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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1909
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19091214
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15554 Bör,enblatt p d. Dtsqn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 290, 14. Dezember 1909. haben der Kontoinhaber stellte sich am I. Dezember auf 70,96 Mil lionen Mark gegen 61,96 Millionen Mark, lag also um 9 Millionen Mark über dem des 1. November. Das durchschnittliche Gesamt- guthnben der Kontoinhaber betrug im November 75 Millionen Mark. (Vossische Zeitung.) Abweichende Schreibung bon Bornamen. — Eine ortho graphische Frage hatte kürzlich das Landgericht I Berlin zu ent scheiden. Ein Notar hatte die Bestellung einer Hypothek für den Kommerzienrat Carl Herrmann K. beurkundet und deren Eintragung in das Grundbuch beantragt Der Grundbuchrichter hatte aber den Vornamen des Herrn Kommerzienrats ohne das zweite r in das Grundbuch eingetragen und verweigerte die Be richtigung, obwohl der beschwerdeführende Notar geltend machte, daß sein Klient laut Bestimmung seiner Eltern »Herrmann« heiße und es gleichgültig sei, wie die moderne Sprachwissenschaft und die jetzt gültige Rechtschreibung über diese Schreibweise denke. Das Landgericht, bei dem sich der Notar beschwerte, gab diesem recht. In den Entscheidungsgründen, die von den »Blättern für Rechtspflege« mitgeteilt werden, heißt es: »Die Pflicht der deutschen Behörden, die Regeln der neuen Rechtschreibung zu beachten, gibt ihnen nicht die Befugnis, an Vornamen eine den jetzigen amtlichen Regeln entsprechende Änderung vorzunehmen und sich dadurch mit der für das Rechtsleben maßgeblichen Schreibweise in Widerspruch zu setzen, die sich in den konstitutiven Charakter tragenden Personeustunvsurkunden vorfindet«. (»B. Z. am Mittag«.) Versicherung der Zeitungsbezieher. — Nach § 56 Absatz 3 der Gewerbeordnung sind vom Feilbieten und Aufsuchen von Bestellungen im Umherziehen Druckschriften ausgeschlossen, die mit Zusicherung von Gewinn vertrieben werden. Auf Grund dieser Bestimmung hat, wie in der Papierzeitung mitgeteilt wird, die Strafkammer des Kgl. Landgerichts in Siegen als Be rufungsinstanz einen Agenten, der Bestellungen auf eine Zeitung mit Abonnenten-Versicherung gesammelt hatte, zu 30 Geld strafe verurteilt. Liebig-Gedächtnishalle in Giehen. — Das einstige chemische Laboratorium Liebigs in Gießen soll zu einer Liebig-Ge- dächtnishalle umgewandelt werden. Personalnachrichten. * Audienz. — Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen empfing in Darmstadt am 8. d. M. den Verlags buchhändler Martin Oldenbourg und Professor vr. Georg Lehnert in Audienz zwecks Entgegennahme der im Verlage von Martin Oldenbourg in Berlin erschienenen Illustrierten Geschichte des Kunstgewerbes, für die der Großherzog ein lebhaftes Interesse bekundet hatte, besonders auch durch die Hergabe eines höchst wertvollen Türvorhangs aus seinem Privatbesitz zwecks Wiedergabe in dem Werke. *Josef Bücher s-. — In Passau ist am 7. Dezember der frühere Buchhändler, Buchdruckereibesitzer und Herausgeber der »Donau-Zeitung« Herr Josef Bücher nach längerem Leiden gestorben. — Der Verstorbene war seinerzeit Mitglied des Zoll parlaments und viele Jahre Mitglied der bayerischen Ab geordnetenkammer. Als Publizist und Politiker nahm er eine sehr hervorragende Stellung ein. Buchers Name wird in der Geschichte der politischen Bewegung Bayerns einen Ehrenplatz behaupten. Josef Bücher hat ein Alter von 71 Jahren erreicht. Er war der Bruder des in Würzburg ansässigen Verlagsbuch händlers Franz Xaver Buch er, Inhabers