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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-12
- Erscheinungsdatum
- 12.02.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100212
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191002122
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^ 35, 12, Februar 1910, Nichtamtlicher Teil, Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel 1887 Weihnachtsnummern und antiquarische Bücher, die mit 1 sb, — 1 Kr, 10 Öre berechnet werden. Bei zollpflichtigen Sachen wird außerdem der Zoll berechnet, 8 11. Rabatt an Nichtmitglieder. Norwegische, schwedische und dänische Bücher dürfen nicht unter dem vom Verleger fakturierten Preise verkauft weiden, Rabatt in irgendwelcher Form darf nicht einge räumt werden. In folgenden Fällen können jedoch Rabatte gewährt Werdens als höchste Rabattsätzs gelten! (es wird in diesen Fällen vorausgesetzt, daß Zahlung bar oder binnen drei Monaten erfolgt): i>) Rabatt an Bibliotheken 81b "/», (Unter Bibliotheken versteht man feste Buchsammlungen, deren Bücher zum Ausleihen bestimmt sind, Lese-Gesell schaften und ähnliche Gesellschaften für Büchereinkäuse werden nicht zu den Bibliotheken gerechnet und erhalten deshalb keinen Rabatt, Auch darf den Volks- und Kinder buchsammlungen, die ihre Bücher zu ermäßigten Preisen durch die Expedition der Volksbuchsammlung und durch den Zen tralvorstand der norwegischen Volksschule (Kinder- und Jugendbibliotheken) beziehen, kein Rabatt gewährt werden. Diese Bestimmung übt keinen Einfluß auf die Abgabe^) aus, die teilweise von den Verlegern und teilweise von den Sortimentsbuchhändlecn an obenerwähnten Zentralvorstand bezahlt wird ) b) Kaufleute und Geschäfte auf dem Lande, wo kein rabattberechtigter Buchhändler sich befindet, erhalten 10"/„, Lehrer an solchen Orten auf zum Verkauf bestimmte Bücher 10"/j>, Schulvorsteher in der Stadt wie auf dem Lande auf Bücher, die unter den Schülern unentgeltlich verteilt iverdsn, 10"/„, (Die Lehrer auf dem Lande erhalten auch 10<X> auf die Handbücher, die als Hilfsmittel für den Unter richt benutzt werden. Geheftete oder rohe Schul- und Lehr bücher dürfen nicht an Lehrer oder sonstige Verkäufer, die nicht Mitglieder des Norwegischen Buchhändlervereins sind, abgegeben werden. Diese Bücher dürfen vielmehr nur in von den Verlegern in den Handel gebrachten Einbänden verkauft werden.) Aus Bücher, die von den Mitgliedern der anerkannten nordischen Buchhändler- oder Verlegeroereine heraus gegeben und von ihnen mit mindestens rabattiert werden, können an Verkäufer auf dem Lande bis zu 25"/g Rabatt gegeben werden. In den Zirkularen der Verleger, -0 Der norwegische Staat bewilligt jährlich eine Summe für Volksbibliotheken, Bei der Verteilung dieser Summe gilt als Grundsatz, daß die Gemeinde einen gleichen Betrag wie der Staat für die Volksbibliothcken beschafft. Der Einkauf geschieht aus Grund eines Kataloges, der von einem vom Kultusministerium nicdergesetzten Ausschuß bearbeitet worden ist. Bedingung bei der Aufnahme von Büchern in diesen Katalog ist, daß ein Rabatt von I0A aus die iLadenpreise gewährt wird. Der Kontrolle halber sendet die Bibliothek eine Liste der Bestellungen an das be treffende Departementsbureau und eine Kopie davon an denjenigen Buchhändler (Mitglied oder rabattberechtigten Wiederverkäufe!), welcher die Bestellung erhält. Die Sortimentsbuchhandlung be stellt dann die Bücher von den betreffenden Verlegern, Diese senden sie an die Expedition der Volksbuchsammlung zum Einbinden und zur Verteilung an die Bibliotheken, Hingegen wird die Faktur dem Buchhändler überwiesen, welcher die Bi bliotheken für die gelieferten Bücher belastet. Der dem Buch. Händler gewährte Rabatt beträgt 28 A, wovon