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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1910
- Strukturtyp
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- 1910-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1910
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- Deutsch
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k, 10. Januar ISIS. Nichtamtlicher Teil einzugreifen, da die Übertragung der Verlagsrechte auch un abhängig von seinem Willen wirksam ist. Aber auch wenn man annehmen wollte, daß hier die Übertragung des Verlagsrechts an einzelnen Werken vorliege, wäre der Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung ungerechtfertigt. Nach dem 8 28 a. a. O. fetzt die Über tragung des Verlagsrechts an einzelnen Werken allerdings die Zustimmung des Verfassers voraus Die letztere darf jedoch nur verweigert werden, wenn ein wich tiger Grund vorliegt. An einem solchen fehlt es hier. Die vom Antragsteller hervorgehobenen Tatsachen können als ein wichtiger Grund im Sinne der angezogenen Gesetzesbestimmungen nicht angesehen werden. Es kommt in der Hauptsache nicht auf die Person und die Verhältnisse des Veräußerers des Verlagsrechtes an, sondern auf die des Erwerbers. Dieser Grundsatz findet auch in der Literatur seine Bestätigung (vgl. die oben zitierten). Das Entscheidende ist, ob die Übertragung des Verlagsrechts eine solche Veränderung der Umstände hervorruft, daß sie dem Verfasser nicht zugemutet werden kann (vgl. Mittelstädt- Hillig § 28). Der Verfasser ist nicht genötigt, an Stelle des ursprünglichen Verlegers einen neuen anzunehmen, der ihm weniger Garantien bietet, was nach den verschiedensten Richtungen hin der Fall sein kann. In dieser Beziehung hat X nicht hinreichend dargetan, aus welchem Grunde 2 und später die Antraggegnerin X für ihn unannehmbare Verleger seien. Daß 2 in dem Prozeß V c/a. X sich auf den Stand punkt der Firma X und damit in Gegensatz zum Antrag steller gestellt hat, liegt in der Natur der Sache, da 2 sein Recht von X hcrleitet. Wenn der Antragsteller X geltend macht, daß seine Werke den einzigen wertvollen Bestandteil des Xschen Ver lages ausgemacht hätten und daß infolge der Veräußerung seiner Werke die Firma X keine Sicherheit mehr biete, so ist dem entgegenzuhalten einmal, daß die Behauptung, die Werke wären der einzige wertvolle Bestandteil, nicht zutrifft, oder wenigstens nicht glaubhaft gemacht ist, und dann, daß X doch für die veräußerten Werke als Äquivalent von 2 andere Werte (die Kaussumme) erworben hat. Wollte man schon in dem Um stande, daß der Veräußerer eines Verlagsrechts durch die Veräußerung gewisse Werte aus der Hand gibt, einen wich tigen Versagungsgrund im Sinne des 8 28 a. a. O. finden, so könnte der Verfasser stets die Übertragung ver hindern, und die im Gesetz ausdrücklich ausgesprochene Be schränkung seines Versagungsrechts auf den Fall des Vor- liegens eines wichtigen Grundes wäre illusorisch. Die aus den Verhältnissen der Firma X hergelsiteten Bedenken er scheinen danach nicht stichhaltig. Nach alledem war der Antrag auf Erlaß der einst weiligen Verfügung -zurückzuweisen, ohne daß es des Ein gehens auf das weitere Vorbringen der Parteien bedurfte.« Das Urteil ist rechtskräftig geworden. Bund Deutscher Buchbinder-Innungen. An die verehrlichen Verlegerl Auf Anregung der Dresdener Buchbinder-Innung wurde mir von dem in Würzburg abgehaltenen Verbandstag des Bundes Deutscher Buchbinder-Innungen der Auftrag gegeben, bei den Herren Verlegern, die Zeitschriften und Lieferwerke erscheinen lassen, dahin zu wirken, die Hefte wenig, und zwar rechtwinklig beschneiden zu lassen, damit die Buchbinder beim Einbinden derselben in die gelieferten Decken keine Schwierig- keisen haben. Es hat sich herausgestellt, daß viele Werke wenig sorg fältig