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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.09.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-09-11
- Erscheinungsdatum
- 11.09.1909
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- Deutsch
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10380 Börsenblatt s, d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 211, 11. September 1909. lassen haben, den Hansa-Bund zu errichten, so ist es klar, daß sie es nicht um des eigenen Schutzbedürfnisses willen getan haben. Die Satzungen des Hansa-Bundes haben denn auch, den Absichten der Gründer entsprechend, besondere Vorsorge ge troffen, daß unter keinen Umständen der Bund auch nur daran denken kann, die Sonder-Jntcressen des Großhandels, der Großbanken und der Groß-Jndustrie zu vertreten. Denn der Z 9 der Satzungen schreibt ausdrücklich vor, daß bei der Zusammensetzung der Verwaltung -den Interessen aller Erwerbskreise Rechnung zu tragen ist«. Man hat sich ehrlich und mit Erfolg bemüht, diesen Satz bei der Zusammen setzung der Verwaltung des Hansa-Bundes, soweit es irgend möglich ist, zu einer Wahrheit werden zu lassen. Es werden im Direktorium und im Gesamtausschuß alle wesentlichen Kreise und Geschäftszweige von Gewerbe, Handel und Industrie vertreten sein, ebenso die Großindustrie und der Großhandel, wie das Mittel- und Kleingewerbe und das Handwerk, und auch Vertreter der Angestellten und der be deutenden wirtschaftlichen Verbände aller Art haben im Direktorium oder im Gesamtausschuß ihren Platz gefunden. Getreu diesem Grundsätze darf weder irgendeine Richtung deshalb fehlen, weil sie etwa der schweren oder leichten In dustrie, oder dem Großhandel, den Banken oder der Börse nicht passen sollte, noch darf man erlauben, daß ein wesent licher Erwerbszweig um deswillen nicht vertreten wird, weil er sich in irgendwelchem Widerstreit mit den Inter essen des Handwerks oder des Kleingewerbes oder der Handlungsgehilfen befindet. Der Hansa-Bund steht nach seiner Entstehung und nach seinen Zielen allen Zweigen des erwerbstätigen Bürgertums offen, und jeder muß sich damit abfinden, in den Reihen des Hansa-Bundes auch mit dem Gegner an einem Tische zu sitzen. Er wird dann lernen, auch die Gründe des Gegners anzuhören und gegen die eigenen abzuwägen, und so wird gerade durch die gemeinsame Arbeit aller im Hansa-Bunde manches Mißverständnis verhindert, mancher Zweifel geklärt, mancher Gegensatz gemildert und manche Schärfe vermieden werden. Sicherlich wird, wie immer in menschlichen Dingen, eine jedermann befriedigende Zusammensetzung der Vsr- waltungskörper des Hansa-Bundes nie erreicht werden können, zumal die Stellen, welche unter Berücksichtigung der Aktions fähigkeit des Bundes geschaffen werden können, ziffernmäßig hinter den Wünschen und Anforderungen immer Zurück bleiben müssen. Aber ebenso sicher wird ein objektiver Kritiker mindestens das ehrliche Bestreben erkennen, eine tunlichst gerechte Zusammensetzung zu erzielen. Es bleibt nun noch übrig, zwei andere Bedenken einer Besprechung zu unterziehen, die uns tief in das Wesen des neuen Bundes hineinsühren wird, Bedenken, die merk würdigerweise untereinander in einem direkten Gegensätze stehen. Das eine Bedenken, welches gleichfalls aus den Kreisen des Kleingewerbes sowie des Handwerks stammt, geht dahin, der Hansa-Bund stelle eine -Konkurrenz-Organisation gegenüber den zum Schutz des Mittel- und Kleingewerbes und des Handwerks bestehenden Verbänden dar, werde also diese notwendigerweise bekämpfen, oder doch in ihren Tätig keitsbereich eingreifen und dadurch auf ihre Auflösung hin drängen. Das andere — aus den nämlichen gewerblichen Kreisen erwachsene, aber auch von einzelnen Kritikern geltend ge machte — Bedenken läßt sich dahin zusammenfaffen, daß es sich gar nicht verlohne, dem Hansa-Bunde beizutreten, weil er Forderungen und Interessen der allerverschiedensten Er werbskreise in sich vereinige und deshalb zu den seinigen machen müsse, während doch diese Forderungen sich oft diametral gegenüberständen. Die nachfolgenden Ausführungen dürsten dartun, daß diese beiden Bedenken auf einer völligen Verkennung der Aufgaben des Hansa-Bundes beruhen und deshalb beide unhaltbar sind. III. Die Aufgaben des Hansabundes. 