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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1910
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- Deutsch
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.,N 8, 12, Januar 1910, Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d, Dtschn. Buchhandel. 413 RauSnitz sührt im Gegensatz dazu aus, daß die Sitte der Vordalierung eine alte, liebgewordene Gewohnheit sei und gewissermaßen internationalen Charakter habe, und daß nur in sehr seltenen Fällen durch die Vordatierung der Anschein eines besonders günstigen Angebots hsrvorgerufen werde. Demgegenüber muß ich bei der von mir a. a. O. Seite 136 vertretenen Auffassung bleiben. Zunächst bestreitet Kollege Nausnitz mit Unrecht die von mir aufgestellte Behauptung, daß die Vordatierung in den letzten Jahren häufiger geworden sei. Ich bin der Meinung, daß die meisten Verlagsbuchhändler, die überhaupt Bücher verlegen, bei denen das Datum, d. h. die Angabe der Erscheinungsjahre eine gewisse Bedeutung hat, meine Behauptung bestätigen werden. Sodann ist es auch nicht zutreffend, wenn Rausnitz von einer internationalen Gewohnheit spricht. Es ist zuzu geben, daß die Vordatierung sich auch in andern Ländern stadst, so z. B. in der deutschen Schweiz und auch in Österreich. Hingegen nur sehr selten in den romanischen Ländern, insbesondere in Frankreich, Italien, Spanien usw; auch im englischen Buchverkehr wird im allgemeinen nicht vordatiert. Daß die Gewohnheit von dem deutschen Verlagsbuch handel als eine liebgewordene empfunden wird, muß doch im Hinblick darauf ernstlich bezweifelt werden, daß sich in den letzten Jahren sehr angesehene Vertreter des Verlagsbuchhandels mehrfach gegen diese Gewohnheit in kräftiger Weise ausgesprochen und die Vordatierung viel weniger als einen Gebrauch, als vielmehr als einen Miß brauch bezeichnet haben. Aber selbst wenn es sich wirklich um eine Geschäftsgewohnheit handelte, die sich bis zu einem gewissen Grade eingebürgert hätte, so wäre dies für die rechtliche Würdigung gleichgülllg, namentlich um deswillen, weil es nicht der letzie Zweck des Gesetzes ist, er zieherisch zu wirken. Und wenn bisher eine Gewohnheit, die einen Mißbrauch darstellt, auch in großem Umfange ge übt wurde, so wird sie eben infolge dieser erzieherischen Wirkung des Gesetzes unterlassen werden müssen. Ich muß aber daran sesthalten, daß die unwahre Angabe des Er scheinungsjahres mißbräuchlich ist. Tatjrage ist es, ob die Vordatierung geeignet ist, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen. Wenn Rausnitz ausführt, daß es dem Sortimenter höchst gleichgültig sei, ob das Buch im Jahre 1910 oder 1909 er schienen sei, so ist dies richtig; es kommt aber hierbei nicht auf die Anschauung des Sortimenters an, sondern es kommt auf die Anschauung des Publikums an, das als »Konsument« des betreffenden Werkes zu bezeichnen ist. Für dieses ist aber die Frage, ob das Buch im Jahre 1910 oder 1909 er schienen ist, in sehr vielen Fällen ganz und gar nicht gleich gültig. Wenn eine Ausgabe der Gewerbeordnung mit Kommentar mit dem Erscheinungsjahr 1910 versehen ist, so wird selbstverständlich jeder Konsument diese letztere einer Ausgabe mit der Angabe des Jahres 1909 vorziehen, weil er mit Recht der Meinung ist, daß in der Ausgabe des Jahres 19 iO die am l. Januar 1910 in Kraft getretene Novelle mit berücksichtigt ist. Auf dem Gebiete der juristischen Literatur spielt das Erscheinungsjahr unter dem Gesichtspunkte, der bei Anwen dung des Z 3 maßgeblich ist, eine sehr große Rolle. Noch viel erheblicher ist diese aber bei Werken aus dem Gebiete der Naturwissenschaft, der Technik, der Medizin usw., wie dies ja Rausnitz auch mittelbar bezüglich eines Werkes anerkennt, das über die Fortschritte der Lustschiffahrt Auskunft gibt Und selbst auf dem Gebiete der schönen Literatur ist das Erscheinungsjahr keineswegs von der Bedeutungslosigkeit, wie Rausnitz annimmt. Wenn dem Publikum dis »Memoiren einer Sozialistin- Ende l. I. mit dem Erscheinungsjahr 1911 angeboren werden, so zieht es die Ausgabe der mit der An gabe des Jahres 1909 versehenen unbedingt vor, ob mit Recht oder Unrecht, ist gleichgültig; auch hier muß mit den Imponderabilien des Geschmacks gerechnet werden. Ich bin daher allerdings der Meinung, daß das An wendungsgebiet des Z 3 bezüglich der Vordatierung von Büchern ein viel größeres ist, als Herr Kollege Rausnitz annimmt. Bibliographie der deutsche»Bühnen seit1830. Von Robert F. Arnold, a. o. Universitäts-Professor, Kustos-Adjunkt der k. k. Hof-Bibliothek. Zweite, vielfach verbesserte und vermehrte Auflage. Straß burg 1909, Karl I. Trübner. 