broschiert und öfters viel zu stark oder schief beschnitten sind, so daß beim Einhängen in die von den Herren Ver legern gelieferten Decken sehr hohe und unansehnliche Kanten entstehen, die den Einband aus das gröbste verunzieren. Da den geehrten Herren Verlegern daran gelegen sein muß, dem Publikum die Bücher in tadellosem Zustande zu über mitteln, was sich durch einige Aufmerksamkeit des das Broschieren ausführenden Buchbinders sehr leicht ohne jede Mehrkosten erreichen läßt, richte ich im Aufträge des Vor standes des Bundes Deutscher Buchbinder-Innungen an die Herren Verleger die ergebene Bitte, in ihrem eigenen Interesse etwas mehr Sorgfalt auf das Broschieren der periodisch erscheinenden Zeitschriften und Lieferwerke verwenden zu lassen und den mit dem Broschieren zu beauftragenden Buch bindern strenge Anweisung aus Lieferung einer besseren Arbeit erteilen zu wollen. Die Verleger können des Dankes von Tausenden von Buchbindern, die die Werke nachher ein zubinden haben, versichert sein. Berlin, den 6. Januar ISIS. Der Vorstand des Verbandes »Bund Deutscher Buchbinder-Innungen«. I. A.: G. Slaby. Kleine Mitteilungen. Festlegung des Lsterseftes und Vereinfachung unsere» Kalenders. — (Nach dem »Allgemeinen Handelsblatt«, Amsterdam, vom 30. November I90S.) Unser Kalender leidet an Unvollkommenheiten; sie gehen daraus hervor, daß das Jahr einen Tag mehr zählt als vier Quartale von 13 Wochen, und daß der Monat Februar gegen die anderen Monate zu lurz gekommen ist. Hierzu kommt noch, daß die Ansetzung des Ostertages abhängig gemacht ist vom Monde (erster Sonntag nach dem Vollmonde, der auf das Frühlings- Aequinox folgt), so daß der Ostertag aus den 22. März, aber auch auf den 2S. April fallen kann, also ein Unterschied von füns Wochen. Und mit dem Ostertag schwanken der Himmelsahrtstag und der Psingsttag. Als Papst Gregor XIII. den Julianischen Kalender durch eine andere Festsetzung der Schalteinrichtungen verbesserte, hat er die Frage des Osterdatums auch wohl erwogen; er ist aber zu nichts anderem gekommen. Die Schwankungen waren damals auch nicht so lästig, da die Bedeutung von Handel und Industrie viel ge ringer war. Jetzt sind diese Zustände anders. Gewerbe und Handel ver langen vor allem die größtmögliche Regelmäßigkeit, und dies gilt gerade von solchen Industrien, die vor Ostern eine Leistung ab- schließen müssen (man denke z. B. an die Industrie, die mit der Bekleidung in Verbindung steht). Ostern spielt in verschiedenen Ländern eine wesentliche Rolle bei den Zahlungsterminen und sonstigen Terminen sür wichtige Gemeinschaftsangelegenheiten, auch bei den Schuljahren und den Militärdienstjahren. Professor vr. Wilhelm Foerster, srüherer Mitherausgeber des Königlich preußischen Normal-Kalenders, hatte seit 18SS sich an die Spitze der Bewegung gestellt und in allen Ländern der Christen heit für seine auf das Osterfest bezüglichen Gedanken Propaganda gemacht. Er bedachte dabei sehr Wohl, daß der Päpstliche Stuhl grundsätzlich mitzureden hatte. Kardinal Rampolla gab dann dem Professor Foerster die Erklärung ab, daß, sobald Einstimmigkeit in betreff der wünschenswerten Veränderung zu erreichen sei, der Päpstliche Stuhl kein Bedenken haben würde, die Initiative zu ergreifen, unter der Voraussetzung, daß die griechisch-katholisch« Kirche die Gregorianische Zeitrechnung annchmen werde. Auch aus protestantischer Seite sprach man sich zustimmend aus. So erklärte sich z. B. die 24. Deutsche Evangelische Kirchen- konserenz am 18. Juli 1900 zugunsten einer Festlegung des Oster datums, unter der Voraussetzung, daß diese dann allgemein ange nommen werden würde. Widerstand sand Professor Foerster allein in Rußland. Er hatte gehofft, daß die griechisch-katholische Kirche den Eintritt in 42«
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