Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1923
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19230315
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192303157
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19230315
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1923
- Monat1923-03
- Tag1923-03-15
- Monat1923-03
- Jahr1923
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Autor
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
63, >5. März 1923. Redaktioneller Teil. Verwirklichung ist groß. Mer es hat uns dennoch einige positive Erfolge gebracht und einige Fortschritte besser angebahnt, die wir im taufenden Jahre als reise Früchte zu ernten hassen. In erster Linie zählt die Berner Union im Jahr« 1922 drei neue Mitglieder. Das ist zwar weniger, als man dachte. Doch festigen diese Beitritte, die ohne jeden Vorbehalt erfolgten, die Union und gestatten ihr den Vormarsch in geschlossenen Gliedern. Da ist zunächst Brasilien, dessen Beitritt zur revidierten Berner Übereinkunft — er war dem Schweizerischen BundeSrat am 18. Juli 1921 erst unter dem Vorbehalt der endgültigen Ge nehmigung durch den National-Kongreß von Rio de Janeiro notifiziert worden — am 9. Februar 1922 vollendete Tatsache wurde, nachdem die parlamentarische Ratifizierung ohne Wider spruch statlgefundcn hatte. Dieses Ereignis ist von bedeutender Tragweite, denn damit faßt die Union zum ersten Male aus dem Festlande Südamerikas Fuß, — ein gutes Zeichen für die Zu kunft. Die geistige Mitgift, die Brasilien der Union bringt, ist in der Tat beträchtlich. Wir setzten das in einem Willkommen- Ärtikel auseinander, der in der Presse Brasiliens seinen Wider hall fand. Die Schwierigkeiten, die die noch ziemlich koinplizierte innere Gesetzgebung herbeisllhren kann, in der wenig Klarheit herrscht, sind nicht derart, daß sie dem guten Willen Widerstand leisten könnten, der eine loyale Anwendung des Übereinkommens erstrebt. Das Beispiel Brasiliens wird auf die anderen süd- amerikanischen Republiken als Reizmittel wirken, besonders aus Argentinien, Chile und Peru, wo die Berner Übereinkunft durch aus nicht unbekannt ist. Fünf Tage später, am 14. Februar 1922, war Ungarn endlich in der Lage, den schon längst, lange vor dem Kriege, ge faßten Plan seines Beitritts zur Berner Union auszuführen. Alles war betreffs der durch diesen Schritt notwendig gewordenen Änderung der Gesetze so bis ins Kleinste vorbereitet und das neue ungarische Gesetz vom 31. Dezember 1921 über das Urheber recht war mit dem Wortlaut der Übereinkunft von 1908 so treff lich in Einklang gebracht, dank einer schon 1912 und 1913 unternommenen gewissenhaften Arbeit, daß der entscheidende Schritt ohne Widerspruch, ja ohne Erörterung auf die natürlichste Weise vor sich ging. Die Nummer des violt ci'Lutem vom 15. Mai 1922 war sozusagen eine Ungarn-Nummer: denn sie enthielt die auf diese schwungvolle Evolution bezüglichen Dokumente und eine Studie, die bestimmt war, dem neuen Mitglieds, das sich mit den Bedingungen der Union so schneidig in Übereinstimmung ge bracht hatte, unsere volle Syrnpathie auszudrücken. Der dritte Zuwachs ist der am 24. Juni 1922 dem Schweize rischen Bundesrat durch Polen notifizierte Beitritt der freien Stadt Danzig, den wir schon seit 1921 herbeigewünscht hat ten. Das der Union gewonnene Gebiet ist sicherlich sehr klein, aber es kam sehr viel darauf an, daß sich in jenen nördlichen Gegenden in der von Deutschland und Polen dem Nachdruck ent gegengestellten Front nicht die geringste Lücke bildete. Die Zu flucht, die die Räuber des literarischen und künstlerischen Eigen tums in dieser Stadt gefunden hätten, würde letzterem auf die Dauer verhängnisvoll geworden sein. Die ersten Anzeichen der Schädlichkeit des Mangels jedes internationalen Schutzes gaben sich bereits in einem Prozesse kund, sodaß die Maschen des schützenden Netzes sich durchaus nicht zu frich zufanrmengezogen haben. Die erwähnte Front ist defensiv, aber sie sollte zugunsten der Ausdehnung der Union die Offensive ergreifen können. Finnland, Estland, Lettland und Litauen sind der Union ferngeblieben. Das neu« Jahr sollte sich durch einen neuen Sieg auszeichnen, indem es wenigstens eins von diesen Ländern auf der Mitgliederliste der Union erscheinen ließe. Ebenso verhält sich's mit dem »nahen Orient«*). Wenn nicht alles trügt, wird wie der alte Friedensvertrag von Ssvres auch der neue von Lausanne den Beitritt der Türkei zur Berner Union vorsehen. Da mit diesem Beitritt legitimerweis« gerechnet werden kann, so wäre es nicht verständlich, wenn zwei andere aus dem großen Ringen") verjüngt hervorgegangene Staaten im Punkte des internationalen Schutzes der Schriftsteller sozu sagen aus dem Trockenen sitzen blieben und von Ländern, die Anhänger dieses Schutzes sind (Tschccho-Stowakei, Ungarn, Bul garien, Griechenland und Türkei), »eingekreist» würden. Mit Vergnügen haben wir festgestellt, daß die Konferenz von Genua nicht verfehlt hat, »alle Staaten Europas» an die Pflicht zu erinnern, sobald als möglich den beiden Schwester- Unionen zum Schutze des literarischen, künstlerischen und industriellen Eigentums beizutreten, und wir hoffen, daß jede andere ähnliche Konferenz, die im Jahre 1923 zusammentritt, diese Ermahnung wiederholt und sie aus die Staaten der ganzen Welt ausdehnt. In dieser Hinsicht bekennen wir offen, daß die im Jahre 1922 von den Vereinigten Staaten bewirkte Verzögerung ihres beabsichtigten Eintritts in die Berner Union uns eine wirkliche Enttäuschung bereitet hat. Doch wurde sie durch zwei Erwägun gen ein wenig abgeschwächt. Einerseits bedurfte der erste zur Verbesserung des amerika nischen Grundgesetzes von 1909 über das dopr-rlgiu im Sinne der Beseitigung der ni-mukactuiurg clause bestimmte Gesetzesborschlag, der in der Abgeordnetenkammer am 28. April 1922 eingebracht wurde, einer Durchsicht und Korrektur. Er wurde bedeutend ver vollkommnet, und der zweite am 6. Dezember 1922 durch Herrn Lodge im Senat eingebrachte Gesetzentwurf ist bei weitem besser als der ursprüngliche Wortlaut. Die Kritik, die wir gezwungen waren an letzterem zu üben, ist in Erwägung gezogen worden. Der im Jahre 1922 über diesen Gegenstand zwischen den amerika nischen Urhebern der Bewegung und unserem Bureau auSge- taufchte, gründliche Briefwechsel hat seine Früchte getragen. In der Tat wurde die Frage der in der Ordnung der Union anwend baren Schutzfrist und die so verwickelte, schwer zu lösende und gefürchtete Frag« der Rückwirkung ins Reine gebracht. Schließ lich wurde das Problem der Sanktionierung des geteilten Ver lagsrechts gelöst. Jede Abtretung des Oop^rlgbt aus Werke der Unionsländer, vor allem englisch«, für den amerikanischen Markt mutz im Urheberrechtsamt in Washington eingetragen werden, und einzig und allein für die auf diese Weise abgetretene, ameri kanische Ausgabe oder Neuauflage ist der Inhaber des durch die Abtretung des auf die Vereinigten Staaten beschränkten Oopyrizbt verpflichtet, die Förmlichkeiten der Eintragung und Hinterlegung bei dem nämlichen Amt zu erfüllen. So werden die amerikani schen Bibliothekar« gegen die möglichen Erpressungen angeblicher amerikanischer Inhaber des Oop>rizln» geschützt. Es war not wendig, daß die Förderer des Gesetzentwurfs, der amerikanische Schriftstcllcrverein und namentlich die Herren Bowker, Heraus geber des Iwdlistiers' vVeolit^, und Thorvald Solberg, Direktor des clopyi'igkt »tlice, Zeugnis von außerordentlicher Geduld und gleichzeitig Tatkraft ablegten, um die Verhandlungen bis zu dem Punkte zu führen, bis zu welchem sie gelangt sind, nämlich zu dem Punkte der Einbringung der verbesserten Bill im Senat. Andererseits haben sich die Vereinigten Staaten im Jahre 1922 wieder mehr für die Angelegenheiten Europas interessiert, und die Atmosphäre ist für ein Übereinkommen gedeihlich gewor den, das nicht allein diese große Republik den 27 Ländern der Union nähevbringen, sondern auch gestatten wird, sich aus dem festen Grund und Boden der revidierten Berner Übereinkunft mit Kanada auseinanderzusetzens wo von den Buchgewsrblern durchaus noch nicht jeder Gedanke an die Anwendung des l»s talionis (Wiedervergeltungsrechts) fallengelassen ist. Der Sieg der Freunde der Union in den Vereinigten Staaten wird Kanada sicher von seinem Plan der Repressalien abbringen und notwen digerweise die Revision seiner Gesetzgebung in einem der An nahme des Wortlauts der Übereinkunft von 1908 günstigen Sinne herbeiführen. Sehr viele, wichtige Interessen sind so bei dieser Bewegung im Spiele, di« wir fast mit Sorge verfolgen, ohne »ns immerhin in zu weitgehenden Illusionen zu wiegen, trotz der tatsächlich guten Aussichten. Aber wenn es dem Jahre 1923 gelingt, das seit über 30 Jahren erstrebte Ziel zu erreichen, das uns so oft. ") Es handelt sich »m Rumänien und Jugoslawen (Serbien etc.). 3IS *> l.o ?rocbo^1riont: Balkanländer, Türkei: Gegensatz: b'klxlreino- Oriont, Ostasien. D. Red.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder