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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1909
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- Deutsch
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12536 Börsenblatt f. v. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 245, 21. Oktober 1909. Ministerium Wannowskij an dem traurigen Schicksal des russischen Heeres schuld sei. Drushinins Buch leidet an Maßlosigkeit; er ist zu sehr aufgebracht und beachtet nicht, daß sein Buch dadurch verliert, obwohl es als Gegensatz zu Schilderungen, die alles zu beschönigen suchen, sehr wertvoll ist. Die satirische Broschüre des Kriegskorrespondenten W. A., der namentlich über Kuropatkin schonungslos herfällt, ist sehr interessant. — Erwähnenswert sind auch die »Erinnerungen und Gedanken an den letzten Krieg« von Parskij, Tolusakows »Auf den Schlachtfeldern der Mandschurei und in Rußland nach dem Kriege«, »Kriegspsychologische Studien« obachtungen aus dem russisch-japanischen Kriege« erschienen sind. — Von Kwitkas »Tagebuch eines fabaikalifchen Kosakenoffiziers«, Iwanows »Kriegs- und Feldzugs-Eindrücke«, Lawrows »Der Todeskampf im Feuer der Schlachten« und Grossewitschs »Kampf mit den Strahlen der aufgehenden Sonne« ist besonders die letztere Schrift hervorzuheben. Erwähnenswert sind auch Ljubitzkijs »Erinnerungen aus dem russisch-japanischen Kriege« und Krasnows »Ein Kriegsjahr«, Band 1. — über die Juden in Rußland, ihre Lage und ihr Leben, sind folgende Schriften erschienen: Jufchkewitsch schildert hauptsächlich die jüdische Bourgeoisie, den Mittelstand in Odessa, und zwar in den dunkelsten Farben; das jüdische Proletariat und die halb verhungerten »Intelligenten« unter den Juden idealisiert er. In feinen Theaterstücken werden die Juden so geschildert, daß man abgeschreckt wird, es sind geistige und sittliche Krüppel. Die jüdischen Proletarier sind bei ihm Träumer und Romantiker. Von Swirskijs Erzählungen sind besonders die »Aufzeichnungen eines Handlungsreisenden« hervorzuheben. Sie schildern das Leben dieses ewigen Wanderers, seine Leiden und Freuden mit echt jüdischem Humor; über des Verfassers übrige Erzählungen ist nichts Rühmenswertes zu berichten. Ganz anders schildert D. Aismann das jüdische Wesen und Leben; seine Erzählungen sind von eigenartiger Zartheit, Anmut und Schwermut durch tränkt. Er liebt sein Volk, und alle Schichten desselben treten bei ihm lebendig vor den Leser. Auch Ben-Ami äußert sich liebevoll über die Juden, aber seine Schilderungen sind künstlerisch nicht besonders wertvoll. Er beschränkt sich ausschließlich auf das jüdische »In der Schwüle« ist der Schilderung von jüdischen Fanatikern in kleinen Ortschaften gewidmet. Die jüdischen Erzählungen von An-skij, die ausschließlich das Leben und Treiben der Juden in Rußland schildern, sind nicht besonders hervorragend. Prushanskij sucht zu beweisen, daß die Juden sich ihrer Nationalität und ihres Glaubens schämen; seine Erzählungen sind als Schilde rungen der Eigenart des russischen Juden charakteristisch und bemerkenswert. Wolin schildert die jüdische Jugend; er versteht es, die in diesen Kreisen herrschenden Stimmungen und Fragen darzustellen, die häufig zu erbitterten Kämpfen führen. Ein hervorragend bemerkenswertes Buch ist das kürzlich er- Anna«. Erster Teil. 1730—1735. Der Verfasser bemüht sich den bekannten Günstling dieser Kaiserin, Biron, »den kurländischen Stallknecht«, zu rehabilitieren. Er sagt, dieser Biron sei durchaus nicht der hartherzige, erbarmungslose, eigennützige und herrsch süchtige Mann gewesen, wie er bisher geschildert wurde. Auch die Regierung der Kaiserin Anna wird hier durch umfangreiche archivalische Materialien neu beleuchtet und weit günstiger als bisher geschildert. Namentlich ist es die damalige Gesetzgebung, die als Fortsetzung der Reformen Peters des Großen dargestellt wird. Sie soll gegen die Mißbräuche der Bureaukratie gekämpft und manche guten Erfolge erzielt haben. Sorgfältige, doku mentarisch belegte Charakteristiken der Kaiserin Anna, Birons, Ostermanns, Jagushinskijs tragen dazu bei, diese gewissenhafte Arbeit als ganz besonders wertvoll zu bezeichnen. Der Verfasser widerlegt auch die abgeschmackten Urteile über den damaligen Einfluß der Deutschen. Besonders hervorzuheben ist auch seine streng wissenschaftliche Objektivität. Bemerkenswerte Neuerscheinungen sind ferner: Das ukrainische Volk in seinen Legenden und religiösen Anschauungen und Glaubensansichten von G. Bulaschow. 1. Lfg. (Kijew, 516 S. 2 N. 50 K.) — Vom Conseil der St. Petersburger Eltcrnvereinigung wird eine große Enzyklopädie der öffentlichen Erziehung Heraus handlungen veröffentlicht: Fragen der öffentlichen Erziehung von S. Stoliza; Kampf gegen das Verbrechertum von Pofessor P. Kowalewskij; Gedanken über Erziehung von A. Koni. Die erste Lieferung wird bereits gedruckt; sie enthält die Abhandlung »Die Zukunft liegt in unfern Händen«. Im Verlage der »Neuen Zeitschrift für alle« erscheint eine Serie von Almanachen unter dem Titel: Tod, Liebe, Sünde, Natur und Christus. Der erste Band, Tod, soll Beiträge von A. Kuprin, M. Arzybaschew, W. Baschkin, W. Muishel, N. Öliger, W. Benskij, G. Tschulkow enthalten; als Illustrationen werden Bilder von Dürer, Holbein, Rembrandt, Stuck, Rossetti und andern Künstlern versprochen. — Wengerows gesammelte literarhistorische und bibliographische Werke sind in Vorbereitung. — Von Mit gliedern der Arbeitergruppe der Reichsduma wird ein Sammel band von Reden und Materialien unter dem Titel: »Gegenwart und Vergangenheit der Arbeitergruppe« herausgegeben; er soll eine geschichtliche Skizze und die Materialien enthalten, die von dieser Gruppe in Fragen der Landwirtschaft, Arbeiterschaft, Bauern schaft, lokalen Selbstverwaltung, Nationalitäten usw. gesammelt worden sind. — Von einer neugegründeten Verlagsbuchhandlung ist eine Sammlung von kurzen russischen Künstlerbiographien mit Reproduktionen ihrer Kunstwerke in Vorbereitung. Zuerst kommen die jetzt lebenden Künstler an die Reihe. — Von Professor W. Wagner soll ein umfangreiches Werk »Biologische Grundlagen der vergleichenden Psychologie« erscheinen. — Der im Druck be findliche zehnte Band der vom Generalleutnant Scalon redi gierten Geschichte des Kriegsministeriums ist den Militär gefängnissen gewidmet und enthält bisher noch nicht veröffent lichte Archivalien. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Wcchselftempel. — In der Papier-Zeitung macht ein als »Buchhalter« Unterzeichneter Einsender auf eine beachtenswerte Bestimmung im neuen Wechselstempelgesetz aufmerksam. Er schreibt: »Auf eine Neuerung des Wechselstempelgesetzes vom 15. Juli 1909 ist bis jetzt nicht genügend hingewiesen worden. Durch Nichtbeachtung dieser Neuerung kann man unter Umständen zu Schaden kommen. »Bisher waren nur wirkliche Wechsel stempelpflichtig, nämlich Papiere, die nach dem Wechselgesetz die wesentlichen Erfordernisse eines Wechsels hatten; zu den wesentlichen Erfordernissen eines Wechsels gehört mindestens eine Unterschrift; fehlt diese, dann ist das Papier noch kein Wechsel. »Oft schickt man nämlich einem Kunden einen sogenannten Wechsel (der aber noch keiner ist, weil die eigene Unterschrift des Ausstellers vorerst noch fehlt) zum Akzept ein. Diese sog. Wechsel waren bisher nicht stempelpflichtig. § 2 des neuen Gesetzes be stimmt nun, daß Tratten, die ohne Unterschrift zum Akzept ein- gesandt werden, von vornherein gestempelt sein müssen. »Akzepteinholungen werden aber oft nur versucht und solche Tratten häufig nicht akzeptiert, weil manche Kunden nicht gern auf sich ziehen lassen. Die Tratten haben dann keinen Wert, und doch ist dafür entweder der Wechselstempel ohne Zweck ausgegeben, oder man kann wegen Stempelhinterziehung bestraft werden. Buchhalter.« Mandragola« vor dem Reichsgericht. (Nachdruckver boten.) — Das Reichsgericht bestätigte am 18. d. M. ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg, das die von der Polizei ver botene Aufführung der Egerschen Komödie »Mandragola« ge stattet. Der Leiter des Deutschen Schauspielhauses in Hamburg, vr. Alfred Freiherr von Berger, hatte gegen die Polizeibehörde Hamburg Klage auf Aufhebung einer Verfügung vom 25. Mai 1907 erhoben, durch die ihm die Aufführung der Komödie »Mandragola« verboten worden war. In Betracht kommt hierbei besonders das Hamburgische Verhältnisgesetz. In erster Linie hatte die Polizeibehörde die Zulässigkeit des Rechtsweges bestritten. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg nahmen in dieser Beziehung jedoch an, daß es sich um die Verletzung eines Privat rechts des Klägers handle und daß dafür der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten unter allen Umständen gegeben sei. Denn das Recht zur Aufführung sei nicht ein erst durch die Gewerbe-
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