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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.12.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.12.1909
- Sprache
- Deutsch
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15686 Börsenblau f. v Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. .V 293, 17. Dezember 1909. fühl der Zusammengehörigkeit nicht über die engeren Kreise der eigenen Branche hinausgeht. Die Selbsthilfe kann und muß auch hier einsetzen: Wenn die Kaufleute zusammen- halten, können sie durch Entziehung oder auch schon durch Verminderung der Inserate die Zeitungen sehr bald zur Be seitigung dieses ungesunden Auswuchses der Gewerbefreiheit zwingen. Von unseren Mitgliedern erwarten wir, daß nicht nur sie selbst und ihre Angehörigen jeden Kauf von Zeitungs- plämien vermeiden, sondern auch, daß sie in ihren Freundes und Bekanntenkreisen auf die Gefahren Hinweisen, die das Eindringen derartiger Geschäftspraktiken für den Handel be deutet. Hier haben Prinzipal und Gehilfe dieselben Interessen, denn am Gedeihen des ganzen Handels hängt beider Existenz. Es kommt noch hinzu, daß auch die Buchhand lungen von den durch die Zeitungen vertriebenen Werken (Kochbücher, Kunstgeschichten, Klassiker und dergleichen) meist vorzüglich ausgestattete Ausgaben zu einem 3 Markpreise liefern können, so daß also schon hierdurch ein »Vorteil« für den Käufer beim Einkauf von Zeitungsprämien in Fortfall kommt. Kleine Mitteilungen. * Gesetzentwurf betreffend die Ltellenvermittelung. — Der Stellenvermittlungs-Gesetzentwurf ist, wie die Vossische Zeitung hört, fertig und hat dem preußischen Staatsministerium Vor gelegen. Der Entwurf wurde angenommen und wird in nächster Zeit den Bundesrat beschäftigen, so daß der Reichstag in nicht ferner Zeit in der Lage sein wird, ihn zu beraten. Der Inhalt des Gesetzes entspricht etwa dem Spezialgesetz für Stellen vermittlung für Schiffsleute vom Juni 1902 und ist als Ersatz der Bestimmungen der Gewerbeordnung gedacht. Eine wesent- liche Verschärfung gegenüber den Verordnungen des genannten Spezialgesetzes sieht der neue Entwurf insofern vor, als die Erlaubnis für Ausübung des Stellenvermittlergewerbes von dem Nachweis eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig gemacht werden soll. Dies bezieht sich nur auf die Erteilung von neuen Konzessionen. Born Reichsgericht. (Nachdruck verboten). — Postkarten mit Bildern aus dem Pariser »Salon« hatte eine Händlerin dem Postkartenhändler H. geliefert, der sie in seinem Schaufenster aus gestellt hatte. Beide wurden wegen Feilhaltens unzüchtiger Ab bildungen angeklagt, aber vom Landgericht Leipzig freigesprochen. Nachdem das Reichsgericht auf die Revision des Staatsanwalts das Urteil aufgehoben hatte, hat das Landgericht am 16. Juli d. I. beide Angeklagten abermals freigesprochen. Diesmal hat das Landgericht in einwandfreier Weise festgestellt, daß drei von den Postkarten nicht unzüchtig seien. Es handle sich zwar um die Wiedergabe nackter Frauenleiber; aber das Nackte habe an sich mit Zucht oder Unzucht nichts zu tun. Die herrschende Sitte und der An stand werde durch diese Bilder nicht verletzt, und normale Menschen, selbst Jugendliche, brauchten keinen Anstoß daran zu nehmen. Man könne derartige Bilder nicht schon deshalb als unzüchtige ansehen, weil es frühreife und lüsterne Bürschchen gebe, die sich daran weiden. Bezüglich der vierten Karte, die schon mehrfach der gerichtlichen Prüfung unterlegen habe, denken die einzelnen Strafkammern verschieden. Deshalb hätten die Angeklagten nicht annehmen können, daß es sich um eine unzüchtige Abbildung handle. Es erscheine glaubhaft, wenn sie behaupteten, die Unzüchtigkeit dieser Karte sei ihnen nicht bekannt gewesen. Diese eine Karte hat das Gericht eingezogen. — Die Revision des Staatsanwalts gegen das neue Urteil wurde am 13. d. M. vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. Lentze. * Fernsprecher. — Gegen die Fernsprech-Gebührenordnung, die dem Reichstag vorgelegt worden ist, hat der Deutsche Handelstag eine