57 S. 80. Diese Bibliographie bildete ursprünglich den Anhang des Werkes »Das moderne Drama« von Robert F. Arnold. Der Verfasser hatte sie dann für die »Mitteilungen des österreichischen Vereins für Bibliothekswesen« neu bearbeitet und auch separat erscheinen lassen. Inzwischen hat er sie wiederum vielfach ergänzt und berichtigt, so daß sie jetzt in der 2. Auflage wohl nicht mehr viel nennenswerte Lücken aufzuweisen hat. Sie ist ein sehr wert volles Nachschlagewerk, das dem Bibliothekar und dem Buch händler wie dem Literaturforscher die besten Dienste leisten wird, da sie schnell und zuverlässig orientiert, wo andere Hilfsmittel völlig versagen oder nur zum Teil Auskunft erteilen. Unter »allgemeiner Literatur« verzeichnet der Verfasser die wichtigsten Werke über die Geschichte des Theaters im allge meinen, soweit sie für die besonderen Zwecke, die er verfolgt, nutzbar gemacht werden können, die Werke über die Geschichte des deutschen Theaters, Almanache, Jahrbücher und dergleichen allge meineren Charakters (unter Ausschluß der Almanache einzelner Bühnen), sowie die Nachschlagewerke. Der Hauptabschnitt»Spezielle Literatur« ist nach der alphabetischen Folge der Städtenamen ge ordnet. Will man also wissen, was über das Theater in Bam berg, in Hannover oder in Worms erschienen ist, so braucht mau nur die betreffenden Namen zu suchen. Bei Berlin, Wien, Ham burg, Leipzig, Dresden und München mußte der Verfasser natürlich noch Unterabteilungen einführen, um die umfangreiche Literatur übersichtlich ordnen zu können Er berücksichtigt (mit ganz wenigen Ausnahmen) nur in Buchform Veröffentlichtes. Stadtgeschichten und Reisewerke, in denen sich oft ein Kapitel über die betreffen den Theater findet, sind nicht verzeichnet, auch Statuten und Regle ments nicht. Dagegen sind gesammelte, auf einen bestimmten Ort bezügliche Theaterkritiken und, soweit nur immer möglich, Bio graphien von Dramaturgen und Schauspielern herangezogen, so daß das Büchlein gleichzeitig auch die biographische Literaturderdeutschen Theaterleute seit 18^0 darbietet und, um nach dieser Richtung voll ausgenutzt werden zu können, auch ein entsprechendes Personen register erhalten hat. Nur wo es an anderer Literatur gebricht, fanden auch die lokalen Theater-Almanache Aufnahme. Von der Geschichte der Opern ist im allgemeinen abgesehen und aus der Literatur über Bayreuth nur das wichtigste mckgeteilt. Der Verfasser hat, wo es die Titel nicht ohnehin schon tun, nach Möglichkeit den in dem Buche behandelten Zeitraum an gegeben, speziell bei Biographien die für den betreffenden Ort in Betracht kommende Periode. Auch sonst sucht er die Angaben der Titel nach Bedarf und Tunlichkeit zu ergänzen und deutlicher zu gestalten. Die Anordnung der einzelnen Werke unter einem Stadtnamen ist nach der Chronologie des Inhalts erfolgt: Schriften, die die Geschichte aller Bühnen einer Stadt behandeln, haben den Vortritt vor der gesamten Geschichte eines einzelnen Theaters und diese wieder vor der Schilderung bestimmter Zeit abschnitte. Bei den Titeln ist bloß das Jahr des Erscheinens angegeben, so daß man für Verlag, Umfang, Format und Preis nötigenfalls in dem Hinrichsschen Verzeichnis nachschlagen muß. Es wäre natürlich leicht, einzelne Lücken in der Bibliographie aufzudecken. So fehlen z. B. unter Oberammergau: Ober ammergau und sein Passionsspiel in Vergangenheit und Gegen wart von Ferdinand Feldigl (Partenkirchen, Leonhard Wenzel, 65
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