die Sortiments- Buchhändler aber eine Abgabe von 8^ an die Expedition der Volks-Buchsammlung zahlen müssen. Eine ähnliche Einrichtung hat man bei dem Zentralvorstand der Kinder, und Jugend-Bibliotheken der norwegischen Volks schulen, mit dem Unterschied, daß es der Zentralvorstand ist, der mit welchen ein derartiger Rabatt angeboren wird, muß deutlich gesagt werden, daß zu diesem Rabatt durch sämtliche Buchhandlungen im Lande bezogen werden kann. Es ist untersagt, Bücher L cond, an andere Verkäufer in Ortschaften zu liefern, wo schon ein Mitglied oder rabatt berechtigter Wiederverkäufer ansässig ist. Eine Ausnahme hiervon bilden die Eisenbahnkioske, Für diese gelten folgende Bestimmungen: Mindestens einen Monat nach Erscheinen eines Buches kann dieses an den Inhaber eines Eisenbahnkioskes L cond, abgegeben werden, und zwar zu denselben Bedingungen, wie für die Mitglieder des Vereins. Nur muß der Inhaber sich dem Verein gegenüber verpflichten. 1. den vom Verleger angegebenen Ordinärpreis inne zuhalten, 2. die Bücher nur in den Eisenbahnkiosken zu verkaufen und 3. nicht an andere Verkäufer, die nicht dem Vereine an gehören, zu verkaufen. Diese Bestimmungen haben jedoch keine Geltung für Schul- und Lehrbücher, Ist ein Buch seit wenigstens drei Jahren komplett im Handel, so hat der Verleger das Recht, Partien von mindestens 250 Exemplaren mit Rabatt an Nichtmitglieder des Vereins zu verkaufen. Nach Verlauf eines Jahres können Bücher (in Partien von mindestens 50 Exemplaren) zu ermäßigten Preisen an wohltätige Gesellschaften oder öffentliche Institu tionen, die die Bücher zur Förderung des Interesses am Lesen gratis verteilen, abgegeben werden. Wird ein der artiger Verkauf durch einen Sortimentsbuchhändler vermittelt, so muß der Rabatt nach Übereinkunft bestimmt werden. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für Schul- und Lehrbücher. Es ist nicht erlaubt, an andere Buchhändler in Däne mark Rabatt zu geben, als an diejenigen, die Mitglieder des »Dänischen Buchhändlervereins» oder Wiederoerkäufer des »Norwegischen Buchhändleroereins» find. Restauflagcn von nicht mehr erscheinenden Büchern kann der Verleger auf ein mal ohne Rücksicht auf die in diesen Satzungen enthaltenen Bestimmungen verkaufen. Gemeinsreie °) Bücher sind von diesen Bestimmungen ausgenommen, auch kann in einzelnen Fällen vom Vorstand des Buchhändlervcreins Befreiung bewilligt werden. 8 12. Preisermäßigung. Ohne die Erlaubnis des Buchhändlervereins darf kein Verleger innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach dem Erscheinen eines Buches den Preis desselben hcrabsetzen. Zeitungen und Zeitschriften, die mindestens zweimal monatlich erscheinen, Kalender, Gesangbücher, Karten, die nicht in Buchform erscheinen, Bilderbücher und Spiele, sowie Schreib-, Zeichen-, Notizbücher und ähnliche Sachen sind nicht den gewöhnlichen Bestimmungen für Verlagsartikel unterworfen. 8 13. Abrechnung, Saldo, Halbjahrszahlung. Die Mitglieder und rabattberechtigten Wiederverkäufer des Vereins in Norwegen müssen jedes Jahr zum 31, De ine Bestellungen für die betreffenden Verleger aussertigt. Diese senden die Bücher an den Buchhändler, welcher die Bestellungen erhalten hat und der auch das Einbinden übernimmt. Der Rabatt ist hier nur I8A, Die Abgabe an den Zentral-Vorstand — eine private Einrichtung mit öffentlichen Subventionen — ist aber größer und wird von dem Verleger getragen. Alle gemeinfreien Bücher, d, h, solche, die nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, sondern von jedem nachgedruckt werde» können, ebenso Karten dürfen auch an andere Buchhand lungen als an die vom Buchhändler-Verein ausgenommencn, verkauft werden. 248»
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