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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1909
- Sprache
- Deutsch
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289, 14, Oktober 1909. Amtlicher Teil. Mrs-nbl-N I. i>. Dllchn. Buch?avd-l. 12119 E. Lchweizerbartschc Berlagsbuchhandlung Nägele ^ De. Lproesscr in Ltuttgart. I2I43 Ibsrapis. 8 Jälius Springer in Berlin. I2I40. I21S2 2slluloiä. 2 : i- I. «. Ltargardt in Berlin. I2IS2 'Vor Hundert Jahren. Erinnerungen der Gräfin Sophie Schwerin gsb. Gräfin Dönhoff. Zuiammengestellt von Amilie von Romberg. 2. (Volks-) Ausgabe. 8 -<t. E. Ungleich in Leipzig. 12144/45 »Zagory: Meine Forstfreunde und ich 3 geb. 4 »— Aus dem Leben eines Weihnachtskindes. 3.—8. Aust. 3 geb. 4 4t. L Fisher Unwin in Leipzig. I213S Bering sür Börsen- und Finanzliteratur in Berlin. 12153 Berlag von Priebatsch's Buchhandlung in Breslau. 12186 kivus: volrtor Lobüksr. blrrübluvg. 2 geb. 2 4t 50 Berlagsanftalt Bcnziger ä- Eo. A.-8. in Einsiedeln. I2I6S 'itubn: Uoäerue Luust- u. Ltilkrugtzu. 3 4/ 80 -s. BerlagSanstalt W. Rötoer in Berlin. I2I42 Seemann: Vierblatt. 2 ^4. Wagner'schc Univ.-Buchhandlung in Innsbruck. 12134 ^ I.^SuIbbL.^ ... 4bt. 3. rtu«. Uonrad Wittwcr s Berlag in Ltuttgart. I2I43 2 4». 12 4t. Nichtamtlicher Teil. Aus Rußland. Über die Literar-Konvention. Bericht aus dem Ersten Allrussischen Kongreß der Buchhändler und Verleger 30. Juni (13. Juli) bis b. (18.) Juli 1909 in St. Petersburg von Th. Ettinger (St. Petersburg).') Ich habe mit meinem Bericht nicht die Absicht. Sie mit dem neuen Gesetz iiber das Autorrecht bekannt zu machen, noch überhaupt die juristische Seite der Frage zu berühren, aber ich möchte gemeinsam mit Ihnen klarlegen, inwieweit die Behauptungen sehr vieler Personen, daß für unser Vater land und also auch für die russischen Verleger ein Schutz der Interessen der ausländischen Autoren unvorteilhaft wäre, richtig sind. Ich werde daher hauptsächlich dasjenige Gebiet des Autorrechts berühren, das sich in der Gegenwart als das wichtigste erweist, nämlich das Recht der Übersetzungen, weil dieses Recht einen untrennbaren Zusammenhang mit dem Thema meines Berichts hat und aus ihm das Wesen der Konvention hervorgeht. Aber auch hier will ich in leine Polemik mit den Juristen treten; meine Aufgabe erschöpft sich in der Absicht, die Seite der Sache aufzuklären, die uns vor allem interessieren kann und muß, das ist die Be deutung. die für den russischen Verleger ein internationaler Vertrag über das Autorrecht haben muß. Wenn vor 24 Jahren der Einfluß der Gegner der Konvention so groß war. daß 188S ihre Einwendungen gegen die Verträge, die von Rußland 1861 mit Frankreich ') Aus dem Russischen übersetzt von T. Pech. Der Titel des Originals ist angesührt im Börsenblatt 1909, Nr. 184. S. 9186. Uber den Allrussischen Kongreß der Buchhändler und Verleger siehe ebenda, Rr. 168 und sArtikel von W. Henckcl) Nr. 189. und 1862 mit Belgien abgeschlossen worden waren, von der russischen Regierung als begründet anerkannt wurden, was zur Aufhebung dieser Verträge führte, und wenn alle diese Beweise für jene Zeit relativ richtig waren, so kann man doch nicht verkennen, daß sich die Verhältnisse des Bücher marktes seitdem so verändert haben, daß die Frage über den Anschluß Rußlands an die Berner Konvention heute eine ganz andere Beleuchtung erhalten hat. Seit jener Zeit hat die Frage der Konvention immer die russische Gesellschaft und die Regierung beschäftigt; aber besonders lebhaft wurde darüber in der Presse und in den gelehrten Gesellschaften in der allerletzten Zeit verhandelt, nachdem vom Justizminister in der Reichsduma der Ent wurf des neuen Gesetzes über das Autorrecht eingebracht worden war. Ich gestehe, daß meine Aufgabe nicht leicht ist; ich muß gegen eine große Menge von Gegnern der Konvention auftreten. zu denen fast alle Literaten gehören, zum Teil auch unsere Regierung; aber die allerschwerste Aufgabe sehe ich darin, daß ich vielleicht Sie von der Richtigkeit meiner Ansicht werde überzeugen müssen, überzeugen deshalb, weil wahrscheinlich nicht alle von Ihnen von der Erkenntnis der ganzen Be deutung des Bestehens einer Konvention für den russischen Buch handel durchdrungen sind. Vor der Zusammenstellung dieses Berichts hatte ich die Möglichkeit, ein sehr großes Material über die literarische Konvention zu benutzen, zum Teil in der Gestalt von schriftlichen Vorlagen verschiedener Regierungsinstitute. zum Teil in der Form von Artikeln der periodischen Presse, wie auch einen Be richt der Kommission der St. Petersburger Literarischen Gesellschaft aus Anlaß des Gesetzentwurfs über das Autorrecht. Wenn ich früher als Anhänger der litera rischen Konvention auftrat, und wenn ich die Notwendigkeit des Abschlusses einer solchen in der allernächsten Zeit ver- 1573»
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