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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090917
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190909176
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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Krstiiblatt siir den Jeutschen Lllchliandel. Eigentum des Börscnvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Anzeigen: die dreigespaltene Petitzcile oder deren Raum 30 Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dretgespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangebolen und Büchcrgesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 216. Leipzig, Freirag oen 17. September 1909. 76. Jahrgang. Amtlicher Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 78. Auszug ans der Registrande des Vorstandes. 2. August 1S0S, Nr. 2088. Auf eine Anfrage aus dem Gebiete des Kreisvereins der Rheinisch-West fälischen Buchhändler, ob die Bemerkung »Ge- lcgenheitsexemplare», die sich auf eine An zahl im Schaufenster ausgestellter Konversations lexika und Restauflagen broschierter Romane bezog, zulässig sei, erwiderte der Vorstand, daß bei den Verhandlungen über die neue Verkaufs ordnung diese früher allgemein gestattete Bezeich nung beanstandet und daher nicht in den Z 17 unter die für Antiquariat zulässigen Bezeich nungen ausgenommen worden sei. Über die Zu lässigkeit dieser und ähnlicher Bezeichnungen haben die Orts- und Kreisvereine für ihre Bezirke zu entscheiden. 7. August ISVS. Nr. 2121. Ein Verleger hatte zwei Aus gaben eines Werkes seines Verlages veran staltet, von denen die eine bedeutend im Preise ermäßigt war. Der Vorstand hat nun sestgestellt, daß die Heiden Ausgaben nur durch genaueste Vergleichung zu unterscheiden sind, insbesondere stimmten die Umschläge vollständig, die Titel bis auf die angegebene Anzahl der Jllustrations- beilagen vollkommen überein. Demgemäß hat der Vorstand den betreffenden Verleger darauf hin gewiesen, daß dies für das Publikum immer, für den Buchhandel sehr leicht irreführend wäre, und daß dem Sortimentsbuchhandel tatsächlich durch eine solche Maßnahme Unannehmlichkeiten und Schaden erwachsen. Diese Maßnahme eines Verlegers gibt dem Vorstand des Börsenoereins Veranlassung, diesen Fall zur allgemeinen Kenntnis zu bringen. Es erscheint dringend wünschenswert, daß der Verlags buchhandel bei Veranstaltung von billigen Aus gaben darauf Bedacht nimmt, daß diese auf den ersten Blick als solche erkennbar sind, damit das liefernde Sortiment dem Besteller den Preis unterschied durch die äußere Beschaffenheit der beiden Ausgaben auch glaubhast machen kann. 25. August 1809. Beim Vorstand des Börsenvereins war über die Offerte einer Vertagssirma Be schwerde geführt worden, mit der diese die neueste Auflage eines Werkes in Umtausch gegen ältere Auflagen zu einem Vorzugs- Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. Teil. preis anbot, ohne daß weder aus dem Prospekt noch auf dem Bestellzettel zum Aus- druck gebracht war, daß die älteren Auflagen auch wirklich zurückgegeben werden müssen. Der Vorstand hat darauf hingewiesen, daß dies nicht zuiässig sei, da es dadurch jedermann frei gestellt iverde, unter Benutzung des Bestellzettels das betreffende Werk zu dem ermäßigten Preise zu beziehen. Die betreffende Firma hat geantwortet, daß sie nur dann das Werk liefere, wenn der Be steller entweder das Titelblatt der älteren Auflage einscnde oder auf dem Bestellschein ausdrücklich erkläre, daß er im Besitze der älteren Auflage sei. Der Vorstand hat der Firma mitgeteilt, daß ein derartiges Verfahren unbedingt nicht zu billigen sei, und er bringt dies hiermit auch zur allgemeinen Kenntnis, indem er die dringende Aufforderung an den Verlagsbuchhandel richtet, etwaige Umtauschangebote überhaupt nur in zwingenden Fällen und nur innerhalb der Grenzen zu erlassen, für die durch jahrzehnte lange Übung ein gewisses Gewohnheitsrecht be steht. Es wird im allgemeinen daran fest gehalten werden müssen, daß nur der tatsächliche Umtausch gegen ältere Auflagen desselben Werkes zulässig ist. Sollte sich ein Uber diese Grenzen hinausgehendes Verfahren etnbürgern, so müßte das Ansehen des Buchhandels und das Vertrauen zu der Solidität seiner Geschäftsführung eine schwere Einbuße erleiden. Buchhändler-Lehranstalt. - > Anmeldungen zu den Fortbildungskursen in Buch haltung, Buchgewerbekunde, Literatur und Kunstgeschichte werden noch diese Woche, abends in der Zeit von V-8—V-9 Uhr, und nächsten Sonntag, vormittags von V-11—V-1 Uhr, im Lehrerzimmer (Platostr. 31) entgegengenommen. Direktor vr. Lurt Freiste!. Erschienene Neuigkeiten -es deutschen Luchhandelg. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Acadernischer Verlag München in München. VorlssunZs-VerLsLolmisss äer IIviverZitätsn, tsedsiseden n. Lodivsi^. XXXV. ^U8A. ^Vivtsr-Lein. 1909/10. Iw arntl. Io6x°-8°. ° ^ ^ ßo 1384
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