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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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233. 7. Oktober 1909 Nichtamtlicher Teil. Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.i Violet, Wilhelm Stuttgart 698 Voigtländers Verlag, R. Leipzig 58 Volckmar, F. Berlin 813 Volckmar, F. Leipzig 118 Volkening, Max (Minden i. W.) Volksvereins-Verlaq G. m b. H. Hannover 579 (M.-Gladbach) Vopelius, Bernhard, Buchdruckerei Köln 1217 u. Verlagsbh. (Jena) Leipzig 1392 Voß, Leopold Wagner'sche Univ.-Buchhdlg., Fr. Hamburg 353 (Freiburg i. Br.) Wagnersche Buchhandlung, C. Karlsruhe 432 (Schwiebus) Berlin 2404 Wagner, Franz Leipzig 294 Wagner, H., L E. Debes Leipzig 293 Waldbaucrsche Buchh., M. (Passau) München 1071 Wallmann, H. G. Leipzig 1729 Wasmuth, Ernst, A.-G. Berlin 673 Weber, W. Berlin 2210 Weg, Max Leipzig 1469 Weichert, A. Weidemann's Bh. u. Antiqu., Fr. Berlin 1267 (Heinrich Witt) Hannover 474 Weigel, Gustav Leipzig 1027 Weiter, Julius Köln 2298 Welter, H. (Paris) Leipzig 3312 Wilpert, A. (Groß-Strehlitz) Breslau 446 Berlin 1717 Wittwer, Konrad Stuttgart 382 Wunderlich, Ernst Leipzig 3289 Wunschmann, P. (Wittenberg) Leipzig 1068 Tenien-Verlag Leipzig 5467 Zabel, E. (Neuhaldensleben) Zentralblatt für das Deutsche Bau- Berlin 1925 gewerbe G. m. b. H. Zentralstelle für geschichtliche Ver- Berlin 1659 öffentlichungen Berlin 3727 Zickfeldt, A. W. (Osterwieck sHarzj) Berlin 3717 Zieger, Hermann Zierfuß, Hugo (Inhaber Martin Leipzig 30 Cohen) Nürnberg 76 Zimmermann, Emil (Glogau) Breslau 583 Zimmermann, H. (Waldshut- Karlsruhe 1784 Kleine Mitteilungen. » Hansa-Bund. (Vgl. Nr. 158, 160, 169, 172, 173, 174, 176, 179, 183, 199, 203, 207, 211, 215 d. Bl.). — Präsidium und Direktorium des Hansa-Bundes haben in ihrer gemeinsamen Sitzung vom 4. Oktober 1909 folgende Richtlinien für die nächste Tätigkeit des Bundes einstimmig beschlossen: I. Der Hansa-Bund ist davon durchdrungen, daß der moderne Staat nur gedeihen kann, wenn der Grundsatz der Gleich berechtigung aller Erwerbsstände den leitenden Gedanken und die unverrückbare Grundlage auch seiner Wirtschafts politik bildet. Der Hansa-Bund wird daher dahin wirken: 1. daß Deutschlands Gewerbe, Handel und Industrie die ihnen auf Grund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zu- kommende Gleichberechtigung sowohl in der Gesetz gebung, wie in der Verwaltung und Leitung des Staates eingeräumt werde; 2. daß den berechtigten Interessen dieser Stände nicht nur bei dem Erlaß von Gesetzen, Verordnungen und Ver fügungen, sondern auch bei deren Ausführung Rechnung getragen werde; 3. daß der für eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung der Nation wie für unser Verhältnis mit dem Ausland gleichermaßen unheilvolle Einfluß jener einseitigen agrar demagogischen Richtung gebrochen werde, deren ganzes Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. bisheriges Wirken von entgegengesetzten Grundanschau ungen getragen war. II. Bei der Durchführung dieser Grundsätze wird sich der Hansa- Bund von folgenden allgemeinen Gedanken leiten lassen: 1. daß er, bei einem etwaigen Gegensätze, die nationalen Interessen allen einseitigen gewerblichen Interessen ohne weiteres und bedingungslos voranzustellen hat; 2. daß er ausschließlich die gemeinsamen Interessen von Gewerbe, Handel