Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.12.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19091214
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190912147
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19091214
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-12
- Tag1909-12-14
- Monat1909-12
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 290, 14. Dezember IS»S. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 15553 war, indem ein von ihm auf dem Schlachtfelde gegebener Be fehl wegen Unleserlichkeit falsch ausgelegt und ausgeführt wurde. Auch Fürst Bismarck hatte unter der Unsitte unleserlicher Unterschriften zu leiden, was ihn veranlaßte, am 2. Dezember 1881 folgenden Mas an alle Beamten und Ressorts zu erlassen: »Mehrere der Herren, welche Aktenstücke an mich einreichen, schreiben ihren Namen so, daß die Unterschrift zwar ihnen selbst als Ausdruck desselben gelten kann, für andere indessen unver ständlich bleibt. Es ist dies absolut unzulässig und eine deutliche Unterschrift nicht allein aus Pflichten des Amtes, sondern schon aus denen der Höflichkeit notwendig. Auch abgesehen von meiner Person hat jedermann, welcher eine amt liche Zuschrift erhält, das Recht, den darunter befindlichen Namen mühelos und ohne Zuhilfenahme des Staatshand buches außer Zweifel zu stellen. Es wird mir unerwünscht sein, wenn ich genötigt werde, einzelne Herren besonders und persönlich auf die Verpflichtung aufmerksam zu machen; ich werde aber doch dazu schreiten, sobald mir wieder Veranlassung geboten werden sollte. Ich stelle die dienstliche Forderung, daß jeder Be amte seinen Namen so schreibt, daß er nicht allein entziffert, sondern auf den ersten Blick geläufig gelesen werden kann». Anfang 1890 hatte sich Adolf Kröner in Stuttgart mit der Anfrage an den Fürsten Bismarck gewendet, ob er geneigt wäre, seine Memoiren niederzuschreiben und deren Verlag der Cvtta- schen Buchhandlung anzuvertrauen; im Sommer 1890 hatten die wiederholt aufgenommenen mündlichen und schriftlichen Verhand lungen zu dem entscheidenden Vertragsabschluß geführt. Bei dem oben erwähnten Zusammentreffen zwischen Sybel und Poschinger im April 1894 kam die Rede auch auf Bismarcks Memoiren. Poschinger kam es vor, als fürchte Sybel davon eine Beein trächtigung des Wertes seiner eigenen Geschichtswerke über die Bismarcksche Zeit; sagte er doch zu Poschinger: »Sie bleiben besser ungedruckt«. Ihm fehle draußen in Friedrichsruh das Material. Bücher diktiere er Diverses; letzterem falle die Aufgabe zu, den Stoff zu sichten und zu verarbeiten. Ihm (Sybel) habe Bismarck übrigens selbst gesagt, er gebe den Plan auf. Glück licherweise war Sybel aber hier durchweg auf der falschen Fährte. Die hier mitgeteilten Proben dürften dartun, daß Poschingers »Stunden bei Bismarck« berechtigten Anspruch auf das Interesse aller derjenigen haben, die einen intimeren Einblick in das Wesen des großen Kanzlers tun wollen. Kleine Mitteilungen. vom Reichsgericht. (Nachdruck verbaten.) Inseraten- wesen. Rücktrittsrecht bei Vorbehalten.) — Die Firma Sch. in Berlin, Verlegerin einer Zeitschrift, verhandelte mit dem Kaufmann P. in Hamburg über die Aufnahme von Anzeigen. Es kam ein Vertrag zustande, inhalts dessen P. Jnseratauftrag über 52 ganze Seiten gab, aber berechtigt sein sollte, nach dem Er scheinen der sechsten Seite den Auftrag zu annullieren. Er machte nachträglich zur Bedingung, daß die Firma Sch. vor Erscheinen der sechsten Seite nochmals bei ihm an fragen müsse, ob er die Weiter-Jnsertion wünsche. Nach dem Erscheinen der siebenten Seite entstand Streit darüber, ob ein Vertrag über 52 Seiten — wie die Firma Sch. behauptet — oder nur über sechs Seiten zustande gekommen ist. Das Landgericht Hamburg hat den Vertrag im Sinne des Beklagten P., das Oberlandesgericht Hamburg dagegen im Sinne der Klägerin Sch. ausgelegt. Die vom Beklagten einge legte Revision hatte den Erfolg, daß das Reichsgericht das Urteil zweiter Instanz aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandes gericht zurückverwiesen hat. Der höchste Gerichtshof ist der An sicht, daß die Bedingung des Beklagten an sich nur so verstanden werden könne, daß er ohne eine entsprechende Erklärung für mehr als sechs Aufnahmen nicht gebunden sein wollte. »Denn«, so führt der höchste Richter aus, »wer sich ausbedingt, daß wegen seiner demnächstigen Entschließungen bei ihm erst noch angefragt werden soll, gibt damit deutlich zu erkennen, daß er zunächst frei bleiben und nur durch eine auf Nachfrage gegebene Antwort ge bunden werden will«. (Akt.-Z. VII. 34/09. - 9. November 1909.) k. Kl.-I,. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. *Photoglob Co. in Zürich. — Die Photoglob Co. in Zürich beruft eine außerordentliche Generalversammlung auf Donners tag den 23. Dezember 1909 in den Sitzungssaal der Gutenberg bank, Zürich, Bleicherweg 11, ein. (Hinterlegung der Aktien bis 21. Dezember bei der Gutenbergbank.) Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über eine Fusion mit den Vereinigten Kunst anstalten A -G., Zürich. 2. Nach Annahme von Punkt 1, Ermächtigung des Verwoltungs- rates zur Durchführung der Fusion. Leipziger Buchbinderei-Aktiengesellschaft vorm, «ustav Kritische, Leipzig, Zweigniederlassung Tchöneberg bei Berlin. — Handelsregister-Eintrag: Handelsregister des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abteilung II. Am 2. Dezember 1909 ist eingetragen: Bei Nr. 980. Leipziger Buchbinderei-Aktiengesell schaft vorm. Gustav Fritzsche, mit dem Sitze zu Leipzig- Reudnitz und Zweigniederlassung zu Schöneberg bei Berlin. Nach dem Beschluß der Generalversammlung vom 30. Oktober 1909 soll nach Inhalt des Protokolls das Grundkapital 1. herab- gesetzt werden auf 1035 000 .Ä (567 Vorzugs-, 468 Stammaktien), 2. weiter herabgesetzt werden auf äußerst 543 000 ^ (426 Vor zugs-, 117 Stammaktien), 3. erhöht werben auf 759 000 (642 Vorzugs-, 117 Stammaktien), 4. weiter herabgesetzt werde,» »»m äußerst 117 Stammaktien. Berlin, den 2. Dezember 1909. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 89. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 291 vom 11. Dezember 1909.) *Hansabund. — Auf Vorschlag des Vorstandes des Börsen- Vereins der Deutschen Buchhändler ist dessen I. Schriftführer Herr Kommerzienrat Karl Siegismund (Berlin) in den Gesamt ausschuß des Hansabundes gewählt worden. * Postpakete nach England zur Festzeit. — Die Versender von Paketen an Geschäfte in England seien darauf aufmerksam gemacht, daß es sich in diesem Jahre ganz besonders empfiehlt, Pakete, die Weihnachten ihre Bestimmung erreichen sollen, so frühzeitig aufzuliefern, daß die Ablieferung an die Adressaten noch vor Freitag, den 24. Dezember, erfolgen kann, andernfalls erleiden die meisten ein Stillager von vier bis fünf Tagen, denn fast alle größeren Geschäfte in London schließen bereits Freitag, den 24. Dezember, und nehmen das Geschäft erst Mitt woch, den 29. Dezember, wieder auf. Sonnabend und Sonntag sind die Weihnachtsfeiertage, Montag, den 27. d. M., ist der üb liche Bankfeiertag und an dem folgenden Tage sind die meisten Geschäftshäuser ebenfalls noch geschlossen. - Post. Änderung von Postortönamen. — Die Postämter in Dölitz (Amtsh. Leipzig), Möckern (Bez. Leipzig), Probstheida und die Postagentur in Stünz (Bez. Leipzig) werden vom 1. Januar 1910 ab die Bezeichnungen: »Leipzig-Dölitz«, »Leipzig- Möckern«, »Leipzig-Probstheida« und »Leipzig-Stünz« führen. (Leipziger Neueste Nachrichten.) Postschettverkel-r. — Im November d. I. hat sich die Zahl der Kontoinhaber wieder um 1055 vermehrt und beträgt jetzt 35 189. Berlin steht mit 6767 Teilnehmern an der Spitze, während Danzig mit 1251 Kontoinhabern den Schluß macht. Auf diesen Konten sind in der Zeit vom 1. Januar bis Ende November an Gutschriften 4318 Millionen Mark gebucht worden, gegen 3725 Millionen Mark bis Ende Oktober. Davon entfallen auf Einzahlungen mit Zahlkarten 2134 (2094) Millionen Mark und auf Übertragungen von anderen Postscheckkonten 1858 (1608) Millionen Mark. Die Gutschriften sind also im November d. I. um 593 Millionen Mark gestiegen. Lastschriften sind seit Anfang Januar 4247 Millionen Mark (bis Ende Oktober 3063 Millionen Mark) gebucht worden; davon entfallen auf Auszahlungen durch die Zahlstellen 1220 Millionen Mark, auf Auszahlungen durch die Postanstalten 1186 Millionen Mark und auf Übertragungen auf andere Postscheckkonten 1839 Millionen Mark. Das Gesamtgut. 2016
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder