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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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den IMen Eigentum des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmilglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. 30Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 50. Leipzig. Donnerstag den 3. März 1910. 77. Jahrgang. Amtlicher Teil. BörsLnverein der Deutschen Buchhändler lu Leipzig. 82. Auszug ans der Registrande des Vorstandes, l. Laufende Registrande. 3. Januar 1S10. Nr. 18. Auf eine Anfrage, ob der deutsche Buchhandel an der Brüsseler Weltausstellung 1910 sich beteilige, wurde erwidert, daß der Deutsche Buchgewerbeverein auch bei der Brüsseler Aus stellung. wie bei früheren Ausstellungen, die Vor bereitung und Leitung der buchgewerblichen Aus stellung übernommen habe. 7. Januar 1910. Nr. 48. Dem Börsenverein wurde ein Verkaufsstellen - Verzeichnis einer wirt schaftlichen Vereinigung von Justiz- und Vcrwaltungsbeamten vorgelegt. Darin war gesagt, daß die Gewährung des Rabatts, dessen Höhe bei jedem Namen der Lieferanten im Ver zeichnis angegeben sei, entweder sofort mittels Abzugs vom Kaufpreis oder durch Ausstellung eines den Kaufpreis angebenden Kaufscheines erfolge. Da darin auch Buch-, Kunst- und Musi kalienhändler aufgefühlt waren, so ist der in Frage kommende Ortsverein um Abstellung ge beten worden. Es hat den Anschein, daß die hier in Frage kommenden Bestimmungen im Buchhandel noch nicht überall genügend bekannt sind. Wir machen deshalb wiederholt darauf aufmerksam, daß nach Z 9 Ziffer 4 der Verkaufs ordnung die Aufführung von Buchhandlungen in Verzeichnissen von Rabattsparvereinen und Wirt schaftsvereinen. sofern darin nicht deutlich zum Ausdruck gebracht ist, daß Rabatt nur auf Waren gewährt wird, die nicht Gegen stände des Buchhandels sind, unzulässig ist, da die Nennung einer Firma in den Verzeichnissen solcher Vereine, bei denen die hauptsächlichste Grundlage ihrer Betätigung die Erlangung be sonderer Rabatte bildet, ohne weiteres als ein öffentliches Anbieten von Rabatt zu gelten hat und somit als eine Verletzung des S 3 Ziffer 4 der Satzungen anzusehen ist. Buchhandlungen, die also noch in solchen Verzeichnissen stehen, wollen bei nächster Gelegenheit ihre Löschung veranlassen. — — Der Vereinsausschuß hat am 19. bis 21. Januar d. I. in Leipzig eine Sitzung abgehalten und Börsenblatt fiir den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. erneut den Entwurf einer abgeänderten buch händlerischen Verkehrsordnung durchberaten. Außerdem hat er sich mit einigen ihm vom Vorstand des Börsenvereins zur Begutachtung vorgelegten Fragen beschäftigt, die sich auf die Auslegung von Z 3. Absatz 3 und Z 10. Absatz 1 und 5 der Verkaufsordnung beziehen. 22.Januar 1910. Der Wahlausschuß hat an diesem Tage in Leipzig eine Sitzung abgehalten. 27. Januar 1910. Nr. 289. Der Außerordentliche Ausschuß für Urheber- und Verlagsrecht sandte seine Vorschläge zu dem Entwurf einer Eingabe an das Reichsjustizamt ein, die Vorschläge zu dem Entwurf eines Ge setzes zur Ausführung der revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908 enthalten. Die Eingabe ist inzwischen an das Reichsjustizamt abgesaudt worden. II. Protokoll der Vorstandssitzung am 19. bis 22. Januar 1910. Punkt 4. Vom Permanenten Bureau in Bern ist die Einrichtung internationaler Auskunsts- stellen angeregt worden. Der Vorstand des Börsenvereins hat zunächst beschlossen, die An gelegenheit in Gemeinschaft mit dem Vorstand des Deutschen Verlegerverejns einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Punkt 8 b. Der Oerels äs iü lübrairis in Paris hat eine französische Übersetzung der Verkaufs ordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum veranstaltet und sie dem Vorstande in einer Anzahl von Exemplaren zugesandt. Der Vorstand hat dem Osrels äs ls lübrairls seinen Dank für die Be achtung ausgesprochen, die er der Deutschen »Ver kaufsordnung« schenke, und bei ihm angeregt, daß er die Übersetzung auch zur Kenntnis der anderen ausländischen Vereine bringen möge. Punkt 12. Der Vorstand hat beschlossen, auf möglichste Vereinfachung der Verkaufsbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine hinzuwirken, da die meisten Einzelbestimmungen durch die Verkaufs ordnung für den Verkehr des Deutschen Buch handels mit dem Publikum überflüssig geworden sind. Er ersucht deshalb, nach Möglichkeit die Streichung solcher Bestimmungen herbeizuführen, die bereits in die Verkaufsordnung Aufnahme gefunden haben. 35Z
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