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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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1646 Börsenblatt f. d. Ttschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 30, 7. Februar 1910 Der Verteidiger wandte sich gegen die Strömung, die gern alles Nackte aus der Kunst verbannen möchte, und wies darauf hin, daß durch Auslegung der Idee, nicht aber durch Hinein legung absonderlicher, fern liegender Dinge und angeblicher Zu sammenhänge das Werk verstanden werden müsse. Das Gericht sprach nach kurzer Beratung die beiden Ange klagten frei, da weder das Bild objektiv unzüchtig sei, weil jede direkt geschlechtliche Beziehung fehle, noch die Angeklagten subjektiv das Bild für unzüchtig oder schamlos halten konnten. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. (Vossische Zeitung.) * Remittendenfaktur-Vordrucke V.-M. 1910. (Vgl. 1909 Nr. 301—304; 1910 Nr. 1—29 d. Bl.) — Weiter eingegangen sind Vordrucke von folgenden Firmen: Buchhandlung der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland (Verlagskonto), Elberfeld, Eugen Diederichs Verlag, Jena, A. W. Franke's Verlag, Steglitz-Berlin, E. Haberland, Leipzig, Haupt L Hammon, Verlagsbuchhandlung, Leipzig, Gerhard Kühtmann, Dresden, F. L. Le Roux L Co. Verlag, Straßburg i/E., C. W. Offenhauer, Eilenburg, Martin Oldenbourg, Verlagsbuchhandlung, Berlin, G. Strübigs Verlag (M. Altmann), Leipzig, Verlagshandlung der Anstalt Bethel, Bethel bei Bielefeld, Hugo Voigt, Leipzig, Gustav Weigel, Leipzig. * Rabattgewährung der k. u. k. Schulbücherverläge in Wien und Prag. — Der Vorstand des Vereins der Öster reichisch-Ungarischen Buchhändler bringt in der Öster reichisch-Ungarischen Buchhändler - Correspondenz (Nr. 5 vom 2. Februar 1910) das folgende ihm zugekommene Schreiben des Zentraldirektors des k. u. k. Schulbücherverlags zur Kenntnis: »Seine Exzellenz der Herr Minister für Kultus und Unter richt hat mit dem Erlasse vom 20. Januar l. I., Z. 49 851, ex 1909, genehmigt, daß den konzessionierten Buchhändlern, ohne Unterschied ihres Geschäftssitzes, auch beim Bezüge von Lehr texten für allgemeine Volksschulen, welche in den k. k. Schul- bücherverlägen in Wien und Prag erschienen sind, eine Provi sion von fünfundzwanzig (25) Perzent des Ladenpreises, und zwar vom I. Juli 1910 angefangen, zugestanden werde. »Von dem gleichen Zeitpunkte angefangen wird auch be diesen Artikeln das Remissionsbefugnis auf 10 Prozent der betreffenden, in einem Jahre bezogenen Werke eingeschränkt werden. »Es gereicht dem gefertigten Zentraldirektor zum Ver- gnügen, hiervon dem verehrlichen Verein Mitteilung machen zu können, und spricht er gleichzeitig die Hoffnung aus, daß durch die Willfahrung dieses lange gehegten Wunsches des österreichischen Buchhandels die bestehenden guten Beziehungen zum k. k. Schulbücherverlage noch mehr gefestigt werden. Der k. k. Hofrat und Zentraldirektor: Le Monier.« * Eine Verdächtigung. — Den »Münchener Neuesten Nachrichten« entnehmen wir folgende Mitteilung: »Der Verlag Eugen Diederichs in Jena hat der Frank furter Zeitung zufolge eine Klage gegen die Berliner »Germania« angestrengt, weil diese in einem Artikel vom 6. Januar den Verlag der Verbreitung pornographischer Literatur beschuldigt hat. Die Münchener Neuesten Nachrichten schreiben: »Der Artikel der ,Germania' trug die Überschrift gefähr liche Kompromisses Worte, die aus Armin Kausens bekannter Allgemeiner Rundschau entnommen sind. Und wer hatte solche gefährliche Kompromisse sich zu schulden kommen lassen? —: Das Hochland! Diese katholische Monatsschrift hat in ihrem De zemberheft »»sich nicht gescheut, ihrer genannten Nummer eine Bei lage des bekannten Freimaurerverlags Eugen Diederichs in Jena einzukleben, die eine ganze Reihe antichristlicher, zum Teil porno graphischer Literatur in marktschreierischer Weise empfiehlt.