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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-29
- Erscheinungsdatum
- 29.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
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15932 Börsenblatt s. d. Dtschn. vuchyaNdel. Nichtamtlicher Teil. .G 301, 29. Dezember 1910. 1876. Nu1üou8s 1876.) 8 8. 1810). ^ 8.^ o b - o ^ I > 8 / 6e l'l^eols äsz eüarts3 Minies 1896, t. I^VH. ks.ri3 1896. 8. kari8 1898. 4. Iwnckov 1908—1909.^ 8. 22 käväs. Iwoäou 1906. 8. vobell, Lertraw, a osut-ur^ ok 80nvst3. I^ovclon 1910. 8. D. ^ Loltau. Liaun8eüv/siA o. 3. (1822.) 1:1. 8. Oo^^rjg 1890. 8. ^ ^ ^ ^ I.irllOA68, 6Q 1886. I.iir>0^88 1888. 8 Lkren - k^eNunA Lsr1iu8 in ^.b8is1it äs3 Nu8i1:ali6ndanäsl8. (In: NorZsublatt kür ^sbilästs Ltäucls 1813 tlr. 268. 'I'übin^sn.) 4. küenco clsAli säitori, libiai st usAoriiavti äi ruu8ioa ä'Italia, 6on b 1910. 8. ^ ^ ^ ^ ^ ° ^Visii, ^ovembsr 1909. ^Visv 1909. 8. Nit kortraits aut lä. t^ov. 8. (8eb1u38 kolßt.) Kleine Mitteilungen. Ausstellung gegen Schundliteratur in Berlin. — Die von der Deutschen Dichter-Gedächtnis-Stiftung zusammengestellte Ausstellung gegen die Schundliteratur wird vom 4. bis 12. Januar 1911 in Berlin im Reichstagsgebäude gezeigt werden. Die Gliederung ist so getroffen, daß von den verschiedenen Arten der Schundliteratur eine Reihe von Proben in Bild und Wort vor geführt, sowie daß durch graphische Darstellungen eine Vor stellung von dem ungeheuren Umfang gegeben wird, die der Absatz der Schundhefte in Deutschland erreicht. Andrerseits sollen, von diesen Darbietungen räumlich scharf getrennt, die Gegenmittel vorgeführt werden, die in der Verbreitung guter Literatur gefunden und erprobt worden sind. In der ersten Ab teilung wird gezeigt werden, zu welchem Umfang einige Schund- literatursammlnngen bereits angeschwollen sind. Es werden sämt liche bisher erschienenen Hefte einer der berüchtigtsten dieser Sammlungen — nach ihrem Helden »Nick Carter« genannt — in Form eines Frieses nebeneinander angebracht werden. Der Fries wird, da es sich um nicht weniger als 260 Hefte handelt, eine Länge von 70 w haben. Eintrittskarten sind bei der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge, Berlin 0 19, durch schriftliche Be stellung gegen Einsendung des Portos erhältlich. Gegen Schundliteratur. (Vgl. Nr. 300 d. Bl.) — Im An schluß an die Mitteilung aus Stettin in Nr. 300 d. Bl., betreffend Aufforderung an die Konfirmanden zur Ablieferung der Schundschriften ihres Besitzes und deren Umtausch gegen nütz lichere Erzählungen, sei hier die weitere Mitteilung der Ostsee- Zeitung zur Kenntnis gebracht, daß die angegebene erstaunlich hohe Zahl von 3000 Schundschriften inzwischen durch neue Ab lieferungen weit überholt worden ist. Bei Schluß der Ausstellung am 18. Dezember waren mehr als 6300 Stück solcher Schriften abgeliefert. * Die deutsche Schulausstellung der Brüsseler Welt ausstellung in Berlin. — Das preußische Kultusministerium hat bestimmt, daß die deutsche Schulabteilung auf der Brüsseler Welt ausstellung Anfang 1911 im Landesausstellungspark am Lehrter Bahnhof in Berlin ausgestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Tag der Eröffnung ist noch nicht bestimmt, doch ist anzunehmen, daß die Ausstellung im Februar 1911 statt finden wird. (Leipziger Tageblatt.) Haftung der Handelskammern für Auslagen der Kon sulate bei Auskunftcrteilung. — Der Staatssekretär des Innern hat dem Deutschen Handelstag eine Abschrift eines vom Aus wärtigen Amte am 26. November an die Konsulate gerichteten Schreibens zukommen lassen, das folgendermaßen lautet: »Im Interesse der Förderung einer raschen und zweck entsprechenden Auskunftserteilung der kaiserlichen Konsular behörden in Handelssachen und zur Vermeidung der durch Ein forderung von Kostenvorschüssen notwendigerweise entstehenden Verzögerung in der Erledigung solcher Anträge haben die deutschen Handelskammern, mit Ausnahme der Handelskammern in Wiesbaden und Altona, sich bereit erklärt, im Falle der Uneinziehbarkeit von Auslagen, die den kaiserlichen Konsular behörden bei der auf Antrag deutscher Interessenten erfolgten Beschaffung von Handelsauskünften erwachsen, die Erstattung dieser Auslagen in mäßiger Höhe, etwa bis zum Betrage von 30 bis 50 zu übernehmen. Die kaiserliche Konsularbehörde ersuche ich daher, bei Anträgen auf Erteilung von Auskünften in Handelssachen, die von*Jnteressenten in den Bezirke» der erstattungsbereiten Handelskammern oder von deutschen Handels kammern gestellt werden, in Zukunft von der Einforderuug von Kostenvorschüssen abzusehen, sofern die zur sachgemäßen Er ledigung der Anfragen erforderlichen baren Auslagen den oben- bezeichneten Betrag voraussichtlich nicht übersteigen.« (Vossische Zeitung.) Post. Telegraphische Postanweisungen nach Amerika. (Vgl. Nr. 299 d. Bl.) — Vom 1. Januar 1911 ab sind im Ver kehr zwischen Deutschland einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika und Canada anderseits telegra phische Postanweisungen bis zum Meistbetrage von 200 Dollars für die einzelne Postanweisung zulässig. Der Aus tausch wird auf deutscher Seite durch die Post und auf nord amerikanischer Seite durch die Deutsch-Atlantische Telegrapben- gesellschaft in Cöln vermittelt, die sich dabei der Mitwirkung amerikanischer Telegraphengesellschaften bedient; die Postver-
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