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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1923
- Strukturtyp
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- 1923-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1923
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Sprechsaal. Xr 65, 17. März 1923. fischen Machtspruch geschlossenen Handlungen fast garnicht zu verzeich nen, in den anderen Firmen sind sie stark vermindert, da die Geschäfte nur wenige Stunden täglich geöffnet sind. Geschäftsunkosten aber, wie Miete, Löhne, Gehälter usw., sind weiter zu zahlen. In meiner »Bitte an den Verlag« in Nr. 31, S. 1014 habe ich die Städte unseres Gebietes genannt, die vom Feinde besetzt sind. Trotzdem (oder gerade deshalb?) erfahren wir täglich, das; Verkehrs-Gepflogen heiten des Kriegsanfangs wiederkehren. Firmen, die seit Jahrzehnten in Rechnung lieferten, gehen zum Nachnahmeversand iiber. Also statt des erbetenen, f ii r jeden mitfühlenden Volksge nossen selbstverständlichen Entgegenkommens er schwerte Zahlungsbedingungen! Sollte den bedrängten Wittener Kollegen gegenüber dieselbe Rück sichtslosigkeit angewandt werden, so bin ich gezwungen, die betreffenden Verlagsfirmen an ökeser Stelle bekanntzugeben. Dortmund, 13. März 1923. Friedrich Steffen, namens der Buchhändler-Vereinigung des Nhein.-Westfäl. Jndustriegeb. Verein der Reise- und Versandbu^Handlungen E. V. Vom Vorstand dieses Vereins erhalten wir folgende Zuschrift: Die »Vereinigung der am Neisebuchhandcl interessierten Verleger« bringt in Nr. 50 des Bbl. vom 28. Februar 1923 eine Schilderung der geschäftlichen Verhältnisse unserer Verufsgruppe, die gewiß nicht böse gemeint, aber doch zu Mißdeutungen' veranlassen kann und deshalb nicht unwidersprochen bleiben darf: 1. Die Pflege und Förderung der Beziehungen zum Neisebuch- handel bestand bisher lediglich darin, daß die »Vereinigung« uns wie derholt mit einseitig festgesetzten »Richtlinien« beglückte und überraschte, die für uns in ihren Hauptpunkten unannehmbar waren, und daß bis heutigentags alle diesbezüglichen Verhandlungen und Verständi- gungsversuchc ergebnislos verliefen, so daß wir uns augenblicklich ge wissermaßen in einem Kriegszustände befinden, in dem sogar jetzt »Sanktionen« vorgekommen sind. 2. An der gesunden Basis des Verkehrs zwischen Reisebuchhandel und Publikum ist die »Vereinigung« vollkommen unschuldig, sondern ist dies nach jahrelangen Bemühungen lediglich als ein Erfolg unserer Or ganisation zu betrachten, die heute eine nie dagewesene Einheitsfront aufzuweisen hat. Im übrigen stehen wir selbstverständlich ebenfalls auf dem Stand punkt, daß eine fruchtbringende Arbeit zwischen beiden Interessenver tretungen gar keinen besonderen Schwierigkeiten begegnen kann, wenn auf beiden Seiten der gute Wille vorhanden ist. Auf unserer Seite ist er bisher stets vorhanden gewesen, natürlich unter der Voraussetzung, daß auf der Grundlage gegenseitiger Gleichberechtigung verhandelt wird. Die »Vereinigung« darf uns nicht ihre »Richtlinien« einfach diktieren wollen, an deren Zustandekommen wir keinen Anteil haben und die uns in unserer Existenz schwer bedrohen. Gern marschieren wir auch ferner mit der für uns hauptsächlich in Betracht kommenden Verlegergrnpve, doch