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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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1642 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 30. 7. Februar 1910. ist nur die kleinere noch vorhanden, so muß Ersatz geleistet werden, wenn die größere nachweislich vernichtet ist. Außer denen der Reichsbank sind nur noch Noten der badischen, bayrischen, sächsischen und württembergischen Notenbank in größerem Um lauf. DaS deutsche Bankgesetz bestimmt nun, daß das Noten kontingent, d. h. die Gesamtsumme ungedeckter Banknoten im Deutschen Reich nicht mehr als 473 Millionen Mark betragen darf; von jedem Uberschuß ist eine Notensteuer von 6 Prozent an die Reichskasse für die Zeit des Umlaufes zu entrichten. Damit soll eine Überspannung der finanziellen Kräfte verhindert werden. Das Warnungssignal dafür bildet der Reichsbankdiskontsatz. Die Reichsbank macht Wochenübersichten über ihre Geschäfts bewegung bekannt, die sie gehalten ist am 7., 15., 23. und letzten eines jeden Monats zu veröffentlichen. Sie beobachtet nicht nur den inländischen, sondern auch den ausländischen Geldmarkt, und wenn die Bank von England oder die von Frankreich den Diskont erhöhen, so muß auch sie mehr oder weniger ein Gleiches tun. Und dieser Reichsbankdiskont bildet wieder die Richtschnur für die Maßnahmen der übrigen deutschen Banken. Bank und Kaufmann sind wechselseitig aufeinander ange wiesen, und das ganz besonders, seit sich das ursprüngliche Geld wechsel- und Depositengeschäft mehr und mehr zum Kreditverkehr herausgebildet hat. Es kann daher garnichts Wichtigeres für den Kaufmann geben, als sich mit der vielgestaltigen Bankorganisation ordentlich vertraut zu machen. Aus den Geldbanken wurden Kreditbanken, die Kredit geben und nehmen. Spezielle Gründer und Unternehmerbanken finanzieren große industrielle Betriebe und bringen deren Papiere an die Börse, die nun erst zu ihrer eigentlichen Bedeutung gelangt und an welcher Millionenumsätze in Effekten erzielt werden. Stammgesellschaften umgeben sich wieder mit Tochtergesellschaften. Es bilden sich Interessengemein schaften nach Art der amerikanischen Truste; die Unternehmungen gehen oft ins Ungemessene, bis ein großer Krach zuweilen darauf aufmerksam macht, daß sich die Spekulation nicht zu weit vom gesunden Boden entfernen darf. So war der Zusammenbruch der Kasseler Trebertrocknungs-A.-G. und der Leipziger Bank ein schwerer Schlag, der noch lange nachwirkte, ebenso wie die ameri kanische Döroute von 1907/1908. In diese Jahre fällt auch eine empfindliche Geldteuerung auf dem deutschen Markte. Gehen wir in der Betrachtung der Bankformationen weiter, so begegnen wir den Handels- und Diskontobanken, die sich speziell mit dem Wechsel- und Kontokorrentgeschäft befassen, den Effektenbanken, die das Börsengeschäft pflegen, den Handwerker- und Volksbanken (Schultze-Delitzsch, Raiffeisen) und den Hypothekenbanken. Die Großbanken haben sich nunmehr auch noch die Treuhandgesell schaften (die Bücherrevisoren auf Aktien) beigesellt. Neben der Spezialität, der sie sich widmen, betreiben diese verschiedenen Banken mehr oder weniger auch alle anderen regulären Bank geschäfte. Im Hinblick auf die Aufgabe der Banken, Geld von solchen heranzuziehen, die es haben, und es an diejenigen zu vermitteln, die es brauchen, teilt man ihre Tätigkeit in die sogenannten Passiv geschäfte, bei denen die Bank Schuldner wird, indem sie z. B. Depositen entgegennimmt, und in die Aktivgeschäfte, bei denen sie Gläubiger wird, z. B. durch Ausleihen von Geld, Diskontierung von Wechseln usw. Die sorgfältige Leitung einer Bank zeigt sich nun in der geeigneten gewinnnbringenden Wahrnehmung dieser beiderseitigen Geschäfte. Aus dieser Vermittlerrolle zwischen den Geldgebern und den Geldnehmern ergibt sich eben der Geschäfts gewinn der Bank. Die Bank nimmt Geld entgegen entweder gegen kurzfällige Verpflichtung (»jederzeit fällig«), als sogenanntes »tägliches Geld«, das der Bringer täglich zurückholen kann; oder gegen mittelsichtige Verpflichtung (etwa monatlich), die haupt sächlich bei einzulösenden Wechseln oder Kontokorrentposten in Frage kommt, oder gegen lange Termine. Erst über die letzteren Gelder hat die Bank freiere Hand. Auf diese Verhältnisse muß die Bank ungemein achten, denn von ihnen hängt die so wichtige Liquidität ihrer Mittel ab. Dreierlei Art von Zinsfuß kann man unterscheiden: den dauernden Zinsfuß, den Bankdiskont, den die Reichsbank angibt, und den Privatdiskont, der täglich an der Börse neu festgesetzt wird. Der dauernde Zinsfuß hält sich meist auf durchschnittlicher Höhe und kommt bei Spareinlagen in städtischen