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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.10.1909
- Sprache
- Deutsch
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12594 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel Sprcchsaal. /K' 246, 22. Oktober 1909. welche eigene Räume besitzen, auch wenn es nur gemietete sind, das Recht und die Pflicht, eine eigene Buchhandlung ein zurichten. Ich betone ausdrücklich, daß keinem anständigen Buch zubieten. »Wie gründet man eine solche Buchhandlung? Nun, der Vereinsvorstand wendet sich an einen der christlichen Kommissio näre in Leipzig, E. Bredt, A. Wallmann oder andere, und bittet um Auskunft über Einrichtung einer Buchhandlung und um Vermittlung des Anschlusses an den buchhändlerischen Verein. Dadurch erhält die neuzugründende Buchhandlung bzw. Schriften niederlage das Recht auf die 30—33'/z^ des Wiederverkäufer- Rabatts. Dann läßt man sich am besten gegen bar für 100—200 ^ eine Auswahlsendung zugehen, die man sich am besten selbst zu sammenstellt, und bietet diese Bücher an, legt sie im Schau kasten aus. Man meldet den Buchvertrieb auch amtlich bei der Gewerbepolizei des Ortes an, zahlt seine Gewerbesteuer, zu nächst den niedrigsten Satz. Weiterhin kann man sich auch Bücher a eonckitiono senden lassen. Diese brauchen nicht sofort bezahlt zu werden, und was man im Laufe des Jahres nicht verkauft, wird zur Kantate-Woche nach Leipzig zurückgesendet. Am besten übernimmt ein im häuslichen Beruf beschäftigtes Mitglied die ersten Arbeiten und leitet nebenbei den Verkauf. Wenn dann im Gemeinde-Sonntagsblatt, oder im Vereinsblatt öfter darauf hingewiesen wird, finden sich bald Käufer, so daß man auch dem damit Beschäftigten eine kleine Vergütung wird zahlen können. Natürlich werden verschiedentlich die weltlichen Geschäfte zuerst Lärm schlagen, besonders sobald die »Evangelische Vereins buchhandlung« blühen und gedeihen sollte. Dagegen ist aber verschiedenes zu sagen: 1. Wir haben als evangelische Christen keine Rücksicht auf diejenigen zu nehmen, die durch Vertrieb von schlechter und schmutziger Literatur die Grundfesten von Kirche und Staat unterwühlen. 2. Konkurrenz muß sich jeder Geschäftsmann gefallen lassen, und sobald dieselbe in anständigen Bahnen bleibt, fördert sie die Nachfrage. 3. Wir beschränken uns ganz allein auf christliche Literatur, einschließlich Bibeln und Gesangbücher, sowie christliche Zeit schriften und Bilder, alle anderen Bestellungen, die »vir auch ausführen könnten, weisen wir an die weltlichen Geschäfte, falls solche vorhanden. 4. Wir suchen nicht den Steuerlasten usw. uns zu entziehen. »Dann ist solche Buchhandlung aber eine Pflicht für jeden Christen, der gute Bücher verbreiten will, eine Stütze für unsere Vereinskasse, eine Gelegenheit für unsere Mitglieder, wirklich gute christliche Bücher zu erhalten. »Wir fördern auch das Interesse aller christlichen Verlags anstalten, indem wir auf ihre Artikel insonderheit Hinweisen. »Wertvoll ist es, »venn die Herren Pfarrer ihren Bedarf dann auch durch die Vereinsbuchhandlung decken und besonders zur Weihnachtsbescherung im Kindergottesdienst oder in den Vereinen ihre Bedürfnisse bei unserer Buchhandlung bestellen Wie lächerlich einfach einem doch heutigentags die Er öffnung einer Buchhandlung gemacht wird! Wir, die »vir uns durch lange Jahre auf dem Gymnasium oder der Realschule herumgedrückt, die wir bis zum »Einjährigen« oder noch »veiter nachher als mehr oder weniger schlecht bezahlte Gehilfen durch lange Jahre auf die Wanderschaft gehen mußten und uns dann, wenn die Haare grau zu werden begannen, vielleicht von dem mühsam Ersparten ein kleines Lädchen aufmachen und einen doch für Dummköpfe! Hätten »vir doch nur das famose Rezept: »Wie gründet man solche Buchhandlung?« schon in der Quarta oder Tertia gehabt! Wieviel Mühsal und Plackerei hätten »vir uns ersparen können! Kann es etwas Einfacheres geben, als nach dem obigen Rezept eine Buchhandlung zu gründen? — Das nötige Kapital — 100—200 — ent nimmt »nan, wenn man sparsam gewesen ist und alle Onkel- und Tanten - Groschen einen nach dem andern, statt ihn in Mohren köpfen anzulegen, in das Schlitzchen der Sparbüchse gesteckt hat, dieser letzteren, wendet sich laut obiger Anweisung an einen Kom missionär nach Leipzig, und — na, das Weitere geht ja dann ganz von selbst. Die erste Sendung trifft baldigst ein, man eröffnet seine Buchhandlung, stellt sich hinter den Ladentisch, fertigt die herbeiströmende Kundschaft, ohne sich durch Fachkenntnis irgend wie beeinflussen zu lassen, mit Grazie ab, ergänzt in freien Augen blicken den Lagerbestand durch Bestellungen »a eonäitäone« und legt sich am Abend vergnügt schlafen. Von Zeit zu Zeit aber schöpft man von der überquellenden Ladenkasse das Fett — i. e. Uberschuß — ab und kann damit machen, was man will. Ein Eheweib nehmen, Familie gründen, Sekt trinken oder sonst was. — Einfache Sache, nicht wahr? Aber noch eins: Wenn man solch eine »Anweisung zur Her stellung eines Buchhändlers« liest, so fällt einem, nachdem man den Ärger über die eigene, so töricht lange Lehr- und Wanderzeit hinuntergewürgt hat, noch etwas ein: Als wir noch »Stifte« »varen und allmählich den Zweck und Wert der buchhändlerischen Verkehrs-Einrichtungen zu kapieren begannen, erwuchs in unseren Seelen ein gar gelvaltiger Respekt vor den Herren Kommis sionären in Leipzig. Was waren die Leipziger Kommissionäre doch für große, hohe, erhabene Herren in unfern Augen! Der Kommissionär war uns die Achse, um die sich der ganze, wohllöbliche deutsche Buchhandel drehte. — Ist es heute anders geworden? Im Interesse des Gesamtbuchhandels sollte durch entsprechende strenge Gesetze des Vereins Leipziger Buch händler und des Kommissionär-Vereins jenen unberufenen Laien das Gewinnen eines Vertreters und die Benutzung der buch händlerischen Verkehrsmittel unmöglich gemacht werden. Der Einzelne, auch der einzelne Kommissionär, kann natürlich wenig gegen derartige Übel ausrichten. Lehnt ein Kommissionär aus Standesrücksichten oder aus anderen Gründen Anträge um Kommissions-Übernahme ab, so macht eben ein andrer das Ge schäft. Dem Verfasser sagte ein Leipziger Kollege, daß er der erste wäre, der mit Freuden auf jene Kommittenten verzichten wollte, wenn in solchen Fragen in Leipzig Solidarität herrschen würde. Was soll man im übrigen zu jenem Aufruf sagen? Der Verfasser desselben hat sicherlich recht, wenn er voraussetzt, daß »verschiedentlich die weltlichen Geschäfte zuerst Lärm schlagen werden«. Und »Konkurrenz muß sich jeder Geschäftsmann gefallen lassen«. — Aber von wem denn? Was würden denn die Herren Pastoren dazu sagen, wenn der Buchhändler ihnen Kon kurrenz in geistlichen Dingen machen, etwaseinen ganzen Kunden kreis zum Austritt aus der Landeskirche bewegen und eine Sekte gründen wollte? Da würden dann freilich »verschiedentlich die Herren Pastoren zuerst Lärm schlagen«, aber »Konkurrenz muß sich jeder »Geschäftsmann« gefallen lassen«, und dazu, verehrter Herr Pastor, haben Sie sich ja selbst geinacht. Verfasser ist der letzte, der etwa den soliden christlichen Ver einsbuchhandlungen, die sich bewährt und ihre Existenzberechtigung nachgewiesen haben, die von tüchtigen, ordnungsgemäß ausge bildeten Buchhändlern geleitet werden, nicht das Wort reden wollte. — Gegen solche wilde Schößlinge aber, wie sie uns aus obigem Aufruf drohen, heißt es mit aller Energie Vorgehen. — Selbstverständlich wird der Verband evangelischer Buchhändler das seinige tun, jenen Plänen in geeigneter Weise entgegenzu treten. In der nächsten Sitzung der oben erwähnten buchhändle rischen Kommission des Centralausschusses für Innere Mission wird zu dieser Frage ernstlichst Stellung genommen werden. Berlin. Ulrich Meyer. Erwiderung. Hierzu bemerke ich kurz, daß ich die Vertretung solcher Vereins buchhandlung nur dann übernehme, »venn dieselbe bereits mit Verlegern in direkter Verbindung steht, also von diesen bereits als Buchhandlung betrachtet wird; ich dringe ferner in den ineisten Fällen darauf, daß sie fachmännisch geleitet »vird. Lehne ich die Vertretung ab, wie es häufig geschieht, und verschließt sich die Firma meinem Rat, die Gründung zu unterlassen und sich an eine bestehende Buchhandlung anzulehnen, so findet sie sofort einen andern Vertreter. H. G. Wallmann.
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