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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1910
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- Deutsch
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1310 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 24, 31. Januar 1910. auch den Erfolg, daß ihm dies ohne Schwierigkeit gelang und daß Hevpenberger seine vielseitigen persönlichen Erfahrungen mit den Gaunern und seine Kenntnisse vom Gaunerwesen bereitwillig in den Dienst der Kriminalpolizei stellte. Bereits im Jahre 1784 konnte Schaffer nach Heppenbergers Mitteilungen bei Christoph Friedrich Cotta in Stuttgart eine »Jauner-Liste« herausgeben, die mehr als 500 Namen und Beschreibungen von damals noch umherstreifenden Gaunern, sowie zahlreiche Allgaben über Hehler und Diebesherbergen enthielt und den Polizeibehörden ganz Süd deutschlands, Österreichs und der Schweiz die wertvollsten Dienste leistete. Er veranlaßte ihn dann auch, einen grammatischen Leit faden nebst Wörterbuch der »Jaunersprache« auszuarbeiten, das dann zwei Jahre vor seines Verfassers Tode zum Druck befördert wurde. Heppenberger spricht in der bemerkenswerten Vorrede zu dem Buch seine Reue wegen seines früheren verfehlten Lebens aus, die ihn dazu bringe, sich möglichst »guter rechtschaffener Handlungen« zu befleißigen, welche »große Pflicht« er auch durch dieses Buch zu erfüllen suche. Weiter rühmt er, ohne »der Be scheidenheit zu nahe zu tretten«, daß durch seine Angaben schon manche unschuldig verdächtigte Personen »Ehre und guten Namen« wiedererlangt hätten, und spricht den Wunsch aus, daß auch diese Schrift »hie und da bey Inquisitionen, bey verdächtigen Gesprächen in Wirts-Häusern oder auf der Straße, oder sonst bey Gelegenheiten ein Nutzen daraus entstehen oder Böses verhütet werden« möge; und man darf vielleicht annehmen, daß das Buch diese Aufgabe wohl erfüllt hat. Heppenberger selbst war nach seiner Einfangung zuerst im Ludwigsburger Zuchthaus unter gebracht worden, fand aber wegen seiner guten Führung bald im dortigen Armenhaus eine Zuflucht und durfte sogar von dort aus häufig, zuerst unter herzoglicher Bedeckung, dann völlig frei, den Oberamtmann Schäffer aufsuchen, bei dem er oft monatelang als Helfer bei Untersuchungen und Ermittelungen weilte. Am 3. September 1793 ist Heppenberger, der infolge seines unsteten und liederlichen Lebens schon länger kränkelte, im Ludwigsburger Armenhaus gestorben. (Nach: Zeitschrift für Bücherfreunde.) * Remittendenfaktur-Vordrncke V.-M. 1S1V. (Vgl. 1909, Nr. 301—304; 1910 Nr. 1—23 d. Bl.) — Weiter eingegangen sind Art. Institut Orell Füßli in Zürich, Verlag F. Emil Boden, Dresden, C. Boysen, Verlag, Hamburg, I. Ebner'sche Buchhandlung, Ulm, G. A. Gloeckner, Leipzig, Alfred Hahn's Verlag, Leipzig, A. Hartleben's Verlag, Wien, Haupt L Hammon, Leipzig, A. Hofmann L Comp., Berlin, Jüdischer Verlag, G. m. b. H., Köln, Axel Junker Verlag, Berlin-Charlottenburg, Ed. Liesegangs Verlag M. Eger, Leipzig, Carl Merseburger, Leipzig, Edward Erwin Meyer, Verlag, Aarau, I. Neumann, Neudamm, Rengersche Buchhandlung, Gebhardt L Wilisch, Leipzig, Römmler L Jonas, G. m. b. H., Dresden, I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier), München, Hermann Zieger, Leipzig, (zugleich: R. E. King L Co. Ltd., London). Paganinis Nachlaß «nter dem Hammer. — In Florenz gelangte am 24. d. M. der reichhaltige Nachlaß des großen Geigen meisters Niccolo Paganini, der sich bisher im Besitze seiner Enkel, der Barone v. Paganini in Parma, befand, zur öffentlichen Versteigerung, nachdem der italienische Staat den Ankauf der wertvollen Reliquien aus finanziellen Gründen abgelehnt hatte. Außer den zahlreichen Geschenken an den Meister, darunter solchen von Königen und Fürsten, enthielt der Nachlaß eine größere Anzahl bisher unveröffentlichter musikalischer und handschriftlicher Manuskripte. Die 96 Katalognummern umfassenden Kompositionen lassen den vielfach bestrittenen Wert der schöpferischen Leistungen des in der Reproduktion unerreichten Künstlers aufs neue