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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1909
- Sprache
- Deutsch
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14182 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Sprechsaal. 269, 19. November 1909. zu den besten Bücherkäufern gehört und daß zahlreiche Verlags unternehmungen, auch solche nichttheologischen Charakters, ohne den Absatz unter dem Klerus geradezu undurchführbar wären. Manche Sortimentsbuchhandlung würde ohne die Kundschaft der Geistlichkeit überhaupt nicht bestehen können, manche andere würde nur schwer sie entbehren können. Auch kauft der katholische Klerus nicht bloß katholische Literatur, sondern auch solche, so wohl wissenschaftliche wie belletristische, die seiner Weltanschauung entgegengesetzt ist, um durch eigenes Studium zu ihr Stellung nehmen zu können. Den »Simplizissimus« freilich und seinen Bruder »März« dürfte man leicht vergeblich in den sonst recht reichhaltigen Bibliotheken der Geistlichen suchen. Dafür können aber nicht wenige Mitglieder auch des bayerischen Klerus ihrer Bücherei namhafte Werke ihrer eigenen Feder einverleiben, durch die sie ihren »kulturfördernden Aufgaben« jedenfalls besser gerecht werden, als »Idealisten« von der Art des Herrn »1.« mit solchen Verleumdungen. Mit dem übrigen Inhalt dieses unerhörten Schmähartikels uns zu befassen, haben wir keine Veranlassung. Nur das eine sei festgestellt: Entweder hat der Korrespondent des »März« nie mit katholischen Geistlichen zu tun gehabt, oder er hat seine Behaup tungen erhoben wider besseres Wissen. November 1909. Hermann Herder (Freiburg), Heinrich Schöningh (Münster), Friedrich Pustet (Regensburg), Julius Meyerhoff (Graz), vr. Paul Huber (Kempten), Adolf Bader (Rottenburg). Zum Artikel -Freibleibend« im Antiquariatsverkehr. <VgI, Nr. LS7 d. Bl.) Die Bemerkung bzw. Offerte »freibleibend« ist nur dahin zu ver stehen, daß der Anbieter sich vorbehält, das Werk noch anderweitig anzubieten, da er doch unmöglich bei Ausschreibung einer Offerte lange Zeit auf die eventuelle Bestellung warten kann. Er ist daher in keiner Weise an eine Lieferung gebunden, selbst wenn die Bestellung umgehend erfolgt. Selbstverständlich wird seine Offerte dem Werke entsprechen. Hat der Verkäufer bzw. Offerierende jedoch die Annahme der Bestellung erklärt, sei es durch Mitteilung oder Übersendung einer Faktur oder Sendung, so ist er an feine Offerte gebunden und haftet für alle Fehler der Lieferung. Der Käufer ist be rechtigt, die Nachlieferung etwaiger Defekte in einer angemessenen Frist zu verlangen. Bei Ablauf dieser Frist kann er die Defekte selbst beschaffen, auch der Offerte nicht entsprechende Mängel auf Kosten des Verkäufers abstellen lassen, ein gebunden offerierte-, aber ungebunden geliefertes Buch also einbinden lassen, ganz gleich, ob die Kosten dieses Verfahrens etwa den Preis des Werkes oder Teiles übersteigen, usw. Selbstverständlich muß der Käufer dem Mangel auf billigstem Wege abhelfen. Der Käufer kann aber auch vom Kaufe zurücktreten und sogar Schadenersatz für entgangenen Gewinn fordern, natürlich auch Ersatz der Spesen. Es ist also Sache des Verkäufers, bei Abgabe der Offerte oder bei Absendung des Bestellten genau zu prüfen, ob das Gelieferte dem Angebot entspricht, er hat stets für alle Mängel des Verkauften, die er in der Offerte nicht namhaft gemacht hat, aufzukommen. Ein einseitiger Rücktritt von dem durch Annahme der Bestellung geschlossenen Vertrage steht weder dem Verkäufer noch dem Käufer zu. Dresden, 17. November 1909. Otto Thurm. »Ein eigentümliches Zusammentreffen.