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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. sdä «8, 22. März 1918. Als allgemeine Sammlung im ganzen Reich Wendel sie sich an jeden Deutschen. Sie wird zugleich der Viel beklagten Zersplitterung der Sammeltätigkeit aus ihrem Gebiet abhelfen. Die Ludendorff-Spende wird verwaltet von den im ReichsauSfchuß der Kriegsbeschädiglenfürsorge vereinigten Organisationen der deutschen Bundesstaaten. Die Spenden fließen grundsätzlich den Landesteilen zu, aus denen sie stammen. Gewaltige Summen sind erforderlich. Kein Deutscher darf fehlen; jeder steure bei, soviel in seinen Kräften steht. ES handelt sich um nichts Geringeres als um die Wiedercrstarkung und Erhaltung unserer Volkskrast nach den zahllosen Wunden, die der furchtbarste aller Kriege unserem Vaterlands geschlagen. Berlin W 9, Bellevueftraßs 8. Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig. Die feierliche Entlassung der abgehenden Schüler findet nächsten Palmsonntag, den 24. Mürz, pünktlich 11 Uhr vormit tags im großen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses statt (Eingang von der Hospitalstraße durch Portal II). Wir beehren uns, alle Gönner und Freunde, insbesondere die Lehrherren und die Angehörigen der Schüler sowie die früheren Schüler der Anstalt zu dieser Feier ergebenst einzuladen. Der Schulausschutz. Der Lehrkörper. Herr mann Dcgener, Prof. vr. Frenzel, Vorsitzender. Direktor. Bekanntmachung. Mit einer Überweisung von 399 Mark hat Herr Friedrich Fcddersen, Inhaber von B. Behr'S Verlag in Berlin-Steglitz, die immerwährende Mitgliedschaft des Unterstützungs-Vereins erworben. Wir bringen dies mit herzlichem Danke zur allge meinen Kenntnis. Berlin, den 19. März 1918. Der Vorstand des Unterstützt»,gsvcreins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. vr. Georg Paetel. Edmund Mangelsdorf. Max Schotte. Max Pa schke. Reinhold Borste ll. Zusammenlegung buchhändlerifcher Betriebe. Von Adelbert Kirsten-Leipzig. ^ Slotwendigkeit und Nutzen der Zusammen legung. Auf der vorjährigen Versammlung der Kreis- und Orts vereine in Goslar ist vom Vorsitzenden, Herrn Prager, die Auf merksamkeit der Buchhändlerschaft erneut auf die Zusammen legung buchhündlerischer Betriebe, die schon früher mit Vorteil für die Beteiligten vorgenommen worden sei, gelenkt worden. Aus diesem Hinweis darf Wohl auf ein Mißverhältnis zwischen der Zahl der vorhandenen Buchhandlungen und ihrem wirk lichen Bedürfnis und somit auf einen in Volks- und prtvatwirt- schastlicher Beziehung ungesunden Zustand geschlossen werden. Es darf Wohl auch unbedenklich angenommen werden, daß in der Zukunft noch mehr als in der Zeit vor dem Kriege eine Zusammenlegung buchhändlerischer Betriebe und damit eine Abnahme der Zahl der bestehenden Buchhandlungen erstrebens wert, ja notwendig sein wird. Die sich immer noch mehr ver schärfende Papierknapphcit hindert den Verlag an der Heraus gabe neuer, ja selbst an der Neuauslage schon vorhandener Werke. Die Folge davon ist Lieserungsunmöglichkeit und immer fühlbarer werdender Mangel an Büchern, ferner die Unmöglich keit für den Ladenbuchhändlec, seine Lagerbestände aufzufllllen, um an die Kundschaft in gewünschter Weise verkaufen zu können. Zu rechnen ist andererseits mit der sicher zu erwartenden Tat sache, daß viele Bevölkerungsschichten später im Kauf bnchhänd- lerischer Gegenstände zurückhaltender werden, vorerst wegen der immer drückender werdenden Teuerung, später aber auch aus dem Grunde, weil es dann wieder Gelegenheit zum Kauf an derer, das Leben angenehm machender Dinge gibt. Es sind also ein merkbarer Rückgang des Umsatzes im