und Industrie zu vertreten, zu fördern und vor Schädigungen und Angriffen zu schützen hat; 3. daß seine Reihen jedem, ohne Unterschied der politischen oder religiösen Überzeugung, offenstehen, welcher seine Ziele zu den seinigen macht, und daß ihm daher jede Austragung politischer oder konfessioneller Gegensätze oder Interessen fernliegt; 4. daß er somit selbst keine politische Partei ist, da die ihm innerlich zugehörigen Mitglieder aller politischen Parteien in ihm Platz finden, wohl aber eine wirtschaftliche Ver einigung mit den durch ihr wirtschaftliches Programm bedingten, unter I festgestellten politischen Zielen. Er wird daher, ohne Rücksicht auf politische Gegensätze, Fühlung mit allen Parteien unterhalten, welche sich zu seinen Grundgedanken und Zielen bekennen und wird auch bei den Wahlen die politischen Parteien bei Auf stellung und Durchsetzung solcher Kandidaten unterstützen, welche die Gewähr dafür bieten, daß sie in ihrer parla mentarischen Tätigkeit von den Grundgedanken des Bundes nicht abweichen werden. III. Im einzelnen wird der Hansa-Bund eintreten: 1. Im Staatsleben: a) gegen die Gewährung von Sondervorteilen oder Vor rechten an einzelne Erwerbsstände, soweit sie nicht etwa mit Rücksicht auf das Gesamtwohl geboten und gerechtfertigt erscheinen; b) für freie Bewegung und Tätigkeit von Gewerbe, Handel und Industrie, insbesondere dafür, daß diese für das Gesamtwohl grundsätzlich unerläßliche und nur mit Rücksicht auf das Gesamtwohl einzuschränkende freie Bewegung nicht durch unnötige Verordnungen und Eingriffe von Staats- und Verwaltungsbehörden gestört und gelähmt wird; o) für die praktische Durchführung und allgemeine Ver wirklichung des auch für die Stellung des erwerbs tätigen Bürgertums im Staate entscheidenden Grund satzes, daß alle Staatsstellen ausschließlich mit Rücksicht auf die persönliche Tüchtigkeit und Qualifikation der Bewerber aller Richtungen vergeben werden dürfen; 6) für Vereinfachung des Verwaltungs-Apparats und Schreibwerks in der Reichs-Staats- und Kommunal verwaltung, für eine praktischere Ausbildung unserer Gerichts- und Verwaltungsbeamten und eine zweck mäßigere Ausgestaltung des Unterrichts an unseren Volksschulen, höheren Lehranstalten und Universitäten; ferner für umfassendere Beteiligung der kaufmännisch, gewerblich und technisch gebildeten Kreise an der Staatsverwaltung und Rechtsprechung, sowie endlich für eine größere Berücksichtigung der aus diesen Kreisen an die Gesetzgebung und Verwaltung gestellten berechtigten Forderungen, insbesondere auf dem Gebiete der Handelspolitik, der Zoll-, Steuer- und Wassergesetzgebung und der Genehmigung gewerblicher Anlagen; e) für eine auch für die gewerblichen Interessen erforder liche größere Selbständigkeit und Unabhängigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. 2. In der Finanzpolitik für eine gerechte Verteilung der Staatslasten unter sämtliche Erwerbsstände und unter die Einzelnen nach Maßgabe ihres Besitzes und ihrer Leistungs fähigkeit, somit für Aufhebung der unter Verletzung dieses Grundsatzes, insbesondere auch gelegentlich der sogenannten Reichsfinanzreform, erlassenen Finanzgesetze und für die Einführung sachgemäß auszugestaltender Besitzsteuern. 3. In der Verkehrspolitik: für eine durchgreifende Verbesserung und Erweiterung 1527
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