oder staatlichen Kassen in Betracht; der Privatdiskont ist immer etwas niedriger als der Reichsbankdiskontsatz. Die Banken rechnen nun bei Schulden 1 Prozent über Bankdiskont, bei Geldeinlagen 1 Prozent unter Bankdiskont. Aus dieser Differenz der beiden Faktoren setzt sich der Gewinn der großen Banken zum Teil zusammen. Die Einzelheiten des Depositen- geschäfts erläuterte der Vortragende an Hand der gedruckten Be stimmungen einer großen Leipziger Depositenkasse. Es ging daraus hervor, daß man je nach der lang- oder kurzfristigen Kündigung mehr oder weniger Zinsen erhält. Der jeweilige Zinssatz wird durch Aushang im Geschäftsräume der Bank bekanntgegeben. Die Einleger erhalten ein Rechnungsbuch, oder es wird ihnen ein Scheckkonto eröffnet. Der Inhaber eines Scheckkontos muß seine Unterschrift bei der Bank hinterlegen; auch er erhält ein Kontobuch, worin über die Einzahlungen quittiert wird; die Rück zahlungen muß der Inhaber selbst eintragen mit der Verpflichtung, das Buch wenigstens einmal vierteljährlich der Bank vorzulegen. Nichtbenutzte Schecks sind der Bank zurückzugeben; Beträge unter 100 ^ werden nicht verzinst. Zur Bequemlichkeit für den Reisenden haben die Banken das Ausstellen von Reisekreditbriefen oder Zirkularkreditbriefen übernommen. Gegen Bareinzahlung des entsprechenden Be trages erhält man von der Bankanstalt seines Ortes einen Kreditbrief, der an ein Bankhaus derjenigen Stadt überschrieben ist, in der der Reisende die Summe oder einen Teil derselben zu entnehmen gedenkt. Dieser Bankfirma wird die Unterschrift des Kreditbriefinhabers direkt zugestellt und letzterer erhält anstandslos sein Geld, sobald er vorspricht. Auf dem Zirkularreisekreditbrief sind eine ganze Reihe von Bankfirmen aufgedruckt, bei denen der Inhaber auf seiner Tour Geld abheben kann; die Unterschrift des Reisenden wird hier nicht weitergesandt, sondern dieser schreibt sie selbst auf den Kreditbrief. Zum Ressort der Banken gehören auch die Verwaltung von Wertpapieren, die Überwachung der Couponeinlösung und Auslosung von Staatspapieren und die Einholung neuer Ertrags- (Dividenden-)Scheine auf Grund der Talons, die jetzt steuerpflichtig sind. In feuersicheren Tresors und Safes kann man seine Gelder und Wertgegenstände unter eigenem Verschluß aufbewahren, und schließlich kann man noch seine Wertpapiere zu einem mäßigen Satze gegen Kursverlust bei fast jeder Bank versichern. In seinem dritten Vortrage besprach Herr vr. Wendisch die Aktivgeschäfte der Banken, das sind die Geschäfte, bei denen die Bank Gläubiger wird; sie gibt das Geld, sie gibt Kredit. Nach der Definition Adolph Wagners ist Kredit das freiwillige Ge währen und Empfangen von Leistungen, im Vertrauen auf die Zusicherung künftiger Gegenleistung. Man unterscheidet zwischen Personal- und Real- oder Sachkredit. Dieser Realkredit kommt speziell in dem Kontokorrentverkehr der Banken mit ihren Kunden zum Ausdruck. Kontokorrent bedeutet laufende Rechnung. Eine solche ständige Bankverbindung hat sich erst allmählich heraus gebildet. Ursprünglich nahm der Kaufmann die Bank nur für einzelne Dienste in Anspruch; nach und nach kam es aber zu einem dauernden Geschäft, denn die Vorteile lagen auf der Hand. Lieferant wie Kunde stehen sich stets besser bei einer dauernden Geschäftsverbindung, besonders aber trifft dies im Bankverkehr zu. Auch der reichste Kaufmann kann einmal in eine kritische Lage kommen und wird dann an seinem Bankier, der ihn kennt und ihm Vertrauen schenkt, Rückhalt finden. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen man mit mehreren Spezial banken arbeiten muß. Bei dem Kontokorrentverhältnis kommt es schließlich immer auf den Saldo der Gesamtgeschäfte an. Aus nahmsweise werden bei diesem Verkehr die Schuldner auch ein mal von vornherein zu Zinseszinsen gesetzlich verpflichtet, was sonst gesetzlich unzulässig ist. Wenn ich Kredit nehme, muß ich Sicherheit leisten. Börsenfähige Wertpapiere gelten als erste Sicherheit. Die Bank wird sich bei Einräumung eines Kredits genau die Person des Kreditnehmers ansehen, prüfen, ob er ein tüchtiger Mann ist, ob sein Geschäft regelmäßig verläuft und nicht schwankenden Konjunkturen unterworfen ist, ob er in moralischer Beziehung guten Ruf genießt und wie seine Vermögenslage im allgemeinen ist. Wenn keine börsenfähigen Wertpapiere zur Ver fügung stehen, so können nichtbörsenfähige Papiere verpfändet werden. Es werden ja nicht alle Aktienpapiere an der Börse ge handelt, aber deswegen nimmt man sie eben schon weniger gern. Neben den Wertpapieren kommen noch Hypotheken in Frage, auch können Waren hinterlegt werden. Letztere müssen indessen
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