Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090924
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190909246
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19090924
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-09
- Tag1909-09-24
- Monat1909-09
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
222. 24. September 1909. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtjchn. Buchhandel. 11035 15 ksvrier 1909. — Weitere Literatur in der oben zitierten Abhandlung: Urheberrecht und Zeitungsinhalt. Bibliographie. S 79—61. Kleine Mitteilungen. F. A. Günthers Zeitungsverlag, G. m. b. H. in Berlin. — Laut Beschluß unserer Gesellschafter vom 28. Juni tritt unsere Gesellschaft in Liquidation. Zu Liquidatoren wurden die Geschäftsführer Oskar Krahner und Carl Hübner ernannt. Eventuelle Ansprüche sind bei den Unter zeichneten Liquidatoren geltend zu machen. Berlin 81V. 11, den 14. September 1909. Schönebergerstr. 9/10. F. A. Günthers Zeitungsverlag. G. m. b. H- in Liquidation. (gez.) Oskar Krahner. (gez.) Carl Hübner. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 223 vom 21. Septbr. 1909.) Verlag der Lonne Martin Kiesling G m. b. H. in Wilmersdorf-Berlin. — Durch Beschluß vom 9. September 1909 ist unsere Gesellschaft aufgelöst und zu ihrem alleinigen Liquidator Herr Martin Kiesling zu Wilmersdorf bestellt worden. Wir fordern unsere Gläubiger auf, sich bei uns zu melden, bemerken aber gleichzeitig, daß sämtliche Aktiven und Passiven auf die neue Firma: Verlag der Sonne Martin Kiesling über gegangen sind. Wilmersdorf-Berlin, 15. September 1909. Verlag der Sonne Martin Kiesling in Liquidation. (gez.) Kiesling.) (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 223 vom 21. September 1909.) Allgemeine Deutsche Berlagsgenosienschaft, Berlin. — Einladung zur Generalversammlung. Die neue Generalversammlung findet am 22. September d. I. nachmittags 4 Uhr, bei Voges am Nollendorfplatz statt. Tagesordnung: 1. Richtigsprechung der Jahresrechnung 2. Verschiedenes. Berlin, 7. September 1909. Der Vorstand. (gez.) Rahardt. (gez.) Horn. (gez.) Flach. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 223 vom 21. September 1909.) * Verein der Berliner Musikalienhändler. — Die Haupt Versammlung des Vereins der Berliner Musikalienhändler findet am Dienstag den 28. September, abends 9 Uhr, im Restaurant Krziwanek, Mittelstraße 57/58, Ecke der Friedrich straße, statt. Tagesordnung: Bericht des Vorstandes (u. a.: Die ordentliche Hauptversammlung- des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig vom 11. Mai d. I. — Das neue Nordamerikanische Urheberrechts gesetz vom 4. März 1909. — Die Annahme der Revidierten Berner Konvention seitens des Deutschen Reichs. — Die be vorstehende Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901. (Mechanische Musikinstrumente — 60jährige Schutzfrist./! — Die Treuhandgesellschaft zu Leipzig). Revision des Schweizerischen Obligationenrechts. — Die nationalrätliche Kommission für die Revision des Obligationen rechts hat vom 6. bis 15. September in Heiden unter dem Vorsitz von Nationalrat Bühlmann getagt; den Verhandlungen wohnte auch Bundesrat Brenner bei. Aus den Abänderungs beschlüssen der Kommission verdienen die folgenden hervorgehoben zu werden: Dem Artikel 1063dis betreffend Schadenersatz und Ge nugtuung wegen Verletzung in den persönlichen Verhältnissen wurde ein neuer Absatz beigefügt, des Inhalts, daß die straf rechtliche Verfolgung der Verletzung den Anspruch auf eine Genugtuungssumme ausschließe. Bei der Schuldübernahme wurde bestimmt, daß der Eintritt des Schuldübernehmers in das Schuldverhältnis durch einen Vertrag mit dem Gläubiger, nicht durch bloße auf Anzeige erklärte Annahme des Gläubigers zu geschehen habe. (Art. 1205—1207). Im Abschnitt über den Dienstvertrag, der besonders einläßlich diskutiert wurde, beschloß die Kommission, daß Dienstverträge zwischen Personen, die auf den Tarifvertrag verpflichtet sind, nichtig sind, soweit sie dem Inhalt