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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.08.1909
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.08.1909
- Sprache
- Deutsch
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9460 vörs-ndlatt I. d. Mich». Bllchhmdkl. Mchtamtlicher Teil. ^ 191, 19. August 1909. preise für ihren Bezirk übertragen habe. Wünschenswert wäre cs aber, daß die Kreisvereine dieses Recht auf den Verband der Kreisvercine übertragen möchten. Das Recht der Kreis- und Ortsvereine, für ihre Bezirke Verkaufsnormen, insbesondere die Höhe des dem Publikum etwa zu gewährenden Nachlasses vom Ladenpreis festzusetzen, bleibe bestehen. Der Vorstand des Börscnvereins habe zu diesem Punkte an die Kreisvereins-Vorstände ein Rundschreiben gerichtet, in dem er der Hoffnung Ausdruck gebe, daß diese Sonderb-stimmungen in Zukunft auf das Notwendigste beschränkt werden möchten, und daß im übrigen die Verkaufsordnung die einheitliche Norm für den Verkehr mit dem Publikum bilden möge. Im Anschluß daran bitte der Börsenvereins-Vorstand, unsere Ver- kaussbcstimmungen daraufhin zu prüfen und festzustellen, ob und inwieweit sie neben der Verkaufsordnung in Zukunft noch sortbestehen könnten. Der Kreisvereins-Voistand sei jedoch der Ansicht, daß es verfrüht sein würde, wenn man die Frage nach Aufhebung aller Sonderbestimmungen schon jetzt an den Kreisvcrcin stellen wolle. Es müsse vielmehr jetzt erst einmal Ruhe in die Rabattverhältnisse kommen. Mit der Zeit würde man klarer darüber werden, ob die Rabattsätze an das Publikum geändert werden könnten oder nicht. Jedenfalls sei aber diese Frage nicht von einem einzelnen Kceisvereiu, sondern nur von der in dem Verbände vereinigten Gesamtheit der Kreisvereine einheitlich zu regeln. An die Ausführungen des Vorsitzenden knüpft sich eine lebhafte Debatte, die besonders den Paragraphen 11 der Verkaussordnung zum Gegenstand hat. Mehrere Herren find der Ansicht, daß dieser Paragraph 11 den Verlegern Rechte einräume, die von dem Sortiment als drückend empfunden werden müßten, und daß besonders der Absatz 2 die Ver leger geradezu darauf Hinweise, wie sie in Zukunft Sonder geschäfte mit Umgehung des Sortiments machen könnten. Vom Vorstandstisch aus wird den Herren erwidert, daß dieser Paragraph 11 in den betreffenden Verhandlungen in Leipzig mehrcremal die eingehendste, stundenlang dauernde Beratung gefunden habe, und daß er einen Kompromiß zwischen den Interessen der Verleger und Sortimenter dar stelle, den die in den betreffenden Verhandlungen anwesenden Sortimenter schon darum hätten annehmen müssen, weil die Verleger in dem Paragraphen 3, der in den ersten Entwürfen ganz rigorose Bestimmungen enthalten hätte, dem Sortiment wertvolle Zugeständnisse gemacht hätten. Zu Punkt 5 der Tagesordnung »Frage der Adreß buchreinigung» referiert der Vorsitzende über die Hoff nungen und Wünsche, die in dieser Hinsicht der Buchhandel seit langer Zeit hege. Die Misere im Buchhandel, die durch den Bücherhandel der Auchbuchhändler besonders in den kleinen Städten hervorgerusen sei, würde mit der Zeit immer unerträglicher, und der Börsenvereins-Vorstand habe sich, um dem nach Möglichkeit abzuhelfen, schließlich entschlossen, die Reinigung des Adreßbuchs in Angriff zu nehmen. Zu diesem Zweck seien von Leipzig aus an alle bisher im Adreßbuch stehen den Firmen Fragekarten versandt worden, auf denen die Be treffenden Angaben über Art und Umfang ihres Geschäfts betriebes machen sollten. Diese Fragekarten seien den ein zelnen Kreisvereins-Vorständen zur Durcharbeitung übergeben worden, und man habe gehofft, auf diese Weise die Frage, wer ins Adreßbuch gehöre und wer nicht, in zufrieden stellender und gerechter Weise lösen zu können. Leider seien bei der Einsendung dieser Fragekarten, deren Zahl für Rheinland-Westfalen über 500 betrage, vom Börsenvereins- Vorstand keine genauen Direktiven über die Art der Be arbeitung des Materials gegeben worden. Der Vorstand des Kreisvereins Rheinland-Westfalen habe daher bei dem be sonders großen und infolge der Dichtigkeit der Bevölkerung sehr schwierigen Bezirke die Bearbeitung des Materials noch nicht vornehmen können. Der Standpunkt, den er zu dieser Frage einnehme, gehe deutlich aus seinem hier folgenden Schreiben vom 16. März d. I. an die Geschäftsstelle in Leipzig hervor: -Die mit Schreiben vom 1. d. M. bei uns rekla mierte Nachprüfung der Liste der kreiseingesessenen buch- händlerischen Firmen haben wir zu unserem Bedauern bisher nicht vornehmen können. Es ist uns nicht einmal gelungen, in unserem Kreisvereins-Vorstand eine Ein stimmigkeit darüber herbeizufllhren, in welcher Weise die Nachprüfung vorgenommen werden könnte. Darin aber waren alle Herren einig, daß vom Börsenvereins-Vorstand, resp. von der Geschäftsstelle zunächst eingehende Direktiven hätten gegeben werden sollen über die Prüfung des Materials, wenn überhaupt eine Einheitlichkeit in der Be handlung des Materials herbeigeführt werden sollte, die unseres Erachtens eine unerläßliche Vorbedingung für die Brauchbarkeit der Arbeit ist. Auch hätte das Ziel gezeigt werden sollen, welches der Börsenvereins-Vorstand mit dieser Liste erreichen will. Nach dem, was bisher in der Angelegenheit geschehen ist, kann man sehr ver schiedener Ansicht sein über das, was erreicht werden soll, und über den Nutzen, der dem Buchhandel erwachsen wird. »Um nur einiges herauszugreifen. Sollen Leute, z. B. ein Pfarrer, ein Organist, ein Schokoladenfabrikant, die irgend einmal eine kleine Broschüre im Selbstverlag herausgegeben haben, einen Kommissionär in Leipzig hatten und auf diesem Wege auch ins Adreßbuch gelangt waren, jetzt gestrichen werden, obwohl sie vielleicht ein Jahrzehnt darin standen? Soll also mit anderen Worten ein gewisses Gewohnheitsrecht diesen Leuten gegenüber nachsichtigerweise in Anwendung kommen, oder will man rigoros reinigen? Wenn man das letztere will, was soll der Maßstab sein? Sind Schreibwaren händler, z. B. die ins Handelsregister eingetragen sind und bisher, aber ganz nebenbei hier und da einmal ein Buch besorgten, in unserem Sinne mehr wert als ein Schreibwarenhändlcr, der nicht ins Handelsregister ein getragen ist, aber regelmäßige Beziehungen mit seinem Leipziger Kommissionär unterhält? -Soll ausschlaggebend sein die Frage, ob jemand den Buchhandel ordnungsmäßig betreibt? Ist nicht ein Buch binder, der in einer kleinen Stadt, wo sich kein Buch händler würde halten können, den Bücherbedarf vermittelt, viel wichtiger für den Verlagsbuchhandel, als ein kleiner Sortimenter in einer großen Stadt, in der es von Buch handlungen wimmelt? »Wird sich der Kommissionsbuchhandel gefallen lassen, daß man eine Reihe seiner Kommittenten einfach aus dem Adreßbuch entfernt? Und nun die Hauptfrage: Wie soll ein Kreisvereins-Vorstand, den man not» bsae bisher nie gefragt hat, wenn es sich darum handelte, irgendwelche neu auftauchende Firma in das Adreßbuch aufzunehmen, in der Lage sein, zu beurteilen, wie ein vielleicht 20 Meilen von ihm entfernt wohnender Händler sein Geschäft be treibt! Es mag allenfalls möglich sein, über die Firmen, die geantwortet haben, sich ein Urteil zu bilden: dann kann das aber der Börsenvereins-Vorstand resp. die Adreß buch-Kommission gerade so gut wie wir. Über diejenigen Firmen aber, die nicht geantwortet haben, auch nur an nähernd Richtiges zu ermitteln, scheint uns bei dem großen Bezirk, den wir haben, ganz ausgeschlossen. »Im günstigen Falle wird sich an dem fraglichen Orte ein Ortsverein befinden; dann würden wir diesen um Auskunft ersuchen können, jedoch das Gesagte nur mit großem Vorbehalt weiterzugeben imstande sein, weil man nie aus der Ferne beurteilen kann, inwieweit die Aus-
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