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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-27
- Erscheinungsdatum
- 27.12.1909
- Sprache
- Deutsch
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Patriotische Volksbuchhandlung in Wien. Bürgcrkunde, österreichische. Handbuck der Staats- u. Rechts kurse in ihren Beziehgn. zum öffentl. Leben. 16. Lsg. (2. Bd. S. 1—48 m. Abbildgn. u. 1 färb. Karte.) Lex.-8". d 1. 20 Moritz Lchäser in Leipzig. 3. völlig neue ösarbsit^., bre^. v. ^lkr. Holrit. 74. 8ekt. (VIII, 21 8. w. ^bbilä^n. u. 1 lall) I2SX.-8». —. 60 Verzeichnis von Neuigkeiten, die in dieser Nummer zum erstenmal angekiindigt lind. <ZujammengestM von der Redaktion des Börsenblatts^ * — künftig erscheinend, II — Umschlag. Berger-Levra«« L in^R^mey.^ ^ 15894 2. Fischer, Berlag in Berlin. 15900 Fischers Bibliothek zeitgenössischer Romane. 2. Jahrg. »Bd. 4. Bang: Am Wege. I geb. l .<« 2S -Z. Franckh'schc BcrlagShandkung in Stuttgart. 15891. 15895 Henseling: Sternbüchlein für 1910. sNaturwissenschaftliche Volksbücher ll/l3.s 7S ^ Grethlein Ä Co. in Leipzig. 15899 C. Heinrich in Dresden-«. I5S02 4 Hermann Hillger Bcrkag in Berlin. 15800/98 »Bücher des Wissens. Bd. 1—l38 L 50 Albert Langen in München. IS90I »März. ISIO. Hest I. I 20 <Z; pro Quartal, Heft I—S, 6 .F. I. B. Metzlersche Buchhandlung, G. m. b. H. 15890. >5895 in Stuttgart. Uralt: Livetakoln. 6. Lutl. lieb. 3 30 />. Taschen-Rangliste des XIII. iKgl. Württ.) Armeekorps vom I. Dezember 1909. 1 A. C. B. Mohr (Paul Siebeckt in Tübingen. IS900 betreüencl. 6a. I — 1 ./^ 50 C. W. Ossenhaucr in Eilcnburg. 15902 Rolandvcrlag H. Bocsking X Co. in Bremen. 15892 8»stav Schmidt <borm. Robert Oppenheim) in Berlin. 15903 »Photographische Mitteilungen. 47. Jahrgang. Vierteljähr lich 3 Bernhard Tanchnitz in Leipzig. 15900 Dauobvit? Uäition. Vols. 4161,62: »Uiobevs: Hella Donna. 1 .tt 60 h: O.-Deinenbanä 2 .F 20 cs Berlag Vos-orii-si in München. 15902 *— UranLöZlLob ^ 1910, I. l/uartal. ä I/uaital 2 .X 20 <Z. Wcidmannschc Buchhandlung in Berlin. 15892 Nichtamtlicher Teil. Deutsche Bücher auf dem römischen Index. Man mag über Berechtigung und Zweck des römischen Ver zeichnisses verbotener Bücher denken und streiten, wie man will, man muß zugeben, daß der »Inäox lidrorum prodibitorum« usw. für die römische Kirche sicher nützlich ist, und man muß sich ferner vergegenwärtigen, daß es immer Bücherverbote gegeben hat und wahrscheinlich auch fernerhin geben wird, wenn die Autoritäten imstande sein sollen, die Gesellschaft vor den gemeinschädlichen Bestrebungen von Egoisten, Umstürzlern und Verbrechern zu schützen. Schon die Griechen und Römer hatten Büchergesetze. Diogenes Lasrtius (um 220 v. Ehr.) erzählt, daß die Werke des Philosophen Protagoras auf dem Markte in Athen amtlich ver brannt wurden; der lateinische Schriftsteller Valerius Antias (80 v. Ehr.) teilt mit, daß vielfach auf Senatsbeschluß glaubens feindliche Schriften vernichtet worden seien; der römische Rechts lehrer Ulpianus (gest. 228 n. Ehr.) berichtet von einem Gesetze, nach dem der Richter bei Sichtung der Erbschaftsmasse jedes schlechte Buch »gleich einem verderblichen Giftstoffe« zerstören mußte. Selbst die Juden hatten eine Art »Jndexverbot«, und zwar war die Lektüre des Hohenliedes den Juden bis zum Alter von dreißig Jahren untersagt, wie Origenes (gest. 254 n. Ehr.) und Theodoret von Cyrus (gest. um 457 n. Ehr.) überliefert ha ben. Ja, der hl. Isidor von Sevilla (gest. 636) fügt hinzu, diese Lektüre sei jedem fleischlich gesinnten Juden wegen seiner Unfähig keit, sich zur Höhe des geistigen und geheimnisvollen Inhaltes jenes Buches zu erheben, für immer verboten geblieben. Auch wir haben Bücherverbote. Unter dem Sozialistengesetz erschien ein preußisches Verzeichnis verbotener Bücher, während heute das deutsche Fahndungsblatt nicht selten Bücherverbote zur Kenntnis bringt. Die erste Ausgabe des wirklichen römischen Verzeichnisses verbotener Bücher erschien I66S unter Papst Paul IV. Seitdem ist der »Ivckox librorum prodibitorum* mehr als vierzig mal neu gedruckt worden. Pius IX. veranstaltete zwei Ausgaben davon 1855 und 1877, ebenso Leo XIII. 1881 und 1900, während der jetzige Papst Pius X. im Herbst 1907 einen Neudruck des leoninischen Indexes unter Einfügung der Titel der inzwischen verurteilten Schriften veranstalten ließ. In der Jndexausgabe von 1881 waren die von 1661—1600 von der Judexkongregation verurteilten Bücher noch einzeln namentlich aufgeführt, während sie in den späteren Ausgaben weggelassen worden sind, nach den allgemeinen Jndexregeln aber trotzdem auch weiterhin als streng verurteilt und verboten gelten. Außerdem ist eine andere, mehrere hundert Nummern umfassende Gruppe von Büchern, die nach 1600 verurteilt worden sind, aus verschiedenen Gründen nicht mehr namentlich aufgeführt. Solche Gründe waren zum Beispiel die Eleganz der Diktion oder die wissenschaftliche Bedeutung des Buches, die die minder schlimmen Fehler desselben auf dem Gebiete des Glaubens oder der Sitte gewissermaßen auszugleichen schienen. Ferner ließ man eine Reihe von Büchern fortfallen, die zwar mit Verletzung der Nächsten- über die Gottesmutter und die unbefleckte Empfängnis ehedem geschrieben waren; desgleichen Schmähschriften, die zur Zeit ihres Erscheinens wohl die Nächstenliebe, aber nicht die dogmatische Wahrheit verletzt hatten. Sodann gab man eine größere Anzahl liturgischer Bücher frei, die Gebete und Litaneien enthalten, die wegen »aufdringlicher Neuerungssucht« der Verfasser ehedem keinerlei kirchliche Genehmigung erhalten konnten. Endlich wurde eine beträchtliche Anzahl von wenig umfangreichen und längst völliger Vergessenheit anheimgefallenen Schriften (z. B. Disserta tionen) gestrichen, die zum größeren Teile schon durch die allge meinen Jndexregeln als verboten gelten mußten. Der Index des Papstes Pius X. von 1907 umfaßt 317 doppel- spaltige Seiten und verzeichnet etwa 6000 verbotene Bücher, I deren Verfasser verschiedenen Völkern angchören. Auch dreißig
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