«« Und wer sind die empfohlenen Pornographen? Kierkegaard und Stendhal. Das ist interessant zu hören. Man wird darauf ge spannt sein dürfen, was das Gericht zu der Meinung der ,Ger mania^ sagen wird.« In der Frankfurter Zeitung vom 29. Januar wird diese Angelegenheit ausführlich besprochen, wobei auch über die ge heimen Triebfedern der Verdächtigung glaubhafte Vermutungen ausgesprochen werden. * Wo liegt Otritenberg begraben? (Vgl. Nr. 27 d. Bl.) — Dem »Wiesbadener Tagblatt« wird aus Mainz geschrieben: Das »Wiesbadener Tagblatt« brachte vor einigen Tagen eine Notiz, dergemäß nach den neueren Forschungen Gutenberg nicht in Mainz, sondern in Eltville bestattet sei. Diese Behauptung darf nicht unwidersprochen bleiben, denn seit den Veröffent lichungen des bedeutendsten Gutenbergforschers unserer Zeit, Karl Dziatzkos, im Jahre 1900 ist den Männern der Wissenschaft nichts Neues über die Grabstätte Gutenbergs bekannt geworden, und auch die »Gutenberg-Gesellschaft« hat bis heute über neue Anhaltspunkte, die die seitherige Ansicht, daß Gutenberg hier begraben liege, erschüttert hätte, keinerlei Mitteilung er halten. Und an diese Gesellschaft, deren Zweck das Erforschen des Lebens des Erfinders ist, wäre man doch wohl zunächst mit solch interessanten Ergebnissen herangetreten. Auch der Mainzer Gutenbergforscher vr. Heinrich Heidenheimer wies in der Fest schrift der Mainzer Gutenbergfeier nach, daß Mainz' größter Sohn auch in seinen Mauern begraben liegt. Es heißt in der Schrift Heidenheimers, daß um das Jahr 1499 wenigstens die Mauern der Mainzer Franziskanerkirche die Gebeine Gutenbergs umfangen hätten, wie aus einem Schriftchen zu ersehen, das zu jener Zeit in Mainz erschienen sei. Die Kirche des Franziskanerklosters, in der Gutenberg bestattet wurde, barg die Familiengräber vieler Mainzer Patrizier, sie stand dem Hause Johann Fusts gegenüber, nahe an Gutenbergs Geburtsstätte. Seit 1577 waren die Jesuiten im Besitz des Klosters. 1742 wurde es wegen Baufälligkeit niedergelegt. Eine schwedische Bibliothek über Wasserkraft-Technik und -Wirtschaft. — Der von schwedischen Großindustriellen gegen Ende 1909 gegründete Schwedische Wasserkraftverein (»8ven8lls. V8.t.t6lllcrirktkör6nin^6n«), dessen Haupziel die rationelle und schnelle Ausnutzung der großen Wasserkräfte des Landes ist und dessen Bureau in Stockholm, Sturegatan 5 1, mehrere Stunden täglich geöffnet ist, richtet dort gegenwärtig eine Bibliothek ein, die moderne Literatur auf den Gebieten der Tätigkeit des Vereins enthalten soll. Auch die ausländischen Zeitschriften über Wasser- kraft-Okonomie, -Gesetzgebung, -Rechtsprechung, -Technik sollen gehalten werden. Die »Skandinavische Wasserkraftkarte« über die wich tigeren Wasserkraftanlagen in Schweden und Norwegen, die auf der Hauptversammlung der Weg- und Wasserbau-Abteilung des Schwedischen Technologenvereins im Oktober 1909 ausgestellt war, hat der Wasserkraftverein jetzt in einer kleinen Auflage in den Handel gebracht (3 Blatt, unaufgezogen; Preis 15 Kr. für Mitglieder, 25 Kr. für andere). G. Barg um. Sprechsaal. Schutz der Büchertitel. (VA Nr. 21 d. Bl,> Der in der Nummer 21 des Börsenblattes veröffentlichten Bitte der Firma I. P. Bachem in Köln, bei der Wahl eines Buchtitels recht vorsichtig zu sein, können wir uns nur anschließen. Die gesetzlichen Bestimmungen geben leider bisher nicht genau an, wie weit die Benutzung älterer, gut eingeführter Titel gestattet ist. Hat doch jetzt die geachtete Firma Fr. Wilh. Grunow in Leipzig es für erlaubt gehalten, den Titel »Truggold« des be kannten Baumbachschen Werkes für ein neues belletristisches Buch ihres Verlages zu benutzen (Sophus Bauditz, Truggold und andere Erzählungen), obwohl es sich hier um einen Titel handelt, der, wie die Firma Fr. Wilh. Grunow selbst uns schreibt, ihr be kannt war! Berlin. Albert Goldschmidt, Verlagsbuchhandlung.
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