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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1909
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- Deutsch
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Kleine Mitteilungen. Bibliographisches. - In einem unlängst erschienenen Brief der New Aorker »I^aiion« war mitgeteilt worden, daß von dem be rühmten italienischen Holzschnitt-Buch »H^pneiotomaebia ?o!ipbiIi« (Venedig 1499) unlängst ein Exemplar von Pierpont Morgan er worben worden sei. Das ist indessen, wie die genannte Zeitschrift mitteilt, nicht richtig, denn Pierpont Morgan besitzt schon seit längerer Zeit drei Exemplare der ersten Auflage dieses Buches. Eins davon, mit einem alten blauen Saffian-Einband aus dem 18. Jahrhundert, ist vielleicht das größte bekannte Exemplar dieses Buches, denn die Blätter sind nicht weniger als 12'/z ^englische) Zoll hoch. Natürlich waren ursprünglich die andern Exemplare wohl eben so hoch; doch sind sie offenbar ungleich beschnitten worden. Das Buch stammt aus der Bibliothek Brayton Jves und war dorthin von Morgand in Paris gelangt, der es — mit Recht — für ein Unikum erklärt hatte. Morgans zweites Exem plar, nur ein achtel Zoll kürzer, ist in zitronengelbem Saffian band von Roger Payne und ein ausgezeichnetes Stück der Bindekunst dieses Meisters; es stammte aus der Sammlung James Toovey. Das dritte Exemplar, aus der Sammlung Richard Bennett, ist gleichfalls in herrlichem braunen Einband und trägt das berühmte Motto des Demetrio Carnevari, Leibarztes des Papstes Urban VIII., dessen zu eigenem Gebrauch gebundene Bücher heute ebenso selten sind und auch ebenso hoch bezahlt werden wie die aus den Bibliotheken Grolier und Maioli. Diese Behandlung des Buches zeigt offenbar, daß ihm schon in alter Zeit große Beachtung geschenkt worden ist. Heute ist es im strengsten Sinne des Wortes gar kein seltenes Buch — es sind vielleicht 100 Stück davon nachweisbar —, und es behauptet infolgedessen ständig seinen Wert bei Versteigerungen, ohne in dessen erheblich zu steigen. So brachte das Beckfordsche Exemplar im Jahre 1883 130, das Turnersche im Jahre 1888 137 Dollars, und diese zwei Preise sind seitdem nur zweimal übertroffen worden: im Juni 1897 brachte es das Exemplar Karls V. bei der Versteigerung des Earl of Ashburnham auf 151 und am 3. November v. I. das Exemplar der Sammlung Newton auf 159 Dollars. Auch dieses Stück war sehr hoch, 12^ Zoll, die gleiche Höhe wie das zweite der Morganschen Exemplare. Von der zweiten, 1646 in Paris gedruckten Auflage dieses Buches, die zweifellos jetzt seltener ist als die erste, besitzt Pierpont Morgan zwei Exemplare. Eins davon ist ein italienischer brauner Safsianband mit reicher Vergoldung und Bemalung, der im Jahre 1891 bei der liucklin^ton I'ine ^.rt.8 llxbibilion ausgestellt war. Das zweite Exemplar ist im ursprünglichen Vellum- Einband. — ^uetion keeorckL«, der die Londoner Verkäufe vom I. April bis 30. Juni 1909 und zugleich 5511 Lots umfaßt, fertig geworden. Dieser Teil enthält nur wenige Items von besonderem Wert oder Interesse; das wichtigste davon ist der Band, der fünf Caxton-Drucke enthält und am 21. Mai um 2600 Pfund an »Stanley« abgegeben wurde. Tatsächlich soll indessen dieser Kauf eine Rückerwerbung durch den Besitzer gewesen sein, der das Buch inzwischen freihändig an den bekannten Sammler I. W. Ellsworth aus New Bork verkauft hat. Die Ellsworthsche Sammlung umfaßt bereits viele wertvolle Stücke, darunter besonders eine Gutenberg-Bibel (Brinley-Cole-Jves'sches Exemplar) und die Daly'sche Folge der vier Shakespeaceschen Folios. (nach: »'Ille Nation«.) Reklamen in Papierüeldfornr. — Die Deutsche Grammo- Phongesellschaft hatte zum Vertriebe von Platten der »Dollar prinzessin« Reklamezettel anfertigen lassen, deren eine Seite einer amerikanischen Dollar-Banknote sehr ähnlich sah. Zu diesem Zwecke war eine echte Banknote photographiert worden; in einigen Farbentönen wichen die Zettel von den echten Noten ab. Das Schöffengericht hatte wegen Übertretung des § 360, Ziffer 6 des Strafgesetzbuches auf eine Geldstrafe von 15 ^ erkannt. Diese Angelegenheit hatte seinerzeit auch die amerikanische Bot schaft veranlaßt, bei der Kriminalpolizei anzufragen. In der Be rufung legte der Verteidiger dar, daß die Gefahr einer Ver wechslung mit Banknoten kaum zu befürchten gewesen wäre. Die Berufung wurde jedoch mit der Begründung verworfen, daß echten Dollar-Banknote ähnlich sehe und deren Anfertigung oder Verbreitung nach § 360, Ziffer 6 verboten sei. (Zeitschrift f. Deutschlands Buchdrucker.) Biologischer Unterricht an höheren Mädchenschulen.