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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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72. 31. März 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 3857 Interesse an der Festlegung der Feiertage, mit deren Schwanken bedeutende Schädigungen des Handels und des allgemeinen Verkehrs verknüpft sind. Die Art dieser Festlegung, verbunden mit einer gleichzeitigen Vereinfachung des Kalenders, ist der Gegenstand obigen Vortrags. Generalkonsul von Hesse-Wartegg ist bekanntlich die Durchführung der Einheitszeit nach Stunden zonen auf dem Erdball — die »mitteleuropäische Zeit« — zu danken. (»Mitteilungen vom Hansa-Bund.«) *Anderung der Postscheck-Ordnung. — Das vom 26. März 1910 ab in Berlin zur Ausgabe gelangende Reichsgesetzblatt 1910 Nr. 17 enthält unter Nr. 3743 die Bekanntmachung, betreffend Änderung der Postscheckordnung, vom 6. November 1908. Vom 20. März 1910. Auf Grund des § 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rech nungsjahr 1908, vom 18. Mai 1908 (Reichsge'setzbl 1908 S. 197) wird die für das Reichspostgebiet erlassene Postscheckordnung vom 6. November 1908 (Reichsgesetzbl. 1908 S. 587), wie folgt, ge ändert: 1. Z 2 »Allgemeines« erhält folgende Fassung: Einzahlungen auf ein Postscheckkonto können bewirkt werden: mittels Zahlkarte bei jeder Postanstalt und jedem Post scheckamte (§ 3), 6. durch Überweisung von Postanweisungen und von Be trägen, die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogen sind (§ 4), 6. mittels Überweisung von einem anderen Postscheck konto (Z 5). 2. Im § 3 »Einzahlungen mittels Zahlkarte« ist zwischen Abs. VIII und IX folgender Absatz einzuschalten: IX. Bei den Posthilfstellen können Zahlkarten über Be träge bis 800 unter den im § 29, VIII der Postordnung vom 20. März 1900 für Postanweisungen angegebenen Be dingungen zur Weitergabe an den Landbriefträger nieder gelegt werden. 3. Der bisherige Abs. IX des § 3 wird mit X bezeichnet. 4. Im § 4 »Einzahlungen mittels Postanweisung.« wird die Überschrift, wie folgt, geändert: Überweisung von Postanweisungen und von Be trägen, die durch Po stauftrag oder Nachnahme eingezogen sind. Der Abs. IV dieses Paragraphen erhält folgende Fassung: IV. Soll der durch Postauftrag oder Nachnahme ein- gezogene Betrag an das Postscheckamt mittels Zahlkarte gesandt werden, so ist dies in dem Vermerk (Abs. III) durch den Zusatz »durch Zahlkarte« auszudrücken; auch muß in diesem Falle der Absender dem Postauftrag oder der Nach nahme eine ausgefüllte Zahlkarte beifügen. Andernfalls wird der eingezogene Betrag an das Postscheckamt mittels Postanweisung nach Abzug der Postanweisungsgebühr ge sandt. Das Postscheckamt übersendet nach Gutschrift des Betrags dem Kontoinhaber den Abschnitt der Zahlkarte oder der Postanweisung. Vorstehende Änderungen treten mit dem 1. April 1910 in Kraft. Berlin, den 20. Mürz 1910. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez) Kraetke. * Neichsstcmpclabgabe für Vcwinnanteilscheine und Zinsbogen (Talonstcuer). (Vgl. 1909 Nr. 170, 171, 173, 174, 176, 212, 218, 227; 1910 Nr. 61 d. Bl.) — Das »Zentralblatt für das Deutsche Reich«, herausgegeben im Reichsamt des Innern, Nr. 13 vom 24. März 1910, veröffentlicht folgende Bekanntmachung. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Februar d. I. beschlossen: Es wird aus Billigkeitsrücksichten genehmigt, daß für Zins bogen, welche infolge Ablaufs der für die Anleihe vorgesehenen Tilgungsfrist nur mit Zinsscheinen für einen kürzeren als zehnjährigen Zeitraum haben versehen werden können, ferner Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. für Gewinnanteilschein- und Zinsbogen, die vor dem 1. August 1909 zur Erneuerung von nach dem 31. Juli 1909 ablaufenden Bogen auf einen kürzeren als zehnjährigen Zeitraum ausgegeben worden sind, die Reichsstempelabgabe nach dem Verhältnis der wirklichen Geltungsdauer der Bogen zu einem zehnjährigen Geltungszeitraum ermäßigt wird. Bei der Bestimmung des Zeit raums, für den hiernach die Steuer zu entrichten ist, ist jedes angefangene Jahr für voll zu rechnen. Berlin, den 15. März 1910. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Wermuth. Die Frühjahrsausstellung der Münchener Sezession. — In der Frühjahrsausstellung der Münchener Sezession, die noch bis zum 20. April geöffnet bleibt, befindet sich auch eine umfang reiche Kollektion von Radierungen des Engländers Frank Brang ln yn, die wir als die imposanteste Erscheinung der gesamten Darbietungen bezeichnen dürfen. Diese Sammlung ist auch um deswillen interessant, weil sie uns die eigentümlichste Reproduktions kunst der Engländer, die Radierung, in einem Repräsentanten vor Augen führt, der nicht minder als die andern großen eng lischen Graphiker, wie Goff, Burridge, Habens, Halls, Legros usw., auch über die Grenzen des britischen Jnselreiches hinaus sich eines bedeutenden Rufes erfreut. Die Blätter Brangwyns, mit wenigen Ausnahmen in großen Dimensionen gehalten, zeigen auf den ersten Blick das Streben nach großflächigen Wirkungen. Riesige, aus dem Dunkeln flutende Lichtzüge bannen schon von weitem das Auge. Bald sind es die Umrisse einer pompös silhouettierten Kirchenfassade, die zwischen düsteren, sausenden Wolkenmassen im Lichte aufleuchten, bald die Stirnwand eines Brückenbogens, bald der Rumpf eines ge waltigen, im Abbruch befindlichen Schiffskörpers. Oder das Licht flutet in leichten, zitternden Wellen in das Gewinkel einer alten Farm, in die Schlupfwinkel einer Bäckerei oder in die arm seligen Wohnstätten der Elenden und Verlassenen. Brangwyn, der sich vor allem an Rembrandt bildete, ist ein Dramatiker vom Scheitel bis zur Sohle. Er beobachtet das Leben als das leidenschaftliche Sich-Aufbäumen des Einzelnen gegen einen allmächtigen Willen, gegen eine Last, die unsichtbar über den Erscheinungen sich auf türmt. Jede seiner Radierungen ist ein Gemälde von ergreifender Tragik, seelisch immer mindestens so wichtig wie zeichnerisch. Der niedere Arbeitsmann, der Bäcker, Gerber, Tauzieher usw., der mit Aufbietung aller Kräfte, aber freudlos seine als Zwang empfundene, geisttötende Arbeit verrichtet, greise Frauen, alte Männer, Bettler und Krüppel, jede denkbare von den Mühsalen des Lebens bedrängte Kreatur, dann auch Landschaften, industrielle Anlagen, malerische Gebäudekomplexe, Moscheen, Brücken, alte Höfe und dergleichen, umtost und umwogt vom Kampf der Elemente — das ist die Skala seiner Stoffe. Besonders schön äußert sich die leichte, gleitende Behandlung des Lichtes nach Art Rembrandts in einigen Darstellungen kleineren Formats, so in dem lichtdurchzitterten »Tor einer Farm«, in den beiden Blättern »Kleine Brauerei« und »Brücke von Kew«. Von den großen Darstellungen seien als charakteristisch hervorgehoben zunächst das wundervolle Blatt »In einem Gerberhof«, das in dem großen zeichnerischen Stil und der feinen Interpretation des Lichtes eine besondere Stellung einuimmt, dann das drama tische Blatt »Kirche von St. Austerberthe«, die leidenschaftlich auf gefaßte Landschaft »Der Sturm« und die geistvoll interpretierte Darstellung »Abbruch eines Kriegsschiffs«. Seine Technik ist markig. Er hat sich einen kräftigen Strich angeeignet, mit dem er Figuren und Gegenstände umreißt und durcharbeitet, mittels Tönen das Zeichnerische mit dem Malerischen zu vereinigen trachtet und in jedem Zuge ein Stück Seele, ein Stück Empfinden wiederzugeben versucht. Auch technisch weist das Radierwerk Brangwyns größte Mannigfaltigkeit auf. Mit größeren Kollektionen sind in der Ausstellung ferner vertreten die Münchener Graphiker Hubert vonHeyden, Ferdinand Staeger und Carl Thiemann. Der letztere exzelliert mit einer Reihe von prachtvollen Farbholzschnitten, in denen nach Art der japanischen Bilderbogen rein dekorative Wirkungen angestrebt sind. Bewunderswert ist hier die Sauberkeit der Technik und die lediglich durch Anwendung eines verfeinerten Druckverfahrens erzielten koloristischen Reize. Wie stimmungsvoll ist beispielsweise 497
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