2S8, 6. Dezember ISDN, Nichtamtlicher Teil. Mrl-nNatt f. d. Dtschn. Buqh»nd-I. I515S LiI6^l-ö88S 16,5 : 29 OM. (66. I.) 6.—. 6e8sllso1i8.kt kür vervielk. Lull3t, VVion. ^us 6sm kinrelver- 686xrÖ38e 38 : 32 om. ^ 15.—. kdotOAravüre auk Odiua, braun xeäruoirt. LiläxrÖ886 41 : 35 cm. -F 16.—. kdoto^ravüre auk Obina, braun ^säruelrt. 6iIäKrö886 24,6 : 21 om. (66. III.) 5.—. 886^1-0886 51,6 : 37,5 oni. 16.—. 2S^g,S cm.^ <Lä. III.> >! s.—. Kollo korinat. (66^ III.) ^ 5.—. 886^rö336 22:25 ein. (86. IV.) 6.—. 8botoxrapbi8eb6 Union, Nünoben. I6Mo. Xobleüruo^ (blau). kolio-kormat. Kob. ^ 6.—. kbokoxrapbibebs Union, lUünoden. ^ Köln a. kb. i;il(l^i>>886 18 : 26,5 ow. (86. III.) ^ 6.—. 8iI6^rö386 24,5 : 20 ew (86. III.) 5.—. 8iI6ßrö886 27:17 ew. (86. II.) 6.—. 886^10886 21,5 : 27 ow. (66. IV.) ^ 5.—. 8iI6xrÖ386 40:61,5 ow. ^ 16.—. 8obrikt>6ruob auk obines. kapier. ^ 20.—. veuteober Kun8t-Vereill, 8er1in 1899. Ka6ierunß von ^Vilbelw Leobt. 6iI6xrÜ88e 39,5 29 ew. 16.—. 886^1-0836 47,5:34 ow. 15.—. 686KrÖ88S 27:20. (86. I.) 5.—. 6o. Labinekt-Korwal. ^ 1.—. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. 886ArÖ336 2 6 20,5 ow. (86. II.) 5.—. 8i16^rÖ88s 27 20 ow. (66. II.) ^ 6.—. 886^1-0336 20 5 31,5 ow. (66. II.) ^ 6.—. 886^,0386 24:16,6 ew. (86. III.) ^5.—. vsr Lrisß. 8- 1897. Original: 6ottkrie6 Lellsr-Ltiktuvx in 8a3sl (kür ^ 32000 riNAekault). 886^10336 28,5 : 22 ow. (86. IV.) 5.—. ^ (66.^18 8^uobt. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Rom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Kunstwerke als unzüchtige Abbildungen. Wegen Verbreitung unzüch tiger Postkarten ist am 12. Juli vom Landgerichte Köln der Kaufmann Georg Kaufmann zu einer Geldstrafe von 60 ^ verurteilt worden, nachdem ein früheres Urteil wegen unge nügender Feststellung des Dolus vom Reichsgericht aufgehoben worden war. Er hat Ansichtskarten vertrieben, die nach Bildern hergestellt sind, die im Pariser Salon ausgestellt waren, also als Kunstwerke zu gelten haben. Das Landgericht ist der Ansicht, daß der Abbildung eines Gemäldes keineswegs ohne weiteres dieselbe oder eine entsprechende Eigenschaft zukommt wie dem Urbild. Es läßt es deshalb dahingestellt, ob und welchen Kunst wert die betreffenden Originalgemälde haben. Jedenfalls seien die inkriminierteu Abbildungen in der Form von Postkarten unzüchtig; das ergebe schon der Augenschein. Deshalb sei auch die Vernehmung eines Sachverständigen unnötig. Die Bilder stellten völlig nackte Frauenspersonen dar, bei denen die Ge schlechtsmerkmale vollständig sichtbar seien. Zwei der Bilder seien insoweit sogar häßlich; bei einem diene ersichtlich die Schau stellung der Nacktheit dazu, die Lüsternheit zu erregen. — Die Revision des Angeklagten wurde diesmal vom Reichsgerichte als unbegründet verworfen. Lentze. * Deutscher Buchgewerbeverein. — Obwohl die Aus stellung: 25 Jahre deutsches Buchgewerbe sich ständig eines sehr guten Besuches erfreut, muß sie doch am 8. Dezember 1909 geschlossen werden, da mit der Einrichtung der Weihnachts ausstellung begonnen werden muß, die am 12. Dezember er öffnet wird. Die technische Abteilung des Museums bleibt bis auf weiteres dem Besuche zugänglich. Der erkrankte Handlungsgehilfe mutz sich entschuldigen. (/o>.) (Nachdruck verboten.) — Der Handlungsgehilfe M. wurde von seinem Prinzipal P. sofort entlassen, weil er seinem Arbeit geber bei Erkrankung keine Entschuldigung zugehen ließ. Er hält die sofortige Entlassung für ungerechtfertigt und klagt auf Zah lung des rückständigen Gehalts. Das Kaufmannsgericht in Chemnitz hatte den Beklagten nach dem Anträge zur Zahlung des Gehalts verurteilt, aber das Landgericht hob als Be rufungsinstanz das Urteil auf und wies den Kläger mit seiner Forderung ab. Das Landgericht in Chemnitz führte sehr treffend etwa folgendes aus: Es komme garnicht darauf an, ob das Fehlen des Handlungsgehilfen den Prinzipal wirklich in Verlegenheit ge- 1964