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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1909
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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15448 Bdyenblatt s. v. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. «E 288, 11. Dezember 1908 Nichtamtlicher Teil. Holland und die Berner Übereinkunft. (Vgl. Nr. 281 d. Bl.) * Wie hier schon mitgeteilt, sind im holländischen Ministerium des Auswärtigen Verhandlungen im Gange, die den Anschluß Hollands an die Berner Literarkonvention herbeiführen sollen. Es dürfte deshalb den deutschen Buchhandel interessieren, den Wortlaut der Rede zu erfahren, die Herr W- P. van Sto ckum jr. im Haag, der Präsident des Niederländischen Buchhändlervereins am 15. Juli d. I. in der 92. Hauptversammlung dieses Vereins in Amsterdam gehalten hat. Herr van Stockum führte in dieser Versammlung folgendes aus: »Meine Herren! Nachdem Ihre Versammlung mich im ver gangenen Jahre in den Ausschuß des Vereins berufen hat und nachdem meine Kollegen vom Ausschuß mich abermals dazu aus ersehen haben, ihren Sitzungen und Arbeiten vorzusteheu, empfinde ich eS heute, wo ich die Geschäfte des Vorsitzenden von neuem übernehme und die Verhandlungen dieser 92. Haupt versammlung führe, als eine angenehme Pflicht, Ihnen und meinen Kollegen vom Ausschuß aufs herzlichste dafür zu danken, daß Sie mich der Ehre und des Vertrauens gewürdigt haben, mein Mandat als Präsident des Niederländischen Buchhändler vereins zu erneuern. »Es scheint mir, daß die Rolle eines Vorsitzenden in einer solchen Versammlung von großer Wichtigkeit ist; denn bei Eintritt in diese Verhandlungen hat er wirksame Gelegenheit, noch einmal gewisse Meinungen vorzutragen und Fragen neu anzuregen, von denen man vorher schon viel gesprochen hat, auf deren Lösung man aber noch wartet. »Wenn ich diese mir gebotene Gelegenheit jetzt benutze, so geschieht es in der Überzeugung, daß diese Fragen nicht nur Ihr Interesse fordern, sondern auch, wie ich bestimmt hoffe, Ihre ent schiedene Sympathie finden werden. »Die Frage, die ich hier im Auge habe, betrifft die inter nationalen Beziehungen des holländischen Buchhandels. »Ist es nicht ganz natürlich, daß ich einen Augenblick Ihre Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand lenke? Denn wir erwarten ja im nächsten Jahre fremde Gäste, die Ihr Verein und der Ver- ein der Verleger eingeladen haben, der siebenten Tagung des Internationalen Verlegerkongresses beizuwohnen, der in unserem Lande abgehalten wird und wobei einer der wichtigsten Beratungs gegenstände die internationalen Beziehungen betrifft. »Vor allem wird also über Fragen zu verhandeln sein, die mit den Interessen des internationalen Zwischenbuchhandels Zu sammenhängen, wobei man nicht verfehlen wird, einige Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung dieses Zwischenhandels zu äußern, besonders bezüglich des Verkaufes von Büchern und Zeitschriften an Private und hinsichtlich der Einhaltung des vom Verleger festgesetzten Ladenpreises. »Wir wissen aus Erfahrung, welch großes Interesse wir vom wirtschaftlichen Standpunkte aus daran haben, daß in unserem ganzen Lande und für jedermann der Verkaufspreis der Bücher an Private ein gleichmäßiger ist; wir wissen alle, daß die Maß nahmen, die unser Verein in den letzten Jahren zur Aufrecht erhaltung des Ladenpreises getroffen hat, schon viele gute Resul tate hervorgebracht haben und daß wir noch bessere Ergebnisse erzielen werden, wenn wir fortfahren, mit Umsicht vorzugehen. »Ich wiederhole es, nur ein kluges Vorgehen wird uns er möglichen, unfern Endzweck zu erreichen: die Unterdrückung jeder Preisermäßigung, welcher Art sie auch sein mag. Eine unüber legte Hast würde uns dagegen der Gefahr schwersten Mißerfolgs aussetzen. »Wenn wir erwägen, mit wie viel Schwierigkeiten wir zu kämpfen haben, um innerhalb der Grenzen unseres Landes zu einer Verständigung über die Einhaltung des Ladenpreises zu gelangen, so dürfen wir mit Recht fragen, welche Schwierigkeiten erst zu überwinden sein werden, um in dieser Angelegenheit ein internationales Einverständnis herbeizuführen. »Wenn wir diese Frage zu lösen versuchen wollen, müssen wir vor allen Dingen ergründen: wie steht es damit in den hauptsächlich in Betracht kommenden Ländern Europas und auf welche Hilfe können wir rechnen, wenn wir den Versuch machen, diese Frage international zu regeln. »Dank ihrer Einigkeit sind die Deutschen in der Einhaltung des vom Verleger festgesetzten Ladenpreises viel weiter gekommen, als man bei uns gewöhnlich glaubt. Die mächtige Organisation des Buchhandels bei unfern östlichen Nachbarn hat ihnen er möglicht, viel entschiedenere Resultate zu erreichen, als wir hier erlangen konnten. Deutschland ist ein Gebiet, das schon jetzt völlig vorbereitet für die internationale Regelung ist, die wir erstreben. »Der französische Buchhandel hat Bestimmungen für den Ver kauf neuer Bücher erlassen. Wirksame Resultate sind damit bis jetzt nicht erzielt worden. Besondere Umstände, oder vielmehr gewisse grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten haben einen großen Teil der Pariser Firmen und zwar gerade der bedeutendsten, ge hindert, auf Einhaltung dieser Bestimmungen zu bestehen. Im französischen Buchhandel ist jedoch eine lebhafte Bewegung im Gange, die sich entschieden gegen die Art und Weise richtet, wie die neuen Bücher an Private verkauft werden, ein Verfahren, das den allgemeinen Interessen des Buchhandels zuwider und folglich auch sehr vielen besonderen Interessen nachteilig ist. Es muß übrigens festgestellt werden, daß viele Personen lebhaft für die Einhaltung einer allgemein verbindlichen Verkaufsordnung kämpfen. Wenn also in Frankreich schon jetzt so energische An strengungen nach dieser Richtung gemacht werden, so dürfen wir Grund zu der Annahme haben, daß Frankreich früher oder später der internationalen Übereinkunft beitreten wird. »Es ist zu bemerken, daß das französische Gesetz die von den französischen buchhändlerischen Vereinigungen aufgestellten Preis regelungen anerkennt; diese freiwilligen Verständigungen können für die Parteien zwingenden Charakter annehmen. Die Verleger haben in Frankreich das Recht, bei ihren Verkaufsverträgen sich auszubedingen, daß ihre Verlagswerke von den Wiederverkäufern nur zum festgesetzten Preise verkauft werden. Jede Übertretung dieser Abmachungen ist strafbar; einige Urteile in dieser Richtung stehen in Aussicht. »In England hat die Verlegervereinigung einige Maßnahmen gegen den dem Publikum gewährten Rabatt getroffen, von denen man gute Erfolge erwartet. Der Buchkrieg mit der Zeitung »'kimes« hat gezeigt, mit welcher Energie diese Verlegervereinigung ihre Grundsätze zu verteidigen weiß. »Der belgische Buchhandel hat in bezug auf seine Organi sation in den letzten 25 Jahren ebenfalls große Fortschritte gemacht. Wir können im Kampfe gegen die Aufrechterhaltung der Ladenpreise beim Verkauf an Private ganz auf ihn rechnen. »Das sind in der Hauptsache diejenigen Länder, die auf inter nationalem Gebiete dem holländischen Buchhandel Konkurrenz machen und direkt Bücher an Private dergestalt verkaufen, daß jeder Kampf dagegen von unserer Seite in der gewöhnlichen Ausfassung dieses Wortes unmöglich ist. Dieser Lage ein Ende zu machen, ist einer der Zwecke, den zu erreichen der holländische Buchhandel sich fest vorgenommen hat, wenn er auch erst in »Wie können wir es nun erreichen, auf internationalem Ge biete einer so verderblichen Konkurrenz ein Ende zu machen? »Das einzige Mittel dazu ist nach meiner Ansicht die Grün dung einer internationalen Liga der buchhändlerischen Ver einigungen, die zum Zweck hat, beim Verkauf neuer Bücher an Private den Ladenpreis aufrecht zu erhalten. »Jede Vereinigung hat die Verkaufsbestimmungen einzu halten, die die verschiedenen vertragschließenden ausländischen Vereinigungen angenommen haben, und sie für ihre Mitglieder verbindlich zu erklären. »Jedesmal, wenn ein Mitglied einer dieser Vereinigungen mit einem Kunden eines fremden Landes wegen des Verkaufes eines neuen Buches in Verbindung tritt, hat das Mitglied die Verpflichtung, sich an die im Lande des Käufers geltenden Ver- kaufsbestimmungen zu halten. »Wenn er es nicht tut und die Bestimmungen Übertritt, macht er sich nach den Verkaufsbestimmungen des betreffenden
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