der dort seit 35 Jahren bestehenden Verlagsfirma: F. L. Bucher'sche Verlagsbuchhandlung. Sprechsaal. Die Bücher des Deutschen Hauses. <Vgl. Nr. 281 d. Bl > Wir empfingen folgendes Schreiben: (Red.) Berlin, den 9. Dezember 1909. Unter Bezug auf den Artikel »Die Bücher des Deutschen Hauses« im Börsenblatt vom 7. d. M. teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß wir am gleichen Datum das nachstehende Schreiben an die Bibliographische Anstalt Adolph Schumann richteten. Wir bitten, auch diese Erwiderung im Börsenblatt zu veröffentlichen. Hochachtungsvoll W. Wertheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Berlin, den 7. Dezember 1909. Titl. Bibliogr. Anstalt Adolf Schumann. Leipzig. Auf Ihr Geehrtes vom 3. d. M. zur Nachricht: Bei dem Abschluß des Kaufes der 6000 Bände »Bücher des Deutschen Hauses« ist eine Vereinbarung über den Verkaufs preis zwischen uns weder mündlich noch schriftlich getroffen worden. Vereinbart ist zwischen uns die Alleinlieferung der fraglichen Bände an uns. (Nichtlieferung an andere Berliner Warenhäuser.) Da entgegen unserer Vereinbarung die Bände trotzdem in einem hiesigen Warenhaus für u ^ —.70 zum Verkauf ge langten, haben wir unsere ursprüngliche Absicht geändert und sie für den gleichen Preis angeboten. Hochachtungsvoll Erwiderung! Auf das mir am 8. Dezember d. I. zugegangene Schreiben der Firma W. Wertheim G. m. b. H., Berlin, sandte ich dieser Firma folgendes Schreiben: Leipzig, den 11. Dezember 1909. Firma W. Wertheim G. m. b. H, Berlin. Im Besitz Ihres Geehrten vom 7. d. M., ist es durchaus unrichtig, wenn Ihr Herr Einkäufer die zwischen ihm und mir getroffenen mündlichen Abmachungen in Abrede stellt. Ich er kläre hiermit nochmals ausdrücklich, daß von mir besonders darauf aufmerksam gemacht worden ist, die Halblederbände dürften nicht unter 90 -H verkauft werden. Ich habe ange nommen, daß eine mündliche Abmachung ebenso gültig ist wie eine schriftliche! Ich habe Ihnen den Alleinvertrieb für Berlin über geben, dies ist auch von mir und von der Leipziger Buch binderei-Aktiengesellschaft strikte eingehalten worden. Wenn sich ein anderes dortiges Warenhaus auf irgend welche Weise Bände verschafft hat, um Ihnen das Geschäft zu verderben, so trifft uns keine Schuld! Daß Sie die zwischen uns getroffene Abmachung mit Einhaltung des Preises von 90 jetzt in Abrede stellen, ist sehr seltsam. Ich werde in Zukunft vorsichtiger sein und mir solche Abmachungen schriftlich geben lassen. Sie haben doch die Bände auch nicht mit 70 H eingekauft, um sie mit 70 H zu verkaufen! Die bei dem anderen dortigen Warenhause zum Verkauf gestellten Bände sind sämtlich mit 70 L von der Leipziger Buchbinderei-Aktiengesellschaft aufgekauft worden, ich bitte Sie deshalb, den Verkaufspreis auf 90 festzusetzen. Ich bin damit beschäftigt, festzustellen, von welcher Seite die 400 Bände stammen, die in dem andern Berliner Waren haus zum Verkauf mit 70 H gelangt sind. Einen Schutz gegen solche Konkurrenzmanöver gibt es leider nicht. Es wird mir gelingen, herauszubekommen, wer der Lieferant gewesen ist, und ich werde dann im Börsenblatt die Angelegenheit bekannt geben. Hochachtend Bibliographische Anstalt Adolph Schumann. Remitteridenfatturen O-M. 1910. Remittendenfakturen sind für 1910 in Sicht. Recht wünschenswert wäre es, wenn der Druck in Petit- oder Garmondschrift und die Größe nicht die eines Briefbogens überstiege, also im Format 23x31 em; lieber eine Seite mehr drucken. Verleger bedenket, daß das Zeug zehn Jahre lang auf bewahrt werden muß! Elberfeld, den 10. Dezember 1909. I. Faßbender.
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