Künftig erscheinende Bücher. ^ 245, 21. Oktober 190g. I. Guttentag, Verlagsbuchhandlung, G. m. b. H. Berlin IV 35 In Kürre ^elsn^en 3>8 !^leuiZI<eiten rur VerseuciunZi Oer Lolireibunä als Oeblike der 8trafreekt8or^ane Lin LIillsbucli lür 8l33l83nvvälte, UniersucbunASncliter, Verteillißser, Lolireibeliönlen usiv. von vr. Hl. 2eii ^it den Abbildungen der gebräucklicbsten polireibunde 1909. 80. ?re>8 /VI. 2 —, ^eb. /VI. 2.50 worauf seine Leistungen Keruben und wie sie ru beurteilen sind. Oie als Käufer in ketracbt kommenden Interessenten sind im l'itel gekennreicbnet. ^blianclluiiAen Oes knmmalVtisclien äeminurs an cler Oniver8itä1 kerlin dleue folge. — Seclister 8206. — II. llelt. Die Ltiantage Lin keitrag Lur LeLorm der 8trak^e8el2AebunL Von vr dosekkeinbold 1909. Or. 8«. ?rei8 /^. 3—. Oie interessante -^bbandlung, in der ein von der deutscben V^issenscbafl bisber wenig bebandeltes Problem einer eingebenden Erörterung unterrogen wird, wird bei der Reform des 8trafgesetrbucbes viele keacbtung finden. Das Anzüchtige und die Kunst Eine juristische Studie für Juristen und Nichtjuristen von Dr. Johann Lazarus Landgerichtsral a. D. 1909. Gr. 80. Preis ca. M. 3.50. Das Buä) ist keine trockene Abhandlung, sondern eine von feinem Verständnis für die Bedürfnisse der Kunst ge- leitete Bearbeitung des Verhältnisses der Kunst, und zwar der gesamten Bild- und Dichtkunst, zum gesetzlichen Be griff des Unzüchtigen. Die Arbeit besitzt außer für Juristen für jeden der Kunst nahestehenden gebildeten Laien großes Interesse. Guttentag'sche Sammlung deutscher Reichsgesehe Nr. 25. Textausgaben mit Anmerkungen. Nr. 25. Brausteuergesetz vom 15. Juli 1909 nebst dem Gesetz, betreffend die zollwidrige Verwendung von Gerste vom 3. August 1909 und Ausführungsbestimmungen. Mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister bearbeitet von A. Düsse König!. Oberzollrevisor in Kaldenkirchen. Zweite Auflage. 1909. Taschenformat Gebunden in ganz Leinen ca. M. 3.—. Die Ausgabe ist durch die klare, übersichtliche Er läuterungsweise sehr geeignet, die Anwendung der neuen Bestimmungen in der Praxis zu erleichtern. Es kommen daher als Käufer neben den Vrauereiinteressenten hauptsächlich auch die Steuerbeamten in Frage.