es müssen auch die Vorbedingungen dazu vorhanden sein. Ge schieht das nicht, dann werden wir eben unsere eigenen Wege gehen müssen. Nacknnal z,»m ScklWelzokilsysiem. (Vgl. Sprechsaal Nr. 41, 51, 53 u. 60.) Auf die vielen an das Sortiment gerichteten Fragen möchte ich er widern: Jedes Kaufmanns Pflicht ist eS, Waren möglichst zu festen Preisen zu kaufen, weil er darüber entscheiden imvß, ob der Artikel zu dem Preis für ihn absetzbar ist oder nicht und ob er die festgesetzte Zah lungsfrist, sagen wir 14 Tage, cinhalten kann. Von einem Zahlen »nach Belieben« kann gar keine Rede sein — und säumige Zahler gibt es immer und wird es immer geben. Selbstverständlich soll auch der Sor timenter Valutagewinne haben, und das erst recht, weil, wenn er nach dem Ausland verkauft, er auch das Risiko trägt. Wie stellt sich aber der leidtragende Herr dazu, wenn die Herren' Verleger im Ausland selbst Auslieferungslager halten und dafür das hochvalutige Geld einnehmeu, oder ist ihnen daS nicht bekannt? Wir Sortimenter haben dagegen gar nichts einzuwenden, im Gegenteil, wir freuen und iiber die Einnahmen unserer Verlegerkollegen. Betrübend ist aber für den Sortimenter, insbesondere für den Grenzbuchbä'ndlcr, daß ihm durch verschiedene Um stände die Ausfuhr zur Unmöglichkeit gemacht wird. Die Berechnung „ach Grundzahlen ist wohl die richtigste Art, nur dürfen diese nicht ivie jeder andere Preis geändert werden, sonst ist der Vorteil hinfällig, und er sollte außerdem mit dem Geist und mit kollegialer Rücksichtnahme gehgndhabt werden. Eine radikale Änderung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen soll den Verlag helfen? Radikalere Zahlungsbedingungen, als sie ietzt bestehen, kann ich mir nicht gut vorstellen. Zahlung sofort nach Eingang, in 14 oder sogar 10 Tagen — selbst wenn die Sendung 8—12 Tage unterwegs ist — oder gar die rücksichtsvollen Postnach nahmen, wobei noch die Spesen für eine wiederholte Vorzeigung mit- berechnet sind, ob sie nötig wird oder nicht. Eine Besserung des Sor timents ist nicht auf Kosten des Verlags gegangen, denn der Verlag hat das Geld für seine Ware, wie e r sie berechnet hat, erhalten. Der Sor timenter ist nur nach seiner langjährigen Not durch die Hilfe des Herrn Nitschmann erwacht und Kaufmann geworden. Daher die Besserstellung. L ö rr ach, 7. März 1923. Carl Poltier-Weeber. Mit welcher Schlüsselzahl Hai -er Verleger zu liefern? Am Sonnabend, dem 10. Februar d. I-, bestellte ein Kunde bei mir ein Buch mit dem Grundpreis von Mark 7.50. Die Schlüsselzahl betrug für die Woche vom 12.—17. Februar: 1400. Da der Verleger in Leipzig teilweise ausliefern läßt, mußte ich annehmen, daß die Lieferung inner halb 8 Tagen erfolgen würde, und gab dem Besteller den Preis mit 7.50 mal 1400 — Mark 10 500.— an. Der Bestellzettel wurde am Montag, dem 12. Februar, beim Kommissionär des Verlegers durch Boten abgegeben, von diesem aber erst am Sonnabend, dem 17., mit Zettelbrief an den Verlag gesandt, der das Bestellte am Dienstag, dem 20., mit der vom 19. ab erhöhten Schlüsselzahl 2000 auslieferte. Mein Kunde weigert sich, den Mehrbetrag von Mark 4500.— zu zahlen, und besteht auf der Lieferung zum Preise von Mark 10 500.—. Hätte der Kunde direkt beim Verlag bestellt, so hätte er das Buch zweifellos in der Woche vom 12. bis 17. Februar zu diesem Preise erhalten. Ist es da ein Wunder, wenn die besten Kunden dem Sortiment verloren gehen und sich direkt an den Verleger wenden, »weil sic da die Bücher billiger erhalten«? Mit welcher Schlüsselzahl hatte der Verleger zu liefern, wenn wie in diesem Falle die Bestellung auf seine Anweisung erst 8 Tage später in seine Hände gelangte? Da die Fälle verspäteter Lieferung sich in neuester Zeit häufen (siehe auch Sprechsaal-Artikel Stettner-Linöau in Nr. 21 des Bbl.), ist mit einer Aussprache, um die hierdurch gebeten wird, sicher vielen Kol legen gedient. Leipzig. E. S. Gedankenlosistkeit -ei Erledigung von Kommissiorissendnngen. (Vgl. Bbl. Nr. 53.) Wenn zurzeit Verleger Nemittenden erhalten, deren Rechnungs betrag niedriger ist als das dafür gezahlte Porto, so ist das durchaus nicht auf eine »vollständige Gedankenlosigkeit« der Absender zurück zuführen. In unserer Vereinigung haben« wir im Gegenteil sehr viel darüber gesprochen, daß es Anstanöspflicht des Sortiments ist, die jenigen Bücher des Kommissionsgutes, für die es tatsächlich keinen Absatz mehr hat, dem Verleger zurückzusenden. Für den Verleger müssen diese noch hohen Wert haben, viel höher als der seinerzeit dafür eingesetzte Rechnungsbetrag. Sie bedeuten für den Verleger einen Gewinn, der ihn einigermaßen für den durch die jetzigen Ver hältnisse geschaffenen Verlust bei der Kommissionslieferung entschädigt. So haben denn auch Verleger freimütig erklärt, daß sie dem Sorti ment dankbar sind, wenn es recht viel Nichtvcrkauftes zurücksendet. Abgesehen davon, daß es gegen die Satzungen des Börsenvereins verstößt, diese aus der Kommissionslieferung zurückgebliebenen Bücher, wie der Einsender es empfiehlt, nun gar noch »antiquarisch« zu ver kaufen, würde dieses Verfahren der Rücksichtslosigkeit gegen den Ver lag die Krone aufsetzen. Wir sollen heute nicht immer auf das so genannte Recht pochen«, sondern da entgegenkommendes Verständnis zeigen und Vernunft anwenöen. wo eS möglich und nötig ist. Magdeburg. Ein Sortimenter. Rollgelder in Leipzig. (Vgl. Bbl. Nr. 50 und 56.) Die Entgegnung der Leipziger Kommissionäre in Nr. 56 betrifft nur die durch ihre Hand gehenden« Sendungen, nicht aber öle meist viel größeren der Druckereien und Verlagsfirmen. Eine befreundete hiesige Firma stellte uns z. B. heute einen Frachtbrief zur Verfügung, in dem 1534 Kilo für eine Sendung vom 12. Februar mit 71 700 Mark Rollgeld in Leipzig und dieselbe Sendung am 19. Februar hier mit nur 27 140 Mark Rollgeld berechnet war. Unser Appell an die Leipziger Firmen wird also durch den von den Kommissionären er wirkten Vorzugstarif, der übrigens immer noch erheblich höher als bei uns ist, keineswegs hinfällig. Bei einer Sendung vom 28. Februar berechnete z. B. nnser hiesiger Spediteur für IW Kilo nur 1910 Mk., während die Leipziger Kommissionäre 2800 Mk. am 21. Februar be rechneten, die Verbandsfirmen sogar 7500 Mk. Hannover. Hahnsche Buchhandlung. Rerautw-rii. R , a - r » « l « . r ,- Verlag: D e r ««r,«»»"«>» d" D-E»-" «uchüandler m - Druck: Ramm k Term ann, SSmtii« in LeivM - ME der Redaktion und EWkditlon: Leipzig, Gerichtsweg SS lBu-Mndl-rd-u,, 340
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