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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.12.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.12.1909
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- Deutsch
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14978 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 280, 2 Dezember I90S. Zugabe sprechen zu können. Gerade bei Zugaben, die aus Büchern, Noten, Illustrationen u. dgl. m. bestehen, wird sich dieser Zusammenhang vielfach ohne allzugroße Schwierigkeiten feststellen lassen. Läßt sich nun nicht Z 1 des Wettbewerbsgesetzes — die Generalklausel — auf Prämien und Zugaben ohne Rücksicht darauf anwenden, ob die Angaben wahr oder unwahr sind? Wäre die Bejahung dieser Frage für die Regel möglich, so würde allerdings in kürzester Zeit das ganze Prämien- und Zugabewesen mit Stumpf und Stiel beseitigt werden können. Ich bin nun der Meinung, daß allerdings unter Umständen die Verwendung von Prämien und Zugaben, auch wenn die bezügliche Ankündigung wahr ist, sich als eine sitten widrige Wettbewerbshandlung qualifizieren wird, daß aber in der Rege! diese Qualifikation nicht möglich ist, wenigstens noch nicht. Vielleicht hat die Geltung des Gesetzes die erzieherische Wirkung, daß überhaupt die Verwendung von Zugaben und Prämien als sittenwidrig seitens des ehrbaren Kaufmanns angesehen wird; heute ist dies zweifellos nicht der Fall, und deshalb werden immer be sondere Tatumstände vorhanden sein müssen, damit die Generalklausel auch gegen die an sich nicht unwahre Ankündigung von Prämien und Zugaben gerichtet werden kann. Solche Umstände sind aber keineswegs nur aus nahmsweise nachzuweisen, und gerade soweit die Interessen des Buchhandels in Frage kommen, haben die Erfahrungen der letzten Jahre wiederholt Gelegenheit geboten, solche fest zustellen. Ich möchte daher allerdings meinen, daß bei richtiger Anwendung des neuen Gesetzes die Mißstände zürn weit aus größeren Teile wirksam bekämpft werden können, mit denen der Buchhandel in Ansehung des Prämien- und Zu gabewesens seit Jahren zu tun hat. Hoffentlich erinnert man sich aber seitens des Buchhandels daran, daß ohne eine energische Initiative das Gesetz auch in seiner ver schärften Fassung nicht die Wirkung haben wird, die es an sich haben kann. Verbote und Verbotsaufhebungen deutscher Bücher in Rußland. <Vgl. ISOg,- Nr. 15, 32, 5g, 78, SS, 138, 203, 208, 250, 2S7 d. Bl.) August 1909. Ganz verbotene Bücher. Ahriman, Pater, Päpste, Papstliebchen, Papstkinder. Geschicht liche Wahrheiten, l Heft 8°. 32 S. Nürnberg. Büscher, Gustav, Die Abschaffung der Armut durch die Wieder herstellung des gleichen Anrechts an die Erde. Ein Aufruf an die weißen Sklaven der Besitzenden. 8°. 84 S. Zürich 1909, Verlags-Magazin. 60 H. Longuet, Jean, und Georges Silber, Asew, Harting L Co. Hinter -den Kulissen der russischen Geheimpolizei und Revolution. Mit einer Einleitung von W. Burzew und einem Vorwort von Jean Jaures. I.—4. Taus. Mit den Porträts von Burzew, Kropotkin, Lopatin, Wera Finger, Asew und Gapon. Aus dem Franzos. 8°. XX, 236 S. Berlin-Charlottenburg (1909), Vita. 3 ^6; geb. 4 Lynkeus (Jos. Propper), Phantasien eines Realisten. Neue ver besserte Auflage. II. und 12. Tausend. 2 Bünde, gr. 8°. VI!I, 237 u. 239 S. Dresden 1909, Rechner. 6 ; geb. 6 Nyström, Anton, Christentum und freies Denken. Eine kritisch historische Darstellung. Autorisierte Übersetzung aus dem Schwe dischen von Luise Wolf. Den Umschlag zeichnete R. A. Pinner. 2. Ausl. 8". X, 528 S. mit Abbildungen. Berlin 1909, Oester held L Co. 7 geb. 8 ^ 50 H. Olshausen, vr. A., Gehirn. Hypnotismus. Wachsuggestion. Kirchliche Suggestion. (Flugschriften des deutschen Monisten bundes Nr. 21 ---Flugschrift 10 der Ortsgruppe Hamburg E. V.) gr. 8. 16 S. Berlin (1909), Verlag des deutschen Monisten- bundes. 30 H. Tolstoi, Graf Leo N., Ich kann nicht schweigen! Uber die Hin richtungen in Rußland. Deutsch von Edmund Rot. 8". 51 S. Berlin (1908), Bühnen- und Buch-Verlag russischer Autoren I. Ladyschnikow. 1 Wolfs, Wilhelm, Gesammelte Schriften. Nebst einer Biographie Wolffs von Friedrich Engels. Mit Einleitung und Anmerkungen herausgegeben von Franz Mehring. Jubiläums-Ausgabe. (Sozialistische Neudrucke. III. Bd.) 8°. 127 S. Berlin 1909, Buchhandlung Vorwärts. 1 50 geb. 2 L. Teilweise verbotene Bücher. Ammon, M., Das Ei des Kolumbus. Sozialer Roman. 1. bis 5. Tausend. 8°. VII, 432 S. mit 1 Tafel. Leipzig 1909, Zeit- bilder-Verlag. 3 50 L. Mit Ausschnitt der Seiten 7—8. Kunstblätter, 3000, der Münchener »Jugend«. Herausgeber Georg Hirth. Mit biographischem Künstler-Verzeichnis. Neue ver mehrte Auflage aus den Jahrgängen 1896—1909. 4°. 407 S. München, Verlag der Jugend. 3 Zu schwärzen: die Karikatur Nr. 1090 auf der Seite 140- Nr. 2782 auf der Seite 358. 6 Ganz oder teilweise verboten gewesene, jetzt von neuem dnrchgesehene und erlaubte Bücher. Müller, vr. Joseph, Das sexuelle Leben der alten Kulturvölker, gr. 8°. XII, 143 S. Augsburg. Leipzig 1902, Th Griebens Verlag. 2 ^ 50 <H. Schrill, Ernst, Um freien Glauben. Erzählung aus Südrußland 6. bis 8. Tausend. 8V 248 S. Berlin 1907, Vaterländische Verlags- und Kunstanstalt. 1 80 -H; geb. 2 ^ 50 H. Zurbonsen, Prof. vi-. Fr., Geschichtliche Repetitionsfragen und Ausführungen. Ein Hilfsmittel für Unterricht und Studium, gr. 8". Berlin, Nicolaische Verlagsbuchh. Jeder Teil 1 20 H. 3 Die Neuzeit. 7. Aufl. Ill, 97 S. 1908. 4 Brandenburgisch-preußische Geschichte. 6. Aufl. Ill, 95 S. 1908. Kleine Mitteilungen. " Zeiitralbilchhaiidluni, Mid Verlag für denische Rechts- anwälte (H. m. b. H. — Die deutschen Rechtsanwälte wehren sich gegen die in mehreren Städten ins Leben getretenen Rechts auskunftstellen, wie solche von Arbeiter-, Volkswohlfahrts- und anderen Vereinen, auch von Zeitungen eingerichtet sind und leb haften Zuspruch finden. Man wird die Gründe ihres Widerspruchs vorurteilsfrei würdigen und insbesondere auch die Wahrnehmung ihrer materiellen Interessen als berechtigt anzuerkennen geneigt sein. Um so befremdlicher wird den Buchhandel die Mitteilung und Aufforderung anmuten, die wir unter der vorstehenden Überschrift indervom Rechtsanwalt Hans Soldan in Mainz herausgegebenen »Deutschen Rechtsanwalts-Zeitung« (Nr. 13 vom 14. No vember 1909) finden und in ihrem Wortlaut hier folgen lassen: »Zentralbuchhandlung und Verlag für deutsche Rechtsanwälte G. m. b. H. »Der Wunsch, daß der Wirtschaftliche Verband auch Bücher und alle Gegenstände des Buchhandels liefere, ist uns von vielen Seiten ausgesprochen worden. Der Wirtschaftliche Verband konnte diesem Wunsche nicht entsprechen, weil die deutschen Ver leger und Buchhändler an Abnehmer und Abnehmerverbände nur zu dem gleichen Preise wie die Sortimenter Bücher liefern dürfen. Deshalb haben wir eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ge gründet, die als gewerbsmäßige Buchhandlung alle Rechte und Pflichten eines Verlegers und Buchhändlers übernimmt. Die Gesellschaft wird in der nächsten Woche im Gesellschafts register eingetragen werden. Unseren Abnehmern werden wir keinen oder nur geringen Rabatt auf die bezogenen Bücher geben können. Es ist nach der Verkaufsordnung für Buch händler nicht erlaubt, über den örtlichen Nabattsatz hinaus zugehen. Es ist auch ferner nicht erlaubt, etwa in Form von Käuferdividende oder anderer Weise einen höheren Rabatt ! den Beziehern von Büchern zuzuführen. Dagegen ist es selbst-
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