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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-08-19
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19090819
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
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9458 Börsenblatt f. d. Drschn Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 191, 19. August 1S0S. Nichtamtlicher Teil. Kreisverein Rheinisch-Westfälischer Buchhändler. Bericht 66. Hauptversammlung des Kreisvereins Rheinisch- Westsälischer Buchhändler am 11. Juli 1909 im Hotel Kaiserhof in Münster i.W. Der Vorsitzende, Herr Alex. Ganz, Köln, begrüßt die Anwesenden und läßt die Namen der erschienenen Mitglieder und der von ihnen vertretenen Firmen durch Namensaufruf seststellcn. Nachdem die Rechnungsprüfer und Stimmzähler ernannt sind, konstatiert der Vorsitzende, daß die Haupt versammlung satzungsgemäß berufen ist, und schreitet sodann zur Verlesung des nachfolgenden Jahresberichts Die Anzahl der Mitglieder hat sich nur unwesentlich geändert. Es stehen während des Vereinsjahres 1908/9 in der Mitgliederliste 7 Streichungen 12 Neuaufnahmen gegen über. Die Mitgliederzahl beträgt heute 246. Durch den Tod verloren wir die Herren Hugo Dreist in Dortmund, Friedr. Drees in Meschede und Wilh. Winkler in Saarlouis. Ich bitte Sie, sich zur Ehrung ihres Andenkens von Ihren Plätzen zu erheben. Während von den buchhändlerischen Betrieben Rhein lands und Westfalens mit Einschluß der Verlagsfirmen unserem Vereine heute 248 angehören, kennt das offizielle Adreßbuch für den deutschen Buchhandel pro 1909 mit Aus schluß der reinen Verlags-, Kunst- und Musikalienhandlungen noch 658 nicht zu dem Verein gehörige Firmen, und zwar in Rheinland 416, in Westfalen 242, welche Sortiments- Geschäfte betreiben. Es ist für unseren Verein somit noch eine sehr große Ausbreitungsmöglichkeit vorhanden, um so mehr, als alle An zeichen dafür sprechen, daß unsere Bestrebungen auch bei den Nichtmitgliedern Anerkennung finden. Es läßt sich dies mit großer Wahrscheinlichkeit daraus schließen, daß einzelne unserem Verein nicht ungehörige Firmen untereinander Vereinbarungen auf Grund der geltenden Satzungen trafen und sich diese Vereinbarungen von uns gutheißen ließen. Außerdem spricht die sehr geringe Zahl der gegen Nichtmitgliedcr wegen Satzungsverletzungen gerichteten Klagen dafür, daß unsere Bestimmungen im allgemeinen Beachtung finden. Es mußten auf Grund von Verstößen im ganzen nur 7 Nichtmitglieder verwarnt werden, von denen eins außer dem von allen verlangten Verpflichtungsschein einen Kautionswechsel von 200 bei dem Börsenverein zu hinter legen hatte. Gegen Sortiments-Mitglieder unseres Vereins wurden drei Klagen durch Verwarnung und eine durch Verwarnung in Verbindung mit einer Buße von 50 erledigt. Ebenso wurde eine Beschwerde gegen eine Berliner Firma durch Ausstellung eines Verpflichtungsscheines und durch die Zusicherung einer im Wiederholungsfälle zu leistenden Konventionalstrafe von 500 ^ zu Ende geführt. Eine andere verklagte Firma in Sachsen erlosch, ehe ein gegen sie eingeleitetes Verfahren durchgeführt werden konnte. Verlegerischc Verletzungen der Verkaufsbestimmungen innerhalb unseres Vereinsgebietss haben in drei Fällen dem Börsenoereins-Vorstand Veranlassung gegeben, deren Wieder holungen durch entsprechende Vorstellungen vorzubeugen. Wir dürfen wohl aunehmen, daß die Einhaltung unserer Satzungen von Jahr zu Jahr größere Sicherheit er langt und daß der Schutz derselben in der Folge Ihrem Vorstand immer weniger Arbeit bereiten wird. Die irrige Auslegung unserer Verkaufsbestimmungen, welche einen Ortsverein dazu geführt hatte, die Lieferung an eine neu gegründete Bücherei mit dem unzulässigen Rabatt von 25"/„ auszuführen, nachdem die in Frage stehenden Verlagsfirmcn ihre Einwilligung vermeintlich auf Grund des Z 8 Ziffer 5 b der Börscnvereins-Satzungen hierzu er teilt hatten, ist durch eine Entscheidung des Börsenvereins vorstandes berichtigt worden. Um ähnliche Vorkommnisse zu verhindern, halte ich cs für angezeigt, den Wortlaut dieser Entscheidung zu Ihrer Kenntnis zu bringen. »Der Börsenvereins - Vorstand hat in seiner Sitzung vom 13.—15. Oktober 1908 über die mit 25 «/„ Rabatt ausgesührte Lieferung an eine neu begründete Bücherei beraten und ist dabei zu der Entschließung gelangt, daß das Verfahren des Ortsvereins im ooriiegende» Falle nicht in Einklang zu bringen ist mit den Vorschriften der Satzungen des Börsenvereins bzw. den Verkaufsbestim mungen des Krcisvereins Rheinisch-Westfälischer Buch händler. »Auf den 8 3 Ziffer 5 b der Satzungen des Börseu- vereins können die Lieferungen der Buchhändler an die erwähnte Bücherei um deswegen nicht gestützt werden, weil es an dem Erfordernis »größere Partien eines Werkes- fehlt. Daß eine Anzahl verschiedener Verlagswerke ein und desselben Verlegers eine größere Partie im Sinne dieses Paragraphen darstelle, kann ebensowenig zugegeben werden. -Wenn also schon aus diesem Grunde von einer An wendung des 8 3 Ziffer 5 b auf die Lieferungen des Orts vereins an die neu gegründete Bibliothek nicht die Rede sein kann, so ist trotzdem der Vorstand in eine Prüfung darüber eingetreten, ob nicht ein Ausnahmefall im Sinne des 8 3 Ziffer 5b in der erstmaligen Lieferung an eine Bibliothek erblickt werden könnte. Er ist aber auch hier zu einer Verneinung gekommen. Jedenfalls kann von einer dauernden Lieferung an Bibliotheken, wie von dein Bibliothekar beansprucht, nach 8 ö Ziffer 5 b nicht die Rede sein. »In der Beurteilung der Lieferung an die betreffende Bibliothek, nämlich daß diese als unzulässig zu be trachten sei, ist der Unterzeichnete Vorstand und der Vor stand des Kreisvereins Rheinisch-Westfälischer Buchhändler vollkommen einer Meinung. »Der Vorstand des Börsenvereins will nun zwar, nachdem die Lieferungen einmal erfolgt sind, die Sache auf sich beruhen lassen, er macht aber ausdrücklich daraus aufinerksam, daß eine Verfolgung dann eintreten müßte, wenn derartige Lieferungen noch weiter ausgesührt werden würden. Er will nicht unterlassen, außerdem noch auf die neue Vcrkaufsordnung aufmerksam zu machen, mit dem Bemerken, daß diese solche Geschäfte direkt verbieten wird. »Der Vorstand gibt schließlich noch der Erwartung Ausdruck, daß Ihr geschätzter Verein in Zukunft bei Fassung so weittragender Beschlüsse, wie im Falle der Lieferung mit 25"/„ an die neu begründete Bücherei, zuvor enge Fühlung mit dem berufenen Organ des Börsen oereins, dem Kreisoerein der Rheinisch-Westfälischen Buch händler nehmen möchte.»
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