und in unanfechtbarer Weise hervortreten. — Die Auktion war stark besucht von Sammlern, die aus aller Herren Ländern herbei geströmt waren, um einzelne Stücke zu erwerben. Zu ihrem großen Leidwesen wurde jedoch auf Vorschlag eines der An wesenden die Sammlung im ganzeil feilgeboten und von dem Antiquariat Leo S. Olschki, dort, für 17500 Lire erstanden. Mit diesem Ankauf war das Urheberrecht für die bis jetzt un veröffentlichten Kompositionen verbunden. Es sollen bereits Musikverleger mit dem bekannten Antiquar in Verbindung ge treten sein, um das Recht der Veröffentlichung zu erhalten. » Postscheckkonto. (Vgl. 1909 Nr. 233, 238, 241, 243, 249, 261; 1910 Nr. 3, 8, 14 d. Bl ) Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.: L. Sauniers Buchhandlung Danzig 1392 * Zum Wegfall des Post-Ankunftstempels auf Brief- sendungcu. — Zu dieser vielbesprochenen Frage schreibt das Berliner Tageblatt: Bekanntlich wurde in der vor kurzem abgehaltenen Konferenz mit Vertretern der Verkehrsinteressenten eingehend über den Wegfall des Ankunftstempels verhandelt. Dabei gelang es der Postverwaltung ganz und gar nicht, die Versammlungsteilnehmer von der Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit ihrer Maßnahme zu überzeugen. In der Konferenz wurde übrigens auf Veranlassung der Halberstädter Handelskammer folgender Vermittlungs vorschlag gemacht: Da in England der Posteingangsstempel bei der ersten Tagespost unterbleibt und dies Verfahren zu Klagen keine Veranlassung gegeben hat, könnte vielleicht auch in Deutschland der Ankunftsstempel für die erste Tagespost in Wegfall kommen. Gerade die erste Post ist für den Kaufmann die wichtigste; er hat ein Interesse daran, möglichst schnell in ihren Besitz zu gelangen. Sie ist auch im allgemeinen die stärkste, so daß die Arbeit des Stempelns gerade bei der ersten Post am zeitraubendsten ist. Der Fortfall des Stempels würde bei Be schränkung auf die erste Post den Empfänger auch nicht des Beweises der Empfangszeit eines Briefes berauben, denn bei allen Briefen, die nicht gestempelt sind, wäre dann anzunehmen, daß sie mit der ersten Tagespost eingegangen sind. Diese Anregung scheint uns — so bemerkt das Berliner Tageblatt — immerhin beachtenswert. Sicher bedeutet die vor geschlagene Einschränkung der Stempelung im Vergleich zu dem früheren Verfahren für die Postverwaltung eine erhebliche Arbeits erleichterung. Dabei weist diese Art der Regelung nicht die großen Mängel auf, die der gänzliche Fortfall des Ankunftstempels zur notwendigen Folge hat. Der Staatssekretär des Reichspost amts wird deshalb gut tun, den Vorschlag der Halberstädter Kammer recht sorgsam zu prüfen. * Ein Notstandsgesetz für den französischen Handel. — Im Hinblick auf die Überschwemmung haben, wie das Berliner Tageblatt meldet, die französische Kammer und der Senat am 27. Januar ein Gesetz angenommen, das die Regierung ermächtigt, im Falle von elementaren Heimsuchungen, Katastrophen und Unglücksfällen die Protest- und Berfallfrist für Wechsel und handelsrechtliche Schuldscheine durch Dekret zu verlängern. Das bereits am 28. Januar amtlich kundgemachte Gesetz kann schon auf die Ende Januar fälligen Zahlungen Anwendung finden. Bücherversteigerung in Amerika. (Vgl Nr. 14 d Bl.) — Die Erstausgabe von E. A. Poes »Naräer in tbs Uus Nor^uo«, für die, wie wir kürzlich berichteten, der Preis von 3800 Dollars erzielt wurde, ist, wie zu erwarten war, in den Besitz Pierpont Morgans übergegangen, dessen Vertreter diesen bis dahin höchsten Preis für ein in Amerika hergestelltes Buch bot. Die nächst geringeren Preise erzielten Poes »^1 l'amsrlans anä Llinor kosm8« mit 2900 Dollars und ein Exemplar von Eliots In dianischer Bibel, die es bei der Versteigerung des Lords Hardwick im Juni 1888 auf 680 Pfund brachte. Das jetzt von Pierpont Morgan erworbene Buch war Nr. 1 der »?ro86 komanoes ok Läxru- ?oe« und ist im Jahre 1843 bei William Graham in Phila delphia zum Preise von 12'/2 Cents erschienen. (Nach: »ll'bs kubligbers' ^Veelcl^«.)
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