des letztern widersprechen, und daß an deren Stelle die Bestimmungen des Tarifvertrags treten sollen. Die Bestim mung, daß öffentlich bekannt gemachte Tarifverträge mangels ab weichender Dienstverträge auch für nicht darauf verpflichtete Arbeit geber und Arbeiter gelten sollen, wurde dagegen gestrichen (Art. 1371ter). Die Pflicht des Dienstherrn, dem Dienstpflichtigen während Krankheit oder Militärdienst den Lohn zu zahlen, wurde mit der Änderung anerkannt, daß der Richter bei der Bemessung der Dauer dieser Pflicht auf die Verhältnisse des Arbeitgebers billige Rücksicht nehmen solle, und daß der Anspruch dem Dienst pflichtigen nur in dem Umfange zustehen solle, als ihm ein nach weisbarer Schaden erwachse (Art. 1381, Abs. 1 und 3). Endlich wurden die Kündigungsfristen bei Dienstverträgen auf unbe stimmte Zeit mangels besonderer Abreden, ohne Verweisung auf die Übung, im Gesetze genauer bestimmt, nämlich für Arbeiter auf 8, für Angestellte auf 30 und für Dienstboten auf 14 Tage (Art. 1392). (Schweizerisches Handelsamtsblatt.) Schweizerische Aktiengesellschaften. — Aus der vom eid genössischen statistischen Bureau für das Jahr 1908 aufgestellten Statistik über die Bewegung der schweizerischen Aktiengesell schaften ergibt sich, daß sich im genannten Jahre die Zahl der Aktiengesellschaften um 184 vermehrt hat, während das Grund kapital um 128 Millionen Franken angewachsen ist. Seit der ersten Feststellung im Jahre 1901 zeigt die Zunahme der Unter nehmungen ungefähr dieselbe Höhe wie in den vorangehenden über 1907 und 1906 um 72 und 142 Millionen. Die Zahl der Gesellschaften ist seit 1901 um 1239 (63,8 Prozent) das Aktienkapital um 718 Millionen Franken (38,2 Prozent) ge stiegen, während das durchschnittliche Grundkapital von 915 000 auf 789 000 Franken zurückging. Die Neugründungen betreffen im Jahre 1908 278 Gesell schaften mit 84 220 850 Franken Grundkapital — durchschnittlich 303 000. Der Nominalbetrag des Aktienkapitals der neugegründeten Gesellschaften variiert zwischen 1200 und 15 500 000 Franken. Im ganzen überwiegen die Gesellschaften mit kleinem Grundkapital; bei 60 Prozent übersteigt dieses nicht 100 000 Franken; mehr als eine Million Franken haben nur 11 Gesellschaften. Aus Privatgeschäften sind 98 Gesellschaften mit 29547000Frkn. Aktienkapital — durchschnittlich 302 300 — hervorgegangen. Mit dem Vorjahre verglichen zeigt diese Umwandlung dieselbe Anzahl Gesellschaften, während das Grundkapital bedeutend kleiner ist. In den sieben Jahren, die die Feststellungen des eidgenössischen statistischen Bureaus nun umfassen, sind 593 Aktiengesellschaften mit 270 Millionen Grundkapital aus Privatgeschäften hervor gegangen. Unter den 98 durch Umwandlung entstandenen Gesellschaften sind nur vier mit einem Grundkapital, das eine Million übersteigt. Der eigentliche Handel, das Hotel- und Wirtschaftswesen und die Uhrenfabrikation weisen eine zunehmende Neigung der Überführung privater Geschäfte in Aktiengesellschaften auf. Aufgelöst wurden im Jahre 1908 94 Gesellschaften mit 33,289,125 Franken Aktienkapital. Beim Aktienkapital sind im Jahre 1908 im allgemeinen kleinere Zahlen zu konstatieren, als in der Mehrzahl der voran gehenden Jahre. Dies trifft zu bei den Neugründungen, bei den Auflösungen und auch bei den Kapitalverminderungen. Nur die Kapitalerhöhungen weisen eine ungewöhnlich starke Zunahme auf, die in nennenswerter Weise nur von derjenigen im Jahre 1906 übertroffen wird. Die Kapitalerhöhungen betrugen damals 181 Millionen. Diese außerordentlich hohe Zahl hatte ihre Ursache in dem Bestreben der Bankinstitute, angesichts der bevorstehenden Eröffnung der schweizerischen Nationalbank ihr Gesellschaftskapital zu vermehren. Die Kapitalerhöhungen betrugen damals allein bei den Bankanstalten 128, im letzten Jahre dagegen nur 28 Millionen. Trotz der ungewöhnlich großen »Kapitalerhöhungen« steht das Jahr 1908, die Entwicklung der Aktiengesellschaften als Ganzes 1434*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder