den Vorstandsmitgliedern ermöglicht und eine detaillierte Abrechnung nicht vorgelegt worden sei. Frau Hirschfeld habe wiederholt gesagt, ihr liege die ganze Geschästslast ob, ihr Mann bekümmere sich um das Geschäft gar nicht, er liege lange im Bett und gehe dann mit seinem Sohn spazieren. vr. Hirschfeld widersprach allen diesen Behauptungen ent schieden und versicherte, daß im Verein alles ordnungsmäßig vor sich gegangen sei und vor sich gehe. Das Organ »Die Feder- sei sein Privatunternehmen, aus dessen Erträgnissen er auch noch mehrere Tausende dem Verein zugewendet habe. vr. Hirschfeld verwies darauf, daß das Wort vom -Kaffeekränzchen der Frau Hirschfeld- von Herrn vr. Wrede stamme, der deshalb schon wegen Beleidigung verurteilt sei. Die Kasse sei ordnungsmäßig geführt und die Beläge wären jedem auf Wunsch vorgelegt worden. Dies sei aber nie verlangt worden. Es sei übrigens eine ordnungs mäßige Rechnungskommission vorhanden. Uber das Zutreffende oder Unzutreffende der beiderseitigen Behauptungen wurde auf beiden Seiten sehr lebhaft gestritten, wobei auf seiten der Beklagten die Ansicht vertreten wurde, daß nach dem Erscheinen des Flugblatts etwas mehr Ordnung in die innere Verwaltung des Vereins gekommen sei. Zeuge Sophar-Charlottenburg war der zweite Vorsitzende des Vereins, er behauptet, daß in dem Verein völlige Ordnung herrschte. Nach seiner Ansicht habe vr. Hirschfeld für die Inter essen der Schriftsteller mehr getan als irgend einer, namentlich auf dem Gebiet der Nachdrucksverfolgung. — Zeuge Rechnungsrat Krampe hat die Kassenrevisionen ausgeübt. Er habe alles ge prüft; wo ihm etwas zweifelhaft schien, habe er sich die Belege vorlegen lassen; sie seien ihm nicht verweigert worden und die Decharche sei ordnungsmäßig erteilt worden. — Frau vr. Hirsch feld, die Ehefrau des Privatklägers, gab zu, daß sie wohl ein mal, wenn sie irgend einen Zwist mit ihrem Manne hatte, gesagt habe, er schlafe den ganzen Tag oder gehe spazieren, und sie müsse alle Arbeit tun. Dies sei aber nur gewissermaßen aus Scherz geschehen, tatsächlich habe ihr Mann sehr fleißig gearbeitet und eigentlich alles getan. Die Zeugin bestreitet, daß die Statuten jemand verheimlicht worden seien; ebenso bestreitet sie, gesagt zu haben: »Vereinsmitgliedslisten geben wir nicht; das ist unser Geschäft«, oder »Der Verein ist unser Geschäft; das müssen wir unserm Kurtchen hinterlasscn«. Die Zeugin meint, daß die Gegen partei den -Verein- und die Zeitschrift -Die Feder- verwechsele. Letztere sei Eigentum ihres Mannes. Die Kasse sei eine gemein same gewesen. Von den vereinnahmten 7 sei 1 für den Verein gebucht, und diese Gelder seien ins Depot der Deutschen Bank gegeben worden. — Der Zeuge Alfred Schreiber weiß, daß Frau vr. Hirschfeld gesagt habe: -Der Verein ist unser Privat geschäft». Ein Vereinsmitgltederverzcichnis sei nie zu haben ge wesen. vr. Hirschfeld habe gesagt, er gebe das Verzeichnis nicht heraus, das sei sein Eigentum, und jedes Mitglied koste ihm6^ für Reklame re. Also ein Mitgliederverzeichnis sei nicht zu haben gewesen, ein Antrag, der behufs Anbahnung einer Statuten änderung gestellt war, sei einfach unter den Tisch geflogen, und vier Tage darauf sei er aus dem Verein hinausgeflogen. — Zeuge Steidelmüller war Vorstandsmitglied und bestätigt auf Be fragen, daß er über manche Vorkommnisse im Verein im unklaren gelassen worden sei. Nach seiner Meinung sei Hirschfeld der Allein herrscher gewesen, und in Rechnungssachen habe keine Ordnung geherrscht, es sei kein Überblick möglich gewesen. — Zeuge Max Nentwig: Auch er habe seinerzeit einen Antrag aus Statutenänderung an die Generalversammlung gerichtet; dieser Antrag sei einfach unterschlagen worden, und man habe ihm an gezeigt, daß er seinen Austritt anmelden solle, widrigenfalls er ausgeschlossen werden würde. — Frau Maler Kurz-Schöneberg hat bezüglich der Erträgnisse aus Vergnügungen, Bazaren ec. die ge nügende Ordnung und Kontrolle vermißt. — Ein auswärts ver nommener Zeuge hat bekundet, daß bei einer Gelegenheit dem vr. Hirschfeld gesagt worden sei: -Sie herrschen ja hier wie der Papst!-, worauf dieser erwidert habe: -Das will ich auchl- Das Gericht hielt es für das gute Recht der Angeklagten, auf dem Wege der Flugschrift zu versuchen, Wandel zu schaffen, was sie auf anderm Wege nicht erreichen konnten. Die Statuten des Vereins seien nicht zeitgemäß, und wenn zwei Herren, welche Anträge auf Statutenänderung stellten, einfach ohne Grund ausgeschlossen werden, so sei dies eine -Paschawirtschaft-, und man könne von -skandalösen Zuständen« sprechen. Erwiesen sei auch, daß Frau Hirschfeld Gelder in Empfang genommen habe, ohne eine Quittung dafür auszustellen. Nicht erwiesen sei, daß vr. Hirschfeld den Verein nur als sein geschäftliches Unternehmen betrachtet habe und daß es bei der Nachdruckskontrolle nur auf Abonnentenfang abgesehen sei. Der Gerichtshof habe aber den Angeklagten den Schutz des § 193 in vollem Umfang zugebilligt, in keiner Weise für nachgewiesen erachtet, daß sie wider besseres Wissen gehandelt haben; sie seien deshalb auf Kosten des Privat klägers freigesprochen. Aus dem Antiquariat. — Die von dem verstorbenen Ge heimen Ober-Regierungsrat Professor Jordan, früherem Direktor der Berliner National - Galerie, hinterlassene reichhaltige kunst historische Bibliothek ist in den Besitz des Antiquariats von Paul Lehmann in Berlin übergegangen. (Red.) Post. Württemberg. — Aus Stuttgart wird vom 19. d. M. gemeldet, daß die kgl. württembergische Regierung den Ständen eine Denkschrift über eine Erhöhung der Posttarife für den Orts und Nachbarortsverkehr vorgelegt habe. (Red.) Post. Bestellgeld. — Der Reichstag hatte früher beschlossen, den Reichskanzler zu ersuchen, zur Verbilligung des Paket- und Postanweisungsverkehrs die Abschaffung des Bestellgeldes vorzubereiten und dem Reichstag eine Übersicht über die voraus sichtlichen finanziellen Wirkungen dieser Maßregel zu unter breiten. Diese Übersicht ist dem Reichstag jetzt zugegangen. Danach ist das Bestellgeld unter Zugrundelegung der Verkehrs zahl für 1905 auf 17,1 Millionen Mark zu veranschlagen. Würde das Bestellgeld abgeschafft, so entstände für die Postkasse ein 411»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder