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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1910
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2750 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. - - Sprechsaal. ^ 50. 3. März 1910. und unsere jungen Leute, selbst die unterrichtetsten, nichts vom Lateinischen verstehen. Bon 500 Literaturstudenten der Uni versität Tokio sind kaum zwei oder drei mit den Grundzügen des Lateinischen vertraut.« Wada erklärte ferner, daß auch manche Werke von Zola, Anatole France und Maupassant ins Japanische übersetzt seien, meist jedoch nicht aus dem Originaltext, sondern aus dem Englischen, und das; man sie dabei Veränderungen unterzogen habe, die die Moral erfordere. Dies hindere gleich wohl nicht, daß die Einfuhr verschiedener französischer Werke ver boten wurde. Personalnachrichten. * Jubiläum. — Die Langenscheidtsche Verlagsbuchhandlung (Prof. G. Langenscheidt) in Berlin-Schöneberg konnte am I. März in die Reihe ihrer Jubilare abermals einen verdienten Mit arbeiter aufnehmen. Der den Herren Sortimentern wohl- bekannte und von ihnen gern gesehene Vertreter des Ver lages Herr Paul Krabath feierte sein 25jähriges Jubiläum Am Morgen des Tages wurden ihm in Gegenwart aller Angestellten wertvolle Geschenke, ein reicher Blumenschmuck und eine in der Langenscheidtschen Buchdruckerei hergestellte kunstvolle Adresse überreicht. Die warme Anteilnahme aller Angestellten legte Zeugnis ab von dem herrschenden guten kollegialen Ver hältnisse. Ein gemütliches Fest im Schwarzen Adler in Schöne- berg beschloß den Tag. ^ ^ Sss)rechsaal. ^ ^ Unzulässiges Rabattangebot eines Vereins. Vom »Kolonialkriegerdank in Berlin, Eingetragener Verein zur Unterstützung ehemaliger Kolonialkrieger der Armee und Marine, der Schutz- und Polizeitruppen sowie deren Hinter bliebenen« liegt uns ein Bücher-Verzeichnis vor mit dem Titel: Deutschlands Kolonien in Wort und Bild. Ein Verzeichnis neuester und älterer Werke über die deutschen Kolonien, zusammengestellt für Volks-, Schul- und Stadtbüchereien vom Kolonialkriegerdank, Abteilung Buchhandel, Berlin ^V. 30, Haberlandstraße 4. 8°. 12 S. Auf dessen Seite 2 findet sich folgende Ankündigung: »Vorzugs-Offerte. »Die folgenden von berufensten Stellen aufs wärmste em pfohlenen Werke eignen sich hervorragend für Volks-, Schul-, Stadt- und Wander-Bibliotheken sowie zu Prämienzwecken. Ladenpreis Vorzugspreis Bayer, Mit dem Hauptquartier in Südwestafrika. Geb. 6.— 4.20 Karow, Neun Jahre in marokkanischen Diensten. Geb. 6.— 5.50 Langheld, 20 Jahre in Deutschen Ko lonien. Geb. 10.— 9.— Lohmeyer - Wislicenus, Auf weiter Fahrt. Große Ausgabe. Bd. IV. Geb. 4.50 4.— do. Bd. V. Geb. 4.50 4.— do. Bd VI. Geb. 6.— 6.60 do. Volksausgabe. Bd. I—V. Geb. 5.— 4.— Rohrbach,Aus Südwestafrikas schweren Tagen. Geb. 6.— 4.20 Sperling, Aus dem Loggbuch eines Kriegsseemanns. Geb. 3.50 3.— — Eine Weltreise unter deutscher Flagge. Geb. 4 50 4.— Sa. 64.— 4V4Ö' Bei Bezug aller dieser Werke auf einmal wird bei Frankolieferung (statt 54.— Mk.) der Preis auf ermäßigt. »Die Werke können auch durch jede andere Buchhandlung bezogen werden.« — Nach einem gedruckten Begleitschreiben zu schließen, ist dieses Verzeichnis allgemein an die Stadtbehörden verschickt worden. Der Vorstand des Börsenvereins hat den Kolonialkriegerdank auf das Unzulässige dieses Vorzugsangebots von Büchern, deren Ladenpreis nicht aufgehoben ist, hingewiesen und dessen Unter lassung, wie auch die unterschriftliche Verpflichtung auf die Ver-1 kaufsordnung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler ge fordert. Desgleichen hat er die in Betracht kommenden Verleger und die Barsortimente entsprechend benachrichtigt. Red. Willy Guttmann. IVgl. 1909 Nr. 272; 1910 Rr. SS d. Bl.) Durch Vermittlung der Kriminal-Abteilung des Polizeiamts der Stadt Leipzig empfing die Redaktion des Börsenblattes zur Veröffentlichung die folgende Mitteilung. Der Reisende Willy Guttmann erschien am 28. Januar I9l0 in der Trendtelschen Buchhandlung dahier, verkaufte unter dem Vorwände, er sei für die Verlagsanstalt Hilb, Stuttgart, tätig, die Licenz eines Musterschutzes auf Fahrkarten-Neklame- tafeln um 15» Das Vorbringen ist falsch, die Firma existiert in Stuttgart nicht. Guttmann sucht nur solche Geschäfte auf, mit denen er früher geschäftlich zu tun hatte und wo seine Person noch bekannt ist, er nimmt auch auf die Buchdruckerei Hohmann, Halle a. S-, Bezug. Bei Verständigung der dortigen Buchhandlungen dürfte ein Erfolg zu verzeichnen sein. Wir ersuchen bei Betreten um Festnahme und Drahtantwort. Beschreibung: Guttmann, Willy, Kaufmann, geb. 26. Dezember 1879 zu Frankfurt a/M., mittlere, schmächtige Figur, etwas gebogene Nase, kurzen Schnurr bart, blondes Haar; dunklen Anzug, Überzieher, graue Lederhandschuhe, modernen Hut mit schmaler Krempe, Ring mit eingraviertem Hufeisen. Steckbriefliche Verfolgungen: v. k. Amtsgericht Stuttgart i. Sachen T 4733, (9, k. preuß. Zen tralpolizeiblatt Stück 9336 S. 45. Öffentlicher Anzeiger d. preuß. Regierung Stück 44, 09 in Sachen 618, 09 v. k. preuß. Amtsgericht Wittenberg wegen Betrugs. Hof i. Bayern. (gez ) Stadtmagistrat. Wie schützt sich der Verleger gegen eigenmächtige Handlungen seitens des Leipziger Expedienten des Kommissionärs? Gewiß hat schon mancher der Herren Kollegen es unangenehm empfunden, wenn nach einem Viertel- oder einem halben Jahre plötzlich eine verlangte Sendung zurückkommt mit der Notiz: »Nichts unverlangt«. Mir ist dies wiederholt passiert. Ich frage nun: Mit welchem Recht darf der Leipziger Expedient Pakete zurückschreiben, die der Empfänger noch gar nicht in Händen gehabt hat? Ist dies nicht ein grober Unfug und mußte dem betreffenden Expedienten nicht schon die An bringung des Bestelldatums sagen, daß er ohne weiteres zu expedieren hat? Wie schützt man sich am besten dagegen? Meiner Ansicht nach kann man den betreffenden Kommissionär wegen des er littenen Schadens haftbar machen. Hätte der Sortimenter das Buch erhalten, so hätte er nicht nur dieses, sondern sicher mehrere Exemplare bei einiger Tätigkeit abgesetzt. Es liegt also im Inter esse der Herren Kommissionäre, ihre Angestellten anzuweisen, jede Eigenmächtigkeit zu unterlassen, und gegebenenfalls strengstens zu bestrafen. Richard Sattlers Verlag, Leipzig. Wertpakete oder Einschreibepakete. Zur schnelleren und sicheren Beförderung in der lebhaften Geschäftszeit lassen sich viele Handlungen ihre Bestellungen, be sonders telegraphische, als Wertpakete kommen. Für den Absender ist das Siegeln dieser Pakete eine um ständliche und zeitraubende Arbeit, und da es sich meist um telegraphische Bestellungen handelt, die kurz vor Postschluß ein-- treffen, so ist eine Absendung als »eingeschriebenes« Paket vorteilhafter, wenn auch die Gebühr 10 H mehr beträgt. Die Behandlung der Einschreibepakete ist bei der Post in der schnellen Beförderung die gleiche wie die der Wertpakete.
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