Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100322
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191003225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100322
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-03
- Tag1910-03-22
- Monat1910-03
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 66, 22. März 1910. Nichtamtlicher Teil. VVrsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 3541 Postanstalten, die sich mit der Ausgabe von Briefen befassen, auf Wunsch Postlagerkarten ausstellen. Die Ausfertigung der Postlagerkarte ist am Schalter der Postanstalt, wo die Abholung der Briefe stattfinden soll, zu beantragen. Die Postlagerkarten weisen eine vorgedruckte Nummer auf. Briefe, die unter dieser Nummer mit dem Zusatze »Postlagerkarte« und dem Namen der die Postlagerkarte ausstellenden Postanstalt ein- gehen, z. B. Postlagerkarte Nr. 47 Berlin 1^.8, werden nur dem jenigen verabfolgt, der die vom Postamte Berlin VV. 8 ausgestellte Postlagerkarte Nr. 47 vorzeigt. Die Postlagerkarte hat Gültigkeit für die Dauer eines Monats, vom Tage der Ausstellung ab bis ausschließlich denselben Tag des nächsten Monats — also z. B. vom 16. Februar bis einschließlich 15. März —; ihre Gültigkeit kann immer um je einen Monatszeitraum verlängert werden. Für die Ausfertigung einer Karte, ferner für jede Verlängerung der Gültigkeitsdauer wird je eine Gebühr von 25 «H erhoben. Eine Verpflichtung zur Lösung von Postlagerkarten besteht nicht; es können also auch Chiffrebriefe in seitheriger Weise ohne jeden Ausweis bei den Postanstalten abgefordert werden. Ferner wird im innern deutschen Verkehr für die Ver sendung von Karten und Paketen mit Nachnahme die Benutzung von Nachnahmekarten und Paketadressen mit anhängender, vom Absender vorzuschreibender Postanweisung zugelassen. Derartige Formulare werden zum Preise von 5 -Z für 10 Stück bei den Postanstalten vom 1. Juli ab zum Verkauf bereitgehalten werden. Es ist gestaltet, die Formulare durch die Privatindustrie Herstellen zu lassen und schon jetzt zu verwenden. Die nicht von der Post bezogenen Nachnahmekarten und Nach nahmepaketadressen müssen jedoch, worauf zur Vermeidung von Zurückweisungen durck die Postanstalten besonders hingewiesen wird, in Größe, Form und Vordruck sowie in Stärke und Farbe des Papiers den amtlichen Formularen genau entsprechen. Musterformulare können in einigen Wochen bei den Postanstalten eingesehen und von Interessenten kostenlos bezogen werden. Die Benutzung der neuen Formulare ist vorläufig in das Belieben des Publikums gestellt. Vom 1. Januar 1911 ab werden zur Versendung von Paketen und Karten mit Nachnahme aber nur noch die Formulare mit anhängender, vom Absender vorge schriebener Postanweisung zugelassen werden. Berlin, den 16. März 1910. Der Staatssekretär des Reichspostamts, (gez.) Kraetke. * Internationale Urteilsvollstreckung. — Der Ausschuß des Deutschen Handelstags verhandelte am 15. d. M. u. a. über die Frage der Vollstreckung deutscher Urteile und Schieds sprüche im Ausland und umgekehrt. Auf Befürwortung von Professor vr. Apt (Berlin) gab der Ausschuß folgende Erklärung ab: 1. Der Ausschuß des Deutschen Handelstags hält eine ein heitliche Regelung der Vollstreckung von Schiedssprüchen im internationalen Verkehr für wünschenswert, insbesondere nach der Richtung hin, daß eine Vereinfachung der Vollstreckungsvoraus, setzungen eintritt. Es ist anzustreben, daß rechtskräftige Schieds sprüche ohne materielle Nachprüfung vollstreckt werden und daß die Vollstreckbarkeitserklärung nn Beschlußverfahren erfolgt, ohne daß es der Erhebung einer neuen Klage bedarf. 2. Der Ausschuß des Deutschen Handelstags hält es nicht im Interesse von Handel und Industrie liegend, daß auf Grund des § 328 Nr. 5 der Zivilprozeßordnung ausländische Staaten auf Grund einseitigen Rechtsaktes Verbürgung der Gegenseitigkeit herbeiführen können; dagegen hält er es für wünschenswert, daß — jedoch nur auf Grund von Verträgen — eine Vereinheitlichung der Urteilsvollstreckung unter solchen Staaten angestrebt wird, deren Gesetzgebung, gerichtliche Einrichtungen und Rechtspflege die nötigen Bürgschaften bieten. Vor Abschluß derartiger Ver träge ist den Handelsvertretungen Gelegenheit zur gutachtlichen Äußerung zu geben. Bereinigung der Freunde des «oethehauses in Weimar. — In Weimar hat sich eine Vereinigung der