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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1909
- Sprache
- Deutsch
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das Sortiment von dem inzwischen erwachsenen Verlage ab. Für letzteren vereinigte er sich mit S. Fischer und führte für ihn die Firma »Hugo Steinitz L Co., Verlagshandlung«, die im Hause Kochstraße 63 betrieben wurde. Zu diesem Verlage trat am 1. Oktober 1884 ein neues Sortiment im Hause Friedrich straße 174, das unter der Firma »Steinitz L Fischer Sorti ment« neben der »Centralbuchhandlung Hugo Steinitz« und dem (fortan unter der Firma »Steinitz L- Fischer Verlag« ge führten) Verlage betrieben wurde. Eine Trennung der Gesell schafter für das Sortiment erfolgte am 16. Februar 1885 (die Gebrüder S. und M. Fischer übernahmen es unter der Firma Gebrüder Fischer). Am 1. September 1886 trat die Firma »Steinitz L Fischer Verlag« in Liquidation behufs Auflösung der Gesellschaft. Hugo Steinitz eröffnete am selben Tage auf der Grundlage eines Teils des früheren Gesellschaftsverlags eine neue Firma: »Hugo Steinitz, Verlag«, die er dann bis Ende August 1909 erfolg reich geführt hat. — Ehre seinem Andenken! Sprechsaal. Internationales Institut für Sozial-Bibliographie E. V. Entgegnung auf den Artikel: »Schädigung des Sortiments durch den Vereins buchhandel« in Nr. 207 d. Bl. Auf die unter dem Stichwort »Schädigung des Sortiments durch den Vereinsbuchhandel« im Sprechsaal des Börsenblatts Nr. 207 erschienene Notiz erwidern wir, daß ein Irrtum des Ein senders vorliegt. Unser Institut hat weder ein Merkblatt heraus gegeben, noch sich je mit buchhändlerischen Geschäften befaßt. Alle auf einen Erwerbszweck gerichteten Maßnahmen sind für unseren gemeinnützig-wissenschaftlichen Verein, der aus Reichs mitteln eine laufende Unterstützung von 15 000 jäbrlich erhält und dessen Verwaltung einem Neichskuratorium untersteht, grund sätzlich ausgeschlossen. Bezüglich des Merkblattes liegt eine Ver wechselung mit dem Internationalen Institut für Techno- Bibliographie vor. (Siehe untenstehende Entgegnung.) Berlin, am 10. September 1909. Internationales Institut für Sozial-Bibliographie E.V. Der Vorstand. Internationales Institut für Techno-Bibliographie, E. V. Berlin IV 50, Spichernstr. 17. das von uns veröffentlichte Merkblatt von dem Einsender miß verstanden worden ist. Wir erklären uns auf dem Merkblatt unseren Mitgliedern gegenüber bereit, die Beschaffung der ihnen von uns nachgewiesenen neuen Literatur zu vermitteln, d. h. etwaige Bestellungen dem Sortimentsbuchhandel zuzuführen. Wie uns die Buchhandlung mitteilt, läuft ein großer Teil der Be stellungen aus dem Auslande ein, und die Regel sind Bestellungen auf einzelne Zeitschriftennummern, mit denen sich der Sortimentsbuchhandel bekanntlich des geringen Verdienstes halber nur ungern abgibt. Die bei uns einlaufenden Bestellungen werden der Sortimentsabteilung des biblio graphischen Zentralverlages G. m. b. H. überwiesen. Diese Buchhandlung hat im übrigen in jeder Nummer unseres Organs ein großes Inserat, mit dem es darauf hinweist, daß es sich für die Beschaffung technischer Literatur, speziell auch ausländischer Literatur eingerichtet hat. Die Vermittelung der Lieferung der Literatur wurde in unser Merkblatt auf ausdrücklichen Wunsch zahlreicher unserer Mitglieder ausgenommen, weil es gerade für den Ingenieur, der sehr oft am Orte kein Sortiment zur Ver fügung hat (man denke an die Hüttenwerke in