— Dem »Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen« (Heft 9/10 vom 10. September 1909) entnehmen wir folgenden Ministerial-Erlaß: Einführung biologischen Unterrichts in den Höheren Mädchenschulen und den weiter führenden Bildungs anstalten für die weibliche Jugend. Berlin, den 15. Juli 1909. Das Königliche Provinzialschulkollegium beauftrage ich, bei der Durchführung der Lehrpläne vom 12. Dezember 1908 (Zentralbl. S. 893)*) zu beachten und die Anstaltsleitungen darauf hinzuweisen, daß für den naturwissenschaftlichen Unterricht die Bestimmungen meines Runderlasses vom 19. März 1908 — — IIII 668 — (Zentralbl. S. 500) auch in den Höheren Mädchen schulen und den weiter führenden Bildungsanstalten für die weib liche Jugend Anwendung finden. Der Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten. In Vertretung: (gez.) Wever. An die Königlichen Provinzialschulkollegien. IIIIII) 6912 II II. * "Born Geldmarkt. Zinsfußerhöhung. (Vgl. Nr. 13, 31, 40 d. Bl) — Die Reichsbank hat am 20. d. M. den Zinsfuß für Wechseldiskont von3'/2^a auf 4^, den Lombardzinsfuß von 4'/,A auf 5A erhöht. Mit denselben Zinserhöhungen sind am 20. und 21. September die anderen großen Banken und Dalehnskassen gefolgt. Die ermäßigten Zinssätze von 3'/»A bzw. 4^2 A bestanden seit dem 16. Februar 1909. Telegraphen-Codes. (Internationale Abmachungen der Telegraph en-Verwaltungen bezüglich der Über prüfung von Telegraphen-Codes.) (Vgl. Börsenblatt 1908, Nr. 161, 236; 1909 Nr. 164.) — Für Österreich gibt die amtliche Wiener Zeitung die folgende Mitteilung: Auf der Internationalen Telegraphenkonferenz von Lissabon vom Jahre 1908 sind die Telegraphen-Verwaltungen des Deutschen Reiches, Frankreichs und Großbritanniens namens der Internationalen Telegraphen- Vokabularien, autorisiert worden, die Wörter oder Silben ent halten, die bei Abfassung des Textes von Telegrammen der ver abredeten Sprache verwendet werden. Hierdurch ist nunmehr den Interessenten die Möglichkeit geboten, sich zu versichern, daß nationalen Telegraphen-Reglements vollkommen entsprechen. Die Übereinstimmung des einzelnen überprüften Code mit den Vor schriften letzterer Reglements wird durch ein Zertifikat bescheinigt. Personen, welche eine solche Überprüfung von Codes vornehmen lassen wollen, haben sich an das Handelsministerium zu wenden und ihrem einschlägigen Gesuche drei Exemplare des zur Über- Exemplare findet nicht statt. Die Codes dürfen, unter der Vor aussetzung, daß die Niederschrift eine leicht leserliche ist, auch im Manuskripte eingereicht werden. Im letzteren Falle findet jedoch die Ausfertigung des definitiven, die Übereinstimmung des Codes mit den internationalen Vorschriften bescheinigenden Zertifikates der Feststellung der Übereinstimmung der gedruckten Exemplare mit dem überprüften Manuskripte, statt. Die Gesuchsteller haben alle notwendigen Aufklärungen betreffend die Art der Bildung der Wörter, die sie gebrauchen wollen, zu liefern. Hierbei wird jedoch keine Auskunft über den diesen Worten unterlegten Sinn verlangt. Codes, die nicht zur Publikation bestimmt sind, sowie alle Auskünfte, die die Interessenten liefern, werden einer vertraulichen Behandlung unterzogen. Es ist wünschens wert, daß die Einreichung der Codes möglichst bald und, soweit tunlich, noch vor dem 1. Januar 1910 erfolgt. Wird die Ausfolgung eines Zertifikates der erwähnten *) Vgl. Börsenblatt 1909 Nr. 20. Red.
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