1. Es wäre in der Tat kein Zweifel, daß der Hansa- Bund binnen ganz kurzer Frist zugrunde gehen müßte, wenn er das tun wollte, was die Vertreter des letzterwähnten Bedenkens unterstellen. Wollte er z. B. auch nur versuchen, die sozialpolitischen Sonderfordernngen der Handlungsgehilfen gegen die Prinzipale zu vertreten, so würden die letzteren, wollte er die der Prinzipale zu den seinigen machen, so würden die Angestellten austrelen. Eine gleiche Mitglieder flucht würde ihm drohen, wenn er sich beikommen ließe, die Sondersorderungen des Mittel- oder Kleingewerbes oder des Handwerks gegenüber der Großindustrie und dem Großhandel, oder die der letzteren beiden Berufsstände gegen über den elfteren, oder endlich die der Schutzzöllner gegen über den Freihändlern, die der schweren Industrie gegenüber der leichten Industrie zu vertreten uss. Es darf aber an genommen werden, daß die Gründer und Leiter des Hansa- Bundes auch ihrerseits die für einen jeden klar zutage liegenden Konsequenzen einer so handgreiflich verkehrten Taktik zu übersehen wissen, und daß sie keine solchen Idioten sind, wie es die Gegner wünschen Der Hansa-Bund denkt gar nicht daran und darf nicht daran denken, die Vertretung wirtschaftlicher oder sozial politischer Sonderinteressen und Sonderforderungen der in ihm vereinigten Erwerbsgruppen zu übernehmen. Er will und darf nicht eingreisen in die Selbständigkeit und in den Tätigkeitsbereich der zum Schutze solcher Sonder forderungen bestehenden wirtschaftlichen Vereinigungen und Verbände, also namentlich nicht der Handlungsgehilfen-, der Mittelstands- und der Handwerker-Vereinigungen u. a. m., und er kann und wird nicht in einen Wettbewerb mit diesen Vereinigungen, Innungen und Verbänden treten, deren Arbeit und Aufgaben zu übernehmen er ablehnen müßte, auch wenn es ihm angeboteN würde. Von einer -Konkurrenz-Organisation» ist also auch nicht entfernt die Rede bei dem Hansa-Bunde. Nach wie vor wird es also ausschließlich Sache dieser zum Schutze von Sonderforderungen und Einzelinteressen bestehenden Verbände sein, die Sondersorderungen ihrer Kreise, also z. B. des Kleingewerbes, des Handwerks, der Großbanken, der Großindustrie, der Börse, der Arbeitgeber, der Angestellten usw., zu vertreten, und kres ist recht und gut, da jeder wirtschaftliche Fortschritt nur aus einem Kampfe der sich entgegenstehenden Sonderinteressen erwachsen kann. Der Hansa-Bund, der somit auch gegenüber entgegengesetzten sozialpolitischen Forderungen und Standpunkten der Arbeit geber- und Handlungsgehilfen-Verbände die strikteste Neutralität beobachten muß, würde seinerseits sogar die Vermittlung in irgend einer konkreten Streitfrage zwischen zwei Erwerbskreisen, deren Forderungen sich entgegenstehen, nur dann übernehmen können, wenn er von beiden Teilen dazu aufgefordert würde. Dem Hansa-Bund selbst liegt somit, wie dies im tz 1 seiner Satzungen mit klaren Worten und bewußt zum Aus druck gebracht ist, ausschließlich die Vertretung der gemein samen Interessen von Deutschlands Gewerbe, Handel und Industrie ob, und er hat diese gemeinsamen Interessen gegen alle Angriffe und Schädigungen zu schützen. Er hat ferner durch positive Maßregeln oder durch
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