Freunde des Goethehauses gebildet, die sich zur Aufgabe gesetzt hat, das Goethe-Nationalmuseum weiter auszubauen. Die Samm lungen des Dichters, von denen die meisten in Kästen und Mappen verborgen sind, sollen durch erweiterte Ausstellung, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. durch wissenschaftliche Erläuterung und durch Veröffentlichungen in die Reihe unserer Bildungsmittel eintreten. Die Sammlung von Goethes Zeichnungen sowie die Bildnisse, die ihn und die Seinigen darstellen, will man vergrößern, den Hausrat und andre Erinnerungsstücke, die dem Goethehaus verloren gegangen sind, wieder zurückkausen. Die Vereinigung erläßt jetzt einen von namhaften Persönlichkeiten Unterzeichneten Aufruf, in dem sie alle Verehrer Goethes zur Mitarbeit auffordert. Die Mit- gliedschaft kann durch Bezahlung eines für das laufende Kalender jahr geltenden Beitrags (unter Angabe des Namens und Wohn orts) oder durch Stiftung von auf Goethe bezüglichen Gegen ständen, deren Besitz dem Museum von besonderem Wert ist, erworben worden. Als Jahresbeitrag sollen 20 oder mehr, jedenfalls nicht weniger als 10 gespendet werden. Der Beitrag ist an die Zahlstelle der Vereinigung, die Mittel deutsche Privatbank, Filiale Weimar, vorm. Jul. Elkan, in Weimar (Burgplatz 3) oder an eine andere Filiale dieser Bank zu senden. Jedes Mitglied hat gegen Vorzeigen der Mitgliedskarte freien Eintritt in das Goethe-Nationalmuseum zu jeder Tageszeit außer bei künstlichem Licht. Wer mehr als 20 jährlich gibt, hat außerdem Anspruch auf den Bezug der während seiner Mit gliedszeit etwa erscheinenden Veröffentlichungen des Museums zu ermäßigten Preisen. Wer wenigstens 100 ^ jährlich zahlt, erhält diese Veröffentlichungen unentgeltlich; wer 1000 ^ einmal oder öfter spendet, erhält während seiner ganzen Lebenszeit alle erscheinenden Veröffentlichungen und die vor seinem Eintritts jahre erschienenen, sofern solche noch zur Verfügung stehen. Als solche Veröffentlichungen sind bis jetzt ins Auge gefaßt: ein Führer durch das Goethe-Nationalmuseum in großer und kleiner Aus gabe, ein wissenschaftlich bearbeiteter Katalog von Goethes Privat bibliothek, eine Ausgabe von Goethes Handzeichnungen, die Heraus gabe von verschiedenen Abteilungen seiner Sammlungen u. a. m. Anfragen und Mitteilungen sind an die Direktion des Goethe- Natwnalmuseums in Weimar zu richten. (Deutscher Reichsanzeiger.) * Auszeichnung. — Am 11. März d. I. hat Seine Heiligkeit Papst Pius X. durch ein vom Staatssekretär Kardinal Rafael Merry del Val unterzeichnetes Diplom der Verlagsbuchhandlung »Styria« in Graz und Wien den Titel eines Verlegers des heiligen Apostolischen Stuhles verliehen. * Intime Vortragsabende bei Hugo Heller L Cie. in Wien. — Am Mittwoch den 30. März wird Martin Bub er im Rahmen der intimen Abende im Kunstsalon Heller in Wien einige bisher noch unveröffentlichte Chassidische Legenden vorlesen, und zwar: s) Jerusalem, b) Das Rufen, o) Das hohe Lied, ck) Der Sseder der Unwissenden. — Der Zutritt ist auf etwa 80 geladene Gäste beschränkt. Beginn V«9 Uhr. Berlagsanstalt Courier« des Deutschen Transport» arbeiter»Berbandes G. m. b. H. in Berlin. — Handels register-Eintrag: Berlin. In das Handelsregister 6 des Unterzeichneten Gerichts ist am 11. März 1910 folgendes eingetragen worden: Nr. 7614. Verlagsanstalt »Courier« des Deutschen Transportarbeiter-Verbandes, Gesellschaft mit be schränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unter nehmens: Betrieb einer Verlagsanstalt und damit verwandter Geschäftszweige. Das Stammkapital beträgt 2000(H Geschäfts führer: Kassierer Carl Kaßler in Lichtenberg, Gewerkschafts beamter Oswald Schumann in Mahlsdorf (Ostbahn). Die Ge sellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Ge sellschaftsvertrag ist am 14. Februar 1910 festgestellt. Die Ver tretung der Gesellschaft erfolgt durch zwei Geschäftsführer. Außer dem wird hierbei bekannt gemacht: Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. Es bringen in die Gesell schaft ein: 1. Gewerkschaftsbeamter Oswald Schumann in Mahls dorf, 2. Kassierer Carl Kaßler in Lichtenberg das von ihnen unter der nicht eingetragenen Firma Verlagsbuchhandlung Courier betriebene Geschäftsunternehmen mit allen Aktiven und Passiven nach dem Stande vom 1. Januar 1910 zum festgesetzten Werte 457
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder