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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1909
- Sprache
- Deutsch
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11798 Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 234. 8. Oktober 1909. sinnigen und nicht vielmehr eine der Sehnsüchtigen? Und meint man. daß diese Bücherei der Nation von der privaten Kritil minder schars angesallen würde als andere Handlungen jeder Regierung? Aus solcher Kritil könnte in unserem Falle nur Gutes hervorgehen; ja es schiene mir durchaus nicht der verkehrteste Weg. die Vorschläge zur Enteignung aus einer Ab stimmung sämtlicher Zeitungskritiker hervorgehen zu lassen, denn in ihrer Menge ist ohne Zweifel ein wesentlichster Teil der Intelligenz unseres Volkes verkörpert. Doch, sei der Weg, welcher er wolle, hier war's nicht Aufgabe, ihn Schritt vor Schritt vorzuzeichnen, sondern nur aus ihn hinzuweisen und womöglich Menschen ohne Scheuklappen auszurusen, die ihn zu bahnen entschlossen wären, eines werden wir festhalten müssen: wo ein Wille, da ist ein Weg!« Was vorerst das Enteignungsrecht betrifft, so ließe sich schließlich darüber diskutieren, wenn eine Notwendigkeit dazu vorläge. Wir haben aber gesehen, daß das durchaus nicht der Fall ist. Der deutsche Verlagsbuchhandel hat den Büchermarkt schon so reichlich mit guten und billigen Büchern versehen und er ist noch jetzt in dieser Richtung so eifrig tätig, daß gar keine Veranlassung vorliegt, dem Staate ein literarisches Enteignungskccht zu verleihen. Wir haben schon ohnehin genug staatliche Bevormundung, und ich glaube auch nicht, daß bei dem von Schliepmann vorgeschlagenen Verfahren viel Nützliches herauskäme. Bei den von den verschiedensten Kommissionen zuerkannten Preisen hat man schon seit Jahrzehnten so merkwürdige Erfahrungen gemacht, daß es wirklich nicht verlockend erscheint, dieses System weiter auszubauen. Bei einer Abstimmung der Zeitungs- krittker z. B. über die Neuerscheinungen eines Jahres würden sich die Stimmen sicher auf eine ganze Menge von Werken zersplittern. Zudem wäre es einfach ein Ding der Unmöglichkeit, alle Zeitungskritiksr zu einer Abstimmung zu zwingen. Der Plan Schliepmanns nimmt sich aus dem Papier sehr schön aus, aber in der Wirklichkeit würde es sich schon Herausstellen, daß der Staat auch auf dem Gebiete des Buchhandels nicht billiger und nicht vorteilhafter zu arbeiten verstände als die Prioatindustrie. Das hat man z. B. im Kohlenbergbau längst zur Genüge erfahren. Und ob der Schriftsteller besser dabei wegkäme als im Verkehr mit privaten Verlegern, erscheint mir sehr zweifel haft. Ob Staatsbeamte den Wert eines Buches höher ein schätzen würden als die Verleger? Das ist um so fraglicher, als der Staat, wenn er einmal das Enteignungsrecht hätte, ja nach Belieben mit dem Autor schalten und walten könnte, während der Verleger, der mit einem guten Schriftsteller in Verbindung steht, ein Interesse daran hat, in Gesckmsts- beziehung mit ihm zu bleiben, um auch seine zukünftigen Werke zu erhalten. Wenn der Staat etwas für die Literatur tun will, so möge er von solchen Büchern, deren Verbreitung ihm be sonders wünschenswert erscheint, eine größere Partie vom Verleger erwerben. Dieser wird auf seinen Wunsch gewiß bereit sein, eventuell eine billige Ausgabe fürs Volk zu veranstalten, und auch der Autor wird in dem Falle betreffs des Honorars gern mit sich reden lassen. Aber man gebe sich keiner Täuschung in bezug auf solche Versuche hin. Es würde sich schon sehr bald dabei zeigen, daß auch der Staat nicht imstande ist, den Absatz eines Buches in großen Mengen zu fördern, wenn es dem Volke nicht gefällt. Wo ein Buch wirklich Aussicht hat, sich in einer billigen Volks ausgabe als rentabel zu erweisen, da ergreifen schon jetzt die Autoren und Verleger in ihrem eigenen Interesse die Ge legenheit. Und sollten sie auch, weil sie eben Zweifel in den Erfolg setzen, bei einzelnen Werken ein paar Jahrzehnte damit warten, so erleidet doch die Allgemeinheit dadurch keinen Schaden, weil, wie schon bemerkt, die Zahl der vorhandenen billigen Bücher, über deren Wert kein Streit besteht, so groß ist, daß niemand sie alle lesen kann. Ein Vorschlag, wie er i» der erwähnten Broschüre ent halten ist, ist geeignet, den deutschen Verlagsbuchhandel zu diskreditieren. Er bestärkt in ihren Ansichten nur diejenigen Leute, die zwar für alle möglichen Luxuszwecke Geld aus geben, aber keine Bücher kaufen, weil sie »zu teuer» seien. Möge der Werdandibund sich bemühen, diesen Leuten ein mal ins Gewissen zu reden und für seinen Teil mit dazu beitragen, daß gute Bücher mehr gekauft werden als bisher! Über Bücher-Versteigerungen. (Vgl. Nr. 221, 227, 231 d. Bl.) Der von Herrn Prager angeschnittene Fall, betreffend die Versteigerungen von Büchern, wird gewiß viele Buch händler, insbesondere Sammler und Käufer interessieren. Ich möchte daher Herrn Richard Härtel als Sammler und Käufer Nachstehendes zu bedenken geben. Ich sammle seit 50 Jahren einen bestimmten Schrift steller, besitze von ihm fast alle Ausgaben, nicht nur die ersten, sondern alle von seiner Hand bearbeiteten, also bis zu seinem Tode. Wie gesagt, es fehlen mir nur äußerst wenige, und diese sind natürlich die ge suchtesten. Daß mir als Sammler daran liegt, gerade diese Stücke zu erwerben, ist selbstverständlich. Welches Gebot soll ich machen? Nach meinen Erfahrungen würde ein Gebot von 20 ^ sehr gut sein, entspräche auch meinen Verhältnissen; aber die Sorge, daß ich das Buch für diesen Preis nicht bekomme, zwingt mich, höher zu bieten. Um ganz sicher zu gehen, biete ich 20 bis 100 Damit ist doch nicht gesagt, daß ich auf alle Fälle wünsche, die 109 zu opfern; sondern ich will dem Versteigerer, der doch meine Interessen vertreten soll, einen Fingerzeig geben, wie weit er für mich gehen kann! Es ist ja die Mög lichkeit vorhanden, daß schon 10 ^ Höchstgebot bleiben; dann muß der Bieter es doch für diesen Preis erhallen; ihm dann aber sein Höchstgebot von 100 ^ abzunehmen, dafür gibt es schwerlich eine Entschuldigung. Der Versteigerer hat doch nicht nur das Interesse des Be sitzers der Bücher wahrzunehmen, sondern auch das der Käufer, die im Vertrauen an seine Reellität ihn mit der Wahrnehmung ihrer Wünsche betrauen. Wenn Herr Härtel recht hätte und behielte, so würde er allen Versteigerungen von nun an großen Schaden zufügen, denn das Ver trauen, das der Käufer in die Reellität des Versteigerers setzt, müßte schwinden und die Sammler würden gezwungen, ihre Gebote zu unterlassen. Kiel, 6. Oktober 1999. Paul Toeche (Vater). Samuel Heinicke - Ausstellung im Deutschen Buchgewerbehause in Leipzig. Anläßlich der gegenwärtig in Leipzig tagenden Versamlung deutscher Taubstummenlehrer findet mit Genehmigung des Königlich Sächsischen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts vom 1. bis 10. Oktober im Deutschen Buchgewerbehause in Leipzig eine Ausstellung statt, die von der Persönlichkeit, den Bestrebungen und dem Wirken Samuel Heinickes, des Begründers der Taubstummenlehre, Zeugnis gibt. Die Liebe zu den Menschen, und zwar besonders zu den unglücklichen Menschen, denen ein beklagenswertes Geschick die Gaben des Gehörs und der Sprache versagt hat, brachte den im Jahre 1727 in Nautschütz bei Weißenfels geborenen Samuel Heinicke auf den Gedanken, Taubstumme zu unterrichten. Nachdem er einen Teil seiner Jugend jahre im landwirtschaftlichen Beruf verbracht hatte, wurde er nach einem Konflikt mit seinem Vater in Dresden Soldat, und hier eignete er sich in den wenigen Mußestunden, die ihm verblieben, eine nicht ungewöhnliche Bildung an. Der um jene Zeit zwischen Sachsen und Preußen ausgebrochene Krieg
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