Jndustriebezirken und die zahlreichen ganz kleinen Jndustrieorte), von großer Wichtigkeit ist, sich das Material beschaffen zu können. Irgend- welchen geschäftlichen Nutzen haben wir hierbei überhaupt nicht. Im übrigen weisen wir wiederholt darauf hin (vgl. die An zeige im Börsenblatt Nr. 107), daß wir im Gegensatz zu vielen Vereinen, die den Buchhandel in bezug auf den Vertrieb ihrer Handels-Abonnements auf unsere Publikationen einen Rabatt von 25 Prozent und führen, wenn der betreffende Abnehmer vorzicht, sich den Bezug der Publikationen durch Erwerbung der Mitglied schaft zu sichern, einen jährlichen Anteil von 20 Prozent des Mitgliedsbeitrags an den vermittelnden Sortimenter ab. Wir geben in dieser Beziehung konform mit dem sozial-bibliographischen Institut vor. Vielleicht interessiert es aber, bei dieser Gelegenheit festzustellen, daß der deutsche Sortimentsbuchhandel bisher im ganzen sage und schreibe drei Abonnementsbestellungen auf unser Organ »Technische Auskunft« vermittelt hat. In allen drei Fällen ist vom uns festgestellt, daß es sich um Behörden bzw. Vereine handelt die von uns selbst für unsere Bestrebungen interessiert worden sind und die nur deshalb den Weg des Buchhandelsabonnements wählen, weil aus formellen Gründen die Erwerbung der Mit gliedschaft ihnen nicht möglich ist. Dabei hat unser Organ, wie die große Mitgliederzahl des Instituts beweist, in der technischen und industriellen Welt eine verhältnismäßig ungewöhnlich schnelle Verbreitung gefunden. Wie wir aus vielfachen anerkennenden Zuschriften entnehmen, haben unsere Bestrebungen die volle Sympathie des technischen Verlagsbuchhandels sich erworben, und es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, welch wichtigen Dienst wir dem gesamten deutschen Buchhandel dadurch erweisen, daß wir die Kenntnis der deutschen technischen Literatur im Auslande planmäßig er schließen und so für deren Verbreitung wirken. Berlin, am 10. September 1909. Inter nationalesJn st itut fürTechno-Bibliographie, E.V. Der Vorstand. Bibliotheks-Pflichtexemplare in Hannover. (Vgl. Nr. 201, 204, 209 d. Bl.) Auf die Berichtigung des Herrn Direktors der königlichen und Provinzialbibliothek in Nr. 209 d. Bl. bemerke ich, daß es mir selbstverständlich ferngelegen hat, der Direktion irgend einen Vorwurf zu machen. Es ist mir nicht erinnerlich, im Jahre 1908 eine Aufforderung zur Lieferung von Pflichtexemplaren erhalten zu haben. Es ist aber auch belanglos, ob ich im Jahre 1908 oder 1909 dazu auf gefordert werde. Das Wesentliche liegt doch nur darin, daß ich innerhalb 30 Jahren überhaupt nicht zur Lieferung von Pflicht exemplaren aufgefordert bin. Ich muß deshalb annehmen, daß diese Bibliothek seit 1866 geruht hat, und da mußte sich mir der weitere Gedanke aufdrängen, ob es sich um eine Bibliothek handelt, die Privateigentum der hannoverschen Königsfamilie war, oder eine hannoversche Staatsbibliothek. Im ersteren Falle glaube ich nicht, daß die hannoverschen Verleger zur Lieferung von Pflichtexemplaren gezwungen werden können. Eine weitere Aussprache über diesen Punkt dürfte für die hannoverschen Herren Verleger doch von Interesse sein. Hildesheim, 13. September 1909. Franz Borgmeyer. Zum Artikel: Das Sortimentslager. (Vgl. Nr. S00, 208, 211 d. Bl.> Zur Ergänzung des in der Anmerkung zu dem bezüglichen Sprechsaalartikel in Nr. 208 d. Bl. angegebenen Titels sei dieser Luebbancklun^. (6sb. bar lnettof ^ Z.5V). Red.
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