Eingabe an den Reichstag gerichtet, der folgende Ausführungen entnommen sind: Das Ergebnis der vorgeschlagenen Neugestaltung der Fern- sprechgebühren ist aus folgender Tabelle zu ersehen: Zahl der Anschlüsse Durchschnitt der Gespräche Verteuerung des Netzes im Jahr vom Hundert 201— 500 3 303 30 501— 1000 3 682 32 1 001— 5 000 4 255 47 5 001—20000 20 001—70 000 3 787 36 Hamburg 5 505 72 Berlin 4 702 54 Die kleineren Netze würden infolge der Herabsetzung der Grund- und Gesprächsgebühr noch größerer Zuschüsse als bisher benötigen, diese würden in Zukunft von den größten und besonders mittleren Netzen, die schon jetzt zu viel bezahlen, getragen werden müssen. Es soll also die städtische Bevölkerung, d. h. hauptsächlich Handel und Industrie, zugunsten der ländlichen in noch stärkerem Maße als bisher belastet werden. Freilich gibt ja das Reichspost amt der Hoffnung Ausdruck, daß eine Mehrbelastung der Teil nehmer durch eine Verringerung der Gespräche um 25 v. H., die auch aus technischen Gründen wünschenswert sei, vermieden werde. Einmal ist nicht ersichtlich, inwieweit diese Schätzung richtig ist, dann aber müssen wir uns mit aller Entschiedenheit dagegen wenden, daß eine Behörde, die zur Förderung des Verkehrs da ist, offensichtlich und zweckbewußt auf eine Einschränkung des Verkehrs, und zwar um nicht weniger als 25 v. Hundert hinarbeitet. Hier tritt ein so verkehrsfeindlicher Zug in die Er scheinung, wie er in gleicher Schärfe kaum jemals dagewesen ist. Man kann sich des Gedankens nicht erwehren, daß diese »Reform« des Fernsprechwesens dem Wunsche der fiskalischen Ausbeutung dieses Verkehrsmittels entsprungen ist und nur eine weitere kurz sichtige Maßregel im Verkehrswesen darstellt, als welche z. B. auch die so starke Erhöhung des Ortsportos für den Postkartenverkehr bezeichnet werden kann. Aber nicht nur eine außerordentliche Mehrbelastung von Handel und Industrie würde die geplante Neuordnung des Fern sprechgebührenwesens zur Folge haben, sondern auch eine schwere, dauernde Belästigung dieser Erwerbsstände. Die Zählung jedes einzelnen Gesprächs, sei es daß diese durch einen automatischen Zähler oder durch einen Beamten erfolgt, wird zu vielen Miß helligkeiten zwischen Behörde und Publikum führen, die beiden Teilen Kosten und Zeitaufwand, Mühe und Ärger verursachen. In eine unangenehme Lage kommen die Gewerbetreibenden, auch Gastwirte, bei denen bisher die Kunden den Fernsprecher unentgeltlich benutzten. Sie müßten sich künftig in jedem Fall darüber entscheiden, ob sie den Kunden die Gesprächsgebühr von 4 Pfennig bezahlen lassen oder ihnen aus Gefälligkeit die un entgeltliche Benutzung des Fernsprechers gestatten wollen. Der Fernsprechapparat muß geradezu überwacht werden, um zu ver hüten, daß er mißbräuchlich auf Kosten seines Inhabers benutzt wird. Während bisher der Fernsprechverkehr sich glatt und rasch abgewickelt hat, wird in Zukunft der vielen kleinen alltäglich wiederkehrenden Unannehmlichkeiten kein Ende sein. Der Deutsche Handelstag hält es daher für seine Pflicht, im Interesse von Handel und Industrie gegen die geplante Änderung der Fernsprechgebührenordnung und die damit verbundene außer ordentliche Verteuerung des Fernsprechverkehrs entschieden Ver wahrung einzulegen, und bittet, dem vvrgelegten Entwurf seine Zustimmung zu versagen. — Gegen die Wiedereinbringung der unveränderten Fernsprech gebührenordnung hat auch der Zentralausschuß handelsgewerb licher Vereine Hamburgs in seiner letzten Sitzung einstimmig eine Erklärung angenommen, worin gesagt wird: »Der enschiedcne Widerspruch, welchen dieser verkehrspolitisch rückständige Entwurf in allen beteiligten Kreisen gefunden hat, hätte zu der Erwartung berechtigt, daß das Reichs-Postamt sich den berechtigten Gründen und Bedenken der Handels- und Jndustriekreise nicht würde ver schließen können.« Der Zentralausschuß spricht daher die Erwartung aus, daß der Reichstag es ablehnen wird, dem Entwürfe in der jetzt vorliegenden Form seine Zustimmung zu erteilen.
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