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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1909
- Sprache
- Deutsch
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15760 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 295, 20. Dezember 1909. gemeinen und die Lithographie im besonderen seit Senefelders Zeiten erfahren hat, wird das Werk auch heute noch jedem streb samen Jünger der Kunst Senefelders eine Fülle von Anregungen geben. Zutreffend hebt der Herausgeber in seiner Einführung hervor: »Wenn wir uns mit der Durchsicht dieses historischen Buches beschäftigen, finden wir nicht nur, daß das technische Prinzip der Lithographie und des Steindrucks noch heute so fest stehend ist, wie es bei seiner Erfindung war, sondern daß viele jetzt als Neuerungen in der Lithographie auftretende Methoden durch den Erfinder schon beim Anfänge Verwendung fanden, sowie auch etliche sehr praktische Anwendungsarten teilweise in Vergessenheit geraten sind. Dieses Buch bietet somit nicht nur einen historischen, sondern bei den vielen zu verwendenden Methoden auch durchaus praktischen Wert«. Es kann tatsächlich als eine Fundgrube von Hinweisen und Anregungen für jeden Fachmann bezeichnet werden. Daneben wird aber mit Recht in dem zitierten Satz der Einführung auch auf den großen historischen Wert des Buches hingewiesen. Es enthält in seiner ersten, 132 Quartseiten um fassenden Abteilung eine ausführliche Schilderung der Erfindung der Lithographie und der Geschichte der Steindruckerei, die, da sie unmittelbar aus der Feder Senefelders stammt, durchaus zu verlässig und von bleibendem Werte ist. Sie zeigt uns das Forscken, Grübeln und Ringen des Meisters und bringt ihn uns durch ihre frische Ursprünglichkeit auch menschlich nahe. Die Ausstattung des Werkes ist des Inhalts würdig. Die Neuausgabe bietet eine originalgetreue Wiedergabe des Sene- felderschen Originalwerks nach der 2. Ausgabe, die 1821 erschien. Der ursprüngliche Titel und die Widmungsseite des Buches wurden nach der Originalausgabe klischiert. Dieser ursprüngliche Titel lautet wie oben angegeben. Die übrigen Seiten des Buches wurden in einer der Schrift des Originalwerkes ent sprechenden Type und in demselben Stil und Charakter gesetzt, den die Seiten des Originalwerks tragen, auch das Papier ist fast dasselbe, so daß die Ähnlichkeit mit dem Originalwerk durchaus gewahrt ist. Einige Probeblätter, die nach dem »Verzeichnis der zu dem Lehrbuche des Steindrucks gehörigen Probe-Blätter« der Originalausgabe beigeheftet waren, zeigen Abbildungen der von Senefelder verwendeten lithographischen Pressen in Strichzeichnung und sind in der Neuausgabe enthalten. Das Bestreben, eine möglichst getreue Wiedergabe des Originalwerks der Öffentlichkeit zu übergeben, mußte die Ein fügung von Anmerkungen in Fußnoten oder am Schluß des Buches ausschließen. Der Herausgeber dürfte damit auch den Wünschen der meisten Benutzer entgegengekommen sein. Senefelder wird durch sein Buch, dessen Neuausgabe von jedem überflüssigen Beiwerk, von jedem Wust von Anmerkungen frei gehalten wurde, frischer und unmittelbarer zum Leser zu reden vermögen, als es bei einer Belastung des Werkes mit Er klärungen und Anmerkungen möglich wäre. Der Herausgeber hat durch seine Arbeit dem Erfinder der Lithographie im Jahre der 75. Wiederkehr seines Todestages — Senefelder starb am 26. Februar 1834 im 63. Lebensjahre — das würdigste Denkmal gesetzt. Kleine Mitteilungen. Zoll nach Rußland. Änderung der Vorschriften über die Ausführung der Entscheidungen höherer Instanzen mit Bezug auf die Tarifierung von Waren. — Der russische Finanzmiuister hat in Abänderung des § 191 der allge meinen Dienstanweisung für die Besichtigung der Waren fol gendes bestimmt: Wenn bei Waren, für die der Zoll bezahlt ist, eine auf Be schwerde des Wareneigentümers ergangene Entscheidung der höheren Instanzen, wonach die betreffende Ware höher tarifiert wird als vom Zollamt, beim Zollamt zu einer Zeit eingeht, wo die Ware bereits nach den Angaben des Besichtigungsbefundes verzollt ist, so ist das Zollamt auf genauer Grundlage des Art. 467 des Zoll reglements nicht berechtigt, den zu wenig bezahlten Zoll von dem Wareneigentümer nachzuerheben. Ist indessen von der höheren Instanz für die Ware ein niedrigerer Zoll festgesetzt, so ist der zuviel erhobene Zollbetrag gemäß Artikel 509 und 511 des Zollreglements dem Beschwerdeführer zurückzugeben, un abhängig davon, ob die Ware aus dem Zollgewahrsam ab gelassen ist oder nicht. Bei Waren, für die der Zoll noch nicht bezahlt ist, hat das Zollamt, falls die auf Beschwerde eines Wareneigentümers ergangene Entscheidung der höheren Instanz für die betreffende Ware einen niedrigeren Zollsatz festsetzt als das Zollamt, nach Empfang der Entscheidung den Zoll für die Ware entsprechend dieser Entscheidung zu berechnen. Ist die Frage wegen der Tarifierung von dem Plenum des Zollamts oder dem Wareneigentümer angeregt und von der höheren Instanz ein höherer Zollsatz als der vom Zollamt festgesetzte vorgeschrieben, so hat das Zollamt die Ware nach Maßgabe des Artikels 460 des Zollreglements einer Nachbesichtigung zu unter ziehen und auf Grund des Artikels 462 des Zollreglements den von der höheren Instanz angegebenen Zollsatz darauf anzuwenden (Zirkular des Zolldepartements vom 20. Oktober 1909, Nr. 30629.) (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) Bereinigte Kunstanstalten A.-G. München-Zürich. (Vgl Nr. 284, 290 d. Bl.) — In der Generalversammlung vom 14. Dezember waren sämtliche Prioritätsaktien vertreten, sowie 95 Stammaktien. Der Verwaltungsrat wurde zum Abschluß des Fusionsvertrages mit der Photoglob Co. Zürich und des Kauf vertrages mit den Vereinigten Kunstanstalten A.-G. Kaufbeuren von der Generalversammlung einstimmig ermächtigt. Einstimmig wurde ferner die von dem Verwaltungsrate vorgeschlagene Abänderung der Statuten und die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen und dem Verwaltungsrate die entsprechende Er mächtigung erteilt. Das Aktienkapital beträgt somit in Zukunft 440 000 Prioritätsaktien, 960 000 Stammaktien Intern ^ und 600 000 Stammaktien Intern ö. (Münchener Neueste Nachrichten.) *Neue Photographische Gesellschaft, Berlin-Lteglitz. (Vgl. Nr. 273 d. Bl.) — Auf der Tagesordnung der außerordent lichen Generalversammlung am 15. Dezember stand als einziger Beratungsgegenstand: »Wiederausgabe der im Besitze der Ge sellschaft befindlichen 600 eigenen Aktien behufs Aufnahme eines kinematographischen Betriebes«. Der Generaldirektor der Gesell schaft A. Schwarz begründete den Antrag und verlas den zu genehmigenden Vertrag. Danach erwirbt die Neue Photo graphische Gesellschaft zusammen 192 000 ^ Anteile folgender Gesellschaften: Meßter Projektion G. m. b H. (Stamm kapital 130000 ^(), Kos mograph-Kompagnie (Stamm kapital 50 000 ^l) und 12 000 Anteile der Vereinigten Me chanischen Werkstätten G. m. b. H. (Stammkapital 24000 ^6, wovon 12 000 ^ der Meßter-Projektion-Gesellschaft gehören). Die gesamten Geschäftsanteile der drei Gesellschaften machen also 204 000 -L aus; außerdem haben die Besitzer in den Ge sellschaften 165 000 Guthaben aus Einzahlungen und aus nicht abgehobenen Gewinnen. Die Übernahme geschieht für die beiden ersten Gesellschaften mit Wirkung vom 1. Januar und für die dritte Gesellschaft mit Wirkung ab 1. Oktober 1909. Die drei Gesellschaften haben in den letzten acht Jahren durch schnittlich einen Jahresgewinn von 40 000 gehabt und in den letzten drei Jahren von durchschnittlich 70 000 Die Neue Photographische Gesellschaft gibt für die drei Gesellschaften 400 Stück eigene Aktien, ferner 20 5prozentige eigene Obli gationen, 25 Stück 6prozentige Obligationen der Ebbinghaus- Gesellschaft und 80 000 bar. Herr Meßter tritt in den Vor stand der Neuen Photographischen Gesellschaft ein. — Nach leb hafter Besprechung, in der es an abratender Meinungsäußerung nicht fehlte, genehmigte die Generalversammlung den Antrag mit 867 gegen 62 Stimmen. * Weihnachtsbücher der Zeitungen. (Vgl. Nr. 293 d. Bl.) — Der Ortsverein der Buchhändler in Hannover-Linden hat von dem in den »Mitteilungen des Bundes Hannoverscher Kaufleute« erschienenen Aufsatz über Weihnachtsbücher (vgl. Börsenblatt Nr. 293 S.15684 f.) Sonderabdrucke Herstellen lassen, die er an Interessenten zur Verteilung an die Kundschaft gern in größerer Anzahl abgibt. Preis für 100 Stück 1 60 H franko.
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