Buchhandel einerseits, Schmälerung der Einnahmen und des Einkommens 142 ; des Buchhändlers bei zu erwartender Steigerung der Ans- ! gaben für Betrieb und Lebenshaltung andererseits zu erwarten. Da nun eine Besserung dieser Verhältnisse für absehbare Zeit nicht anzunehmen ist, werden besonders weniger kapital- lräftige kleinere und mittlere Verlags- und Sortimentsgeschäste in naher Zukunft vor der Frage stehen, ob sie ihre Geschästs- i betriebe allein und selbständig werden aufrechterhallen und sort- ^ setzen können oder sie einslcllen und schließen müssen. Wenn ein ^ Geschäfts- oder Gewerbebetrieb die zu seiner ordnungsmäßigen ^ Aufrechierhaltung und zur standesgemäßen Lebenshaltung des i Besitzers und seiner Familie erforderlichen Erträgnisse nicht ' mehr bringt, sondern noch Zuschüsse aus dem Privatvermögcn des Inhabers oder (Wohl der häufigere Fall) die Aufnahme von Darlehen erfordert, dann ist seine Aufgabe als selbständiger Be trieb unbedingt geboten; eine Berechtigung darf solcher zum großen Teil auf Kosten anderer erfolgenden Selbständigkeit wohl kaum zuerkannt werden. Der Entschluß zur Schließung des Geschäfts und somit zur Ausgabe der Unabhängigkeit und Selbständigkeit ist natürlich nicht leicht gefaßt. Das eigene Wohl, das Wohl und Wehe der Familie hängen davon ab, auch trennt man sich nur ungern von einer in zum Teil langen Jahren licbgewonnenen Tätigkeit, von der Kundschaft, von alten Mitarbeitern und allen mit der Selbständigkeit und dem Geschäftsbetrieb erworbenen Errungen schaften und Annehmlichkeiten. Wirtschaftlicher Zusammenbruch oder doch freiwillige Schließung des Betriebes können vermieden und die Selbständigkeit erhalten werden, wenn die Inhaber von zwei oder mehreren solcher notleidenden Betriebe sich zu gemein samer Tätigkeit verbinden. Eine derartige Verschmelzung wer den besonders die sich vereinigenden Buchhändler als"eine Wohl tat empfinden, sie dient aber auch dem Wohl des Gcsamtbuch- handels und der allgemeinen Volkswirtschaft. Durch solche Zu sammenlegungen werden die allgemeinen Geschäftsunkosten und Betriebsausgaben, wie Gehälter, Löhne, Miete für die Ge schäftsräume, Beleuchtung, Heizung, Kommissionärspesen, Porto, Frachten, Kontorbcdürfnisse u. a., bedeutend verringert. Sofern, was natürlich unbedingte Voraussetzung zu ersprießlicher ge meinsamer Arbeit ist, sich die Charaktere der ihre Vereinigung beabsichtigenden Kollegen harmonisch ergänzen, werden gemein sames Handeln, vereinte Arbeit, das Aufhüren des gegenseitigen Wettbewerbs und Übervortcilenwollens für das neue Geschäft ungemein nützlich und förderlich sein und einen Aufschwung Hervorrufen, wie er für einen Einzelbetrieb, zumal bei geringen Geldmitteln, nicht möglich ist. Eine Vereinigung ist aber auch noch in anderer Beziehung für die Inhaber der Einzelgeschäfte oft recht wünschenswert. Sie liegt im Interesse des Fortbestandes ihrer Geschäfte und der Existenz ihrer Familien. Das Einzelgeschäft ruht im allgemei nen nur auf zwei Augen, eben denen des Besitzers. Schließen sich diese Augen, dann sind die Erben oft genötigt, das Geschäft möglichst schnell zu verkaufen, oft mit großer Einbuße. Doch nicht immer stellt sich ein zahlungsfähiger Käufer ein; fehlen dann die zu gedeihlicher Wetterführung erforderlichen Geldmit tel und findet sich zudem nicht das für die Geschäftsführung ge eignete Personal, dann bleibt nur die Auflösung des Geschäfts übrig. Das in das Geschäft gesteckte geistige und wirtschaftliche Kapital ist gewissermaßen umsonst ausgcgeben. Der in jahre langer Arbeit und Mühe erfolgte Aufbau des Geschäfts, der die.
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