« Unter dieser schonenden Überschrift teilt die Österreichisch- Ungarische Buchhändler-Correspondenz vom 10. d. M. folgenden auffallenden Vorgang mit: (Red.) Einem Wiener Kommissionär wurde vor einigen Tagen von einem Kommittenten aus der Provinz der nachfolgende Brief eingeschickt, der an eine Bibliothek gerichtet war. Er lautet: »Hugo Apselthaler, städtischer Volksschullehrer, Wien, Währing, Lacknergasse. »Durch ständige Beziehungen zu einer Reihe militärischer Schriftsteller und Offiziere habe ich zunächst die Aufgabe über nommen, eine kleine vorhandene Bibliothek von einigen hundert vorwiegend militärischen und historischen Werken zu verkaufen; weiters bin ich aber in der Lage, auch weiterhin Listen von Büchern aus denselben Wissensgebieten, zumeist Neu erscheinungen, regelmäßig vorzulegen. Ich biete alle diese Bücher — in beliebiger Auswahl auch einzelne Werke allein — zu wesentlich ermäßigten Preisen, in der Regel zur Hälfte des Ladenpreises an. Die Bücher befinden sich durchweg in vorzüglichem Zustande. Im Falle von Bestellungen erkläre ich mich stets mit Vergnügen bereit, gewünschte Werke auch zur Ansicht vorzulegen und sie im nicht konvenierenden Falle zurückzunehmen. Die Kosten für den Transport trage ich selbst. Die Bezahlung erfolgt erst nach definitiver Annahme der Bücher durch den militärwissen schaftlichen Verein. In der Beilage lege ich ein Verzeichnis der mir jetzt zur Verfüaung stehenden Bücher vor. Sollten sich nach dem von mir angegebenen Titel der einzelnen Bücher Zweifel ergeben, bin ich stets zu genaueren Angaben bereit. Jedem Buche ist unter Klammer der Ladenpreis beigesetzt, während der am Rande ausgeworfene Preis den von mir jetzt angebotenen Kaufpreis angibt. Ich bitte um gütige Mitteilung, ob Werke aus diesen Listen erwünscht sind, und ob ich weiterhin mit neuen Listen erscheinen darf. Sollten keine Bücher ge nehm sein, so erbitte ich die Beilage gütigst zurück, da ich nur wenige Abzüge von ihr besitze. »Hochachtungsvoll ergebenst (gez.) Hugo Apselthaler, städtischer Volksschullehrer.« Der Kommissionär ist auch Verleger und in dieser Eigen schaft kam ihm fast gleichzeitig folgende Karte zu: »Sehr geehrter Verlag! Auf den äußerst wohltätigen Zweck der Kinderfürsorge hin weisend, erlaubt sich die gefertigte Hortleitung an die sehr ge schätzte Verlagsbuchhandlung die höfliche Bitte um geschenk weise Überlassung einiger Jugendschriften für die Schüler bibliothek zu richten. Sollte die geehrte Verlagsbuchhandlung die Güte haben und uns einige Bücher spenden, dann bitten wir höflich um Verständigung, wann wir selbe abholen lassen können. »Für den Knabenhort Währing zeichnet ergebenst H. Apselthaler.« Ein eigentümliches Zusammentreffen! Wir sind neugierig, was der Bezirksschulrat zu dem Vorgehen dieses städtischen Lehrers sagen wird. — Soweit die Osterreichisch-Ungarische Buchhändler-Corre spondenz. — Von einem angesehenen Wiener Verlage liegt uns hierzu der folgende Briefwechsel vor: »Hugo Apselthaler, städt. Lehrer und Hortleiter 18/1. Lacknergasse 100. Wien, 20./10. 09 »Sehr geehrter Verlag! »Auf den äußerst wohltätigen Zweck der Kinderfürsorge hinweisend, erlaubt sich die ergebenst gefertigte Hortleitung an die sehr geschätzte Verlagsbuchhandlung die höfliche Bitte um geschenkweise Überlassung einiger Jugendschriften für die Schüler bibliothek zu richten. »Sollte die geehrte Verlagsbuchhandlung die Güte haben und uns einige Bücher spenden, dann bitten wir höflich um Verständigung, wenn wir selbe abholen lassen können. »Für den Knabenhort Währing zeichnet ergebenst «Hugo Apselthaler.« (Antwort.) »Herrn Hugo Apselthaler, Wien. »Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, daß in unserem Verlage keinerlei Jugendschriflen erschienen find. Und selbst wenn das der Fall wäre, könnten wir dennoch Ihrem Ersuchen keine Folge geben, da wir prinzipiell unsere Ware nicht ver schenken. Es gibt ja genug reiche Leute, welche sich eine Ehre daraus machen sollten, derartige humanitäre Bestrebungen zu unterstützen. Aber immer soll der Geschäftsmann von seinen Waren, aus deren Vertrieb er seine Spesen decken und seinen Lebensunterhalt bestreiten muß, die Kosten zahlen. »Hochachtungsvoll
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