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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.12.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.12.1909
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- Deutsch
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15986 Bö»" .Il-latt s. v. Dtschtt. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. /1k 303, 30. Dezember 1909 aus dem einen Privileg zwei zu machen, indem er behauptete, daß Schlechtiger ein Privileg als Drucker und eins als Hofbuch drucker gehabt habe; er schuf so dem eigenen Sohne Konkurrenz, indem er das Privileg nochmals an Christian Ludwig Kunst, seinen späteren Schwiegersohn verkaufte und trotz der Einsprüche seines Sohnes und der übrigen Berliner Drucker die Genehmigung des Königs dazu erlangte. Rücksichtslos ging er vor und kümmerte sich wenig um die Privilegien anderer; er war dem Könige wohlgefällig durch seine Bauten und wußte die Baulust stets ins Treffen zu führen, wenn er irgend etwas erreichen wollte; ein Hinweis auf die großen Un kosten, in die er sich durch seine Bauten gestürzt habe, verfehlte selten seine Wirkung und räumte alle Hindernisse aus dem Wege. So verstand er auch, sich das Zeitungsprivileg des Lorentz zu erschleichen. Rüdiger hatte den Umstand benutzt, daß der König gern die Geschichte der beiden Brüder de Wit in einer deutschen Ausgabe gedruckt haben wollte, und sich dazu erboten. Als Ersatz für den Verlust, den er beim Verlag des Werkes haben würde, bat er aber um das Lorentzsche Zeitungsprivileg, für das er dann noch jährlich 60 Ntlr. zahlen wolle, während Lorentz nichts gezahlt hätte. Nachdem er sich anstatt zu einer Zahlung von 50 zu einer solchen von 200 Ntlr. verpflichtet hatte, übertrug ihm Friedrich Wilhelm I. das Zeitungsprivileg und verbot dem Lorentz den weiteren Zeitungsdruck. In den nächsten Jahren wußte Rüdiger das Privileg auf seine Erben ausdehnen zu lassen; den Druck mußte er jedoch vorerst an anderen Orten, bei seinem Sohn und Schwiegersohn vornehmen lassen. Aber auch Rüdiger sollte nicht von der Konkurrenz verschont bleiben. 1727 ordnete der König an, daß nach dem Muster der an anderen Orten bestehenden Intelligenz-Werke auch in Berlin eine derartige Zeitung entstehen sollte. Der Generalpostmeister von Görne und der Geheime Finanzrat von Marschall wurden mit der Direktion derselben beauftragt. Unter ihrer Oberaufsicht sollte der Hofrat Cöper die Leitung des Blattes haben, und der Postkommissar Ludolph wie der Postamtskanzlist Wilckens sollten die Protokolle »über die ihnen zukvmmenden Nachrichtens führen. Auf Magistrat und Gericht wurde ein gewisser Druck aus geübt, um alle Verkäufe an beweglichen und unbeweglichen Sachen im Jntelligenzblatt bekannt zu machen, alle Verpachtungen, es wurde sogar verboten, derartige Anzeigen an anderer Stelle einzurücken. Auch zum Halten des Blattes wurden Behörden, Wirte usw gezwungen. Durch die Gründung des Jntelligenzblattes wurde die Zei tung in ihren Einnahmen sehr beschnitten, da sie fortan keine Anzeigen mehr bringen durfte; bezügliche Versuche wurden selbst dem in Gunst stehenden Rüdiger streng untersagt, dies- bezügliche Versuche sollten bestraft werden. Dagegen brachte das Jntelligenzblatt keine politischen Nachrichten und Neuigkeiten, bot also nichts zum Lesen und war wenig beliebt beim großen Publikum, so daß der Abnehmerkreis des Nüdigerschen Blattes dadurch nicht geschmälert wurde. Dagegen erwuchs Rüdiger noch eine andere Konkurrenz: der Buchhändler Ambrosius Haude gab seit 1735 einen »Potsdam mischen Staats- und gelehrten Mercurius« heraus; Rüdiger er hob Beschwerde gegen diese Konkurrenz, zuerst wie es scheint vergebens, dann mit Erfolg; durch eine königliche Kabinettsordre vom 13. April 1737 wurde dem Haude untersagt, die Zeitung weiter zu drucken. Eine der ersten Regierungshandlungen Fried richs II. war es, Haude die Erlaubnis zur Herausgabe einer neuen Zeitung zu erteilen, und alle Klagen Rüdigers vermochten nicht das neue Privileg auszuheben; das Privileg verblieb auch nach dem Tode Haudes seiner Witwe. Eine Tochter des Johann Andreas Rüdiger heiratete den in Potsdam angesessenen Buchhändler Christian Friedrich Voß, der darauf 17^8 um die Genehmigung einkam, seine Buchhandlung nach Berlin verlegen zu dürfen, da er in Potsdam nicht recht sortkommen könne. Trotz der Einsprache der andern Buchhändlei — es bestanden damals neun Buchhandlungen, darunter drei französische, in Berlin, — genehmigte der König das Gesuch und verlangte nur, daß Voß sein Potsdamer Geschäft neben dem Berliner weitersühre. Das geschah. Voß trat nun den Mitbesitz der Zeitung an, dessen Privileg ihm sein Schwiegervater noch bei Lebzeiten abtrat, und brachte die Zeitung bald zu größerer Blüte. Er änderte das Format des Blattes, übertrug Christoph Mylius die Redaktion, änderte nach dem 1751 erfolgten Tode Rüdigers, und nachdem ihm das Privilegium erneuert war, den Namen der Zeitung in »Vossische Zeitung- und vereinigte sie mit seiner Buchhandlung. Die Nüdigersche Buchhandlung verblieb im Besitz der Fa milie Rüdiger. Neben der Haudeschen und Vossischen Buchhandlung ist es vor allem die Nicolaische, welche für die klassische Zeit unserer Literatur mit in Betracht kommt, und deren Vorgeschichte muß hier gleichfalls kurz erwähnt werden. Der Buchhändler und Ratsherr Gottlieb Zimmermann zu Wittenberg kaufte 1712 die von seinem Schwager Meyer 1703 in Berlin errichtete und privilegierte Buchhandlung und übergab sie seinem Schwiegersohn Christoph Gottlieb Nicolai 1713 als Heiratsgut, der denn auch das Privileg vom König verliehen erhielt. Christoph Gottlieb Nicolai war ein frommer, strenger und sparsamer Mann, der seine Söhne in der Furcht des Herrn erzog und zeit seines Lebens von ihnen den schuldigen Gehorsam verlangte. Selbst als einige der Söhne schon erwachsen waren, gab er ihnen noch die merkwürdigsten Verhaltungsmaßregeln; so ermahnte er z. B. in einem Schreiben vom 26. Oktober 1748 einen Sohn, der schon Magister in Halle war und Vorlesungen hielt: »er solle den Mund nicht in die Breite ziehen, wenn er mit jemand rede, beim Lächeln die Zähne nicht weisen, nicht mit den: Kopfe wackeln, nicht schreien, sondern ge lassen laut reden, nicht in Affect kommen, denn das müsse nicht seyn, weil es anzeige, daß man nicht Meister über seine Affecten sey, usw.«. Da die Mutter schon 1738 gestorben war, lag die Er ziehung vorzugsweise dem Vater ob, der sie ganz im Geiste der König Friedrich der Große, wie er sich später Friedrich Nicolai gegenüber äußerte, das Geschäft als Kronprinz mehrfach be suchte, bezeugte die Bedeutung auch des Ladengeschäfts. Als der Vater 1758 starb, hinterlicß er vier Söhne, von denen der älteste bereits Buchhändler war, der jüngste zum Buch händler bestimmt war. Dieser jüngste der Brüder Christoph Friedrich, oder wie er sich stets nannte, Friedrich Nicolai, zählt zu den führenden Geistern des 18. Jahrhunderts und hat der Handlung ihre bleibende Bedeutung verliehen. Am 18. März 1733 geboren und zum Teil auf der Schule des Waisenhauses in Halle erzogen, sollte er nach dem Willen des Vaters den Buchhandel erlernen. Sechzehnjährig kam er nach Frankfurt a/O. in die Lehre. Dort erwarb er sich unter unsäg liche,: Schwierigkeiten die gelehrten Kenntnisse, die das Funda ment seiner ganzen späteren, sowohl schriftstellerischen wie buch- großen und ganzen nur eine lückenhafte; um so bewunderungs würdiger ist es, wie er während seiner Lehrzeit jeden freien Augenblick benutzte, um zu lernen und da fortzufahren, wo die Schule für ihn aufgehört hatte; wie er, mit dem Neuen Testament in der Ursprache beginnend und dann zu Homer fortschreitend, in den drei Frankfurter Jahren als Buchhändler lehrling alle wichtigeren griechischen und lateinischen Autoren, einen nach dem andern liest. Merkwürdig aber auch ist es, wie hier, neben dem Zuge zum klassischen Altertum, die Liebe zur englischen Literatur in ihm erstarkt und er sich im stillen als Übersetzer übt. Es war der Geist der neuen Zeit, der sich mächtig aie Handlung fiel den vier Söhnen zu, von denen der älteste, Gottfried Wilhelm, sie für Rechnung sämtlicher Erben fort-
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