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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1910
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- 1910-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1910
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274! Mrs-MaU I. b. Dtschn. BiuMndcl. Nichtauitlicher Teil. ^ SV, 3. März 1910 Nichtamtlicher Teil Aus dem Leben einer alten Buchhandelsfirma. <Aus dem »Sonntagsblatt des Göttinger Deutschen Boten«.) Zum hundertfünfundsiebzigjährigen Bestehen der Firma Vandenhoeck L Ruprecht in Güttingen?) Am 13. d. M. konnte die Firma Vandenhoeck L Ruprecht auf das hundertfiinfundsiebzigjährige Bestehen ihres Geschäfts zurückblicken, das in engem Zusammenhang mit der Uni versität entstanden ist. Diese steht als ihr Gründungsjahr 1737 an, in welchem Jahr sie feierlich eingeweiht wurde. Aber schon im Herbst 1734 hatten einzelne herbeigcrufene Lehrer Vorlesungen begonnen, und nach und nach wurden dann der Lehrkörper und dis Einrichtungen vervollständigt. Schon 1733 beschäftigte dis Regierung sich mit dem Gedanken, daß ein Buchhändler für die Universität not wendig sei. Göttingen war damals durch die Nachwehen des Dreißigjährigen Krieges und durch die veränderten Handelsverhältnisse so heruntergekommen, daß es der Universität eigentlich nicht das Notwendigste bot. Man ge wann als Buchhändler einen gewissen Fritsch, daneben aber berief man durch Reskript vom 13. Februar 1735 nach vor- gängigcn Verhandlungen Abraham van den Hoeck, einen Holländer und Buchverleger, der in Amsterdam und in England sein Geschäft betrieben hatte und es jetzt in Hamburg betrieb. Und zwar lag der Regierung eigentlich nur an seiner Druckerei, nicht an seinem Buchladen. Nur weil er selbst seine Buchhandlung nicht aufgeben wollte, gab man ihm auch die Zusage, die Bücher für die Bibliothek vorzüglich aus seiner Handlung zu entnehmen. Er wird verpflichtet, seine gesamte Druckereieinrichtung mit allem Zubehör, insbesondere mit ihren »netten Lateinischen und Griechischen Lette>n« von Hamburg nach Güttingen zu schaffen, und dieselbe -sördersamst mit säubern Deutschen und nachgerade auch orientalischen Schriften« zu versehen. Und er soll sie »nach Erherschung der Notdurfft noch weiter cxtendiren«. Als Beihilfe für den in jenen Zeiten schwierigen Transport wurden ihm 200 Reichstaler zugesagt. Ferner wurde verabredet, daß er alle Universitätsdruck sachen, d. h. diejenigen, die die Universität als solche aus ihre Kosten drucken ließe, »vor einen raisonablen Preiß« in Auftrag bekommen sollte, »in der Hoffnung, daß er sich darunter so gut und billig verhalten werde, daß man auf einen anderen Drucker zu dencken nicht nöthig habe«. Was die einzelnen Universitätsglieder für sich drucken lassen, soll der freien Konkurrenz Abrahams mit dem bereits in Göttingen vorhandenen Drucker überlassen bleiben. Diesen erklärt Abraham nicht verdrängen zu wollen, wohl aber ist die Regierung mit ihm einig, daß es sich nicht empfehle, mehrere anzusetzen, die sich gegenseitig verdürben. Weiter wurden dem Herrn van den Hoeck alle Vorrechte der »Universttätsoerwandten« sowohl hinsichtlich des Gerichts standes als der Abgaben bewilligt, ferner ihm zur Miete von Räumen für seine Druckerei auf 5 Jahre 25 Taler jährlich bewilligt, ja er sollte sogar zum Ausgleich für die üblichen Accisen oder Verbrauchsabgaben sLicent) für jede in seiner Familie befindliche und bei ihm in Kost und Lohn stehende Person über 12 Jahren 8 Mariengroschen monatlich, für solche Personen unter 12 Jahren 4 Mariengroschen erhalten, zehn Jahre lang! Also ein Ersatz für die Belastung durch »> Vgl. Nr. 36 d. Bl. indirekte Abgaben! Weiter: Die Regierung verspricht ihm ein Kapital von 2000 Reichstalern zinsfrei auf 4 Jahre vor zustrecken zur Verstärkring seines Geschäfts, und sie will, »wann sich nachher findet, daß er solches woll anleget und sich haushälterisch bezeige, nach Verlaufs einiger Zeit bis an die 800 Thaler Hinzuthun«. Er soll aber genügende Sicherheit dafür bestellen. Zu alledem erhielt das Geschäft noch Portofreiheit für ein- und ausgehende Briefe und Pakete. Natürlich konnte diese nur für den Bereich der hannoverschen Post gewährt werden. Sie hat bis tief ins neunzehnte Jahrhundert hinein bestanden. Bei diesen Bedingungen ist wohl verständlich, daß der Kurator der Universität, der berühmte Münchhausen Geheim haltung derselben wünschte, damit nicht andere auf ähnliche Forderungen kämen. Der alte Abraham muß einen be deutenden Ruf gehabt haben, sonst hätte ihm die kluge Regierung eines Münchhausen solche Bedingungen nicht be willigt. Es sind pergamentene Kontrakte über englische Verlagsgeschäfte von ihm vorhanden, die einen gewichtigen Eindruck machen. Aber er scheint auch ein unruhiger Kopf gewesen zu sein und kein eigentlicher Geschäftsmann. Als er 1750 starb, ließ er seine Witwe Anna geb. Perry, eine Engländerin, in bedrängten, mindestens in sehr un geordneten Verhältnissen zurück. Diese aber scheint mit männlichem Geiste sich des Geschäfts erfolgreich an genommen zu haben. Dabei fand sie eine zuverlässige Stütze an einem jungen Mann, der erst zwei bis drei Jahre vorher zu dreijähriger Lehrzeit ins Geschäft ein getreten war, Carl Friedrich Günther Ruprecht. Er stammte aus Schleusingen am Südrande des Thüringer Waldes, aus einer angesehenen Familie dieses Städtchens. Über seine eigenen Schicksale bis zu seiner Ankunft in Göttingen ist nichts bekannt; er muß bei Beginn seiner Lehrzeit schon voll siebzehn Jahre alt gewesen sein, und merkwürdig ist es, daß der Prorektor, Professor der Medizin Segner, den Lehr kontrakt abschließt und dabei verspricht, dem Lehrburschen Ruprecht Kost, Kleider und Wäsche zu geben. Wohnen soll er beim Lehrherrn. Etwa siebenunddreißig Jahre lang hat der junge Ruprecht, der Urgroßvater der jetzigen Inhaber des Geschäfts, unter der Witwe Vandenhoeck gearbeitet und das Geschäft zur Blüte gebracht. Als sie 1787 kinderlos starb, hinlerließ sie ihm das Geschäft mit der Auflage, falls er auch kinderlos sterben sollte, das Geschäft zur Hälfte der reformierten Kirchengemeinde, der die Engländerin zugehörte und die damals in bedrängten Anfängen war, zu hinterlassen und zur Hälfte als Grundstock einer Universitäts-Witwen- und -Waisenkasse zu hinterlassen. Diese beiden Korporationen machten nun ein Über wachungsrecht gegen Ruprecht geltend, wegen ihres etwaigen späteren Anspruchs. Um dem zu entgehen und aus Gut mütigkeit ließ sich Ruprecht bewegen, einen Vergleich zu ichließen, durch den er sich zur unbedingten Zahlung großer Legate an die genannten Korporationen verpflichtete. Der selbstlose Mann, der sein ganzes Leben im Dienste anderer gearbeitet hatte, war dabei über seine Kräfte gegangen; noch sein Sohn hat sich plagen müssen, diese Legale abzuzahlen. Und nicht allzulange nach diesem Vergleich wurde ihm, der erst als KOjähriger in den Stand der heiligen Ehe gelangte, ein Erbe geboren. Auf einer seiner Reisen zur Leipziger Messe hatte er die Tochter des Rektors Johann Michael Heintze, vom Gymnasium zu Weimar, von seinem Gasthause aus gesehen. Der Überlieferung nach hatte sie alsbald solchen
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