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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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310 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. 6, 10. Januar 1910. Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel in Berlin. 327 Hilfsbuch für den Berliner Buchhandel 1910. Expedition des Simplieiffimus in München. 333 A. Hartleben s Verlag in Wien. 336 1 50 «y. *8t,3.t,i8ti8eb6 la-bello. 18. 1u.kl-Ag.QA 1910. dekalst 50 H. Herdersche Berlagshandlung in Freiburg i. Br. 324 Vr. Julius u. vr. Karl Bachem: Die kirchenpolitischen Kämpfe in Preußen gegen die katholische Kirche, insbesondere der »große Kulturkampf« der Jahre 1871—1887. 60 H. Julius Hoffmann in Stuttgart. 327 Noäerns Lauformen. 8. lu-krA. 1909. 28 -F. «. Hofmann L Eomp. in Berlin. 339 *Karnevalsnummer des Kladderadatsch 1910. 26 H. M. Krayn Verlagsbuchhandlung in Berlin. Bbl. Nr.2, S 104 ^Isktroeksrniseks 2sit8ekrikt. XVI. lakrA. IV. (Quartal. 4 Heinrich Minden in Dresden. 328 *Neutra: Briefe an nervöse Frauen. 3. Taus. 3 geb. 4 Georg Nauck (Fritz Rühe) in Berlin. 329 Deutsche Jugend. XXVII. Jahrg. Nr. 1. Pro I. Sem. 2 70 Nieolaifche Verlagsbuchhandlung R. Stricker 330 in Berlin. A6b. 11 50 ^ ^ ^ Gebrüder Paetel in Berlin. 326. 329. 331 Der Briefwechsel zwischen Theodor Storm und Gottfried Keller. Hrsg. v. Köster. 3. Ausl. 6 geb. 6 Gebrüder Paetel in Berlin ferner: 326. 329. 331 Storm: Der Schimmelreiter. 18. Ausl. 4 geb. 5 — Jmmensee. 70. Ausl. Geb. mit Goldschnitt 3 — Gedichte. 17. Ausl. Geb. mit Goldschnitt 6 ^c. v. Ebner - Eschenbach: Das Gemeindekind. 12. Ausl. 3 pk; geb. 4 Jensen: Karin von Schweden. 23. Ausl. 4 geb. 5 Carl Reist,rer in Dresden. 324 Carl Scholtze in Leipzig. 334/35 Vor Inäustriekau. Holt 1. 3 kro I. Ha>Ibju.ki- 12 I. F. Schreiber in Estlingen. 332 Meggendorfer-Blätter. Wochen-Ausgabe. Nr. 993 pro I. Quartal 1910. 3 Anton Schroll L Co. in Wien. 337 V7oknkäu86r. I. 30 Theodor Steinkopff in Dresden. 341 Aeiluokrikt), kr8A. von Out^alä. Land VI. 8. 1. pro 66.12^. Bernhard Tanchnitz in Leipzig. 332 laueknitL Läilion. Vol. 4164: 1 60 0.-8sinen 2 20 «H; O.-dsuokenkbullä 3 Fr. W. Thaden in Hamburg. 340 , Verlag „Harmonie" in Berlin. 237 *8u.ink6rA6r: 8e. 1'ollität. 1 ^ ; Aek. 2 .2. Karl Billaret in Erfurt. 327 Baerwinkel: Aus meinem Leben. 2 geb. 3 v. Zahn «L Jaensch, Verlags-Konto in D eSden. 337 8an668aint. 1. loil. 60 Nichtamtlicher Teil. Zum Kampf gegen Sonderrabatte. <Vgl. Börsenblatt IMS, Nr. 147; ISM, Nr. 38, 47, lil.) In einer Klagesache von 44 Dresdener Kaufleuten gegen den dortigen Schutzverband für Handel und Gewerbe wurde dem beklagten Schutzverband durch einstweilige Ver fügung untersagt, eine vom Schutzverband den Klägern an gedrohte und teilweise ausgeführte Veröffentlichung in dortigen Zeitungen zu erlassen. Es handelte sich dabei um die Veröffentlichung der Namen von Firmen, die ihren Kunden, insbesondre Vereinen, Sonderrabatte gewährten und andre Firmen dadurch benachteiligten. Der beklagte Verband handelte bei seinem Vorgehen in Wahrung der Interessen seiner Mitglieder. Die erwähnte Verfügung erging vom Landgericht in Dresden und wurde auf erhobene Beschwerde von diesem aufrechterhalten. Im weiteren Jnstanzenzuge ergingen darauf die beiden nachfolgend mitgeteilten Urteile, von denen das des K. Säch sischen Oberlandesgerichts in Dresden im Börsenblatt 1909 Nr. 81 schon mitgeteilt ist. Zum besseren Verständnis sei es hier wiederholt: Urteil des Kgl. Sächsischen Oberlandesgerichts, die Sonderrabatte betreffend. Durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Dresden vom 4. September 1908 war dem Verein -Rabattgenossen schaft und Schutzverband für Handel und Gewerbe in Dresden« bei Vermeidung von Geldstrafe untersagt worden: L) die Namen oder Firmen solcher Geschäftsinhaber zu veröffentlichen, die an Wirtschaftsvereinigungen Sonderrabatte gewähren, b) die Behauptung zu wiederholen, daß die hier in Frage kommenden Geschäftshäuser unfein handeln und einen Teil ihrer Kundschaft übervorteilen. Die vorige Instanz hat auf den Widerspruch des Be klagten die Verfügung aufrecht erhalten, das Oberlandes gericht zu Dresden jedoch durch Urteil vom 15. Januar 1909 dieses Urteil des Landgerichts dahin abgeändert, daß die einstweilige Verfügung vom 4. September 1908 aufgehoben wird und die Kläger zu gleichen Teilen in die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen verurteilt werden. Aus den Entscheidungsgründsn sind folgende Aus führungen von allgemeinem Interesse. Die Bekanntmachung der Kaufleule und Firmen, die Sonderrabatt gewähren, geht an sich über das im wirtschaft lichen Jnteressenkampf erlaubte Maß nicht hinaus und ent hält einen unzulässigen Eingriff in den Geschäftsbetrieb der Kläger nicht. In der Sache selbst braucht zurzeit auf die Frage nicht näher eingegangen zu werden, ob die Gewährung von Sonderrabatten an die Mitglieder größerer Ver einigungen von wirtschaftlichem und sozialem Stand punkte aus zu billigen oder zu bekämpfen sei. Jedenfalls kann nicht zugegeben werden, daß der Abschluß solcher Rabattverträge, wie sie hier in Frage stehen, nach der allge-
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