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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.12.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-12-08
- Erscheinungsdatum
- 08.12.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19091208
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./ix 28L, 8. Dezember !SUL. Amtlicher Teil. Börsenblatt f d. Dtjchn Buchhandel.. 15263 Horn «^r Mansch in Berlin. 15280 Jos. Köscl'sche Buchhandlung in Kempten. 15309 Robert Lutz in Stuttgart. 15275 Helen Keller: Meine Welt. 20. Aufl. 1 Moritz Perles Verlag in Wien. 15^01 Polytechnische Buchhandlung A Seydel in Berlin. 16299 ^Kl.-Oss. Nix L Oevtztzd. 6. H.UÜ. 6 -F; §6d. 6 Ir. Rivnää Verlag in Prag. 15298 (Lollluss.) 24 Scetnann ä- Eo. in Leipzig. 15270 'I'ext, 48 L. E. Speidel Verlag in Zürich. 15299 Vr. Franz Stocdtner in Berlin. 16302/303 *VVoIkk: Niellasl ?aell6r. 2 kLncltz. Osb. 100 Engen Twietmcyer in Leipzig. 16307 Verlag snr Börsen- nnd Finanzliteratur A.-G. in Berlin. 16305 *^tzurnann'3 Oouis-'ladellen 1909. Oed. 5 50 H. Verkagsanftalt Emil Abigt in Wiesbaden. 0 2 Vnnäsrbilä: 'Wüllls im Oollls. Der unm Usielltnin. 1^60^. Hugo Wilisch in Ehemnitz. 16298 *Oppermanns Lehrbuch der Schaufenster-Dekoration in Wort und Bild und farbig-plastischen Modellen. Abteilung 1. Geb. 30 W Schenke in Wreschcn. Krausbauer: Deutsches Bauerntum. Geb. 4 16293 Nichtamtlicher Teil. Permanentes Bureau des Internationalen Verlegerkongresses, Bern. Am 16. und 17. November d. I. hielt das Exekutiv komitee des Kongresses eine Sitzung in Paris ab, in dein Hotel des »Osrcis <to I» Inbrairio«, und behandelte einige wichtige Fragen. Der Sitzung wohnten bei die Herren Ruiz (Madrid). Pästdent; Brockhaus (Leipzig), Vizepräsident; Bruplant (Brüssel); Wm. Heinemann (London); Hetze! (Paris), sowie die Herren Fouret (Paris) und Morel (Bern). Ehrenmitglieder. Herr W. P. van Stockum (Haag) wohnte gleichfalls der Sitzung teilweise bei, als Präsident der nächsten Tagung, Amsterdam 1910. Herr Ricordi (Mailand) konnte der Sitzung nicht beiwohnen. Das Protokoll führte Herr Meliy, Sekretär des Permanenten Bureaus in Bern Die Vorbereitungen zu der Amsterdamer Tagung wurden gründlich studiert; letztere wird wah scheinlich nicht am 27. Juni, sondern am 4. Juli 19 >0 eröffnet werden. Die Durchführung der an der Madrider Tagung gefaßten Wünsche beschäftigte ebenfalls das Exekutivkomitee und gab zu mehreren wichtigen Beschlüssen Anlaß. Das Komitee hofft, dem Amsterdamer Kongresse den französischen Teil des »Technischen Wörterbuches«, dessen Aus arbeitung der »Oereis äs Io librairis, in Paris freundlich über nommen hat, vorlegen zu können. Ohne Verzug wird mit der Veröffentlichung des »Inter nationalen Buchhändler-Adreßbuches« begonnen werden, auf Grund der Dokuments, die das Permanente Bureau bereits besitzt. Was das Urheberrecht anbetrifft, so beschäftigte sich das Komitee mit den zur Bekämpfung des Nachdrucks in den Staaten Süd-Amerikas, sowie in anderen interessierten Ländern nötigen Maßnahmen. Die nächste Sitzung des Exekutivkomilees wird in Amsterdam, am Tage der Eröffnung der nächsten Tagung des Kongresses, ftattfindcn. Bern, den 30. November 1909. Der Sekretär A Melly. Zu tz 36 des Gesetzes über das Verlagsrecht. Kann dem Erwerber von Pfandstücken aus einem Verlegerkonkurse vom Autor, der durch die Er- siillungsablehnung des Konkursverwalters das freie Verfügungsrecht über sein Werk zurückerhalten hat, die gewerbsmäßige Verbreitung der erstan denen Exemplare seines Buches untersagt werden? <Mitgeteilt von Herrn H.W orms in Berlin, öffentlich angestelltem und beeidigtem Sachverständigen für bnchhändlerische Verlags angelegenheiten im Bezirk der Handelskammer zu Berlin.) Die vorstehende Frage, die namentlich für die Verwer tung der Masse im Konkurs des Verlegers von Bedeutung ist, hat kürzlich die Berliner Gerichte beschäftigt. Dabei ist sie von der ersten Instanz — Landgericht ll Berlin, unten unter ») — bejaht, von der Berufungsinstanz dagegen — Kammergericht, unten unter b) — verneint worden. Der letzteren Auffassung dürfte beizupflichten sein. Da der Wert des Streitgegenstandes bereits im ersten Rechiszuge auf nur 400 — meiner Ansicht noch viel zu gering — festgesetzt worden war, so war das Berufungs urteil nicht revisibel. a) (Entscheidung des Kgl. Landgerichts II Berlin vom 19. Juli 1969.) In Sachen des Schriftstellers vr. 6., Arrestkiägcrs, gegen 1. die Firma ö. in B,, 2. deren Inhaber 6. in B., Arrestbeklagts, wegen Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung hat die 1. Ferienziviikammer des Königlichen Landgerichts II Berlin für Recht erkannt: Die einstweilige Verfügung des Königlichen Land gerichts II Berlin Zivilkammer S vom 14. Juni 1909 wird bestätigt. Die Kosten dieses Verfahrens treffen die Beklagten. Tatbestand. Der Schriftsteller De. 0. ist Verfasser des- Werkes »X«. Am 16. Mai 1906 hat er mit der Firma 11. einen Verlagsvertrag da hin geschlossen, daß diese Firma das ausschließliche, auf Dritte frei übertragbare Verlagsrecht an diesem Werk erhielt. Die Firma 6. >977»
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