Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230324
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192303240
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230324
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-03
- Tag1923-03-24
- Monat1923-03
- Jahr1923
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. X° 71, 24. März 1923. keit im Buchhandel geht eine nicht weniger ersprießliche als Armen pfleger, Schöffe und in anderen Ämtern einher. Auf in ernstem Streben und strenger Arbeit reichlich erzielte Erfolge kann Herr Francke am Abschluß seiner 50jährigen buchhändlerischen Laufbahn mit Befriedigung zurüctblickeu; möge ihm Gesundheit und Arbeitsfreude auch weiterhin erhalten bleiben! 5V. Geburtstag. — Am 24. März begeht der Inhaber der im Jn- und Ausland bekannten Galerie Pietro Del Vecchio in Leipzig, Herr Andreas F i s ch e r - T h o r e r, Königl. Sächsischer Hof- kunsthändler, seinen 50. Geburtstag. Seit fast 25 Jahren Inhaber von Del Vccchios Kunstsalon hat er durch! seine mustergültigen Ausstellun gen namhafter Künstler des In- und Auslands viel Anregung für die bildenden Künste gegeben. Er hat es verstanden, durch seinen persönlich stark entwickelten künstlerischen Geschmack das Kunstlebcn Leipzigs günstig zu beeinflussen. Aus Anlaß seines 50. Geburts tags hat Herr Fischer-Thorer eine hervorragende Kollektion von Wer ken erster Künstler in seinen Räumen zur Ausstellung gebracht. Disziplinarverfahren gegen einen Bibliothrksdirvktor. — Der Di rektor der berühmten Wolfenbütteler Bibliothek, der einst Leibniz und Lessing Vorständen, Herr Di. Lerche (früher an der Deutschen Bü cherei in Leipzig, dann an der Bibliothek in Hannover), ist, wie die »Voss. Ztg.« meldet, vom Amte suspendiert worden, weil er ohne Zu stimmung des Kuratoriums Dubletten aus -den reichen Inkunabeln beständen der Bibliothek an ein großes Leipziger Antiquariat verkauft habe. Es scheint indessest ausgeschlossen, daß er dabei aus persön lichem Interesse gehandelt hat, vielmehr sollte der Erlös der verkauften Stücke lediglich der Bibliothek, die sich seit dem Kriege, wie andere deutsche Wissenschaftsiustitute, in Notlage befindet, zugute kommen. Die Wolfenbütteler Bibliothek, die von Herzog Julius II. von Brann- schwcig um das Jahr 1570 gegründet wurde, wurde unter seinem Sohn und Nachfolger, Herzog Heinrich Julius, durch bedeutende Er werbungen vermehrt. U. a. wurde der literarische Nachlaß des be rühmten Theologen und Kircheuhistorikers Matthias Flacius ange tanst, eine der wertvollsten Sammlungen von Büchern und namentlich von Handschriften, die damals in deutschen Landen zu finden waren. Sprechsaal. Bereiniaung am Reisebuchhandel interessierter Verleger. Diese Vereinigung versandte folgendes Rundschreiben: Tie Vereinigung am Neisebuchhandel interessierter Verleger hat den Wunsch, allen, auch den in der gemeinschaftlich mit dem Verein der Reise- und Versandbuchhaudlungen am 7. März abgehaltenen Sitzung nicht vertreten gewesenen Neisebuchhandlungen bekanntzugcbeu, welche Stellung sie zu den umstrittenen Fragen eingenommen hat. Diese betrafen die Diskontbcrechnung und die Zielbemessung. Die Reise- und Versandbuchhändler lehnten anfänglich jede Dis kontbelastung ab und verlangten in die für die Mitglieder der Ver legervereinigung aufgestellten Richtlinien die Aufnahme eines Zusatzes, daß es dem Verleger freigestellt sein sollte, »in besonderen Fällen« ein längeres Ziel als das mit drei Monaten als üblich anerkannte zu vereinbaren, und zwar zur Hälfte 3, zur Hälfte 5 Monate. Betreffs der Diskontbelastung erklärten die Verleger wiederholt, hierzu nicht durch die Einführung des von ihnen durchaus als berechtigt anerkann ten Entwertungsznschlags, sondern durch die bei Inanspruchnahme von Bankkredit, bzw. Diskontierung von Wechseln entstehenden sehr hohen Bankspeseu genötigt worden zu sein, für die außer dem üblichen Satz von 2°/> über Neichsbankdiskont heute schon firr Wechsel mit einer Laufzeit bis zu 6 Wochen außerdem noch 1)H^ wöchentlich, bei länger lausenden Wechseln mindestens 2"/o wöchentlich auf die volle Wcchselsumme verlangt werden. Das sind 30 und mehr Prozent, die sich von Tag zu Tag weiter erhöhen können. Um von einer Steigerung der ohnehin schon die Verkäuflichkeit der Bücher stark beeinträchtigen den Verkaufspreise absehen zu können, erboten sich die Verleger schließ lich, mit dem Ersatz eines geringen Teiles der Tiskontspeseu in Höhe des halben Ncichsbankdiskonts zunächst für 6 Monate befriedigt sein zu wollen. Sie wiesen nach, daß die Übernahme dieser ganz geringen Spesen auf den Verleger-Ladenpreis noch nicht l^/o beträgt. Mit einem Ziel von 3 Monaten, ebenso wie mit der Belastung des geringen Teils der Diskoutspcscn in Höhe des halben Neichsbank- diskonts wollte der Neisebuchhandel einverstanden sein, jedoch nur unter der Bedingung, daß der von ihm aufgestellte Satz betr. das ^ Sonderabkommen in seiner Fassung in die Richtlinien der Verleger cingefügt werde. Die Verleger erklärten, daß diese Fassung unannehmbar sei, da sie allen Umgehungen Tür und Tor öffne, und : daher als ein Eingriff in ihre eigensten Angelegenheiten angesehen ! werden müsse, wie auch die Verleger dem Neisebuchhandel niemals einen solchen Eingriff zumuten werden. Ferner weisen die Verleger darauf hin, daß die besonders- von einigen Herren vertretenen Sonder sorderungen doch stets nur den großen und kapitalstarken Neisefirmen Vorteil bringen würden, während alle anderen kaum je in die Lage kommen dürften, von dem anzustrebenden Souderabkommen Nutzen zu ziehen. j Ter Vorschlag der Verleger, in besonderen Fällen Sonderabkom- incn zuzulassen, wurde wie folgt formuliert: »Es wird protokollarisch sestgelegt. daß in besonders gelagerten Fällen, die ausnahmsweise große Verpflichtungen auf einen bestimmten Termin fcstlegen, bezüglich .Teilumlage der fälligen Beträge ein Souderabkommen getroffen wer den kann, z. B. bei Erscheinen größerer Fortsetzungen, wie Brock- I Haus-Lexikon, oder bet Übernahme des beträchtlichen Teiles eines neuen Werkes oder einer neuen Auflage, sobald darauf bezügliche Vereinbarun gen vor dessen Erscheinen getroffen sind und diese Abmachungen wesentlich zur Herausgabe des Werkes oder zur Erhöhung der Auslage beitragen, oder bei Abgabe von Nestbestäuden eines Werkes, das vom j Verleger in der gleichen Form oder Ausstattung nicht wieder aufgelegt °sHvirö.« Der Verlag war ferner bereit, die oben angeführten Bei spiele nach dem Wunsch der Vertreiber noch durch weitere zu er- I ganzen, doch wurden solche Wünsche leider nicht vorgebracht. Auch heute sind die Verleger noch der Überzeugung, daß in die ; von ihnen vorgeschlagene Fassung alle berechtigten Sonöerwünsche, i soweit sie nicklt nur eine Umgehung anstreben, einbezogcn werden i können. Daß die Verleger ihre Formulierung nach Treu und Glauben , auslcgen werdet», bedarf wohl keiner besonderen Versicherung. Wenn trotzdem an der Formel über das Sonderabkommen seitens der führen den Gruppe der Gegenseite sestgehalten wurde und eine Verständigung leider nicht zustande kam, so lag das sicher nicht an den Verlegern, die durch ihr wiederholtes Entgegenkommen*) immer von neuem be- j wiesen haben, daß sie bestrebt sind, im besten Einvernehmen mit ihren Geschäftsfreunden einen Weg zu finden, der für beide Teile gang bar ist. Schweren Herzens mußten die Verleger feststellen, daß die Gegen seite eine Verständigungsmöglichkeit nun nicht mehr bot, und sahen sich deshalb genötigt, die bei den Berliner Verhandlungen bedingt gegebenen Zusagen rückgängig zu machen. Unter diesen Umständen muhte auch der Schutzrevers zurückgezogen werden, so daß also nun die revidierten Richtlinien der Verlegervereinigung vom 19. November 1922 weiterhin maßgebend bleiben. Um diejenigen Firmen, die die Berechnung der Diskontspeseu für die Januar- und Fcbruarbezüge anerkannt haben, durch die ergebnisr- losen Verhandlungen nicht zu benachteiligen, haben sich die betreffen den Verleger, die bezüglich der Diskontspesen bedingt Vorteile zu- gcsagt haben, bereit erklärt, diese Vorteile den betreffenden Firmen iveiter bestehen zu lassen. Die Klärung der ganzen Angelegenheit muß nunmehr leider der Zeit überlassen werden, zumal da bei den heutigen wirtschaftlichen Ver hältnissen, denen beide Parteien unterworfen sind, wahrscheinlich schon in Kürze Umstände eintreten werden, die neue Schwierigkeiten schaffen (weitere Erhöhung der Diskontspcsen durch die Banken, Erschwerung und Beschränkung der Diskontierung unserer Wechsel, Fortfall des Sortimentsteuerungszuschlags usw.). Um zur Überwindung solcher Schwierigkeiten zu gelangen, werden die Verleger jederzeit bereit sein, mitzuraten, um Wege zu suchen, die zur Erhaltung und gedeihlichen Weiterentwicklung der beiderseitigen Unternehmungen notwendig sind. Berlin, den 10. März 1923. Vereinigung am Neisebuchhandel interessierter Verleger. *) Herabgehen in der Belastung des Diskontspesenanteils auf nur 7'/r°/k>; sowie ferner auf nur die Hälfte Neichsbankdiskont (zurzeit 6A), Vorschlag einer äußersten H ö ch st g r e n z e für Diskontbelastung (in Höhe des jeweiligen Ncichsbankdiskonts), um dem Neisebuchhandel die Befürchtung der vollen Belastung der dem Verleger entstehenden w e s e n t l i ch h ö h e r c n Diskontspesen zu nehmen; angebotene Unter stützung der Neisebnchhändler-Vereinbarungen gegen Unterbietung durch Nabattverkürzung und Sperrung (Schutzrevers): angcbotene Heranf- setznng des Vezngsrechts- zur alten Schlüsselzahl von 8 auf 10, dann auf 14 Tage. 376
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder